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#beweislast
raniehus · 6 days
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Hausratversicherung: Nach § 5 Nr. 1 Buchst. a Abs. 1 VHB 84 liegt ein Einbruchdiebstahl u.a. vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt.
Der Versicherungsnehmer hat den behaupteten Einbruchdiebstahl nachzuweisen. Er muss ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, beweisen. Dazu gehört das Vorhandensein von Einbruchspuren. Diese müssen aber nicht stimmig in dem Sinne sein, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.
Ist der erforderliche Nachweis für einen Einbruchdiebstahl erbracht, muss der Versicherer nachweisen, dass es sich um einen vorgetäuschten Einbruch handelte, will er den Versicherungsschutz versagen.
BGH, Urteil vom 17.04.2024 - IV ZR 91/23 -
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gutachter · 2 months
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Nicht mehr auffindbarer Bebauungsplan geht nicht zu Lasten der Baubehörde!
1. Beruft sich ein Bürger gegenüber einer Nutzungsuntersagung auf Bestandsschutz, etwa mit der Begründung, das Bauwerk oder die Nutzung sei genehmigt und deswegen formell baurechtmäßig, ist er beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung. 2. Der Verlust des Plandokuments eines Bebauungsplans führt nicht zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Antragstellers. Quelle…
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Gesetz gegen digitale Gewalt Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tz Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8370-20230416-gesetz-gegen-digitale-gewalt.htm Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt? Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren. Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt. In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt. Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs. Das neue Copyright Gesetz ist da Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“. Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken"  und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen. Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org : Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun. Stochern im Heuhaufen oder Nebel Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss: Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig. Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats. Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen. Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern. Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
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fabiansteinhauer · 1 year
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Polarforschung
Eine der dringlichsten Fragen: mit welcher Methode arbeitet man, wenn man mit und an einem sowie über einen Polarforscher arbeitet? Soll man, wie Philipp Ekardt das sehr sorgfältig macht, Warburg systematisch beim Wort nehmen, klären, wie Warburg Begriffe verwendet hat und weiter sorgar klären, wann Warburg gegen seinen eigenen Begriffsgebrauch verstoßen hat, im Sprechen Abweichler der eigenen Sprache wurde? Soll man den wahren Warburg und das eigentliche Warburgsche Denken von seinen Verfälschungen unterscheiden, Warburg gar zum System machen? Soll man, wie Wedepohl das ebenfalls äußerst sorgfältig macht, das eine Wissen objektivieren, etwas das über Pole und Pendeln, und daran messen, was Warburg sich so dazu denkt, wie stimmig Warburgs Denken im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft ist? Soll man sich Warburg überlassen oder gar imitieren, wie das die Leute machen, wenn sie auf eine schon verbraucht flapsige Art sagen, sie würden mit einem Autor über einen Autor hinaus denken?
Ich denke, dass ich mich der Relation bediene, das ist eine juridische Kulturtechnik, mit der man filtert, welche Partei was sagt und was dann beweisbedürftig ist, wer die Beweislast trägt, wie und ob ein Beweis geführt wurde und wie glaubwürdig und glaubhaft das alles war Also: machen, was auch Ekardt und Wedepohl und die Flapsigen machen, zusammenwerfen, auseinanderhalten und am Schluß bisserl spekulieren.
In Bezug auf Pole und Polarität hat Warburg etwas systematisch zu sagen, das ist limitiert systematisch, denn sonst wäre es kein System. Man kann die wissenschaftlichen Diskurse zur Polarität zu Warburgs Lebzeiten (und den wissenschaftshistorischen Vorlauf dazu rekonstruieren). Aber Warburg war auch nicht Herr im eigenen Haus, soviel Pointen, wie er liefert, ist sicher, dass er sein eigenes Denken auch nicht vollständig begriffen hat. Bei den wissenschaftlichen Diskursen zur Polarität und Polen gibt es sicher diejenigen, deren Kompetenz so eingerichtet ist und ausgeübt wird, wie ein Gewerbebetrieb und ein Amt, also notfalls mit polizeilichem Schutz des Eigenen und Zuständigen.
Pole sind auch Stäbe und Achsen, es sind Dreh- und Angelpunkte. So sehr sich Warburg bemüht, sein Denken der Polarität mit den naturwissenschaftlichen Diskurs seiner Zeit abzugleichen, so sehr hängt er dochwohl auchan Referenzen, wie denen, an denen Lefèbvre hängt, wenn er den großen staatlichen Kreditberater Colbert mit einem Polobjekt (hier einem Astrolabium als Gerät für Kunst und Wissenschaft), dazu noch einem Atlas zeigt. Man könne nur in Schichten über Schichten sprechen, schreibt Luhmann einmal. Man kann vielleicht nur polar Polarforschung betreiben. Auf die Stellen einer Subjektes oder die Stellen eines Objektes (einer objektivierten Wissens) lässt sich das Wissen nicht durchgehend parken, es wird von Stelle und Stelle kippen
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1meer · 2 years
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Vorläufige Verdachtsdiagnose - Versuch einer Konfliktanalyse
S/O an alle männlichen Personen die meine Diagnose ermöglicht haben, sowie für Eure ungebetenen Kommentare und Laien-Einschätzungen bzgl. meines "Verhaltens" innerhalb der letzten 3 Jahre.
Leider lagt ihr alle falsch.
Das ist mein Beweis schwarz auf weiß.
Opfer-Sein ist keine aufgesetzte Rolle in die man sich für ein bisschen Aufmerksamkeit begibt, sondern eine Folge von Missbrauch jeglicher Form.
Solange ein Problem ungelöst bleibt, eine Verletzung nicht anerkannt und das Gegenüber seine Verantwortung nicht übernehmen will,
wird ein mündiger Mensch sich der Methode des einleitenden Dialogs bedienen,
bis es Gerechtigkeit erfährt.
(Oder bis es sich eben mehr lohnt, die Heilung alleine fortzusetzen, weil das Gegenüber keine Einsicht zeigt.)
Das Begeben in die sogenannte "Opferrolle" wird uns dabei gerne von außen fälschlicherweise auferlegt. Sobald Mensch seine Gefühle ausspricht/ausformuliert und somit ggf. einen wunden Punkt des Gegenübers trifft.
Statt auf Verständnis, stoßen wir auf Ablehnung, die 'Beweislast' wird umgekehrt und/oder wir werden nicht ernst genommen; unsere Bedürfnisse nicht (an)erkannt (nicht mal wenn wir sie benennen) und/oder sogar negiert.
Vielleicht auch, weil dem Gegenüber das Gleiche bereits passiert (ist).
Es wehrt sich, weil es in der geäußerten Enttäuschung einen Angriff sieht und sich unmöglich eine Schwäche eingestehen kann, denn dann würde es ja das gute Selbstwertgefühl verlieren.
Schließlich muss es "ein Mann" sein.
Oder es ist schlicht und einfach borniert.
Versucht das Gegenüber dann noch innerhalb der Diskussion bzw. des Konflikts ungefragt erklären zu wollen, warum Mensch sich so verhalte,
anstatt Mensch danach zu fragen,
mag es vielleicht vom eigenen Verhalten ablenken, ist damit aber gleichzeitig derbe übergriffig (wenn nicht sogar übereifrig der Verantwortung des eigenen Verhaltens zu entfliehen).
Endlich realisiere ich, was da schief lief, dass das beschriebene erwachsene Gegenüber noch nicht soweit ist und das Kind, das ich in ihm sah, die ganze Zeit gesprochen hat.
Nur mit Bart, einem hohen Haaransatz, kommenden Geheimratsecken und Nasenhaaren, die aus den Nasenlöchern ragten.
Ich hab Dich gesehen. Ja ja, ein ganz anderes Kaliber.
(Unklare Worte, ich füge dem Nichts hinzu.)
Der Trauer weichte schon viel zu oft die Wut.
Wenn Du bis hierher gekommen bist, küss ich Deine Augen. Denn was Du gelesen hast, schreibe ich für mich und für Dich.
Ich wünsche mir, dass wir lernen keine voreiligen Schlüsse über unsere Mitmenschen zu ziehen, auch wenn sie uns weh tun, auch wenn das oft leichter ist, als sich an die eigene Nase zu fassen.
Echter Respekt bleibt dieser Tage rar,
laber mich nicht voll solange Du kein Rückgrat hast.
Ich zerficke den Dualismus und löse ihn auf, du weißt das.
Willkommen in der Realität, ich hab schon so lange keine echte Angst vor ihr und bald auch mein Körper nicht.
Du bist mein Spiegelbild.
Und Dein Dank gebührt all den (männlichen) Personen die mich immer unterstützt, verstanden, umsorgt, beschützt;
sich selbst hinterfragt haben,
anstatt sich die besten Aspekte von mir zu nehmen und den Rest links liegen zu lassen.
Auch wenn uns teilweise Tausende von Kilometern, Jahre oder ungelebte Lebenszeit trennen, ohne Euch wär ich nie so stark geworden.
Ihr seid immer bei mir.
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channeledhistory · 2 months
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Künftig sollen „Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden“, teilte das Innenministerium vor einigen Tagen mit. Wurden Disziplinarverfahren und Entlassungen bislang erst durch einen gerichtlichen Beschluss endgültig, werden sie nun direkt durch die zuständige Behörde vollzogen.
Bedeutet: Wer als „Verfassungsfeind“ identifiziert und deshalb hinausgeworfen wird, kann erst nach seiner Entlassung rechtlich dagegen vorgehen.
[...]
Tatsächlich betrifft die Reform des Disziplinarrechts ausschließlich den öffentlichen Dienst im Bund. Laut Innenministerium gelten die neuen Regeln für rund 190.000 Bundesbeamte. In den Ländern gilt das jeweilige Landesdisziplinarrecht. Kritiker der Reform fürchten jedoch, dass sich Landesregierungen an dem Gesetz der Ampel orientieren könnten.
[...]
„Durch das neue Disziplinargesetz können die Beamten der Willkür von Behördenleitungen ausgesetzt sein“, sagt Wendt (Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft) der Berliner Zeitung. „Allein diese Möglichkeit wirkt bedrohlich und einschüchternd, und das ist wohl auch die Absicht von Frau Faeser, sie will eine völlig unkritische und kuschende Beamtenschaft.“
Im Innenministerium sieht man das selbstverständlich anders. Auf Anfrage teilt ein Sprecher mit, dass „die rechtsstaatlichen Voraussetzungen des Disziplinarverfahrens wie die Unschuldsvermutung, die Gewähr rechtlichen Gehörs, die Rechtsweggarantie oder die Beweislast unberührt“ blieben. Nur bedürfe es nicht mehr eines vorgelagerten Verfahrens. „Eine gerichtliche Überprüfung als Rechtsweg im Nachgang“ bleibe in allen Fällen erhalten.
Auf die Frage, welche Definitionen den Bezeichnungen „Verfassungsfeind“ oder „Extremist“ in diesem Zusammenhang zugrunde liegen, verweist der Ministeriumssprecher auf das Bundesbeamtengesetz. Demnach müssen Beamte „sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Der Begriff der „extremistischen Bestrebung“ werde durch die Verfassungsschutzgesetze definiert.
Dieser liegt dann offenbar auch der Entscheidung der jeweiligen Behörde zugrunde. Der Ministeriumssprecher verweist darauf, dass die Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen „von den Umständen des konkreten Einzelfalls“ abhänge und „sich im Rahmen einer Gesamtschau sowohl nach der Schwere des Dienstvergehens, als auch dem Grad des Vertrauensverlustes des Dienstherrn oder der Allgemeinheit“ bemesse. „Übergreifend ist zudem das Persönlichkeitsbild der Beamtin oder des Beamten zu berücksichtigen.“
[...]
„Wir sind entsetzt von dieser Reform. Einen derartigen Abbau von Rechtsstaatlichkeit habe ich selten erlebt“, sagt Rainer Wendt. Bei Disziplinarmaßnahmen, wo es etwa um Verweise oder Geldstrafen gehe, sei es grundsätzlich noch hinnehmbar, wenn eine Behörde das Verfahren führe und auch ein Urteil fälle. „Dass aber auch Entlassungen ohne gerichtliche Prüfungen ausgesprochen werden können, ist perfide. Beamte müssten sich nun als Privatpersonen einklagen.“
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raeumungsfuchs · 2 months
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Räumungsverfahren in der Schweiz: Ein Überblick
Trotzdem können Vermieter auf Probleme stossen, wenn es darum geht, Mieter aus ihren Wohnungen zu bekommen. Ob es um ausstehende Mieten, Störungen im Haus oder andere Verstösse gegen den Mietvertrag geht – die Durchsetzung des Räumungsanspruchs erfordert ein gutes Verständnis des schweizerischen Rechtssystems. In diesem Leitfaden bieten wir einen umfassenden Überblick über die Schritte und rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Räumungsklagen in der Schweiz. Wir werden Sie von der Einreichung einer Klage bis zur Sicherung Ihrer Rechte als Vermieter begleiten und Ihnen praktische Einblicke sowie nützliche Informationen bieten, um Ihnen in dieser rechtlichen Angelegenheit zu helfen. Räumungsverfahren in der Schweiz: Ein Überblick Das schweizerische Mietrecht ist klar strukturiert und regelt genau, was Vermieter und Mieter dürfen und müssen... Räumungsklage und Räumungsanspruch in der Schweiz Inhaltsverzeichnis: - Durchsetzung des Räumungsanspruchs ohne Inanspruchnahme des Gerichts - Der optimale Zeitpunkt zur Einreichung einer Räumungsklage - Die zuständige Gerichtsbarkeit bei Räumungsklagen - Notwendigkeit eines Rechtsanwalts für den Vermieter - Der Inhalt der Räumungsklage im Detail - Klagegegner bestimmen: Wen der Vermieter vor Gericht ziehen muss - Zusätzliche Forderungen des Vermieters neben dem Räumungsanspruch - Zeitrahmen bis zum Räumungsurteil - Beweislast im Räumungsverfahren und rechtliche Grundlagen - Die finanzielle Seite des Rechtsstreits: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren - Kosten einer Räumungsklage: Was kommt auf den Vermieter zu? - Mieterverhalten im Prozessverlauf: Auszug oder Mietrückzahlung - Verkauf der vermieteten Wohnung während des Rechtsstreits - Fazit - FAQ Durchsetzung des Räumungsanspruchs ohne Inanspruchnahme des Gerichts In der Schweiz ist es äusserst schwierig, den Räumungsanspruch als Vermieter ohne gerichtliche Hilfe durchzusetzen. Gemäss Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kann ein Mietverhältnis nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Um einen Mieter aus einer Wohnung zu räumen, muss in der Regel eine Räumungsklage vor dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei einvernehmlichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter. Hier sind fünf Beispiele, wie der Räumungsanspruch als Vermieter ohne die Inanspruchnahme des Gerichts in der Schweiz durchgesetzt werden könnte: - Einvernehmliche Vereinbarung: Vermieter und Mieter einigen sich aussergerichtlich auf die Beendigung des Mietverhältnisses und den freiwilligen Auszug des Mieters. - Fristgerechte Kündigung: Der Mietvertrag läuft aus, und der Mieter verlässt die Wohnung fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen. - Selbsthilfe bei Zahlungsrückstand: Der Mieter hat Mietrückstände, und der Vermieter kann gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die Wohnung räumen, nachdem er eine Frist zur Zahlung gesetzt hat. - Vertragsverletzung des Mieters: Der Mieter verletzt schwerwiegend seine Mietvertragspflichten (z. B. erhebliche Schäden an der Wohnung oder wiederholte Störungen), und der Vermieter und Mieter einigen sich auf einen vorzeitigen Auszug. - Freiwilliger Auszug ohne Streitigkeiten: Der Mieter zieht aus, ohne dass es zu Konflikten oder Uneinigkeiten mit dem Vermieter kommt, was einen reibungslosen Räumungsprozess ermöglicht. Der optimale Zeitpunkt zur Einreichung einer Räumungsklage Der Vermieter sollte die Räumungsklage einreichen, sobald der Mieter in Verzug gerät und die Kündigungsfristen abgelaufen sind. Gemäss Artikel 257e OR beträgt die Kündigungsfrist für Wohnungen in der Regel drei Monate. Der Vermieter sollte nicht unnötig Zeit verstreichen lassen, da Gerichtsverfahren Zeit in Anspruch nehmen können. Hinweis: Wenn die drei Monate Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, kann dies für den Vermieter zur Folge haben: - Verzögerung des Räumungsprozesses: Wenn der Vermieter nicht rechtzeitig die Räumungsklage einreicht, wird sich der Räumungsprozess insgesamt verzögern, da die gerichtliche Abwicklung Zeit in Anspruch nimmt. - Fortsetzung des Mietverhältnisses: Der Mieter kann in der Wohnung bleiben und das Mietverhältnis fortsetzen, bis die rechtlichen Schritte zur Räumung eingeleitet wurden und das Gericht eine Entscheidung trifft. - Mögliche Schadenersatzansprüche: Wenn der Vermieter die Kündigungsfrist nicht einhält und der Mieter dadurch finanzielle Verluste erleidet (z. B. zusätzliche Mietkosten), könnte der Mieter Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Die zuständige Gerichtsbarkeit bei Räumungsklagen In der Schweiz ist das zuständige Gericht das Mietgericht des jeweiligen Kantons. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Wohnort variieren. Gemäss Artikel 257h OR können die Parteien auch vereinbaren, dass der Rechtsstreit vor einem Schiedsgericht ausgetragen wird. Hinweis: Ein Schiedsgericht ist eine Institution oder ein Verfahren zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Unabhängige Schiedsrichter entscheiden über den Streitfall, und ihre Entscheidungen, Schiedssprüche genannt, sind in der Regel bindend und durchsetzbar. Schiedsverfahren bieten Vertraulichkeit, Schnelligkeit und Flexibilität, weshalb sie in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten genutzt werden, insbesondere in internationalen Konflikten. Notwendigkeit eines Rechtsanwalts für den Vermieter Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für den Vermieter ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch dringend empfohlen. Mietrechtliche Angelegenheiten können recht komplex sein, und ein erfahrener Anwalt kann dem Vermieter in rechtlichen Fragen wertvolle Unterstützung bieten und die Erfolgschancen einer Klage erheblich verbessern. In Bezug auf die Kosten: In der Regel trägt jeder Vertragspartner, also Vermieter und Mieter, seine eigenen Anwaltskosten. Vor Gericht muss jedoch die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Das bedeutet, der Verlierer übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite. Klare Absprachen sind ratsam. Der Inhalt der Räumungsklage im Detail Die Räumungsklage sollte sorgfältig vorbereitet sein und den Grund für die Räumung ausführlich darlegen. Dies kann beispielsweise Mietrückstände, Störung des Hausfriedens oder andere schwerwiegende Verstösse gegen den Mietvertrag umfassen. Gemäss Artikel 257i OR sollte die Klage auch alle relevanten Beweismittel wie schriftliche Mahnungen und Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter beinhalten. Hinweis: Gemäss Artikel 257i OR im schweizerischen Mietrecht kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Wohnungsbezieher die Miete nicht zahlt oder schwerwiegende Verstösse gegen den Mietvertrag begeht. Der Mieter muss nach der Kündigung eine bestimmte Frist einhalten, um die ausstehenden Zahlungen zu begleichen oder die Verstösse zu beheben. Wenn dies nicht geschieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage gemäss Artikel 257i OR vor Gericht einreichen. Das Gericht prüft den Fall und kann ein Räumungsurteil erlassen, das den Mieter zur Räumung der Immobilie verpflichtet. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Anwendungen von Artikel 257i OR je nach den Umständen variieren können. Daher ist rechtlicher Rat ratsam. Klagegegner bestimmen: Wen der Vermieter vor Gericht ziehen muss Der Vermieter muss den Mieter persönlich verklagen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Formalitäten beachtet werden. Dies bedeutet, dass der Mieter ordnungsgemäss benachrichtigt werden muss und die Klage an die richtige Adresse zugestellt wird. Wichtig: - Das Vorgehen eines Vermieters in einer Vermietungsstreitigkeit: - Kommunikation mit dem Mieter - Schriftliche Mitteilung des Problems - Schriftliche Mahnung bei Mietrückständen - Erwägung von rechtlicher Beratung - Einreichung einer Klage, falls notwendig - Zustellung der Klage an den Mieter - Gerichtsverfahren und Vorlage von Beweisen - Einhaltung des Gerichtsurteils - Mögliche Durchsetzung rechtlicher Schritte Zusätzliche Forderungen des Vermieters neben dem Räumungsanspruch Zusätzlich zum Räumungsanspruch können auch andere Ansprüche geltend gemacht werden. Dies können Mietrückstände, Schadensersatzforderungen oder andere finanzielle Forderungen sein. Es ist wichtig, diese Ansprüche in der Klage klar und nachvollziehbar darzulegen. Zeitrahmen bis zum Räumungsurteil Der Zeitrahmen für ein Räumungsurteil kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Gerichtslast und der Komplexität des Falles. In der Regel dauert es jedoch zwischen einigen Monaten bis zu einem Jahr, bis ein abschliessendes Urteil vorliegt. Beweislast im Räumungsverfahren und rechtliche Grundlagen In einem Räumungsverfahren liegt die Beweislast in der Regel beim Vermieter. Das bedeutet, dass der Vermieter nachweisen muss, dass ein Räumungsgrund vorliegt und dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Mietverträgen, Mahnungen und Zeugenaussagen erfolgen. Die finanzielle Seite des Rechtsstreits: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren Die Kosten eines Räumungsrechtsstreits setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachter. Gemäss Artikel 95 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) können die Gerichtskosten je nach Streitwert variieren. Die unterlegene Partei muss oft die Gerichtskosten tragen. Kosten einer Räumungsklage: Was kommt auf den Vermieter zu? Die genauen Kosten einer Räumungsklage können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Anwaltsgebühren können je nach Anwalt und Region unterschiedlich hoch sein. Es ist ratsam, sich im Voraus über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Ein Beispiel: Die Kosten für die Einreichung einer Räumungsklage mit einem Streitwert von CHF 10.000 können zwischen CHF 2.000 und CHF 4.000 betragen, je nach Anwaltshonoraren und Gerichtsgebühren. Mieterverhalten im Prozessverlauf: Auszug oder Mietrückzahlung Wenn der Mieter während des Räumungsprozesses auszieht oder die rückständige Miete zahlt, kann dies den Räumungsprozess beeinflussen. In vielen Fällen wird die Klage in solchen Situationen abgelehnt oder zurückgezogen. Es ist wichtig, die rechtlichen Auswirkungen einer solchen Entwicklung mit einem Anwalt zu besprechen. Verkauf der vermieteten Wohnung während des Rechtsstreits Die Veräusserung der zu räumenden Wohnung während des Räumungsprozesses kann die Rechte und Pflichten der Parteien verändern. Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein und kann die Fortsetzung des Räumungsprozesses oder eine Einigung mit dem Mieter anstreben. Dies kann komplizierte rechtliche Fragen aufwerfen. Der Verkauf der Wohnung während des laufenden Verfahrens erfordert eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Vereinbarungen und Verträge, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden. Mieter und Vermieter sollten sich rechtzeitig über die rechtlichen Auswirkungen informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um etwaige Konflikte oder Verzögerungen im Räumungsprozess zu vermeiden.Tipp: Das könnte Sie auch eventuell interessieren: Räumungsfuchs Wenn Sie nicht die Zeit oder die Möglichkeit haben, Ihre Räumung selbst zu bewältigen, können Sie sich auf die Unterstützung des Räumungsfuchses verlassen. Wir sind ein professioneller Räumungsdienst, der sich auch um die vollständige Auflösung von Wohnungen kümmert. Hier sind einige der Vorteile, die Sie durch die Beauftragung des Räumungsfuchses erhalten: Expertenwissen und Effizienz: Unsere erfahrenen Mitarbeiter verfügen über das nötige Fachwissen, um sachkundig mit einer Vielzahl von Gegenständen und Materialien umzugehen. Sie sortieren und entsorgen sie fachgerecht. Wir arbeiten zügig und effizient, um sicherzustellen, dass Ihre Räumung reibungslos und termingerecht durchgeführt wird. Transparente und faire Preise: Wir bieten Ihnen klare und faire Preise, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Sie erhalten ein Angebot, das sämtliche Kosten ohne versteckte Gebühren enthält. Entlastung von Mühe und Aufwand: Mit dem Räumungsfuchs als Partner sparen Sie sich die Mühe und den Aufwand, die normalerweise mit einer Kellerentrümpelung oder Wohnungsauflösung verbunden sind. Unsere professionellen Mitarbeiter kümmern sich um alle Schritte des Prozesses, von der Sortierung und Entsorgung bis zur Reinigung des betreffenden Bereichs. Sie können sich zurücklehnen und darauf vertrauen, dass Ihre Räumung professionell und zuverlässig durchgeführt wird. Zeitersparnis: Die Beauftragung des Räumungsfuchses ermöglicht es Ihnen, wertvolle Zeit zu sparen. Sie müssen sich nicht um die Organisation, Durchführung und Entsorgung kümmern. Stattdessen überlassen Sie es unseren Experten, die Räumung zügig und effizient abzuwickeln. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung und beantwortet gerne all Ihre Fragen. Informieren Sie sich ausführlich darüber, wie der Räumungsfuchs Ihnen bei Ihren Räumungsprojekten helfen kann, und profitieren Sie von unserem professionellen Service. Fazit: Das Schweizer Mietrecht und die Durchsetzung eines Räumungsanspruchs sind komplexe Angelegenheiten, die sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordern. Die Einreichung einer Räumungsklage ist oft unvermeidlich, aber mit hohen Kosten und langen Verfahrensdauern verbunden. Die Wahl eines erfahrenen Anwalts ist ratsam, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die rechtlichen Fallstricke zu umgehen. Es ist auch wichtig, die Auswirkungen des Mieterverhaltens und mögliche Veränderungen im Verlauf des Prozesses zu berücksichtigen. Letztendlich ist rechtliche Beratung unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Interessen des Vermieters geschützt sind und das Verfahren effizient und rechtmässig abläuft. FAQ: Wer führt Räumungen durch? Räumungen werden in der Regel von spezialisierten Unternehmen oder Gerichtsvollziehern durchgeführt. Diese Fachleute haben das Wissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass die Räumung rechtmässig und reibungslos erfolgt. Beispiele für Räumungen können die Zwangsräumung einer Wohnung aufgrund von Mietrückständen sein oder die Räumung von Geschäftsräumen nach einem gerichtlichen Urteil. Wenn Sie sich in der Schweiz in einer Situation befinden, in der Sie professionelle Hilfe für eine Räumung benötigen, sind Sie beim "Räumungsfuchs" an der richtigen Adresse. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um den Räumungsprozess effizient und rechtmässig abzuwickeln und Ihnen in dieser herausfordernden Situation Unterstützung zu bieten. Was ist ein Räumungsverfahren? Ein Räumungsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Vermieter die Räumung seiner Immobilie durch den Mieter vor Gericht beantragt. Dies geschieht in der Regel aufgrund schwerwiegender Verstösse gegen den Mietvertrag, wie Mietrückständen oder Störung des Hausfriedens. Welche Gründe rechtfertigen ein Räumungsverfahren? In der Schweiz können verschiedene Gründe zur Einleitung eines Räumungsverfahrens führen, darunter Mietrückstände, wiederholte Verletzung des Mietvertrags oder eine fristlose Kündigung aufgrund schwerwiegender Verstösse. Das könnte Sie auch eventuell interessieren: Einfach Entrümpeln: Ihr Ratgeber zur Haushaltsauflösung Tipps zur Auswahl einer qualitativ hochwertigen Räumungsfirma Read the full article
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umzugsfuchs · 2 months
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Räumungsverfahren in der Schweiz: Ein Überblick
Trotzdem können Vermieter auf Probleme stossen, wenn es darum geht, Mieter aus ihren Wohnungen zu bekommen. Ob es um ausstehende Mieten, Störungen im Haus oder andere Verstösse gegen den Mietvertrag geht – die Durchsetzung des Räumungsanspruchs erfordert ein gutes Verständnis des schweizerischen Rechtssystems. In diesem Leitfaden bieten wir einen umfassenden Überblick über die Schritte und rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Räumungsklagen in der Schweiz. Wir werden Sie von der Einreichung einer Klage bis zur Sicherung Ihrer Rechte als Vermieter begleiten und Ihnen praktische Einblicke sowie nützliche Informationen bieten, um Ihnen in dieser rechtlichen Angelegenheit zu helfen. Räumungsverfahren in der Schweiz: Ein Überblick Das schweizerische Mietrecht ist klar strukturiert und regelt genau, was Vermieter und Mieter dürfen und müssen... Räumungsklage und Räumungsanspruch in der Schweiz Inhaltsverzeichnis: - Durchsetzung des Räumungsanspruchs ohne Inanspruchnahme des Gerichts - Der optimale Zeitpunkt zur Einreichung einer Räumungsklage - Die zuständige Gerichtsbarkeit bei Räumungsklagen - Notwendigkeit eines Rechtsanwalts für den Vermieter - Der Inhalt der Räumungsklage im Detail - Klagegegner bestimmen: Wen der Vermieter vor Gericht ziehen muss - Zusätzliche Forderungen des Vermieters neben dem Räumungsanspruch - Zeitrahmen bis zum Räumungsurteil - Beweislast im Räumungsverfahren und rechtliche Grundlagen - Die finanzielle Seite des Rechtsstreits: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren - Kosten einer Räumungsklage: Was kommt auf den Vermieter zu? - Mieterverhalten im Prozessverlauf: Auszug oder Mietrückzahlung - Verkauf der vermieteten Wohnung während des Rechtsstreits - Fazit - FAQ Durchsetzung des Räumungsanspruchs ohne Inanspruchnahme des Gerichts In der Schweiz ist es äusserst schwierig, den Räumungsanspruch als Vermieter ohne gerichtliche Hilfe durchzusetzen. Gemäss Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kann ein Mietverhältnis nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Um einen Mieter aus einer Wohnung zu räumen, muss in der Regel eine Räumungsklage vor dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei einvernehmlichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter. Hier sind fünf Beispiele, wie der Räumungsanspruch als Vermieter ohne die Inanspruchnahme des Gerichts in der Schweiz durchgesetzt werden könnte: - Einvernehmliche Vereinbarung: Vermieter und Mieter einigen sich aussergerichtlich auf die Beendigung des Mietverhältnisses und den freiwilligen Auszug des Mieters. - Fristgerechte Kündigung: Der Mietvertrag läuft aus, und der Mieter verlässt die Wohnung fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen. - Selbsthilfe bei Zahlungsrückstand: Der Mieter hat Mietrückstände, und der Vermieter kann gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die Wohnung räumen, nachdem er eine Frist zur Zahlung gesetzt hat. - Vertragsverletzung des Mieters: Der Mieter verletzt schwerwiegend seine Mietvertragspflichten (z. B. erhebliche Schäden an der Wohnung oder wiederholte Störungen), und der Vermieter und Mieter einigen sich auf einen vorzeitigen Auszug. - Freiwilliger Auszug ohne Streitigkeiten: Der Mieter zieht aus, ohne dass es zu Konflikten oder Uneinigkeiten mit dem Vermieter kommt, was einen reibungslosen Räumungsprozess ermöglicht. Der optimale Zeitpunkt zur Einreichung einer Räumungsklage Der Vermieter sollte die Räumungsklage einreichen, sobald der Mieter in Verzug gerät und die Kündigungsfristen abgelaufen sind. Gemäss Artikel 257e OR beträgt die Kündigungsfrist für Wohnungen in der Regel drei Monate. Der Vermieter sollte nicht unnötig Zeit verstreichen lassen, da Gerichtsverfahren Zeit in Anspruch nehmen können. Hinweis: Wenn die drei Monate Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, kann dies für den Vermieter zur Folge haben: - Verzögerung des Räumungsprozesses: Wenn der Vermieter nicht rechtzeitig die Räumungsklage einreicht, wird sich der Räumungsprozess insgesamt verzögern, da die gerichtliche Abwicklung Zeit in Anspruch nimmt. - Fortsetzung des Mietverhältnisses: Der Mieter kann in der Wohnung bleiben und das Mietverhältnis fortsetzen, bis die rechtlichen Schritte zur Räumung eingeleitet wurden und das Gericht eine Entscheidung trifft. - Mögliche Schadenersatzansprüche: Wenn der Vermieter die Kündigungsfrist nicht einhält und der Mieter dadurch finanzielle Verluste erleidet (z. B. zusätzliche Mietkosten), könnte der Mieter Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Die zuständige Gerichtsbarkeit bei Räumungsklagen In der Schweiz ist das zuständige Gericht das Mietgericht des jeweiligen Kantons. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Wohnort variieren. Gemäss Artikel 257h OR können die Parteien auch vereinbaren, dass der Rechtsstreit vor einem Schiedsgericht ausgetragen wird. Hinweis: Ein Schiedsgericht ist eine Institution oder ein Verfahren zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Unabhängige Schiedsrichter entscheiden über den Streitfall, und ihre Entscheidungen, Schiedssprüche genannt, sind in der Regel bindend und durchsetzbar. Schiedsverfahren bieten Vertraulichkeit, Schnelligkeit und Flexibilität, weshalb sie in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten genutzt werden, insbesondere in internationalen Konflikten. Notwendigkeit eines Rechtsanwalts für den Vermieter Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für den Vermieter ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch dringend empfohlen. Mietrechtliche Angelegenheiten können recht komplex sein, und ein erfahrener Anwalt kann dem Vermieter in rechtlichen Fragen wertvolle Unterstützung bieten und die Erfolgschancen einer Klage erheblich verbessern. In Bezug auf die Kosten: In der Regel trägt jeder Vertragspartner, also Vermieter und Mieter, seine eigenen Anwaltskosten. Vor Gericht muss jedoch die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Das bedeutet, der Verlierer übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite. Klare Absprachen sind ratsam. Der Inhalt der Räumungsklage im Detail Die Räumungsklage sollte sorgfältig vorbereitet sein und den Grund für die Räumung ausführlich darlegen. Dies kann beispielsweise Mietrückstände, Störung des Hausfriedens oder andere schwerwiegende Verstösse gegen den Mietvertrag umfassen. Gemäss Artikel 257i OR sollte die Klage auch alle relevanten Beweismittel wie schriftliche Mahnungen und Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter beinhalten. Hinweis: Gemäss Artikel 257i OR im schweizerischen Mietrecht kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Wohnungsbezieher die Miete nicht zahlt oder schwerwiegende Verstösse gegen den Mietvertrag begeht. Der Mieter muss nach der Kündigung eine bestimmte Frist einhalten, um die ausstehenden Zahlungen zu begleichen oder die Verstösse zu beheben. Wenn dies nicht geschieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage gemäss Artikel 257i OR vor Gericht einreichen. Das Gericht prüft den Fall und kann ein Räumungsurteil erlassen, das den Mieter zur Räumung der Immobilie verpflichtet. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Anwendungen von Artikel 257i OR je nach den Umständen variieren können. Daher ist rechtlicher Rat ratsam. Klagegegner bestimmen: Wen der Vermieter vor Gericht ziehen muss Der Vermieter muss den Mieter persönlich verklagen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Formalitäten beachtet werden. Dies bedeutet, dass der Mieter ordnungsgemäss benachrichtigt werden muss und die Klage an die richtige Adresse zugestellt wird. Wichtig: - Das Vorgehen eines Vermieters in einer Vermietungsstreitigkeit: - Kommunikation mit dem Mieter - Schriftliche Mitteilung des Problems - Schriftliche Mahnung bei Mietrückständen - Erwägung von rechtlicher Beratung - Einreichung einer Klage, falls notwendig - Zustellung der Klage an den Mieter - Gerichtsverfahren und Vorlage von Beweisen - Einhaltung des Gerichtsurteils - Mögliche Durchsetzung rechtlicher Schritte Zusätzliche Forderungen des Vermieters neben dem Räumungsanspruch Zusätzlich zum Räumungsanspruch können auch andere Ansprüche geltend gemacht werden. Dies können Mietrückstände, Schadensersatzforderungen oder andere finanzielle Forderungen sein. Es ist wichtig, diese Ansprüche in der Klage klar und nachvollziehbar darzulegen. Zeitrahmen bis zum Räumungsurteil Der Zeitrahmen für ein Räumungsurteil kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Gerichtslast und der Komplexität des Falles. In der Regel dauert es jedoch zwischen einigen Monaten bis zu einem Jahr, bis ein abschliessendes Urteil vorliegt. Beweislast im Räumungsverfahren und rechtliche Grundlagen In einem Räumungsverfahren liegt die Beweislast in der Regel beim Vermieter. Das bedeutet, dass der Vermieter nachweisen muss, dass ein Räumungsgrund vorliegt und dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Mietverträgen, Mahnungen und Zeugenaussagen erfolgen. Die finanzielle Seite des Rechtsstreits: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren Die Kosten eines Räumungsrechtsstreits setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachter. Gemäss Artikel 95 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) können die Gerichtskosten je nach Streitwert variieren. Die unterlegene Partei muss oft die Gerichtskosten tragen. Kosten einer Räumungsklage: Was kommt auf den Vermieter zu? Die genauen Kosten einer Räumungsklage können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Anwaltsgebühren können je nach Anwalt und Region unterschiedlich hoch sein. Es ist ratsam, sich im Voraus über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Ein Beispiel: Die Kosten für die Einreichung einer Räumungsklage mit einem Streitwert von CHF 10.000 können zwischen CHF 2.000 und CHF 4.000 betragen, je nach Anwaltshonoraren und Gerichtsgebühren. Mieterverhalten im Prozessverlauf: Auszug oder Mietrückzahlung Wenn der Mieter während des Räumungsprozesses auszieht oder die rückständige Miete zahlt, kann dies den Räumungsprozess beeinflussen. In vielen Fällen wird die Klage in solchen Situationen abgelehnt oder zurückgezogen. Es ist wichtig, die rechtlichen Auswirkungen einer solchen Entwicklung mit einem Anwalt zu besprechen. Verkauf der vermieteten Wohnung während des Rechtsstreits Die Veräusserung der zu räumenden Wohnung während des Räumungsprozesses kann die Rechte und Pflichten der Parteien verändern. Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein und kann die Fortsetzung des Räumungsprozesses oder eine Einigung mit dem Mieter anstreben. Dies kann komplizierte rechtliche Fragen aufwerfen. Der Verkauf der Wohnung während des laufenden Verfahrens erfordert eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Vereinbarungen und Verträge, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden. Mieter und Vermieter sollten sich rechtzeitig über die rechtlichen Auswirkungen informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um etwaige Konflikte oder Verzögerungen im Räumungsprozess zu vermeiden.Tipp: Das könnte Sie auch eventuell interessieren: Räumungsfuchs Wenn Sie nicht die Zeit oder die Möglichkeit haben, Ihre Räumung selbst zu bewältigen, können Sie sich auf die Unterstützung des Räumungsfuchses verlassen. Wir sind ein professioneller Räumungsdienst, der sich auch um die vollständige Auflösung von Wohnungen kümmert. Hier sind einige der Vorteile, die Sie durch die Beauftragung des Räumungsfuchses erhalten: Expertenwissen und Effizienz: Unsere erfahrenen Mitarbeiter verfügen über das nötige Fachwissen, um sachkundig mit einer Vielzahl von Gegenständen und Materialien umzugehen. Sie sortieren und entsorgen sie fachgerecht. Wir arbeiten zügig und effizient, um sicherzustellen, dass Ihre Räumung reibungslos und termingerecht durchgeführt wird. Transparente und faire Preise: Wir bieten Ihnen klare und faire Preise, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Sie erhalten ein Angebot, das sämtliche Kosten ohne versteckte Gebühren enthält. Entlastung von Mühe und Aufwand: Mit dem Räumungsfuchs als Partner sparen Sie sich die Mühe und den Aufwand, die normalerweise mit einer Kellerentrümpelung oder Wohnungsauflösung verbunden sind. Unsere professionellen Mitarbeiter kümmern sich um alle Schritte des Prozesses, von der Sortierung und Entsorgung bis zur Reinigung des betreffenden Bereichs. Sie können sich zurücklehnen und darauf vertrauen, dass Ihre Räumung professionell und zuverlässig durchgeführt wird. Zeitersparnis: Die Beauftragung des Räumungsfuchses ermöglicht es Ihnen, wertvolle Zeit zu sparen. Sie müssen sich nicht um die Organisation, Durchführung und Entsorgung kümmern. Stattdessen überlassen Sie es unseren Experten, die Räumung zügig und effizient abzuwickeln. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung und beantwortet gerne all Ihre Fragen. Informieren Sie sich ausführlich darüber, wie der Räumungsfuchs Ihnen bei Ihren Räumungsprojekten helfen kann, und profitieren Sie von unserem professionellen Service. Fazit: Das Schweizer Mietrecht und die Durchsetzung eines Räumungsanspruchs sind komplexe Angelegenheiten, die sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordern. Die Einreichung einer Räumungsklage ist oft unvermeidlich, aber mit hohen Kosten und langen Verfahrensdauern verbunden. Die Wahl eines erfahrenen Anwalts ist ratsam, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die rechtlichen Fallstricke zu umgehen. Es ist auch wichtig, die Auswirkungen des Mieterverhaltens und mögliche Veränderungen im Verlauf des Prozesses zu berücksichtigen. Letztendlich ist rechtliche Beratung unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Interessen des Vermieters geschützt sind und das Verfahren effizient und rechtmässig abläuft. FAQ: Wer führt Räumungen durch? Räumungen werden in der Regel von spezialisierten Unternehmen oder Gerichtsvollziehern durchgeführt. Diese Fachleute haben das Wissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass die Räumung rechtmässig und reibungslos erfolgt. Beispiele für Räumungen können die Zwangsräumung einer Wohnung aufgrund von Mietrückständen sein oder die Räumung von Geschäftsräumen nach einem gerichtlichen Urteil. Wenn Sie sich in der Schweiz in einer Situation befinden, in der Sie professionelle Hilfe für eine Räumung benötigen, sind Sie beim "Räumungsfuchs" an der richtigen Adresse. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um den Räumungsprozess effizient und rechtmässig abzuwickeln und Ihnen in dieser herausfordernden Situation Unterstützung zu bieten. Was ist ein Räumungsverfahren? Ein Räumungsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Vermieter die Räumung seiner Immobilie durch den Mieter vor Gericht beantragt. Dies geschieht in der Regel aufgrund schwerwiegender Verstösse gegen den Mietvertrag, wie Mietrückständen oder Störung des Hausfriedens. Welche Gründe rechtfertigen ein Räumungsverfahren? In der Schweiz können verschiedene Gründe zur Einleitung eines Räumungsverfahrens führen, darunter Mietrückstände, wiederholte Verletzung des Mietvertrags oder eine fristlose Kündigung aufgrund schwerwiegender Verstösse. Das könnte Sie auch eventuell interessieren: Einfach Entrümpeln: Ihr Ratgeber zur Haushaltsauflösung Tipps zur Auswahl einer qualitativ hochwertigen Räumungsfirma Read the full article
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korrektheiten · 3 months
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Parteigericht urteilt: Parteigericht urteilt Warum die AfD den Vizechef der Jungen Alternative loswerden will
Die JF schreibt: »Es sind gravierende Vorwürfe: Ein führender Funktionär der Jungen Alternative soll anonym Parteifreunde bei ihren Arbeitgebern denunziert haben. Die Beweislast ist erdrückend. Nun hat das Landesschiedsgericht in Nordhein-Westfalen ein erstes Urteil gefällt. Dieser Beitrag Parteigericht urteilt Warum die AfD den Vizechef der Jungen Alternative loswerden will wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T2ycSj «
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onlinemarktplatz-de · 4 months
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Provisorische Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für Plattformarbeiter
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Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern gemacht. Nach intensiven Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die sogenannte Plattformarbeitsrichtlinie erzielt. Diese historische Regelung zielt darauf ab, die Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die Plattformarbeit leisten, korrekt zu klassifizieren und Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen​​​​. Was sind Plattformarbeiter? Plattformarbeiter sind Personen, die ihre Arbeit über digitale Plattformen verrichten, die als Vermittler zwischen ihnen und den Endkunden fungieren. Diese Definition umfasst eine breite Palette von Tätigkeiten, die über Apps oder Websites ausgeführt werden, wie z.B. Fahrdienstvermittlungen, Essenslieferdienste, Freelancer-Dienstleistungen und weitere Online-Arbeitsvermittlungen. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext und gesetzlicher Regelung variieren. Laut der neuesten Regelungen und Diskussionen auf EU-Ebene scheint Plattformarbeit weit gefasst zu sein und könnte eine Vielzahl von Arbeitnehmern einschließen, die mittels automatisierter Systeme ausgewählt oder entlohnt werden. Dies schließt traditionelle Personaldienstleister sowie Talentpool- und Personalbankanordnungen ein, sofern sie Technologie nutzen, um die Personalbeschaffung effizienter zu machen​​. Schlüsselaspekte der Einigung Die neue Gesetzgebung führt erstmals EU-weite Regeln für das algorithmische Management und den Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz ein. Ein Kernpunkt der Richtlinie ist die Einführung einer Vermutung für ein Beschäftigungsverhältnis, die greift, wenn bestimmte Indikatoren für Kontrolle und Weisung vorliegen. Dies soll den Missbrauch von Scheinselbstständigkeit korrigieren und eine gerechtere Behandlung von Plattformarbeitern sicherstellen​​. Wichtige Bestimmungen - Arbeitsstatus: Die Richtlinie schafft eine widerlegbare rechtliche Vermutung einer Anstellung auf nationaler Ebene, wenn Tatsachen auf ein Beschäftigungsverhältnis hinweisen. Dies zielt darauf ab, das Ungleichgewicht zwischen Plattform und Plattformarbeiter auszugleichen. Die Plattformen tragen die Beweislast, wenn sie diese Vermutung widerlegen möchten​​. - Algorithmisches Management: Entscheidungen über Entlassungen oder andere wesentliche Maßnahmen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, dürfen nicht allein auf Grundlage von Algorithmen oder automatisierten Entscheidungsfindungssystemen getroffen werden. Stattdessen müssen Plattformen sicherstellen, dass bei wichtigen Entscheidungen menschliche Aufsicht besteht​​. - Transparenz und Datenschutz: Die Richtlinie führt strengere Regeln für den Datenschutz von Plattformarbeitern ein. Plattformen ist es verboten, bestimmte Arten von personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Zudem müssen Plattformen Arbeitnehmern und deren Vertretern mitteilen, wie ihre Algorithmen funktionieren und wie das Verhalten der Arbeiter Entscheidungen von automatisierten Systemen beeinflusst​​. Herausforderungen und Kritik Die Einigung muss noch formell von Parlament und Rat angenommen werden, um in Kraft zu treten. Die Umsetzung dieser Richtlinie steht jedoch vor Herausforderungen. Einige EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreich, haben Widerstand gegen die Richtlinie gezeigt. Der Hauptkritikpunkt ist die Befürchtung, dass die neue Regelung die Kosten für Plattformunternehmen in die Höhe treiben und die Verwaltungslast erhöhen könnte, was wiederum das Wachstum der sogenannten Gig Economy bremsen könnte​​. Ausblick Trotz der Herausforderungen markiert die Einigung einen signifikanten Fortschritt in der Regulierung von Plattformarbeit in der EU. Sie zielt darauf ab, Millionen von Plattformarbeitern besseren Zugang zu Arbeitsrechten zu verschaffen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Plattformen zu fördern​​​​​​. Die endgültige Annahme dieser Richtlinie wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und transparenteren Plattformwirtschaft in Europa sein. Lesen Sie den ganzen Artikel
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raniehus · 1 month
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Der für einen Baum Verantwortliche ist verpflichtet, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um eine von dem Baum ausgehende Schädigung anderer möglichst zu verhindern (eingeschränkt im Wald für sogen. waldtypische Gefahren). Grundsätzlich muss er regelmäßig die Bäume auf Schädigungen kontrollieren. Die Abstände der Kontrollen werden in der Rechtsprechung unterschiedlich betrachtet. Die Durchführung der Kontrollen hat im Schadensfall der Verantwortliche darzulegen und zu beweisen. Dies gilt auch für Bäume in einem Stadtpark an einem Fuß- und Radweg.
Hat der Verantwortliche die Kontrollen nicht durchgeführt oder kann er den Beweis nicht erbringen, so begründet dies noch keine Haftung wegen Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem durch einen Astbruch o.ä. Verletzten. Erforderlich ist, dass das Unterlassen der Kontrollen für den Schaden ursächlich war. Dies ist ohne Beweiserleichterung von dem Geschädigten darzulegen und zu beweisen. Mutmaßungen eines beauftragten Sachverständigen (mangels tatsächlicher Gegebenheiten) reichen zur Feststellung der Kausalität nicht aus.
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2024 - 2 U 10/23 –
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gutachter · 3 months
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Der Bauträger und die gescheiterte Abnahme
„…Die Abnahme der Bauleistung ist eine Besonderheit des deutschen Werkvertragsrechts, durch die der Besteller das Werk übernimmt und als »im Wesentlichen« vertragsgerecht billigt. Die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts und der dort geregelten Abnahme durch die Erwerber gelten auch für den Bauträger und entfalten zahlreiche Rechtswirkungen, die für den Bauträger nicht nur günstig,…
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aktionfsa-blog-blog · 2 months
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Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit
Plattform-Arbeitsrichtlinie durch EU-Mitgliedsstaaten angenommen
Relativ unbemerkt aber erst durch ungeheure Energie vieler hunderttausender Menschen ist die Plattform-Arbeitsrichtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten angenommen worden. Federführend bei dem Kampf für Arbeitnehmerrechte war koordinierend WeMove.eu. Die berichten nun über die Inhalte der Richtlinie, die dafür sorgen kann, dass abhängig Beschäftigte, wie bei Uber, auch diese Rechte durchsetzen können und nicht weiter als Scheinselbstständige unterdrückt werden.
WeMove.eu schreibt
Zum ersten Mal in der Geschichte erhalten Menschen, die für riesige Plattformen wie Uber arbeiten, die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Das ist ein Wendepunkt für die Arbeitnehmer in ganz Europa.
Stellen Sie sich das vor: 15-Stunden-Tage, kein Krankenstand, keine Rente und nicht einmal die Sicherheit eines Mindestlohns. Das ist die brutale Realität von Millionen, die für Unternehmen wie Uber und Deliveroo schuften.
Während diese gigantischen Plattformen enorme Gewinne einfahren, bleiben ihre Arbeiter auf der Strecke, da ihnen nicht einmal die grundlegendsten Arbeitnehmerrechte zugestanden werden. Doch diese Zeiten sind vorbei. Und das nicht einen Moment zu früh. Bis 2025 werden 43 Millionen Menschen für Plattformen wie Uber tätig sein. Wäre der Sektor ein Land, wäre es das fünftgrößte in Europa!
Der Sieg war nur dank Ihnen, dieser Gemeinschaft, möglich. Von der Unterzeichnung der Petition über das Schreiben von Nachrichten an Politiker bis hin zur Finanzierung unserer Arbeit. Durch gemeinsames Handeln haben wir den Druck aufrechterhalten - den Druck, der notwendig ist, um Veränderungen zu erreichen.
Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass jedes Land in Europa das neue Gesetz anwendet. Und das bedeutet, dass wir bei jedem Schritt dabei sein müssen, um Entscheidungsträgern, die zögern, mit einer Welle des Widerstands zu begegnen.
Was wird sich ändern?
Der Europäische Gewerkschaftsbund ist sich sicher, dass Millionen von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, nach der Annahme der Plattform-Arbeitsrichtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten endlich Mindestlöhne, Krankengeld und andere Beschäftigungsschutz erhalten werden.
Die Gewerkschaften waren erfolgreich dabei, die Beschäftigungsvermutung mit der Umkehrung der Beweislast einzubeziehen. Anstatt dass einzelne Arbeitnehmer langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen, um zu beweisen, dass sie ein Arbeiter sind, wird es nun an den Plattformunternehmen liegen, zu beweisen, dass sie keine Mitarbeiter sind.
Die Richtlinie erkennt auch die Rolle der Gewerkschaften in allen Aspekten der Plattformwirtschaft an, auch in Fragen wie dem Algorithmus-Management. Trotz der Forderungen nach einer Schwächung dieser Bestimmung blieb sie erhalten. Nun wird es notwendig mit Tarifverhandlungen in der Plattformwirtschaft zu beginnen.
PS. Zu dieser Meldung passt aus gewerkschaftlicher Sicht, dass heute auch die ersten richtigen Betriebsratswahlen im Tesla Werk bei Berlin beginnen. 12.000 Beschäftigte können nun endlich einen starken Betriebsrat wählen, der die Zeit der "Arbeitgeber-Geschenke" durch echte Verhandlungen zwischen den Tarifparteien und im Endeffekt durch einen Tarifvertrag ersetzen und sichern kann.
Mehr dazu bei https://wemove.eu und https://www.etuc.org/en/pressrelease/platform-work-trade-unions-win-millions-workers
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zz Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8717-20240318-plattform-arbeitsrichtlinie-gegen-scheinselbststaendigkeit.html
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gameforestdach · 6 months
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Die Community ist in heller Aufregung über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Fortnite und den Teenage Mutant Ninja Turtles (TMNT) im fünften Kapitel des Spiels. Obwohl Epic Games diese Kollaboration noch nicht offiziell bestätigt hat, weisen zahlreiche Hinweise und Leaks stark darauf hin, dass die kultigen Schildkröten ihren Weg in das beliebte Battle-Royale-Spiel finden könnten. Beweise aus dem Trailer zu Kapitel 5 Einer der ersten Hinweise war im Trailer zu Fortnite Kapitel 5 selbst zu finden. Ein besonders interessantes Detail war das Auftauchen eines leuchtenden Gullydeckels, ein unverkennbares Symbol, welches mit den TMNT in Verbindung steht, die für ihre Behausungen in den Abwasserkanälen bekannt sind. Dieser visuelle Wink wurde ergänzt durch einen Hinweis im Kleingedruckten am Ende des Trailers, der ein Copyright-Vermerk von Viacom, dem Mutterkonzern von Paramount Pictures, der die TMNT-Marke besitzt, auflistete. Diese Elemente zusammen haben viele Enthusiasten zu Spekulationen über das mögliche Crossover angeregt. Erkenntnisse von Fortnite-Datenminern Datenminer, die in den Spieldateien nach nicht veröffentlichten Inhalten suchen, haben zusätzliche Beweise geliefert, die diese Theorie stützen. Sie haben ein TMNT-Versteck in den Dateien von Kapitel 5 entdeckt, das durch mit TMNT gebrandete Gullydeckel betreten werden kann. Dies stimmt mit der neuen In-Game-Funktionalität von Gullydeckeln überein, die Spieler nun von einem Punkt zum anderen transportieren, ähnlich wie die Portaltoiletten aus früheren Versionen des Spiels. Des Weiteren wurde ein einzigartiges TMNT-Graffiti in den Spieldateien gefunden, das bereits im Spiel an einer Bahnhofstation auf der Insel sichtbar ist. Diese Graffitikunst zeigt, was anscheinend die Skins der TMNT sind. Mögliche In-Game-Inhalte und Zeitplan der Kollaboration Die Leaks haben ebenfalls einen Vorgeschmack darauf gegeben, welche Inhalte Spieler von dieser Zusammenarbeit erwarten können. Es besteht die Möglichkeit, Skins der vier TMNT-Charaktere – Leonardo, Raphael, Donatello und Michelangelo – zusammen mit ihren ikonischen Waffen im Fortnite Item Shop zu erwerben. Zusätzlich wird erwartet, dass die Season 1 von Kapitel 5 neue Abwasserkanäle beinhalten wird, von denen einige TMNT-Themen aufweisen werden. Ein Abenteuer durch diese Gullydeckel könnte Spieler direkt in das Schildkrötlas Versteck führen, ein Bereich, von dem man wertvolle Beute oder TMNT-bezogene Gegenstände erwartet. Trotz der gesammelten Beweise bleibt der genaue Zeitplan für den Start der Zusammenarbeit ungewiss, da er noch nicht offiziell angekündigt wurde. Doch in Anbetracht von Fortnites Historie der Kollaborationen, wie etwa die mit Paramount Pictures für "Transformers: Rise of the Beasts", besteht große Vorfreude darauf, dass die TMNT-Zusammenarbeit entweder Teil eines speziellen Mini-Passes zum Saisonende oder als Teil des Winterfests sein könnte, ähnlich dem Event "My Hero Academia" im vergangenen Dezember. Fazit Während die Fans gespannt auf eine offizielle Ankündigung warten, malt die gesammelte Beweislast aus dem Trailer, den daten-gefundenen Dateien und den durchgesickerten Inhalten das vielversprechende Bild einer Kollaboration zwischen Fortnite und TMNT in Kapitel 5. Dieses Crossover, falls bestätigt, könnte zu einer der bemerkenswertesten Zusammenarbeiten in der Geschichte von Fortnite werden und zwei massive Franchise-Unternehmen für ein unvergessliches Spielerlebnis zusammenbringen.
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callcentermaschen · 6 months
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"Online-Banking-Betrug: Kunden fordern besseren Schutz und fairere Entschädigung von Banken".
Bessere Schutzvorkehrungen gegen Online-Banking-Betrug sind gefragt! Banken sollen endlich fair entschädigen. Die Europäische Bankenaufsicht plant, die Rechte der Kunden zu stärken.
Am 27. Juni wurde Claudia P. aus München Opfer von Cyber-Kriminellen. Ein Anrufer, der sich als Sparkassenmitarbeiter ausgab, kannte all ihre persönlichen Daten. Überzeugt, dass es sich um einen echten Mitarbeiter handelte, folgte sie seinen Anweisungen. Unwissentlich öffnete sie mit einem Klick auf einen Link in der SMS den Betrügern Zugang zu ihrem Online-Konto. Die SMS war täuschend echt und sogar die Sparkasse bestätigte die vermeintliche Aktualisierung der Zugangsdaten per E-Mail. Nun wurde ihr Konto geplündert, und obwohl die Sparkasse einige Buchungen zurückholen konnte, blieb Claudia P. auf einem Schaden von über 2000 Euro sitzen. Das ist kein Einzelfall.
Laut EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 soll im Falle von Online-Zahlungen die Beweislast bei vermeintlicher Fahrlässigkeit bei der Bank liegen. Doch die Umsetzung in deutsches Recht führt oft dazu, dass die Kunden den Schaden tragen müssen. Es ist entscheidend, ob der Kunde die Zahlungen autorisiert hat, beispielsweise durch einen Mausklick. Die Banken überprüfen lediglich, ob die Überweisung mit PIN und TAN erfolgt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert dieses Vorgehen vehement, da es für den Kunden schwer ist nachzuweisen, dass er die Zahlung nicht selbst autorisiert hat.
Der Fall von Claudia P. verdeutlicht die undurchsichtigen Abläufe bei Online-Banking-Betrug. Ihr Anwalt ist überzeugt, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt hat und fordert eine Entschädigung von der Sparkasse. Doch wie so oft in solchen Fällen haben die Kunden bei der Beweisführung das Nachsehen. Es ist an der Zeit, dass Banken besser gegen Betrug schützen und im Fall des Schadens fair entschädigen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat empfohlen, dass die aktuelle Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) verbessert werden sollte, um Bankkunden besser zu schützen. Laut einer Studie der EBA tragen knapp 70 Prozent der Schäden bei Online-Banking-Betrug die Kunden. Die EBA hat unter anderem vorgeschlagen, die Definition von grober Fahrlässigkeit zu überarbeiten, da es in den Mitgliedstaaten und bei den Banken unterschiedliche Auslegungen gibt. Deutschland hat zu dieser Untersuchung keine Daten geliefert.
Die Sparkasse prüft derzeit, welche Kulanzregelungen in dem Fall von Claudia P. möglich sind. Jedoch ist Claudia P. der Meinung, dass der Verbraucher besser geschützt werden muss und dass Kulanz nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Es darf nicht sein, dass die Kunden unter den schwer nachweisbaren Handlungen der Hacker leiden müssen. Es ist wichtig, dass die Zahlungsdiensterichtlinie verbessert wird, um den Kunden einen besseren Schutz zu bieten.
Quelle : umgeschrieben ,aber von Sabina Wolf,BR
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/online-banking-betrug-entschaedigung-100.html
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nunc2020 · 8 months
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Les amis, Js. Nachtrag zum gestrigen Konvent
Lieber Konvent,
wer hätte gedacht,
dass Willy
solche Welle macht!
Mit dieser kurzen Eingangslyrik möchte ich meinen nachfolgenden Beitrag in zwei Teile gliedern, der nach tagelangen, intensiven Beratungen mit meinem alter ego n.d. sitos zustande kam:
Plädoyer für einen aufgeklärten, weil skeptisch-existenzialistischen Skeptizismus mit einem guten Schuß transzendentalen Bewusstseins!
Nein, lieber General!
Ungeachtet des mitunter von mir geäußerten Satzes, das Heil liege in der Technik, bin ich generell nicht fortschrittsgläubig.
Nur: Die Technik hat uns die Konflikte mit der Ökologie beschert, ergo muss sie sie auch lösen.
(jaja: Und dadurch neue Probleme schaffen, die dann erneut zu lösen sind, Sisyphos lässt grüßen…)
Ich halte mich für partiell konservativ und in erster Linie skeptisch.
Allein ein aufgeklärter, weil skeptisch-existenzialistischer Skeptizismus mit einem guten Schuß transzendentalen Bewusstseins bereitet mir unverändert Freude am Leben.
Zu den Bohrers, Claudiussen, Reckwitzen und Scheels:
Wir sind doch keine Metöken, lasst uns selber denken:
Die von Monsieur Ennuyeux beschworene „Legitimationskrise der Demokratie“ ist zwar eine abgeleierte, feuilletonistische Plattitüde, weist jedoch m.E. in die richtige Richtung:
Die Frage der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, eben der Legitimation.
Der nicht juristisch vorgeprägte General kennt sicherlich das „wer will was von wem woraus“.
Welches impliziert, dass der, welcher etwas will, dazulegen und ggf. zu beweisen habe, woraus er etwas will.
Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast liegt bei dem, der einen Anspruch stellt.
Das ist nicht nur ein juristischer Grundsatz, sondern ein Lebensprinzip, ein physikalisches Gesetz (Trägheitsgrundsatz) usw. usf.
Kurz: Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ist existenziell!
Religion, Kirche, Staat und Institutionen mussten bis 1968 nichts darlegen und beweisen.
Sie galten als gesetzt (das gleiche galt für die Schichtungen und Hierarchien von Kultur und Unkultur).
Umgekehrt galt, dass wer sie in Frage stellte, darlegen und beweisen musste, weshalb.
Dann der Bruch:
Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat sich nach 1968 sukzessive geändert.
Ist sie - und das ist mein Punkt! - dabei, sich gar umzudrehen?
Die Phänomene durchdringen alle Bereiche des täglichen Lebens.
Beatmusik war 1965 noch etwas für Halbaffen.
Tätowierte waren Matrosen, Knastis & Nutten.
Heute gehen irregeleitet Mittelschichtsakademiker wie der Autor ungeniert auf Metalkonzerte,
Daselbst Musiker und Publikum ein akustisch und optisch endzeitliches Bild abgeben.
Nun sind das lediglich Beobachtungen aus einem Randbereich der Kultur.
Aber allein das Verschwimmen der Kategorien von Kultur und Subkultur deuten an, dass sich die Darlegungs- und Beweislast umgedreht hat.
Wer heute Kulturelles kritisiert, gar dessen Qualität misst, muẞ höllisch aufpassen, damit er damit nicht Schiffbruch erleidet.
Und so ist das kritiklose Hinnehmen der Unkultur sukzessive Standard geworden, weil bequemer.
Nichtssagende Ausstellungen en masse zeugen hiervon.
Und die letzte Dokumenta bewies nachdrücklich, dass kaum mehr das Qualitative irgendeiner Kunstfertigkeit gefragt ist.
Und wo liegen ideengeschichtlich die Ursachen der veränderten Darlegungs- und Beweislastverteilung?
Darin, dass sich alle Utopien entzaubert haben:
· Der Sozialismus ist, sofern er sich nicht nach chinesischem Muster kapitalisiert hat, implodiert.
· Die Annahme, mit dem - vermeintlichen - Endsieg der liberalen aufgeklärten Gesellschaft sei die Geschichte an ihr Ende gekommen, war naiv.
· Der Kapitalismus droht an seiner Wachstumsideologie bei gleichzeitiger Unvereinbarkeit mit der Endlichkeit der Ressourcen zu scheitern.
· Die Religionen sind – jedenfalls in den westlichen Zivilisationen - auf dem Rückzug.
· Die Nebenwirkungen der Technologien machen einen blauäugigen Zukunftsglauben unmöglich.
Das daraus abgeleitete gesamtgesellschaftliche Gefühl scheint leider negativ zu sein.
Die Eliten raunen sich Akronyme wie VUCA (Volatility, Uncertainty, Complexity, Ambiguity) zu.
Allenthalben ist die Rede von Verunsicherung.
Eigentlich schade:
Denn schält man den positiven Kern heraus, bleibt eine gesunde Skepsis!
(Eine allgemeine Skepsis, die einerseits durch fake news und anderseits durch die fortwährende Zugänglichkeit von online-Informationen Nährboden findet.)
Ich halte diese Skepsis im Kern für sehr gesund.
Im Sinne meines aufgeklärten, weil skeptisch-existenzialistischen Skeptizismus´ bin ich nicht der Meinung, der Untergang sei nahe.
Warum sollten sich Gesellschaften nicht auf lange Sicht besser entwickeln, wenn ein Klima der Skepsis herrscht?
Skepsis heißt nicht, alles sein zu lassen.
Auf Entwicklungen wegen der besonders deutschen Angst vor Nebenwirkungen zu verzichten.
Der aufgeklärte, skeptische Existenzialismus verlangt aber ein Dennoch, ein Weitermachen!
Fresse polieren?
Aus protestantischem Elternhaus kommend und mich damit von je her auseinandersetzend freue ich mich, dass Monsieur Banal den Begriff der Widersprüchlichkeit in die hiesige Diskussion eingeführt hat.
Ich hatte eben diesen neulich in einem Gespräch mit dem Generalleutnant benutzt, um meine eigenen Widersprüche ins rechte Licht zu rücken.
Wer möchte nicht vermeiden, als Heuchler dazustehen?
Der General droht nun Prügel an. Nun ja.
Mich trotz meines - am Maẞstab des Weltdurchschnitts gemessenen - sicherlich opulenten Energieverbrauchs wegen nicht mehr äuẞern zu dürfen, weil mir sonst die Fresse poliert wird, erscheint mir mindestens erwiderungsbedürftig.
Lächel.
Wer wäre nicht widersprüchlich?
n.d. sitos ist
- Mitglied der Grünen seit 30 Jahren
- liebt die Symphonien von Achtzylindern und beabsichtige, diese bis ans Lebensende zu hören (lieber General, kleine Männer brauchen Statussymbole, Maschinen kompensieren körperliche Defizite),
- fliegt energieintensiv Windsurfdestinationen an,
- kaufte bis vor kurzem im protestantischen Ablasshandel der Gegenwart CO2-Kompensationszertifikate
(die wiederum dazu führen, dass man als Spitzensteuerzahler faktisch nur 50% zahlt, da steuerlich absetzbar, Calvinismus at it‘s best),
- spart ca. 200 l Sprit durch tägliches innerstädtisches Radeln,
- lebt ich einer Fascho-Siedlung, in der Photovoltaik und Wärmepumpen vom Denkmalschutz untersagt sind,
- ist musikalisch nicht nur widersprüchlich, sondern schon borderline (Funk, Bach, Death, Speed & Black-Metal & Alfred Schnittke),
- hat eine grundsätzlich staatskritische Haltung, die jedoch das Soziale um des Erhalts des gesellschaftlichen Zusammenhalts Willen als wichtig ansieht
(befürworte Mindestlohn von nicht unter 20 €, Erbschaftssteuer analog Einkommensteuer + 10 % ohne Schlupflöcher etc.),
- würde der Gesellschaft zumuten, häufiger kalkulierbare Risiken einzugehen (zB Abschaffung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen) und
- befürwortet daher als Grüner seit den 80er Jahren die Atomenergie bis zum Endsieg der Renewables.
Die C02-Debatte wird mE auch vom General ideologisch aufgeladen.
Oft geht es nicht um CO2- Einsparungen, sondern den Systemwechsel bzw. den Lebensstil der anderen.
Die CO2-Debatte ist nur das Vehikel.
Konsumenten wie mir gilt es klarzumachen, ich solle verzichten.
Autos abschaffen. Nicht mehr fliegen.
Kein Motocross.
(„Alles verbieten“, Zitat mein Sohn).
Will ich aber nicht.
(„Willenit!“ ist nicht nur die Trotzreaktion des Kleinkinds, sondern ein elementares Signal!
Und, lieber General, hattest Du nicht früher das Fernöstliche dahingehend zusammengefasst und abgelehnt (!), dass es sinngemäẞ bedeute „sich über ein Reisschälchen gebeugt lächelnd zu begnügen“?
Übrigens: Beim Thema Reisschälchen könnten wir auch Meister Sexauer zu Rate ziehen, dessen Suzuki Swift unvergessen ist.)
Wollen wir nicht zur schlichten Frage zurückkommen, wie man CO2 vermeidet (oder es wieder entzieht)?
Ohne mir, einem geilen und gierigen Primaten, der höchstens durch Potenzverlust zu bessern sein dürfte, einen Verzicht zu oktroyieren, mit dem ich & mein Hirn überfordert sind.
Und das ist eine technische Frage.
Das Übel ist Frucht der Technik.
Das Heil liegt in der Technik, die wiederum Unheil produziert.
Und uns zu Uneigentlichkeit führt, ins Gestell (Heidegger).
Langfristige Entwicklungen wie die Bevölkerungsdegressionen in hypertrophen, gesättigten Gesellschaften, stimmen im Sinne der Ökologie hoffnungsfroh.
Zumal sie eine allgemeine Entwicklung zu sein scheinen, die selbst Afrika irgendwann erreicht.
Nun bin ich Jurist und kein Techniker.
Selfrestraint ist also angesagt.
(„Heitsch, bleib bei Deinen Heidschnucken!„)
Ich gehe aber gern eine Wette ein, dass im Jahre 2050 mit Wasserstoff oder eco fuels geflogen wird.
(Werde mich bemühen, bis 2050 durchzuhalten).
Schönes Wochenende!
n.d sitos & j.
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