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#urteile
hommella · 2 months
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Bedingungslos geliebt zu werden ist ein unbeschreibliches Gefühl, eins, welches ich niemals verlieren will. Deswegen Urteile nicht über mich, wenn ich mich an sie Klammer, sobald ich sehe das sie mir vielleicht verloren geht.
- Hommella
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aktionfsa-blog-blog · 11 months
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Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?
Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?
Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.
Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.
So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".
Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?
Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...
Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8429-20230614-waffengleicheit-durch-handyaufnahme-gegen-bodycam.htm
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gutachter · 2 months
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So können Sie Haus oder Wohnung weiterhin steuerfrei verkaufen
„…Das oberste Finanzgericht hat dem steuerfreien Verkauf von Immobilien zuletzt mehrfach eine Absage erteilt. Im Fokus: die Frage der privaten Nutzung. Was Verkäufer jetzt tun können. Eigentlich klingt die gesetzliche Regelung ziemlich eindeutig: Wer eine Immobilie „ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ nutzt, muss bei ihrem Verkauf keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Doch die Frage, was genau…
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die Sprachpolizei
Sie durchwühlen die Archive, streichen hier, markieren dort. argwöhnisch wie Detektive. Böse Wörter müssen fort ! Denn sie fürchten, daß versteckt ist, in des Worts vertrautem Klang, was politisch nicht korrekt ist, freies Denken, OHNE Zwang. Bücher werden umgeschrieben; heut' ist Pippi Langstrumpf dran ! Morgen suchen sie bei Goethe, was man dort verbieten kann. Ob bei Schiller oder Hegel, ob bei Heine oder Kant: Sicher findet sich ein Flegel, der ein böses Wort verbannt. Ja, sie würden, wenn sie könnten auch die Bibel revidier'n, oder wenigstens verbieten, daraus weiter zu zitier'n ! Selbsternannte Tugendwächter maßen sich ein Urteil an, das man nur noch mit Gelächter und mit Spott quittieren kann.
Laßt Euch nicht den Mund verbieten, Leute, redet wie Ihr wollt ! Auch wenn hochbezahlte Nieten meinen, daß Ihr das nicht sollt !
Uwe Steimle
20:13 bis 21:33
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ra-martin · 6 months
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Lohnfortzahlung bei Corona und Quarantäne
Lohnfortzahlung Mit der Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beim Vorliegen einer Corona-Infektion beschäftigen sich nun mittlerweile immer mehr Landesarbeitsgerichte. Es geht um die Frage, ob jemand der mit Corona infiziert ist und keine Arbeitsleistung erbringt, da er in Quarantäne gehen muss, vom Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verlangen kann. Ohne Arbeit kein…
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der-saisonkoch · 1 year
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Etwas Regionalgeschichte
Pfunderer Buibm DDR-Genossen können sich sehr wohl an Prozesse von Besatzern erinnern. Die Besatzer, Massenmörder, Kriminellen und Kinderficker standen bis jetzt noch nicht vor dem Tribunal. Wir können etwas warten.
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kleingartenonline · 1 year
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fabiansteinhauer · 2 years
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amtskind · 1 month
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kafka's literary works in the kafka series
die verwandlung / the metamorphosis
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der prozess / the trial
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das urteil / the judgement
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das schloss / the castle
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in der strafkolonie / in the penal colony
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sadgurly99 · 9 months
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Die meisten Menschen kennen nicht mal sich selbst. Was können sie schon über dein Leben wissen?
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liedpoesierebscher · 2 months
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Prachtexemplar
Sie war als Kind goldig,
da ist man sich einig,
goldgelbe Locken
auf ersten Farbfotos
sind der Beweis.
Trotzdem fühlte sie sich
nicht wertvoll -
bis heute, obwohl
sie jetzt grauhaarig ist.
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vertrautkarma · 2 months
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Denken ist schwer, darum urteilen die meisten.
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aktionfsa-blog-blog · 4 months
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Zweite Instanz will Klimaexperten hinzuziehen
Main Stream gegen Klimakleber
Bei den üblichen Stammtischgesprächen ist es nicht anders zu erwarten, wenn die TeilnehmerInnen ihr Gehirn vor dem Betreten der "Wirtschaft" oder spätestens nach dem 3. Bier abgelegt haben, aber auch die üblichen Medien sind sich leider weitgehend einig, dass drastische Protestformen - gegen AutofahrerInnen - nicht berechtigt sind.
Diese Berechtigung haben Gerichte bisher lediglich nach BGB und StGB beurteilt. Nun will das Berliner Landgericht in einem Kleber-Prozess eine große Frage klären: Legitimiert das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz Aktionen der Letzten Generation?
Anträge auf diese Frage einzugehen, gab es in fast jedem bisher stattgefundenem Verfahren. Allerdings wurden diese Anträge stets als nicht relevant abgelehnt. Damit betritt dieses Gericht der 2. Instanz nun Neuland.
Der Merkur berichtet: Es werden Experten als Sachverständige geladen, die nichts mit den Blockaden zu tun haben. So treten die Physikerin und Klimaexpertin Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats der Bundesregierung für Klimafragen, sowie der Soziologe Simon Teune vom Institut für Protest- und Bewegungsforschung vors Gericht.
Die Physikerin Knopf erklärt, dass die letzte sowie die aktuelle Bundesregierung die Klimaschutzziele in den Sektoren Gebäude und Verkehr seit Jahren verfehlt und vorgeschriebene Maßnahmen zum Ausgleich nicht eingehalten haben. Dies verstößt gegen das Klimaschutzgesetz, das Deutschland zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Und eine Verpflichtung zum Schutz künftiger Generationen ist im Grundgesetz verankert. Damit könnte das Gericht die Handlungen der Angeklagten aus einem Notstand heraus einordnen. Der Ausgang des Verfahrens kann also spannend werden.
Schmerzgriffe erlaubt oder nicht?
Im Zusammenhang mit den Klimaprotesten werden immer öfter Videos über Polizeiübergriffe gegen die Versammlungsteilnehmer öffentlich. Zu den Grenzen vom Einsatz von Schmerzgriffen bei der Polizeiarbeit und den Folgen für die Betroffenen hat der Spiegel ein interessantes Interview mit der Polizeiforscherin Hannah Espín Grau geführt.
Mehr dazu bei https://www.merkur.de/politik/klimapolitik-freispruch-letzte-generation-gericht-klima-kleber-praezedenzfall-aktivismus-92751722.html und https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schmerzgriffe-der-polizei-fuer-die-betroffenen-kann-so-ein-einsatz-gravierende-folgen-haben-a-27bb9206-bb10-448d-9057-8a42ba292770
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yf Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8641-20240105-zweite-instanz-will-klimaexperten-hinzuziehen.html
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karin-in-action · 4 months
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Fazit meiner Eltern: na ja.
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oldergermanguy · 11 days
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der-saisonkoch · 1 year
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Kennen Sie diesen Spruch von Pfarrer Niemöller?
Kennen Sie diesen Spruch von Pfarrer Niemöller?
“Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler. Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren…
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