Tumgik
#Turnhalle
btaut · 1 year
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Kreuztal, Februar 2023
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benkaden · 3 months
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Ansichtskarte
Ludwigslust Wilhelm-Pieck-Halle
Reichenbach (Vogtl): BILD UND HEIMAT REICHENBACH (VOGTL) (V 11 50 A 1/B 326/79 01 02 05 260)
Foto: Wanke, Neustadt-Glowe
1979
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gutachter · 3 months
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Asylbewerber hinterlassen unschöne Spuren in der Turnhalle Neuburg
Neuburg „..Die Turnhalle der FOS dient seit einem Jahr als Erstunterkunft für Asylsuchende. Jetzt steht eine teure “Grundreinigung” an. Ein Jahr nachdem die Halle eingerichtet worden war, muss insbesondere der Bodenbelag runderneuert werden. Das Landratsamt Neuburg spricht von einer “notwendigen Grundreinigung”, die derzeit möglich ist, weil es seit Ende November 2023 keine neuen Zuweisungen aus…
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politik-starnberg · 8 months
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Mehr Geld für Bauwerke, Pedelecs für Starnberg, beschleunigte Verfahren und weniger Ermäßigungen ...
(M)ein Protokoll des Ferienausschusses vom 21.8.2023:
17:55 Uhr - alle Mitglieder des Ferienausschusses sind schon da - nur die Sitzungsleitung fehlt noch - irgendwie ein Novum. entweder liegt das an der angenehmen Temperatur im kleinen Saal oder alle wollen möglichst früh wieder nach Hause. Stopp - B90/Grüne fehlen noch ... 
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, wie viel Tagesordnungspunkte auf der heutigen Tagesordnung nicht in den September hätten verschoben werden können?
Antwort: “Es sind alles Punkte mit Fristen oder politischer Dringlichkeit versehen.” 
(Anm. d. Verf.: Das ist natürlich eine Antwort, die immer gültig ist und mir eigentlich zu schwammig ist - Schade, genauer wird es wohl nicht gehen.)
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ferienausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP Neu (alt 9) Buswendeanlage in Leutstetten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Neuausschreibung der Buslinien 2024 wird die ÖPNV-Anbindung der Ortsteile Leutstetten und Wangen geändert. Wie in der Beschlussvorlage 2023/047-1 vorgestellt, wird die Direktverbindung zwischen Wangen und Leutstetten, aufgrund unterschiedlicher Mängel der Querverbindung, eingestellt und die Ringlinie 904 in zwei einzelne Linien aufgeteilt. Die neue Linie 904 fährt weiterhin über Percha/Buchhof nach Wangen und weiter nach Schäftlarn, während die neue Linie 905 von Leutstetten direkt nach Starnberg fährt. Dort werden die Bahnhöfe sowie der Waldspielplatz angebunden. Da in Leutstetten keine weiterführende Verbindung besteht, ist die bauliche Herstellung einer Wendeplatte eine zwingende Voraussetzung für die Umstellung der Buslinien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024.
Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 27.03.2023 der Beschlussvorlage 2023/047-1, Planungen für eine Buswendeanlage auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 476 fortzuführen sowie Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer zu führen, möchte die Stadtverwaltung zum aktuellen und diesbezüglichen Sachstand berichten.
Die Prüfung alternativer Standorte für die Errichtung der Wendeanlage wurde durch die Verantwortlichen der Stadtverwaltung geprüft. Die Verhandlungen für die Alternativstandorte auf den Flur Nr. 554, 50, 6 und 452/3, Gemarkung Leutstetten waren nicht erfolgreich. Die jeweiligen Eigentümer lehnen die Errichtung einer Wendeanlage auf ihrem Grundstück ab. Aufgrund der Ablehnung der alternativen Standorte durch die Eigentümer, schlägt die Verwaltung vor, die Planungen auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 476 fortzusetzen.
Die Kostenschätzung für den Tiefbau beläuft sich inklusive der Baunebenkosten auf ca. 100.000 Euro brutto. Da derzeit noch kein Bodengutachten vorliegt, wird die Bodenbelastung als Z0 (nicht belastet) angenommen.
Die Entwässerung des Oberflächenwassers der Buswendeanlage soll über den vorhandenen Regenwasserkanal, der entlang des Weges Fl. Nr. 284 führt und kurz vor der Pumpstation des Abwasserverbandes endet, erfolgen. Anschließend führt ein offener Graben über die Fl. Nr. 280 zur Würm.
Für den Anschluss der Entwässerungseinrichtung an dem vorhandenen Regenwasserkanal sind in der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Andreas Ott brutto 3.200 Euro veranschlagt.
Für die Planung und Bauleitung der Buswendeplatte liegt ein Honorarangebot des Büro Ott (Starnberg) vor.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Er versteht die Verkürzung und das Streichen des Abschnitts zwischen Wangen und Leutstetten. Die neue Linienführung erfordert ein Buswendeplatz. Er ist eine bauliche Einrichtung, kein Parkplatz und kein Gewerbegebiet. Er würde gerne zustimmen, aber mit weiteren Aktionen bis zu einer Bürgerversammlung zu diesem Thema zu warten. 
Herr Janik: Bei den bisherigen Schreiben aus Leutstetten geht es eher ums Ob. Das steht nicht mehr zur Debatte.
Frau Pfister (BMS): Der Wendeplatz ist nicht für längere Aufenthalte vorgesehen. Gibt es Fördermöglichkeiten?
Herr Weinl: Urlaubsbedingt sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen. Fördermöglichkeiten sind vorhanden.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Wieviel Fläche wird zugebaut? Sind kleinere Busse eingeplant?
Herr Janik: Es werden nur die normalen Busse ausgeschrieben. Kleinere Busse erfordern in den Spitzenzeiten das doppelte Personal. 
Herr Weinl: Die Fläche wird die bestehende Straße einbeziehen. Es sind wohl ca. 500 qm.
Herr Jägerhuber (CSU): Sind wir dort im Landschaftsschutzgebiet? Was ist noch zu beachten? Er baut auch noch auf eine Bürgerversammlung.
Herr Weinl: Es ist im Landschaftsschutzgebiet. Es ist dann eine Ausnahme zu beantragen.
Herr Heidinger (BLS): Er sieht die Kosten noch etwas skeptisch. 
Frau Kammerl (CSU): Sie weist noch einmal auf den Wunsch hin, dort auch einen Spielplatz einzurichten.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur rechtzeitigen Einrichtung der Wendeplatte am ursprünglichen Standort (Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten) fortzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ing. Büro Ott für die Planung und Bauleitung des Neubaus der Buswendeplatte in Leutstetten zu einem Honorarangebotspreis von 9.960,73 Euro (HOAI 2021, Honorarzone II, Mindestsatz) zu beauftragen.
3. Zu dem Thema ist eine Ortsteilbürgerversammlung durchzuführen. 
angenommen: einstimmig
TOP 4 (alt 3) Städtische Musikschule; Satzung zur Änderung der Gebührensatzung 2023
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Einrichtung der neuen Gebührenstruktur für die Benutzungsgebühren der Städtischen Musikschule Starnberg wurde das Ziel verfolgt, den Automatismus, dass seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2010 und Anpassung der Umlage für die Vertragsgemeinden im Jahr 2012 die steigenden Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Musikschule Starnberg zum überwiegenden Teil zu Lasten des städtischen Haushalts gingen, zu beenden.
Aufgrund der großen Diskrepanz zwischen den heutigen Kosten für eine Wochenstunde Unterricht à 45 Minuten und den veranschlagten Gebühren im Jahr 2010 hat die Schulleitung nach Wegen gesucht, die Schülerzahl konstant zu halten und dennoch höhere Gebühreneinnahmen zu erzielen. Die Entscheidung fiel nach umfangreicher Beratung auf das Modell der Staffelgebühr, abhängig vom Brutto-Jahreseinkommen des Schülers bzw. von dessen gesetzlichen Vertretern.
Die Anmelde- und Bestandsschülerzahl hat sich nach aktuellem Stand durch diese Neuerung nicht verschlechtert.
Die angestrebten Änderungen machen eine Satzungsänderung der Gebührensatzung 2023 notwendig. Darüber hinaus ist beabsichtigt, jährlich eine Beschlussfassung durch den Stadtrat über die Anpassung der Gebühren herbeizuführen.
Der Leiter der Städtischen Musikschule Starnberg wird in der Sitzung über die Änderungen sowie die Hintergründe informieren.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach §5 und den Abschlägen. Sind die Abschlagszahlen neu? Bisher wurde auf das Bruttojahreseinkommen geschaut. Welches Einkommen ist damit gemeint. Aktuell ist das gar nicht mehr in der neuen Fassung enthalten. Ermäßigungen werden nur noch nach §4 gewährt. Da sind nur noch soziale Aspekte relevant. Die halbwegs Normalverdiener haben jetzt keinen Anspruch mehr. Warum ist das so?
Herr n.n.: Die erste Zahl gab es schon in der ersten Fassung, die zweite Zahl ist neu, um alles in sich konsistent zu halten.
Herr Janik: Er möchte den Verwaltungsaufwand zur “Kontrolle” der Einkommen vermeiden. Die neue Lösung ist gröber, aber praktikabler.
(Anm. d. Verf.: Es klingt fast so, dass die BMS mit dem Antrag zur Überprüfung der einkommensabhängigen Gebührenordnung vom Frühjahr einen schlafenden Hund geweckt hat und jetzt eine Lösung präsentiert bekommt, die so nicht ereicht werden wollte.)
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach der Kündigungsfrist? Gibt es anteilige Rückzahlungen.
Herr n.n.: Der Gebührenzeitraum ist immer das ganze Schuljahr. Es gibt aber nur noch 10 Raten. Bei Umzügen gibt es schon jetzt eine anteilige Rückzahlung. Ab der 4. ausgefallenen Stunde gibt es auf Antrag auch eine anteilige Rückzahlung. 
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte noch einmal beispielhaft die Kosten aufgezeigt bekommen. Sie möchte auch noch für andere Geringverdiener die Möglichkeit einer Ermäßigung.
Herr Fiedler (FDP): Wie hoch war das Defizit im letzten Jahr?
Herr n.n.: Für 2022 waren es ca. 720.000 EUR. Für 2023 sind ca. 719.000 EUR eingeplant. 
Herr Fiedler (FDP): Wir bezuschussen jeden Schüler mit ca. 1.000 EUR für eine freiwillige Leistung. Deshalb unterstützt er die neue Fassung. 
Herr Pfister (BMS): Der Antrag hat zu einer Aufarbeitung geführt. Die Lösungsansätze der ersten Fassung waren dann wohl ein “Schuss in den Ofen”. Die jugendliche Musikförderung ist für ihn wichtiger als freiwillig Leistung. Was kostet das Museum? 
(Anm. d. Verf.: Das klingt fast, dass er zur Not lieber das Museum für die Musikschule “opfern” würde. Das ist natürlich meine subjektive Interpretation. Jetzt werden einzelne Zahlen diskutiert. Im Prinzip gibt es verschiedenen Sichtweisen, wie viel Bürger Ermäßigung erhalten sollen und wie viele Bürger durch die verringerten Ermäßigungsmöglichkeiten nicht mehr zur Musikschule kommen.)
Herr Heidinger (BLS): Gibt es nicht eine Beweislastumkehr. Er sieht bei der Kontrolle der Einkommen wenig Mehraufwand für die Verwaltung.
Frau Kienzle (B90/Grüne): ... (Anm. d. Verf.: Die erste Frage habe ich verpasst.) ... Wie waren die Rückmeldungen zu der ersten schon an einige verschickten neuen Satzung? Wieviel sind davon betroffen, die jetzt keine Ermäßigungen nicht mehr erhalten werden. 
Herr Janik: Es gab noch keine Reaktionen.
Herr Jägerhuber (CDU): Es gab ein breites Spektrum von Argumenten. Die soll zum 1.9. in Kraft treten. Das ist dann heute zu entscheiden. Es wird bei Änderungen immer einen Kollateralschaden geben, deren Größe keiner im Vorfeld bestimmen kann. Der Vorschlag der Verwaltung ist durchdacht aber nicht die idealste Lösung. Er erwartet im Juli nächsten Jahres im Stadtrat einen Review mit allen Aspekten, um dann entsprechend bei Bedarf nachjustieren zu können. 
Frau Pfister (BMS): Sie hält Nachjustieren nur für die 2. beste Lösung. Die Eltern haben bisher eine andere Satzung erhalten. Sie möchte den bisherigen Ermäßigungsgrund beibehalten und nächstes Jahr prüfen, wie viel entsprechende Anträge gestellt worden sind.  
(Anm. d. Verf.: Was wollen wir für die Stadt? Eine Musikschule mit weniger Defizit zur Schonung der zukünftigen Haushalte - und das hat nichts mit der Seeanbindung zu tun, auch wenn das wahrscheinlich mindestens ein Leser anders sehen möchte - oder eine Musikschule, die für eine wahrscheinlich eher kleine zusätzliche Gruppe von Bürgern auch noch zugänglich wäre.)
Antrag Stadtratsmitglied Frau Pfister:
Nach §5 Absatz 4 wird folgender Satz 2 eingefügt:
Auf Antrag erhalten Benutzer, deren Erziehungsberechtigte nachweislich ein geringer als 50.000 EUR zu versteuerndes Einkommen im Sinne §2 Einkommenssteuergesetz haben, erhalten eine Ermäßigung. 
abgelehnt 6:7
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-l), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, folgende Satzung:  Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der städtischen Musikschule 
§1
§ 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:
"(1) Für die Teilnahme am Unterricht der Städtische Musikschule Starnberg (im Folgenden "Musikschule") in Präsenz- oder Distanzform werden Gebühren für ein gesamtes Schuljahr (Jahresgebühren), aufgeteilt in zehn gleiche Raten von Oktober bis Juli des darauffolgenden Jahres, nach Maßgabe der anliegenden Tabelle erhoben.
(2) Die anliegenden Gebührentabelle (Anlage 1 und 2) sind in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Satzung und regeln die Höhe der Gebühr. Die Tabelle wird dynamisiert geändert. Die Änderung hat eine anteilige Umlegung des Defizits des Vorjahres im Verwaltungshaushalt für den Betrieb der Musikschule auf die Benutzungsgebühren zum Ziel und erfolgt anhand der gemäß den ministeriellen Vorgaben für die bei Antragstellung auf staatliche Zuwendungen spätestens zum 31. März festgestellten Haushaltsergebnisse der Musikschule für das zurückliegende Haushaltsjahr. Die Tarifstruktur der Jahresgebühren berücksichtigt den bildungspolitischen Auftrag der Musikschule, ihre musikalischen Angebote für einen möglichst breiten Teil der Gesellschaft zugänglich zu machen und das gemeinsame Musizieren zu ermöglichen und zu fördern. Die Berechnung dieser Tarife erfolgt deshalb vor dem Hintergrund der anzunehmenden wirtschaftlichen Situation der Zielgruppe sowie der jeweiligen Nachfrage in einem Ausbildungsabschnitt."  § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: "Gebührenschuldner ist der Benutzer der Musikschule."  
§ 3 Abs. 6 erhält folgende neue Fassung: "Die Gebührenpflicht entfällt mit dem Ende des Monats, in dem die Kündigung Wirksamkeit entfaltet. Gleiches gilt bei der Beendigung des Unterrichtsverhältnisses durch die Schulleitung (siehe § 16 Abs. 3 Schulordnung)."
§ 5 erhält folgende neue Fassung:
"(1) Für Benutzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Trägerkommune Starnberg oder in der Vertragsgemeinde Pöcking haben, wird ein Abschlag für a) Kurse aus dem Elementarbereich – Grundstufe von 22,0 % b) Kurse aus dem Bereich Musikalische Aufbaustufe, aus dem Bereich Instrumental- und Vokalunterricht sowie aus dem Bereich Kernfächer von 48,7 % gewährt.
(2) Für Benutzer, die Ihren Hauptwohnsitz in der Vertragsgemeinde Berg haben, wird ein Abschlag für a) Kurse aus dem Elementarbereich – Grundstufe von 22,0 % b) Kurse aus dem Bereich Musikalische Aufbaustufe, aus dem Bereich Instrumental- und Vokalunterricht sowie aus dem Bereich Kernfächer von 48,7 % gewährt, sofern es sich bei dem betroffenen Benutzer um einen jungen Menschen im Sinne des Abs. 9 handelt.
(3) Auf Antrag kann eine Gebührenermäßigung gemäß der Abs. 4 bis 8 nur denjenigen Benutzern gewährt werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Starnberg oder den Gemeinden Berg oder Pöcking haben.
(4) Auf Antrag erhalten Benutzer, die junge Menschen im Sinne des Abs. 9 sind und Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, § 6b Bundeskindergeldgesetz oder § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz haben, eine Gebührenermäßigung. Es findet jeweils die Gebühr nach "Jahresgebühr mit Ermäßigung nach § 5 Abs. 4" der Anlage 2 Anwendung. Die Ermäßigung wird für jeden Monat gewährt, in dem die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
(5) Für Geschwister, die
1. junge Menschen im Sinne Abs. 9 sind, 2. kein eigenes Einkommen haben, 3. die gleichzeitig an der Musikschule gebührenpflichtigen Unterricht erhalten und 4. im gleichen Haushalt leben oder deren Gebühr vom gleichen Zahlungspflichtigen beglichen wird, wird pauschal je Benutzungsgebühr eine Gebührenermäßigung gewährt, und zwar a) bei zwei Geschwistern 15 %, b) bei drei Geschwistern 20 %, c) ab vier Geschwistern 25 %, sofern nicht bereits eine Ermäßigung gemäß Abs. 4 gewährt wird. Eine Geschwisterermäßigung wird nicht gewährt für den Ergänzungsunterricht, Ensembleunterricht, für die Belegungen von Haupt- und/oder Nebenfach in der Förderklasse 2 (Studienvorbereitende Ausbildung – SVA), für Workshops, Prüfungen, Überlassungs- und Nutzungsgebühren, Kurse in Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen sowie für Kooperationsangebote mit sonstigen Einrichtungen der Kinderbetreuung.
(6) Benutzern, die zwei oder mehr Instrumentalfächer oder Gesang gemäß Schulordnung belegen und junge Menschen im Sinne des Abs. 9 sind, wird eine gestaffelte Ermäßigung auf die Unterrichtsgebühr gewährt, und zwar d) bei zwei Belegungen 15 %, e) bei drei Belegungen 20 %, f) ab vier Belegungen 25 %, sofern nicht bereits eine Ermäßigung gemäß Abs. 4 gewährt wird. Keine Berücksichtigung bei der Mehrfächerermäßigung finden die Belegungen von Haupt- und/oder Nebenfach in der Förderklasse 2.
(7) Volljährige, die vor Beginn des Unterrichtsabschnittes nachweisen, dass ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, werden bei der Gebührenbemessung jungen Menschen im Sinne des Abs. 9 gleichgestellt. Junge Menschen im Sinne des Abs. 9, die vor Beginn des Unterrichtsabschnittes nachweisen, dass ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, haben die maßgebliche Gebühr gemäß Abs. 4 zu entrichten.
(8) Die Schulleitung kann für besonders begabte und engagierte Benutzer in Einzelfällen aus sozialen Gründen eine Gebührenermäßigung bis zu 100 % dem Schulträger vorschlagen.
(9) Die Kurse "Standardunterricht" und "Förderklasse 1" sind nur jungen Menschen bis zum Abschluss an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule zugänglich. Junge Menschen sind Personen, g) die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, h) die Kindergeldberechtigte sind, i) die sich in einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis befinden (höchstens bis zum 27. Lebensjahr), j) die sich in einem Studienverhältnis befinden (höchstens bis zum 27. Lebensjahr), k) die einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen ehrenamtlichen Sozialdienst leisten (höchstens bis zum 27. Lebensjahr). Der Nachweis muss bei der Anmeldung bzw. eine Woche vor Beginn eines neuen Unterrichtsabschnittes der Musikschule vorliegen.
(10) Bei Fächern, für die vom Schulträger ein Mangel festgestellt wurde, können auch anderen Benutzern der Musikschule als denen im Sinne des Abs. 1 und 2 Gebührenermäßigungen gewährt werden.
(11) Der Schulleitung können jährlich bis zu zehn Benutzer zur Aufnahme in die Förderklasse 2 (Studienvorbereitende Ausbildung – SVA) vorgeschlagen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der vorhandenen Kapazitäten sowie den Anforderungen gemäß §7 Abs. 3 und 4 Schulordnung. Die Verweildauer in der Förderklasse 2 ist auf höchstens sieben Jahre begrenzt. Die Verlängerung über den Abschluss an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule hinaus ist nur im Fall der Vorbereitung auf ein Musikstudium möglich. Die Gebühren für diese Schüler werden um jeweils 50 % ermäßigt. Erfüllt ein Benutzer in einem Schuljahr die Fördervorgaben auf staatliche Förderung nicht, so entfällt dien Ermäßigungen für das gesamte Schuljahr rückwirkend.
(12) Jedem Antrag auf Gebührenermäßigung sind bei der Antragstellung die maßgeblichen Angaben durch geeignete Belege nachzuweisen. Eine Ermäßigung erfolgt erst ab dem Monat, in dem der vollständige Nachweis der maßgeblichen Angaben erbracht ist."
§2
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Starnberg,
angenommen: 7:6
TOP 5 (alt 4) Schlossberghalle Starnberg; Ergänzung der Tarifstruktur um einen Tarif zur Nutzung des Foyers im Rahmen einer standesamtlichen Trauung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Kürzlich wurde an die Stadtverwaltung die Anfrage herangetragen, ob das Foyer der Schlossberghalle im Rahmen einer Trauung im Trauzimmer für den Zeitraum von 3 Stunden für einen Sektempfang mit kleinem Buffet genutzt werden kann. Der gültige Tarif zur Miete des Foyers der Schlossberghalle ist für einen solchen Anlass jedoch nicht geeignet, da im Preis sowohl Technik- als auch Personaleinsatz einkalkuliert sind, der aber bei einem Sektempfang nicht notwendig ist.
Daher schlägt die Stadtverwaltung vor, einen zusätzlichen Tarif für die Nutzung des Foyers im Rahmen einer standesamtlichen Trauung einzuführen.
Hierbei ist zu beachten, dass eine exklusive Nutzung des Foyers durch die Hochzeitsgesellschaft nicht möglich ist und der Besucherverkehr im Rathaus nicht beeinträchtigt werden darf. Musik darf nur nach vorheriger Absprache mit der Schlossberghallenverwaltung abgespielt werden. Wurfmaterial wie Blütenblätter, Reis oder Konfetti sowie Seifenblasen sind im Foyer der Schlossberghalle nicht gestattet. Die Stehtische, die im Foyer der Schlossberghalle stehen, können mitbenutzt werden. Für die Nutzung von Tischdecken fällt eine Gebühr an (siehe Tarifliste "Nebenkosten").
Die Buchung des Foyers erfolgt nach Rücksprache mit dem Standesamt über die Schlossberghallenverwaltung.
Die Stadtverwaltung schlägt für die Nutzung des Foyers im Rahmen einer standesamtlichen Trauung eine Gebühr in Höhe von 100 Euro netto für bis zu 2 Stunden und von 150 Euro netto für bis zu 3 Stunden vor.
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt, für die Nutzung des Foyers der Schlossberghalle im Rahmen einer standesamtlichen Trauung eine Gebühr von 100 Euro netto für bis zu 2 Stunden bzw. 150 Euro netto für bis zu 3 Stunden zu erheben.
angenommen: einstimmig
TOP 6 (alt 5) Durchführung der Veranstaltung "Starnberger Eiszauber" ab 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Januar 2023 wurde unter anderem über die Durchführung des Starnberger Eiszaubers ab 2024 beraten. Es wurde beschlossen, dass die Veranstaltung zur erneuten Beratung im Sommer 2023 vorgelegt werden soll.
Der Starnberger Eiszauber fand zuletzt im Jahr 2020 statt. Anschließend konnte die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie sowie Energiesparmaßnahmen zur Reduzierung des Gas- und Stromverbrauchs nicht mehr durchgeführt werden.
Da die Veranstaltung ein enormes Kostendefizit verursacht, die Haushaltslage weiterhin angespannt bleibt und die Stadtverwaltung ab Januar 2024 mit deutlich ansteigenden Strompreisen rechnet (bisherige Verträge laufen Ende 2023 aus), soll darüber entschieden werden, ob die Veranstaltung "Starnberger Eiszauber" grundsätzlich fortgeführt wird.
Obwohl in den vergangenen Jahren stets versucht wurde, sämtliche Einsparpotenziale zu nutzen, ergab sich jährlich ein Defizit in Höhe von ca. 50.000 bis 60.000 Euro, das die Stadt getragen hat. Einnahmen werden lediglich über Eintrittsgelder, den Verleih von Schlittschuhen und Sponsoring, meist in Form von Bandenwerbung, generiert. Dazu kommt die Arbeitszeit von zwei Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, die die Organisation im Vorfeld der Veranstaltung verantworten und während des Eiszaubers Mehrarbeit an den Wochenenden leisten müssen.
Das genaue Defizit ist im Vorfeld der Veranstaltung nur schwer zu kalkulieren, da der Erfolg stark vom Wetter abhängt und somit die Höhe der Einnahmen durch Eintrittsgelder ungewiss ist.
Außerdem muss ab 2024 ein neues Unterbodensystem genutzt werden, das aufgrund der deutlich besseren Qualität im Vergleich zum bisherigen Unterboden im Mietpreis um einiges teurer ist.
Aufgrund der insgesamt gestiegenen Preise unter anderem für die Eisbahn (vorläufiges Angebot liegt vor) sowie den Unterboden für die Eisfläche inkl. Zelten (vorläufiges Angebot liegt vor) ist davon auszugehen, dass das Defizit nicht wie bisher erwartet ca. 60.000 Euro, sondern über 75.000 Euro hinaus ansteigen wird.
Einsparpotenziale im Falle einer Veranstaltungsdurchführung sieht die Stadtverwaltung höchstens darin, das Rahmenprogramm drastisch zu reduzieren, wodurch die Ausgaben für Gagen sowie die zusätzlich benötigte Technik und die Kosten für die Mehrarbeit der Mitarbeiter gesenkt werden bzw. entfallen. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Werbemaßnahmen auf das Nötigste zu beschränken. Somit könnten insgesamt schätzungsweise 4.000 bis 6.000 Euro eingespart werden. Allerdings ist zu bedenken, dass bei einer Reduzierung der Werbung die Besucherzahlen unter der geringeren medialen Sichtbarkeit leiden könnten und somit das Risiko besteht, weniger Einnahmen durch Eintrittsgelder zu erhalten.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): In einem fehlenden Rahmenprogramm sieht er allerdings keine Gefahr für weniger Besucher, da er davon ausgeht, dass die Besucher nicht wegen des Rahmenprogramms kommen, sondern um sich zu treffen und Schlittschuh fahren zu können. Aus eigener Erfahrung trifft das gerade für die jüngeren Generationen zu. Von Herrn Wobbe darf er ausrichten, dass dieser sich bereiterklärt, bei der Organisation eines Rahmenprogramms mit zu unterstützen. 
Herr Landwehr (WPS): Er ist sich für das Beibehalten. Er ist über die hohen Kosten erschrocken. 
Herr Heidinger (BLS): Ihm ist das zu teuer. Wir haben doch beim Undosa eine Eisanlage - die schönste Anlage der Welt. Warum gibt es da eine Konkurrenz. 
Frau Kammerl (CSU): Wir haben einen privaten Betreiber. Da brauchen wir keine zweite Anlage. 
Herr Weidner (SPD): Er unterstützt die Argumente von Frau Kammerl. Wir müssen glaubwürdig bleiben. 
Herr Dr. Schüler (UWG): Es gibt ja auch noch den Jugendbeirat, der sich vielleicht auch hier engagieren möchte. Darf man da an den See auch kostenlos hin oder gibt es Getränkezwang oder ähnliches. Bisher hat er von dieser Möglichkeit bis heute keine Kenntnis gehabt.
Herr Heidinger (BLS): Es kostet 3,50 EUR. 
Frau Tauber-Benicke (B90/Grüne): Das Defizit ist ihr zu groß. 
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt, dass der Starnberger Eiszauber ab 2024 stattfindet.
abgelehnt: 5:8 
(Anm. d. Verf.: Nachdem es auch zu mir nach Söcking durchgedrungen ist, dass wir im Winter eine öffentlich zugängliche Eisfläche haben, erscheint auch mir eine “Konkurrenzfläche” auf dem Kirchplatz nicht so richtig sinnvoll. Jetzt geht es darum, die private Initiative auch entsprechend zu bewerben, dass alle Interessierten von dieser Möglichkeit erfahren und nicht vom nicht stattfindenden Eiszauber enttäuscht sind.)
TOP 6 Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Änderungsbeschlusss, Ermächtigung des Bürgermeisters, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ziel des Bebauungsplans Nr. 7207 „Hadorf Nord“ für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, ist die Ausweisung einer neuen Baulandfläche am nordwestlichen Ortsrand von Hadorf, um insbesondere auch den nach Starnberger Kriterien berechtigten Personen mit mittlerem Vermögen/Einkommen die Möglichkeit der Eigentumsbildung geben zu können.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 wurde bislang im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt, muss aber aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 13 b BauGB vom 18.07.2023 im Hinblick auf die Rechtssicherheit des Bebauungsplans ins Regelverfahren übergeleitet werden. Die Umstellung auf das Regelverfahren hat zur Konsequenz, dass der Flächennutzungsplan nicht im Berichtigungsverfahren geändert werden kann, sondern hierfür ein eigenes Änderungsverfahren erforderlich ist.
Um gewährleisten zu können, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, ist der Flächennutzungsplan mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche zu ändern.
Eine Möglichkeit zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens besteht darin, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, einen entsprechenden Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan erst nach Abschluss der Beteiligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Kann man das beschleunigte Verfahren nicht noch zu Ende bringen?
Herr Janik: Der Beschluss wäre u. U. nicht rechtssicher. Der Gemeindetag empfiehlt das Stoppen solcher Verfahren. 
Herr Fiedler (FDP): Wer würde dagegen denn klagen? Wer hat gegen das bisherige Gesetz geklagt? 
Beschlussvorschlag
1. Der Ferienausschuss beschließt die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche.
2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Beteiligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 (alt 7) Bebauungsplan Nr. 7207 „Hadorf Nord“ für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Überleitung ins Regelverfahren, Ermächtigung des Bürgermeisters, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ziel des Bebauungsplans Nr. 7207 „Hadorf Nord“ für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, ist die Ausweisung einer neuen Baulandfläche am nordwestlichen Ortsrand von Hadorf, um insbesondere auch den nach Starnberger Kriterien berechtigten Personen mit mittlerem Vermögen/Einkommen die Möglichkeit der Eigentumsbildung geben zu können.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 wurde bislang im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 13 b BauGB vom 18.07.2023 ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit des Bebauungsplans die Überleitung des Bauleitplanverfahrens ins Regelverfahren erforderlich.
Im Regelverfahren sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Im Rahmen einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist außerdem der Ausgleichsbedarf zu ermitteln und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Darüber hinaus kann der Flächennutzungsplan nicht im Berichtigungsverfahren geändert werden. Hierfür ist vielmehr ein eigenes Änderungsverfahren erforderlich.
Eine Möglichkeit zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens besteht darin, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, einen entsprechenden Entwurf des Bebauungsplans anfertigen zu lassen, die nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan erst nach Abschluss der Beteiligungsverfahren dem Bauausschuss zur Abwägung und Beschlussfassung als Satzung vorzulegen
Beschlussvorschlag
1. Der Ferienausschuss beschließt die Überleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 7207 „Hadorf Nord“ für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, ins Regelverfahren.
2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Bebauungsplanunterlagen um Umweltprüfung, Umweltbericht und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ergänzen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Beteiligungsverfahren dem Bauausschuss zur Abwägung und Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 (alt 8) Bebauungsplan Nr. 8219 für das Grundstück Fl. Nr. 157/1, Gemarkung Percha, Berger Straße 19, Kindergarten St. Christophorus Aufstellungsbeschluss und Ermächtigung des Bürgermeisters, die nach § 13 a bzw. § 13 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen sollen die Kapazitäten des Kindergartens St. Christophorus in Percha erhöht und durch Erweiterung des Bestandsgebäudes Räumlichkeiten für 4 Gruppen geschaffen werden. Durch das von der Kirchengemeinde St. Christophorus beauftragte Architekturbüro wurde ein das Raumprogramm, die betrieblichen Abläufe sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigender Gebäudeentwurf entwickelt. Demnach stellt die Aufstockung des Bestandsgebäudes, die Vertiefung der an der Gebäudenordseite vorhandenen Abgrabung und Freilegung des Untergeschosses auf der Südseite des Gebäudes die einzige Möglichkeit dar, die erforderlichen Räume zu schaffen.
Ergebnis der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB nicht in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt, da insbesondere die geplanten Abgrabungen und die Grundfläche in Kombination mit der geplanten Wandhöhe einen größeren Maßstab aufweisen, als in der Umgebung vorhanden.
An der Umsetzung des Bauvorhabens soll sowohl aus Sicht der Kirchengemeinde als auch aus Sicht der Stadt Starnberg festgehalten werden. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Kindergartenerweiterung zu schaffen, ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne der Nachverdichtung handelt und die Anwendungskriterien erfüllt sind, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Eine Möglichkeit zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens besteht darin, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, einen entsprechenden Bebauungsplan anfertigen zu lassen, die nach § 13 a bzw. § 13 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan erst nach Abschluss der Beteiligungsverfahren dem Bauausschuss zur Abwägung und Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
1. Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8219 für das Grundstück Fl. Nr. 157/1, Gemarkung Percha, Berger Straße 19, Kindergarten St. Christophorus, der die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Erweiterung des bestehenden Kindergartengebäudes darstellen soll.
2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
3. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Bebauungsplan anfertigen zu lassen, die nach § 13 a bzw. § 13 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Beteiligungsverfahren dem Bauausschuss zur Abwägung und Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.
4. Der Bebauungsplan ist in der Liste der Bauleitplanverfahren an Position 11 in Priorität 1 einzuordnen. Die nachfolgenden Bebauungspläne rutschen um eine Ordnungsnummer nach hinten. Ihre Bearbeitung verzögert sich entsprechend.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Geteilte Mikromobilität - Entscheidung über Teilnahme
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund sowie die Verbundlandkreise und die Landeshauptstadt München haben das Ziel, den Anteil des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und ÖPNV-Wege) am Modal- Split zu erhöhen. Hierfür müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes schneller, flexibler und stressfreier nutzbar sein und angeboten werden.
Gemeinsam mit dem MVV und den acht Verbundlandkreisen Bad-Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München wurde eine Grundsatzuntersuchung beim Mobility Institute Berlin in Auftrag gegeben. Ziel der Grundsatzuntersuchung ist die Erarbeitung von Empfehlungen für geteilte Mikromobilität mit Fokus auf die Ausgestaltung eines zukünftig gemeinsamen öffentlichen Fahrradverleihsystems (ÖFVS).
Geteilte Mikromobilität
Unter Mikromobilität werden unterschiedliche Mobilitätsarten zusammengefasst. Unter anderem Fahrräder, Pedelecs oder (E-)Lastenräder aber auch E-Tretroller oder (E-)Motoroller zählen zu dieser Gruppe. Geteilt bedeutet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit ein Fahrzeug dieser Kategorien für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen.
Dabei kann geteilte Mikromobilität einen wichtigen Beitrag für eine Mobilitätswende leisten. Für die erste und letzte Meile können beispielsweise geteilte Fahrräder genutzt werden, um Reisezeiten zu verkürzen. Außerdem kann ein Angebot für geteilte Mikromobilität dazu beitragen, vorhandene Angebotslü- cken, welcher der ÖPNV nicht oder nur sehr schwer abdecken kann, zu füllen. So bilden die geteilten Fahrzeuge eine verlässliche Alternative, sobald andere Verkehrsmittel einmal ausfallen.
Kombiniert und als Ergänzung zum öffentlichen Verkehr trägt geteilte Mikromobilität zu einem attraktiven Angebot bei, welches flexibel und nach Bedarf nutzbar ist.
Ergebnisse der Untersuchung
Die in Auftrag gegebene Untersuchung beschäftigt sich im ersten Teil mit dem aktuellen Angebot und der Nutzung von Mikromobilität. Mit Blick auf die Fahrzeugnutzung von Fahrrädern in München (hier: MVG Rad) zeigen sich im Tagesverlauf deutliche Verkehrsspitzen morgens und nachmittags. Diese Korrelation deutet auf eine Nutzung der geteilten Räder im Berufs- und Pendelverkehr hin. Die Mietdauer des MVG Rads beträgt im Median 10 bis 12 Minuten. Für geteilte Fahrräder im ÖFVS ergeben sich in Deutschland etwa zwei Ausleihen pro Fahrrad und Tag. In München ergeben sich aus den Zahlen von 2022 0,5 Ausleihen pro Fahrrad und Tag. Neben dem aktuellen Angebot erarbeitet die Untersuchung Empfehlungen in Form von Qualitätskriterien bei der Ausgestaltung des Angebots und zeigt mit Rückgriff auf eine räumliche Analyse das Potential geteilter Mikromobilität in den einzelnen Landkreisen und Kommunen.
Die Qualitätskriterien beziehen sich auf Kriterien, welche für die Nutzer des Systems wichtig sind. Neben einem dichten Stationsnetz, welches schnelles Vorankommen garantiert, empfiehlt die Untersuchung ein stationsbasiertes System mit vielen kleinen Stationen, um sowohl Auffindbarkeit für die Nutzer zu erhöhen sowie zu einem aufgeräumten Straßenbild beizutragen. Außerdem sollen sichere, hochwertige und langlebige Fahrräder angeboten werden. Grundsätzlich sprechen sich die Bearbeiter der Untersuchung dafür aus, unterschiedliche Modi zur Verfügung zu stellen. Bekräftigt wird das Argument durch die an der Untersuchung Teilnehmenden, welche sich das (E-)Lastenrad als sinnvolle Ergänzung eines öffentlichen Sharing-Systems vorstellen können. Eine übergreifende Marke inkl. betreiberunabhängiger Ausstattung der Stationen sorgt für Wiedererkennung beim Kunden sowie geringere Zugangsbarrieren. Letztere werden darüber hinaus durch eine einheitliche und einfache Gestaltung von Vertrieb und Tarif begünstigt.
Neben den Qualitätskriterien zeigt die räumliche Analyse der Grundsatzuntersuchung das Potential von geteilter Mikromobilität in den einzelnen Kommunen und Landkreisen. Abgeleitet aus dem Potential ergeben sich Empfehlungen über die Einrichtung eines ÖFVS für die Stadt Starnberg. Im Durchschnitt empfehlen die Autoren der Grundsatzuntersuchung 6 Räder pro Station (mit maximal 12 und minimal 4 Fahrrädern). Außerdem werden für die Stadt Starnberg folgende Mobilitätspunkte empfohlen:
Empfohlene Standorte für Mobilitätspunkte:
Wangen
Kreuzung Dinardstraße – Bahnhofstraße Buchhof
Gewerbegebiet Schorn
Bahnhof Nord
Söcking
Angerweide
Percha
Perchting
Waldspielplatz
Waldfriedhof
Betriebliche Umsetzung
Innerhalb der Grundsatzuntersuchung zur geteilten Mikromobilität erarbeitet das Mobility Institut Berlin in Ergänzung zu den vorgestellten Ergebnissen unterschiedliche Betreiberszenarien sowie Umsetzungsempfehlungen.
Zur Bereitstellung eines attraktiven grenzüberschreitenden Mobilitätsangebots im Sinne der Mobilitätswende empfehlen die Autoren eine gemeinsame Ausschreibung für einen Rahmenvertrag mit einem Betreiber des ÖFVS. Außerdem wird empfohlen, dass die Verträge über eine zentrale Institution, wie den MVV und die MVG organisiert werden. Diese schließt in Absprache mit den beteiligten Akteuren einen Rahmenvertrag mit dem Anbieter. Inhalte des Rahmenvertrags werden durch die Landkreise in Rücksprache mit den Kommunen erarbeitet und in die Vertragsgestaltung miteingebracht. Der Abruf der Leistungen obliegt nach erfolgter Ausschreibung den Kommunen als Aufgabenträger.
Der Betrieb des ÖFVS obliegt dem Anbieter. Zum Betrieb zählen dabei die Einrichtung und der Betrieb der Stationen inkl. Instandhaltung, Rebalancing sowie auch die Schnittstelle zum Kunden. Der Rahmenvertrag soll so gestaltet werden, dass der Betreiber sowie auch die Kommune als Aufgabenträger flexibel auf etwaige Anpassungen reagieren können.
Umsetzung in Starnberg
Abgeleitet aus der Grundsatzuntersuchung für geteilte Mikromobilität des Mobility Institute Berlin schlägt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Verkehrsreferenten folgende Standorte für die Umsetzung von Mobilitätspunkte für die Einrichtung eines ÖFVS vor: Vorgeschlagene Standorte für Mobilitätspunkte:
Bahnhof See 
Bahnhof Nord 
Söcking 
Angerweide 
Percha 
Waldspielplatz 
Emslanderstraße
Aufgrund der topographischen Gegebenheiten in Starnberg empfiehlt die Stadtverwaltung an jeder der vorgeschlagenen Stationen Fahrräder mit E-Antrieb (Pedelecs) anzubieten. Dies ermöglicht eine problemlöse Überwindung der Höhenunterschiede zwischen der Innenstadt oder den Bahnhöfen und den höher gelegenen umliegenden Stadtteilen. Vor dem Hintergrund Erledigungen, wie z.B. Einkäufe mit dem ÖFVS zu bewerkstelligen und dafür auf den MIV zu verzichten, schlägt die Stadtverwaltung vor, pro Station ein E-Lastenrad mit E-Antrieb anzubieten. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Stationen jeweils mit vier Pedelecs und einem E-Lastenrad auszustatten.
Laut dem Mobility Institute Berlin ergeben sich aus der Errichtung der Stationen (einmalige Investitions- kosten) sowie dem Leasing der Fahrräder (jährliche Betriebskosten) die nachfolgenden Kosten. Diese wurden auf Basis von Literaturrecherchen sowie Gesprächen mit Anbietern von ÖFVS ermittelt und stellen geplante Kosten dar.
Investitionskosten – einmalig (7 Stationen): 61.600 €
Investitionskosten – pro Station: 8.800 €
Betriebskosten – jährlich (4 Pedelecs + 1 E-Lastenrad/Station): 42.000 €
Betriebskosten – pro Pedelec/Jahr: 1.000 €
Betriebskosten – pro E-Lastenrad/Jahr: 2.000 €
Für die weitere Bearbeitung der Ausschreibung soll zunächst ein Mengengerüst pro Kommune erstellt werden. In Form eines Letter of Intent (LOI) wird die voraussichtliche Zahl der Räder, der Pedelecs, der Stationen sowie das gewünschten Startjahr an das Landratsamt durch die Kommunen übermittelt. Der LOI gilt als unverbindliche Absichtserklärung der einzelnen Kommunen. Momentan erstellen die Verbundlandkreise sowie das Mobilitätsreferat, der MVV und die MVG in Rücksprache mit den Kommunen eine Leistungsbeschreibung auf Basis der Ergebnisse der Grundsatzuntersuchung, sowie des Mengengerüsts durch die Angaben im LOI. Im September 2023 soll der Rahmen- vertrag durch eine zentrale Institution ausgeschrieben werden. Für Januar 2024 ist die Zuschlagserteilung angesetzt. Der Start des ÖFVS ist für das 3. Quartal im Jahr 2025 geplant.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Im Vergleich zu bisherigen Lösungen hat die hier angedachte Lösung mehrere Vorteile. Sie ist landkreisübergreifend, so dass Insellösungen nicht entstehen. Durch den kleinen “Nachteil”, dass die Räder nur an den Stationen ausgeliehen und zurückgebracht werden, wird vermieden, dass die Stadt mit Leihrädern “zugemüllt” wird. Er ist deshalb für die Beteiligung der Stadt Starnberg an diesem Projekt.
Frau Pfister (BMS): Sie geht mit. Wer bekommt die möglichen Mieteinnahmen? Lastenfahrräder sind schwerer zu fahren. Da gilt es aufzupassen. 
Herr Weinl: Der Betreiber. Es ist eine erste Empfehlung für die Erstausstattung
Herr Weidner (SPD): Gerade in Ballungsräumen verändert sich das Mobilitätsverhalten. Wir sollten der Entwicklung folgen. 
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie würde noch das Krankenhaus noch als Station haben wollen. 
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach den Investitionskosten. Warum hat die Stadt da überhaupt etwas zu zahlen?
Herr Heidinger (BLS): Er hält die Investitionskosten für zu niedrig. Das wird teurer werden. Ein Dach sollte es schon geben.  
(Anm. d. Verf.: Das ist so schön - zwei gegensätzliche Meinungen. Es ist doch nur eine grobe Planung. Die konkreten Kosten und Zuschüsse können erst festgelegt werden, wenn es auch Ausschreibungen oder Vertragsvorschläge gibt. Es ist das ewige Dilemma - was ist besser? Frühe Beteiligung mit Kostenschätzungen oder sehr späte Beteiligung mit genauen Zahlen. Die jeweils andere Gruppe kritisiert dann die getroffene Vorgehensweise.)
Herr Zirngibl (CSU): Gab es Überlegungen über die genauen Standorte? Ist das eine Konkurrenz zum Firmenfahrrad. Hat das Zukunft?
Herr Janik: Nein, es geht um die Zustimmung, dass wir überhaupt mitmachen wollen. 
Frau Pfister (BMS): 35 Räder sind in der Stadt schon recht überschaubar. 
Herr Dr. Schüler (UWG): Es geht nur um eine Absichtserklärung und um eine grobe Dimensionierung. Es wird bisher überhaupt kleine Verpflichtung eingegangen. Aus dem Projekt kann man immer noch notfalls aussteigen, sollten uns die Konkretisierungen nicht passen.
Beschlussvorschlag
1. Der Ferienausschuss bekräftigt die Bedeutung alternativer Mobilitätsangebote für eine Änderung des Modal Split zugunsten des Umweltverbunds.
2. Der Ferienausschuss beschließt die Teilnahme der Stadt Starnberg am landkreisübergreifenden Projekt geteilter Mikromobilität.
3. Die Verwaltung wird beauftragt einen Letter of Intent mit den vorgeschlagenen Stationen sowie der vorgeschlagenen Ausstattung mit Pedelecs und Lastenrädern an das Landratsamt zu übermitteln.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2024 und 2025 einzustellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenvertrag nach Fertigstellung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Bestandssanierung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit mit Garage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 127/2 und 128/2, Gemarkung Starnberg, Theresienstraße 9; Antrag auf Gewährung einer Ablösung von zwei Stellplätzen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im April 2023 ging ein Bauantrag für die Bestandssanierung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 127/2 und 128/2, Gemarkung Starnberg, Theresienstraße 9, ein (Antrag-Nr. 2023/061). Das gemeindliche Einvernehmen war in der Sitzung des Bauausschusses am 17.05.2023 grundsätzlich erteilt, jedoch das Landratsamt gebeten worden, zur Sicherung für die beiden auch dem nachbarlichen Grundstück Fl. Nr. 127/2 vorgesehenen Stellplätze sowie des Fahrtrechts über das nachbarliche Grundstück Fl. Nr. 127/3 entsprechende Grunddienstbarkeiten einzufordern.
Nach Aussage des Bauherrn besteht derzeit Unklarheit wegen einer bereits vorliegenden Dienstbarkeit. Sollte sich letztlich ergeben, dass eine Dienstbarkeit besteht oder sollte eine solche nachweislich herbeigeführt werden, so möchte der Bauherr die vorliegende Planung umsetzen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, soll indes eine Ablösung der beiden Stellplätze möglich sein. Damit könnte über den eingereichten, derzeit beim Landratsamt liegenden Antrag vor bzw. ohne die Dienstbarkeiten abschließend entschieden werden.
Das antragsgegenständliche Grundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich, ein Bebauungsplan mit etwaigen besonderen Festsetzungen zu Stellplätzen und Garagen gilt demzufolge nicht. Am 06.04.2023 bei der Stadt Starnberg eingegangen, erfolgte die (Stellplatz-) Planung auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen. Demnach waren für das Vorhaben sechs Stellplätze erforderlich, nach der seit dem 11.05.2023 geltenden und nun grundsätzlich anzuwendenden Stellplatzsatzung wären es zunächst acht Stellplätze, wegen der Nähe zum S-Bahnhof und der deshalb möglichen Ermäßigung gemäß § 3 Abs. 1 der Stellplatzsatzung aber gleichfalls wiederum sechs Stellplätze, so dass es auf die in § 1 der Stellplatzsatzung eröffnete Wahlmöglichkeit nicht ankommt.
Das Achheimviertel weist im Besonderen eine historisch geprägte Baustruktur auf, der öffentliche Verkehrsraum ist grundsätzlich beengt. Größtenteils kann auf den Anwesen jedoch der Stellplatzbedarf bewältigt werden. Mit den geplanten Änderungen und Erweiterungen auf dem antragsgegenständlichen Grundstück Fl. Nr. 128/2 gehen gegenüber der Bestandssituation grundsätzlich Stellplätze verloren, bei einer Ablösung für die beiden auf den Grundstück Fl. Nr. 127/2 geplanten Stellplätze würde sich ein weiterer realer Verlust ergeben. In der (alten) Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen gibt es keine expliziten Aussagen zur Stellplatzablösung, laut § 3 Abs. 3 der neuen Stellplatzsatzung sind in betreffender Lage mindestens 60 % der notwendigen Stellplätze real herzustellen, was vorliegend vier Stellplätze wären, der Rest ist abzulösen. Soweit insbesondere der letztgenannte Satzungswortlaut nicht anders auszulegen ist, bedarf es jeweils der Bereitschaft der Stadt Starnberg, einen Ablösevertrag zu schließen.
Zwar kann weder eine der StVO entsprechende Beanspruchung des öffentlichen Verkehrsraums verhindert, noch eine Nutzung der für das Vorhaben etwa auch ausreichend vorhandenen Stellplätze vorgeschrieben werden, jedoch wird mit der geforderten Vorhaltung derselben zumindest ein insofern ausreichendes Stellplatzpotential geschaffen. Dieser städtebaulichen Zielsetzung steht natürlich selbige gegenüber, die Wohnraumschaffung nicht mit zusätzlichen bzw. vermeidbaren Kosten zu belasten, wobei allerdings alleinig für die einzelne, über 150 m2 (Maßstab der neuen Stellplatzsatzung) bzw. über 200 m2 (Maßstab der alten Satzung) große Wohnung (die beiden anderen Wohnungen sind kleiner als 80 m2) drei Stellplätze erforderlich wären. Im vorliegenden Fall ist zudem festzuhalten, dass ein hoher Versiegelungsgrad erreicht wird, soweit die auf dem angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 127/2 und dem auf Fl. Nr. 128/8 vorgesehenen (Haupt-) Vorhaben zugeordneten Freiflächen außer Betracht bleiben, wobei im Weiteren zu beachten ist, dass sich hier bislang der Stellplatz für das Anwesen Achheimstraße 1a befindet (laut seinerzeitiger Baugenehmigung in Form einer Garage).
Beschlussvorschlag
In Anbetracht der satzungsrechtlichen Regelung spricht sich der Ferienausschuss dafür aus, die Ablösung der beiden auf dem Grundstück Fl. Nr. 127/2 geplanten Stellplätze und den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermöglichen. Zu dessen Abschluss wird der Erste Bürgermeister ermächtigt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Dachsanierung Umkleidetrakt FT 09 Kostenrahmenerhöhung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Gebäudekomplex der Freien Turnerschaft "FT09", bestehend aus Sporthalle, Umkleide, ehemaliger Gaststätte und Tennisumkleide im Erdgeschoss sowie den Umkleiden für die Fußballer nebst Schützenbereich im Untergeschoss und zweigeschossigem Wohnhaus, war im Jahr 1974 erbaut und im Jahr 2014 an die Stadt Starnberg übertragen worden. Im Anschluss hat ein externer Fachplaner das Flachdach der Turnhalle saniert.
Das Hochbauamt plant eine ähnliche Sanierung des Flachdaches des Umkleidetraktes, da die Kleinreparaturen der Kiesdachfläche überhandnehmen. Die im Frühjahr 2022 aufgestellte Kostenaufstellung belief sich auf 400.000 €.
Nun hat der beauftragte Planer die Kostenberechnung vorgelegt. Diese beläuft sich für die Gewerke der Dachsanierungsarbeiten zzgl. Blitzschutz und Kleingewerke auf 460.000 €. Die Kostengruppe 700 und Kleingewerke sind mit 80.000 € zu veranschlagen. Dadurch ergibt sich ein benötigter Kostenrahmen von 540.000 €
Preiserhöhungen im Baugewerbe, hervorgerufen durch gestiegene Nachfrage, Lieferengpässen oder globale wirtschaftliche Bedingungen, führen zu steigenden Materialkosten unter anderem von Stahl, Holz und Abdichtungen. Zusammen mit wachsenden Löhnen, ist eine Kostenerhöhung um bis zu 35% zu erwarten. Nach Aussage des Planungsbüros haben die Kosten, alleine im letzten halben Jahr, 10% zugenommen.
In Anbetracht der Dringlichkeit der Maßnahme empfiehlt es sich, die Sanierung weiterhin zu verfolgen.
Der neue Kostenrahmen beläuft sich auf 540.000 €; hiervon wird ein Teilhonorar im Jahr 2023 ausbezahlt. Die restliche Summe des Kostenrahmens wird für den Haushalt 2024 berücksichtigt. Nach Freigabe des Kostenrahmens wird eine Vergabe der Bauleistungen im Herbst vorgesehen. Die Ausführung der Dachsanierung wird ab dem zweiten Quartal in Jahr 2024 eingeplant.
Beschlussvorschlag
Der Kostenrahmen für die Maßnahme "Dachsanierung Umkleidetrakt FT09" wird auf 540.000 € Brutto erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauausschuss über weitere Kostenentwicklungen zu informieren.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach der dem “verwucherten Grünzeug” gegenüber der Sparkasse. Kann man da nicht etwas machen?
Herr Janik: Ein Konzept ist schon in Arbeit.
Frau Pfister (BMS): Welche Sanierungsarbeiten waren in der Wittelsbacher Straße notwendig.
Herr Weinl: Er wurde nur asphaltiert.
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte mitteilen. Von den Gärtnern sind leider selten alle gleichzeitig einsatzfähig. Sie arbeitet schon an einem Konzept. Weitere Beteiligte sind willkommen. 
(M)ein Fazit
Die heutigen Termine erschienen mir nicht alle so dringlich, dass sie im verkleinerten Ferienausschuss dringend zu beschließen waren. Wobei das Argument “politische Dringlichkeit” immer angewendet werden kann. Auf der anderen Seite werden dadurch die Tagesordnungen der nächsten regulären Sitzungen dann hoffentlich kürzer.
Die Mobilitätswende geht weiter, ohne dass in diesem Fall es irgendwelche Einschränkungen für den Pkw-Verkehr geben wird.
Und heute konnte man sehr gut verfolgen, wie die einzelnen Stadträte je nach Gewissen, Ideologie, Zielen, Interessen, etc. die öffentlichen Gelder unterschiedlich einsetzen wollen. Und das Wesen der Demokratie ist es, dass nach dem Austausch von Argumenten am Ende eine Mehrheit entscheidet, wofür die Gelder dann eingesetzt werden. 
Das beste Zitat des Ersten Bürgermeisters war heute: “Wir haben die Huckel abgefräßt und wieder neu gemacht.” Sicher bezog sich der zweite Teil auf die Straße als solche und nicht auf die abgefräßten Huckel ... ein Schmunzeln ging dennoch durch den Saal.
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marczorec-baufi · 1 year
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Die Vorbereitung für den #Kinderkarneval morgen in der #Turnhalle #Berlebeck sind beendet. Freut euch auf eine schöne #Veranstaltung. Wenn ihr Lust habt, sucht gerne diesen #Clown. #sfberlebeckheiligenkirchen #Karneval #Zirkus (hier: Berlebeck, Nordrhein-Westfalen, Germany) https://www.instagram.com/p/CoPzUEiMnIN/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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rwpohl · 2 years
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travetagebuch · 2 years
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Schultoilette
Sanitäre Unverschämtheiten oder zweckmäßiger Standard? In einer Turnhalle in Lübeck, 2022
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s8qrnmhtkyx5 · 1 year
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japanese men fuck Taiwan juicy boy kong Sexy College teen Is This Cheating? Marlen Doll jugando con un nuevo juguete NEGRA GOSTOSA LEVANDO GOZADA NA CARA Young Teen playing with pussy in Solarium Tube Mallu girl cheating 女装 オナニー Hot ass blonde anal doggy lezdom la dominicana le gusta que le ronpan el culo
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ruhrkanalnews · 2 years
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TURNHALLE TALSTRASSE WIRD FÜR GEFLÜCHTETE VORBEREITET
Sporttreibende müssen bald raus
Hattingen- Weil der Zustrom von Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Terror sind, nicht nachlässt, muss jetzt eine Turnhalle als Unterkunft umgenutzt werden. Ab 7. November beginnt die Stadt mit den Vorbereitungen in der Talstraße, damit Geflüchtete dort untergebracht werden können. „Alle bereits existierenden und neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten sind ausgeschöpft oder werden es…
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btaut · 1 year
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Kreuztal, Februar 2023
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benkaden · 10 months
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Ansichtskarte
LASSAN (Kr. Wolgast) Turnhalle
Reichenbach (Vogtl): BILD UND HEIMAT REICHENBACH (VOGTL) (A 1/B 99/86 IV-14-483 So 1342/8 K)
1986
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gutachter · 3 months
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Neubau der Kirchenschule startet in Kürze
Germering: „…Der Zeitplan für den Neubau der Kirchenschule steht. Schon im Juni wird die alte Turnhalle abgerissen, im Herbst wird der erste Bauabschnitt angegangen. Die Gesamtkosten des Vorhabens liegen bei rund 125 Millionen Euro. Der Stadtrat hat jetzt einen aktualisierten Projektbeschluss gefasst. Notwendig war dies unter anderem deswegen, weil es nach dem ersten Projektbeschluss vom März…
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blackcherrymountain · 2 years
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ilaac-art · 4 months
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I have been scrolling through your blog and there was a fucking tf convention in germany? 😭 fucking damn it... I hope there will be another con next year since the last one last last year
Well... It was so tiny, it was in a little Turnhalle sjfakfj And there were only merchants selling figures. There were no fan artists selling their fan made merch and nothing, you really didn't miss out on anything.
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logi1974 · 4 months
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Namibia 2023/24 - Tag 14
Herrschaften und Oukies!
Heute kümmern wir uns um die hiesige Hauptattraktion: die Geisterstadt Kolmanskuppe / Kolmanskop.
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Zuerst stärken wir uns aber mit einem leckeren Frühstück, dass bei Familie Hälbich im Wohnzimmer serviert wird.
Sicherlich ist soviel Nähe zum Gastgeber nicht jedermanns Sache, aber meine Mutter findet es großartig, zumal sie hier mit jemanden in ihrer Muttersprache quasseln kann.
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Der Name Kolmanskuppe stammte ursprünglich von einem einheimischen Transportkutscher namens Johnny Coleman, der hier auf der Hügelkuppe im Jahr 1905 mit seinem Ochsenkarren liegen blieb und fast verdurstete.
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Für Gäste, die wie wir in Lüderitz wohnen, empfiehlt sich der Besuch so früh wie möglich. Um 8 Uhr wird geöffnet und die erste Führung beginnt um 9.30 Uhr.
Die zweite Führung beginnt um 11 Uhr, da kommen dann für gewöhnlich die ganzen Externen, die außerhalb, also weiter weg untergebracht sind - oder auch die Spätaufsteher.
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Dementsprechend voll wird es dann. Geschlossen wird um 13 Uhr. Bis dahin darf man sich auf dem Gelände aufhalten und überall umschauen.
Wichtig: an Sonntagen sowie Feiertagen gibt es nur 1 Führung am Tag, jeweils um 10 Uhr.
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Es gibt Führungen in Deutsch / Englisch / Afrikaans.
Der Treffpunkt für die Führungen ist im alten Casino in der Turnhalle, dort werden die Gruppen dann nach Sprachen sortiert und auf geht es zum rund 45minütigen Rundgang.
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Für uns ist es das zweite Mal, nach 2014, dass wir an der geführten deutschsprachigen Tour teilnehmen.
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1908, zu Beginn des großen Diamantenrausches in Südwest, gründeten die Eigentümer der ersten Diamantenschürfgesellschaft um August Stauch den Ort Kolmannskuppe und errichteten dort ihr Hauptquartier.
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Bereits im September 1908 streckte die deutsche Regierung ihren langen Arm nach den kostbaren Mineralien aus. Bernhard Dernburg, Staatssekretär im Reichskolonialamt, erließ die Sperrverfügung für diese Region. Bis dahin angemeldete private Schürfgebiete durften aber weiter ausgebeutet werden.
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Ein breiter Küstenstreifen vom 26. Breitengrad bis zur Oranje-Mündung wurde zum Sperrgebiet erklärt. Hier durfte fortan nur die "Deutsche Koloniale Gesellschaft für Südwestafrika" Diamanten schürfen.
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Die Woermann Reederei schipperte staatlich beauftragte Diamantensucher nach Namibia. Und um diese bei der mühseligen Diamanten-Gewinnung in der Gluthitze bei Laune zu halten, reisten auch deren Familien mit nach "Deutsch-Südwest".
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Vom zwölf Kilometer entfernten Hafen in der Lüderitzbucht schleppten Ochsenwagen alles in die Diamantenstadt, was damals ein Leben in den heimischen vier Wänden lebenswert machte:
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Badewannen, Armaturen, Kühlaggregate, Linoleumfußböden, Sportgeräte, Grammophonplatten, Toilettenbecken mit Wasserspülung, sogar ein Röntgengerät (das erste in Afrika!) für das örtliche Krankenhaus und vieles mehr.
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Auch eine Straßenbahn für den Transport von Waren und Personen innerhalb des Ortes war hier zu finden, damit man nicht immer beschwerlich durch den allgegenwärtigen Sand stapfen musste.
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Man pflanzte Bäume in die Wüste, baute ein Schwimmbad, eine Limonadenfabrik, eine Volksschule, gründete den Kegelklub "Gut Holz" und ließ die Straßen mit elektrischen Laternen beleuchten.
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Der Morgen für die 300 Deutschen mit ihren 40 Kindern, die im südwest-afrikanischen Nirgendwo lebten, begann mit frischen Brötchen. Der Tag klang mit dem besten französischen Champagner aus.
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Nur Wasser, das blieb stets knapp. Denn es musste zunächst mit dem Tankschiff vom Kap geliefert werden, wurde anschließend auf Ochsenwagen verladen und in die Wüste gekarrt.
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Später baute man an der Küste eine Meerwasserentsalzungsanlage, die von einem eigens errichteten Elektrizitätswerk bei Bogenfels betrieben wurde, seinerzeit der leistungsstärkste Stromproduzent auf der südlichen Halbkugel.
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Die Bedingungen für die hoch bezahlten Arbeiter in der Diamantenstadt waren für damalige Verhältnisse und für die isolierte Lage ziemlich paradiesisch.
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Es gab für jeden mindestens 14 Tage bezahlten Urlaub im Jahr - je nach Dienstzeit vor Ort sogar noch mehr - den man auch ansparen konnte, um dann nach einigen Jahren nach Deutschland zu reisen.
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Pro Tag bekam jeder Bewohner der Siedlung 20 Liter Trinkwasser, einen ½ Liter Milch und 2 Brötchen kostenlos. Dazu erhielt jede Familie täglich einen halben Block Eis aus einer eigenen Fabrik zwecks Kühlung der Lebensmittel.
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Allmählich ersetzten die Rohdiamanten im täglichen Handel das Bargeld, es wurde nicht mehr mit Rand, Mark oder Pfund bezahlt, sondern in Karat.
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Und zum wichtigsten Begleiter wurde die Taschenhandwaage. Mehr als eine Tonne der Edelsteine wurde allein bis 1914 im Sperrgebiet gefördert. 1909 waren es monatlich 70.000 Karat – 20 % der Weltproduktion.
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Doch mit dem Ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich die Kolonie und damit auch die Schürfrechte. Die Nachfolger-Gesellschaften (DeBeers) beurteilten Kolmanskuppe bereits 1931 als zu 95 % ausgebeutet.
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Die Kleinstadt diente nur noch als Frachtdepot entlang der Schmalspurbahn. Mit der neuen Brücke über den Oranje wurde der Umweg über die Wüstenstadt überflüssig. 1954 entließ das Hospital seinen letzten Patienten. Zwei Jahre später zogen die letzten, noch verbliebenen 7 Familien, fort.
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So schnell, wie die Siedlung aus der Retorte entstanden war, so schnell ging sie auch wieder verloren, und die Wüste machte sich daran, dass verlorene Terrain zurück zu erobern. Über Jahrzehnte verfiel der Ort. Das Vorhandene wurde geplündert, und in die Häuser kroch unaufhaltsam der Sand.
August Stauch, der Mann, der am Anfang dieser Entwicklung stand, war zu dieser Zeit längst tot. Als reicher Mann war er bereits 1924 aus dem Diamantengeschäft ausgestiegen, verlor aber schon wenig später in der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre fast sein gesamtes Vermögen. Sein Leben beendete er 1947 verarmt in dem kleinen thüringischen Ort, Ettenhausen bei Suhl, aus dem er einst aufgebrochen war. Jedoch leben seine Nachfahren immer noch in Namibia.
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1988 entschloss sich dann der Namdeb-Vorläufer Consolidated Diamond Mines, der Wüste die Stirn zu bieten. Zur Rettung der Jugendstil-Oase reparierten Restauratoren einige Gebäude und kauften Originalmöbel aus Privatbesitz zurück.
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Um kurz vor 11 Uhr ist die launige, doch informative Führung beendet und die Besucher haben nun die Gelegenheit sich auf eigene Faust noch umzuschauen.
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Die meisten Besucher verlassen Kolmannskuppe direkt nach der Führung wieder, da sie noch ein straffes Programm vor der Brust haben.
Ich finde das immer ein bisschen schade, da man das Gesehene erst einmal in sich aufnehmen und verarbeiten muss, anstatt nur eine To-Do-Liste abzuarbeiten.
Micha knipst noch die wenige, hier vorhandene Vegetation. Wenn man sich richtig umschaut entdeckt man erstaunlich vielfältiges, wüstenangepasstes Wachstum.
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Plötzlich sieht er, wie sich jemand versucht unauffällig davonzuschleichen! Was für eine fantastische Entdeckung.
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Wir genießen noch eine kleine Weile die langsam einkehrende Ruhe, schauen uns noch ein wenig in den alten Gebäuden und machen uns dann langsam wieder auf den Weg zurück zu unserem Auto.
Die Rückfahrt nach Lüderitz verläuft ohne besondere Vorkommnisse. Und gegen 13 Uhr kommen wir wieder wohlbehalten im Gästehaus "Zur Waterkant" an.
Lekker Slaap!
Angie, Micha, Mama und der Hasenbär
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Note
Ich hab letztens nochmal einige Folgen der 11. Staffel von SE geschaut, und abgesehen von Paulina, die mit Herrn Pasulkes (RIP) Auto fast Bruno, Vivien und Feli über den Haufen fährt, gab es da auch diese Storyline mit Coco und Manuel, wo Coco denkt sie müsse mit Manuel schlafen, und da gab es einfach eine Szene, wo Manuel und Mounir sich einen "Erwachsenen-Clip" auf Mounirs (super stylischem) Flip-Phone anschauen, und ähm. Also. Da sieht man wirklich einiges. Definitiv nicht jugendfreies. Und ein paar Szenen später nehmen die beiden dann noch Max (einen Sechstklässler!!) mit runter in den Keller, wo sie ihm dann "Erwachsenen-Filme" zeigen (von denen man auch tatsächlich den nicht jugendfreien Ton hört, zumindest bis Karla, Coco und Marie-Luise reinkommen lol.) Wenn die sowas heute bringen würden, wäre die Sendung schneller abgesetzt als Annika und Nesrin ihren Tiktok-Tanz aufführen könnten.
Die Anfangszeit von Erfurt war generell noch darker and edgier. Ole hat Drogen vertickt, das Internat angezündet und ist im Jugendknast gelandet, Paulina und Lucky hatten ihr erstes Mal in der Turnhalle und Paulina ist schwanger geworden, Ole und Mounir sind auf eine illegale Flatrate-Sauf-Party gegangen und Mounir ist mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus gelandet, Feli war drogenabhängig. Irgendwann wollten sie dann mal ne jüngere Zielgruppe ansprechen und seitdem ist es nicht mehr so edgy (gut, dafür ist jetzt ja DRUCK zuständig).
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