Tumgik
#Wohnbebauung
gutachter · 2 months
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Anforderungen an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten?
1. Zu den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten und den Anforderungen der offenen Bauweise (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO). 2. Auch bei Bestimmung der Eigenart des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO kommt dem aus den Planfestsetzungen ersichtlichen Willen des Plangebers Vorrang vor den tatsächlichen Verhältnissen zu (Anknüpfung an…
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asmakler · 4 months
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*Projektentwicklungsvorhaben* in 39307 Genthin Grundstück für ca. 148 Wohnungen (ca. 6.373 qm) und 18 Doppelhaushälften (2.664 qm) https://as-makler.de//html/in_39307_genthin_ca__4890_m2_gewerbeobjekt_auf_ca__23600_m2_grun.html
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Wohnbebauung an Groß St. Martin (1969-77) in Cologne, Germany, by Joachim Schürmann. Photo by Raimond Spekking.
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architekturbanistik · 8 months
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Künstlerkolonie Aachen Laurensberg
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Studie am Städtebauinstitut Prof. Dr. Helmut Bott
Entwurf: Klaus E. Krauss
Für ein kleines Baugebiet unterhalb eines historischen Gutshofes in Aachen wurde eine verdichtete Wohnbebauung entwickelt, deren Zentrum von eine „Schiene“ mit Künstlerateliers gebildet wird.
Die zwölf Ateliers wurden in zwei parallele Schienen zusammengefasst.
Der Raum zwischen den Schienen ist als halbprivate Hoffläche konzipiert und kann temporär auch als öffentlicher Kunstpfad zwischen dem ebenfalls für Kunstzwecke genutzten Gutshof und der am anderen Ende befindlichen Ausstellungshalle im Untergeschoss der Atelierschiene genutzt werden.
Ziel des Entwurfes war die Entwicklung von hochverdichteten, atmosphärisch anregenden Räumen: Gebäude, deren Dichte als räumliche Qualität erfahrbar wird.
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politik-starnberg · 1 month
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Biovergärung, Sparen an Beiträgen, an der Kultur und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 18.03.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Frau Pfister stellt den Antrag, dass der TOP 12 zur Seeanbindung öffentlich beraten werden soll.
Herr Janik möchte lieber nichtöffentlich und offen reden können.
Der Antrag wird zurückgezogen.
TOP 2 Bürger fragen
Es gibt keine Bürgerfragen.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Information über die Möglichkeit des Einsatzes von Biovergärungsanlagen zur Energiegewinnung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen reichte am 15.01.2024 einen Antrag ein, mit dem Ziel, den Vorstand der AWISTA, Herrn Christoph Wufka einzuladen, um über die Möglichkeiten von Biovergährungsanlagen zur Energiegewinnung zu informieren.
Herr Christoph Wufka lässt seinen Mitarbeiter über das Sachthema referieren. Es gab 2023 knapp über 10.000 t Bioabfall. Es gibt einen Bewertungskatalog. Wohnbebauung in der Nähe ist ungeeignet, zu weit weg aufgrund der Wärmeleitung zurück aber auch nicht. Für den Betrieb in industrieller Form sind nur sechs Mitarbeiter notwendig. Vieles läuft vollautomatisch ab.
(Anm. d. Verf.: Ich gewinne den Eindruck, dass die vorgestellte Anlage irgendwie nicht zwingend großen Nutzen bringt. Den Vorteil so einer Anlage wird nicht so richtig vermittelt. Es klingt eher so, dass für so eine Anlage eher Probleme und Herausforderungen zu lösen sind.)
Ohne den Abfall von mehreren anderen Landkreisen wäre ein Betrieb der vorgestellten Anlage nicht wirtschaftlich möglich.
Die Debatte
Herr Janik: Er erkennt, dass es eher ums Entsorgen und nicht ums Versorgen geht.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Die Technologie ist schon seit Jahren vorhanden. In einem früheren Vortrag war noch von Biogas die Rede. Das hat sie heute vermisst. Und was passiert aktuell mit den Bioabfällen im Landkreis. Sie fragt nach der CO2-Bilanz.
Herr n.n.: Die Abfälle werden gesammelt, nach Wessling transportiert, 50% gehen an einen externen Dienstleister nach Erding und 50% gehen nach Augsburg. Die vorgestellte Anlage mit 45 t/a Abfall pro Jahr produziert für einen Vertrieb von Biogas tendenziell zu wenig Biogas. Auch sind aktuell die Preise für Biogas im Keller.
(Anm. d. Verf.: Man kann die Fragen auch kürzer beantworten.)
Herr Weidner (SPD): Er hat sich auch schon andere Anlagen angeschaut. ...
(Anm. d. Verf.: Mir ist nicht ganz klar, was hier alles bemerkt wird. Ich verliere langsam den Faden.)
Herr Fiedler (FDP): ... habe ich verpasst ...
Herr Wobbe (UWG): Er berichtet von einer Anlage, die er schon besucht hat. Die war viel kleiner. Auch für Schorn war vor 25 Jahren eine Anlage im Gespräch. Ohne Bürgerinitiativen dagegen wird es wohl nicht gehen. Für ihn wäre eine Lage in der Nähe der A96 bei der Kiesgrube zum Beispiel denkbar.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wurde bei der Energiebilanz die Anfahrten mit eingerechnet? Und wie sieht es mit mehreren kleineren Anlagen aus? Wurde das auch kalkuliert? Wurde das Wärmenetz in die Berechnung mit einbezogen?
Hern n.n.: Ja - und ja, kleinere Anlagen wurden auch kalkuliert. Die Größe der Anlage ist nicht proportional an die Menge des Biomülls anpassbar. Es gibt teilweise nur Anlagen in "groß" und "noch größer". Das Kosten für das Wärmenetz sind bei der Kalkulation berücksichtigt worden.
(Anm. d. Verf.: Die durchaus längeren Antworten schreibe ich jetzt nicht mit - nur zusammengefasste Stichworte.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat den Eindruck gewonnen, dass die AWISTA so eine Anlage gar nicht haben möchte. (Anm. d. Verf.: Diesen Eindruck kann ich bestätigen.) Sie fragt nach der tatsächlichen Geruchsbelastung und den Gründen, warum die AWISTA so eine Anlage realisieren möchte.
Herr n.n.: Die Geruchsbelastung ist in neueren Anlagen nicht mehr so hoch. Nahezu alles ist eingehaust. Durch die anliefernden Fahrzeugen ist eine Geruchsbelastung möglich. Der Vortrag war wertfrei. Im Landkreis München sind Kapazitäten freigeworden, so dass hier neuer Bedarf entstanden ist. Der Wunsch ist durchaus vorhanden, die Hürden sind aber hoch. Der Gegenwert ist eine konstante Strom- und Wärmelieferung.
Herr Heidinger (BLS): Sind in den 10.500 t/a auch gewerblicher Bioabfall mit dabei.
Frau n.n./Herr n.n.: Es sind keine Speisereste aus der Gastronomie berücksichtigt. Die sind per Gesetz anders zu entsorgen. 90% der Bürger/Gewerbe sind aktuell angeschlossen.
(Anm. d. Verf.: Die erste Stunde ist herum. Das hätte man auch schneller beraten können. Na, immerhin sind wir jetzt alle ein wenig schlauer und wissen halbwegs, wie man so eine Biovergährungsanlage industriell betreiben könnte.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Informationen zum Einsatz von Biovergährungsanlagen zur Energiegewinnung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der AWISTA potentielle Standrote im Stadtgebiet zu identifizieren und die Angelegenheit im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: 22:4
TOP 5 Haushaltskonsolidierung 2024: Genehmigung der vom Kulturausschuss bewilligten Zuschussanträge aus dem Kulturbereich und der ARGE Französische Woche für das Haushaltsjahr 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 für die Kulturförderung ein Gesamtbudget in Höhe von 100.000 Euro beschlossen.
Der Kulturausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle für das Fünf Seen Filmfestival 2024, die Starnberger Musiktage 2024, den Kunstverein Starnberg e.V., die Starnberger Faschingsgesellschaft Perchalla e.V. und die Stadtkapelle Starnberg e.V. Der Kulturausschuss bewilligt, dass für die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle 19.000 Euro in den Haushalt 2024 unter 3000.7070 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gemäß den im Kulturausschuss gefassten Beschlüssen ergibt sich ein Förderbedarf in Höhe von 114.900 Euro. Darin inkludiert ist die Unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Schlossberghalle für Starnberger Vereine und Kulturveranstalter in Höhe von 19.000 Euro. Da die im Stadtrat beschlossene Deckelung von 100.000 Euro nicht erreicht wurde, wird die vorliegende Fördersumme erneut dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Er bittet um eine Erhöhung der Förderung für das FSFF. Da wurde 2x gekürzt auf 53%. Die 2. Kürzung sollte wieder aufgehoben werden, gerade weil das FSFF eine große Bedeutung über Starnberg hinaus hat. Das FSFF ist das 3. größte deutschsprachige Filmfestival.
Herr Janik: Die Gratis-Nutzung der Schlossberghalle war nicht berücksichtigt. Laut Presse kann das FSFF auch mit dem geringeren Zuschuss leben. Er schlägt vor, noch 3.000 € für einen der Filmpreise mit daraufzulegen. Das FFSF ist schon einer der größten Empfänger. Wenn erhöht werden sollte, soll es nur für dieses Jahr gelten.
Herr Wobbe (UWG): Er möchte die 114.000 € nicht überschreiten. Bisher wurde an drei Positionen noch gar nicht gekürzt. Da könnte man vielleicht 1.000 bis 3.000 € bei den Dreien umverteilen.
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte an den Beschlüssen nicht mehr ändern. Das wurde im Kulturausschuss bereits rege diskutiert. Man könnte beim FSFF auch höhere Eintrittspreise verlangen. Der Landkreis zahlt nur 10.000 €. Die Stadt unterstützt hier schon mit dem doppelten Betrag.
Herr Jägerhuber (CSU): Das Kürzen der freiwilligen Leistungen tut weh. Die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle ist auch eine Unterstützung. Und die für 10.000 € gelegte Stromleitung für das FFSF im Wasserpark kann man auch noch dazu zählen.
Herr Fiedler (FDP): Das Paket des Kulturausschusses sollte nicht wieder aufgeschnürt werden.
Herr Weidner (SPD): Er findet es nicht sachgerecht, wenn die Stromleitung nur dem FFSF zugerechnet werden. Da könnten jetzt auch andere diesen Standort nutzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bewilligt für die Kulturförderung im Haushaltsjahr 2024 ein Gesamtbudget in Höhe von 114.900 Euro. Die Fördersumme wird gemäß der im Kulturausschuss am 21.02.2024 beschlossenen Zuschusshöhen unter den Haushaltsstellen 3000.7070, 3212.7070, 3312.7070, 3320.7070, 3321.7070, 3329.7070, 3401.7180 und 7910.7170 in den Haushalt 2024 eingestellt.
angenommen: 19:7
TOP 6 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 u.a. folgendes beschlossen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf soll u.a. folgendes berücksichtigen:
Grundpauschale = 50 €
Sitzungsgeld = 50 € je Sitzung
Im Vollzug des Beschlusses hat die Verwaltung folgenden Satzungsentwurf erstellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
§1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 50 € und ein Sitzungsgeld von je 50 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
§2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 u.a. folgendes beschlossen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf soll u.a. folgendes berücksichtigen:
Grundpauschale = 50 €
Sitzungsgeld = 50 € je Sitzung
Der Erste Bürgermeister möchte die Dienstaufwandsentschädigung im gleichen Maße reduzieren. Diese beträgt derzeit 798,47 €.
Beschlussvorschlag
Die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister wird auf monatlich 748,47 € festgesetzt.
angenommen: 24:1
TOP 8 Regionalmanagement München Südwest e.V.; Hier: Mitgliedschaft im Regionalmanagement
Sachverhalt
Die Städte München, Germering, Starnberg sowie die Gemeinden Gauting, Neuried, Krailling, Planegg und Gräfelfing haben nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Raumordnerischen Entwicklungskonzeptes München Südwest beschlossen, die Zusammenarbeit zu verstetigen und den Verein Regionalmanagement München Südwest e.V. gegründet.
Die Mitgliedschaft im Verein wurde seitens der Stadt Starnberg für die jeweiligen Förderzeiträume bereits zweimal verlängert. Die aktuell laufende Förderphase endet Ende 2024. Die Mitgliedschaft umfasst eine anteilige Beteiligung zur Finanzierung des Regionalmanagements. Der Beitrag beläuft sich derzeit auf 16.000 € brutto jährlich.
Im Rahmen der Vereinsarbeit werden derzeit unterschiedliche Themen, wie etwa die Entwicklung einer Multimodalen Mobilitätsstrategie, Energiefragen oder auch die Konzeption eines regionalen Landschaftsparks Würm in Fachrunden erarbeitet.
In diesem Jahr muss eine Entscheidung bzgl. der Verlängerung der Mitgliedschaft getroffen werden. Sollte ein Austritt in Betracht kommen, so ist dieser schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluss des Kalenderjahres zu erklären. Entsprechend müsste eine Kündigung bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage möchte die Stadtverwaltung dem Stadtrat die Gelegenheit einräumen, die Mitgliedschaft vor dem Hintergrund knapper Budgets zu überdenken und fristgerecht eine Entscheidung hinsichtlich eines möglichen Austritts zu treffen.
Die Debatte
Frau Kammerl (CSU): Der Verband hat damit Bauchschmerzen, da die Finanzierung damit geringer wird. Sie besucht seit zwei Jahren für die Verwaltung die Veranstaltungen. Die Stadt München versucht dort oft, Partner für Projekte zu finden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Man kann später auch wieder beitreten.
Herr Janik: Es gab bisher durchaus auch einen Nutzen, aber in der Summe zu wenig.
Herr Wobbe (UWG): Die Themen sind zumeist auf die München-Gemeinden ausgerichtet. Wir können da ruhigen Gewissens pausieren.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Starnberg aufgrund der aktuellen Haushaltslage für die kommende Förderperiode nach 2024 nicht weiter Mitglied des Vereins Regionalmanagement München Südwest e.V. bleibt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorstand des Vereins über den Beschluss zu informieren und die Mitgliedschaft fristgerecht zu kündigen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Aufhebung der Richtlinie für die Gewährung von Zinsvergünstigungen zur Beschaffung von Wohnraum für Beschäftigte der Stadt Starnberg
Sachverhalt
Im Jahr 1974 wurde eine Richtlinie für die Gewährung von Zinsvergünstigungen von Wohnraum für Beschäftigte der Stadt Starnberg vom Stadtrat erlassen. Diese Richtlinie wurde am 24.10.2005 durch Stadtratsbeschluss geändert.
Aufgrund der geringen Nachfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Starnberg (wird derzeit von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt) sowie der angespannten Haushaltslage, schlägt die Verwaltung die Aufhebung dieser Richtlinie vor. Ab sofort sollten keine weiteren Zinszuschüsse gewährt werden.
Die Debatte
Frau Falk (SPD): Sie möchte dagegen setzen. Jedes Merkmal, was uns von anderen Gemeinden unterscheidet, ist wichtig. Da es nur wenige nutzen, kann man das so belassen.
Herr Janik: Auf die Personalgewinnung hat das kaum Einfluss.
Herr Jägerhuber (CSU): Die Nutzer sind überschaubar. Durch die Unterstützung wird och auch Personal gebunden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ihm fehlt die Kosteneinsparung. Es werden in Starnberg ... (Anm. d. Verf.: Das war mir zu schnell.)
Frau Pfister (BLS): Sie möchte das auch beibehalten. Es ist ein überschaubarer Beitrag und der Landkreis untersetzt seine Mitarbeiter ähnlich.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Es geht nur um Darlehensbeträge kleiner 20.000 €, die unterstützt werden?
Herr Janik: Ja.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Richtlinie vom 07.10.1974 in der Fassung vom 26.10.2005. Die laufenden Zinszuschüsse werden vereinbarungsgemäß abgewickelt, ab sofort werden keine weiteren Zinszuschüsse gewährt.
abgelehnt: 13:13
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der Seepromenade?
Frau Lechner: Die Bohrergebnisse sind vorhanden. Die Platten können wieder angebracht werden. Das soll demnächst beauftragt werden.
(M)ein Fazit:
Da sicher von nicht Wenigen eine Mitgliedschaft in einem Verein mit wenig konkreten Auswirkungen als weniger sinnvoll angesehen wird als so manche lokale kulturelle Veranstaltung, ist der Austritt aus dem RMMS die auch in meinen Augen richtige Konsequenz.
Die Konsolidierungsversuche gehen weiter und sind heute nur teilweise genehmigt worden. Wir sind ja noch nicht am Ende des Prozesses.
Und mit zwei Stunden ist die öffentliche Sitzung zügig abgeschlossen worden. Hoffentlich artet der nicht öffentliche Teil zeitlich nicht aus.
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local-video-marketing · 2 months
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dammbach2022 · 4 months
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Donnerstag 11.01.2024
Einsatz: 88
Gegen 11:25 Uhr wurden die Feuerwehren Mömbris, Mömbris-Niedersteinbach, Alzenau und die Feuerwehrinspektion Aschaffenburg-Land 3 zu einem B 3 | Landwirtschaft - Fahrzeug/Maschine in den Ortsteil Mömbris-Mensengesäß alarmiert.
Wir wurden von der Leitstelle zusammen mit den Feuerwehren Mömbris-Niedersteinbach, Alzenau und der Feuerwehrinspektion Aschaffenburg-Land 3 zu einem B 3 alarmiert
Mömbris - Traktorbrand
Am 11.01.2024 wurden die Feuerwehren Mömbris und Niedersteinbach sowie Kreisbrandinspektor Georg Thoma um 11:25 Uhr zum Brand eines Traktors oberhalb des Ausweichsportplatzes in Mesengesäß alarmiert.
Aufgrund der Lage außerhalb der Wohnbebauung und abseits eines Hydrantennetzes wurde durch die Leitstelle weiterhin das Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Alzenau an die Einsatzstelle beordert.
Vor Ort stand der Traktor bei Eintreffen der ersten Kräfte aus Mömbris und Niedersteinbach im Vollbrand.
Mittels 2 Strahlrohren, darunter ein Trupp unter Atemschutz konnte der Band schnell gelöscht werden.
Das mitalarmierte Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Alzenau war nicht mehr erforderlich und konnte die Anfahrt zur Einsatzstelle nach der ersten Lageerkundung abbrechen.
Die Feuerwehren Mömbris und Niedersteinbach waren mit 4 Fahrzeugen und 20 Einsatzkräften vor Ort.
Kreisbrandinspektor Georg Thoma verschaffte sich vor Ort einen Überblick und stand dem Einsatzleiter der Feuerwehr Mömbris beratend zur Seite.
Eingesetzte Fahrzeuge:
Feuerwehr Mömbris 11/1
Feuerwehr Mömbris 40/1
Weitere Kräfte:
Feuerwehr Mömbris-Niedersteinbach 14/1
Feuerwehr Mömbris-Niedersteinbach 42/1
Feuerwehr Alzenau 23/1 (Alarmfahrt Abbruch)
Feuerwehrinspektion Aschaffenburg-Land 3
Polizei
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tirolheutede · 10 months
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Eilenburg:  Acht DJs legen bei den Summerbeats in der Muldenaue auf
Eilenburg. Obwohl der Sommer mitten in der Woche eine kurze Pause eingelegt hat, schwitzen die Freigeister fleißig. Denn am Samstag findet mit dem Summerbeats Open Air Nr. 9 das größte Event des Freigeister-Jahres statt. In dem zentrumsnahen und dennoch abseits von Wohnbebauung gelegenen Gebiet an der Mulde wird am Samstag mit einer hohen dreistelligen Gästezahl gerechnet. Lesen Sie mehr nach…
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dein-jena · 1 year
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Jena: Bebauungsplan für den neuen Solartower liegt aus
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Vorentwurf Bebauungsplan Solarquartier – Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena kann eingesehen werden
Ab kommenden Montag (20.03.) wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB-J 47 0 »Solarquartier – Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena« für interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme offengelegt. Bis zum 31. März 2023 ist dann die Einreichung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen möglich. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten: ➤ Weitere Nachrichten aus Jena - Im Internet:  Öffentliche Auslegung im Internet: http://rathaus.jena.de/de/ausschreibungen-auslegungen - Persönlich: Am Anger 26, 2. OG (Terminvereinbarungen bitte per Mail [email protected] oder 00 49 3641 - 495202 - Postalisch: Stadtverwaltung Jena, PF 100 338, 07703 Jena oder per E-Mail an [email protected]
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Blcik auf Jena, Foto: Frank Liebold // Jenafotografx Am Dienstag, 21.03.2023, wird um 17:00 Uhr im Lutherplatz 3, Beratungsraum EG eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben angeboten. Info, Newsteam Stadt Jena Quelle Read the full article
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earaercircular · 1 year
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Recycling without authorisation
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The large commercial hall below Brucker Straße, at the eastern entrance to the Fürstenfeldbruck district of Aich. On the other side of the street, apartments are to be built on a municipal lot.
As far as the construction of apartments is concerned, city councillors and citizens of Aich have different views, but they stick together against a business at the entrance to the town.
The development planned on the eastern outskirts of Aich[1] continues to cause a stir. Now it has also become known that the commercial enterprise is sorting recyclable materials on a property on the other side of Brucker Straße without having a permit for this. For the "Initiative der Aicher Bürger", which has come together to prevent what they consider to be too massive a residential development at the entrance to the town, this is the next piece of bad news.
In the technical committee on Wednesday 23/11 , the around 40 members of the initiative who were present could be sure of the support of politicians: at the suggestion of the city administration, the course was set for a development plan and a ban on changes. The regulations apply to both the commercial property and the urban building property - on both sides of the street. In this way, the city initially prevents the private landowner from creating facts against the will of the city by invoking applicable building law.
The building management had put the items on the agenda at short notice because the situation had only recently become known during a site inspection: a new tenant has taken over the site along with the large industrial hall from the Arnold glass works and is apparently separating recyclable materials there. However, this way of proceeding is not permitted at the site, it would be more suitable for an industrial area. The committee agreed that such commercial use should not be tolerated.
324 signatures against projects
It also became clear on Wednesday that the construction of 22 apartments, as proposed by the district's own housing association for the municipal property north of Brucker Strasse, is far from being decided. The "Initiative der Aicher Bürger" had presented the 324 signatures of supporters in the town hall who wanted a local model instead of the social housing in a kind of three-sided courtyard. Otherwise the village structure would be endangered, they say.
What such an alternative could look like is being examined by the building administration and will be submitted to the committee. However, the city councillors assured the critics that the development would be "acceptable" and that it would be included in the planning in the form of a separate event. Several representatives from various parties spoke out in favour of this. Second Mayor Christian Stang (Greens), however, warned against rejecting the urgently needed construction of cheap apartments based on the principle of overland power lines or wind turbines if this is to be done in your backyard. Nevertheless, in view of the interest rate trend, he considers it unlikely that the district construction company will be able to shoulder a project like the one proposed for Aich in the foreseeable future. It is therefore now being examined whether cooperatives could take over.
Source
Stefan Salger/dpa: Recycling ohne Genehmigung, in: Süddeutsche Zeitung, 24-11-2022; https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/aich-recacling-wertstoffe-ortsrand-wohnbebauung-initiative-sozialwohnungen-einheimischenmodell-wohnbaugesellschaft-1.5702945
[1] Aich is an officially named district of the Upper Bavarian town of Fürstenfeldbruck.
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5reisende · 1 year
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Welterbe (auf)gespürt und (er)fahren - F - Stadtzentrum von Le Havre
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Le Havre, die von Auguste Perret wieder aufgebaute Stadt
Die am Ärmelkanal in der Normandie gelegene Stadt Le Havre steht seit 2005 auf der UNESCO-Welterbeliste. Sie wurde im Zweiten Weltkrieg schwer bombardiert und ihr zerstörtes Zentrum zwischen 1945 und 1964 nach den Plänen eines Teams von Architekten und Stadtplanern unter der Leitung von Auguste Perret wieder aufgebaut. Dazu gehörte neben den Hauptstraßen, Plätzen und bedeutenden Gebäudegruppen auch die innerstädtische Wohnbebauung. Das Außergewöhnliche in Le Havre ist die Einheit und Integrität, in der die früheren Muster der Stadt und ihre erhaltenen historischen Strukturen mit den neuen Ideen der Stadtplanung und Bautechnologie verbunden wurden. Perrets Projekt entsprach seinem Ideal, ein Gesamtkunstwerk im urbanen Maßstab zu schaffen, ein homogenes Ensemble mit allen Details nach dem gleichen Muster. Der neue Stadtplan folgte zwei Hauptachsen, der breiten Avenue Foch in West-Ost-Richtung und im Winkel von 45° dazu dem Boulevard François Ier. Die Porte Océane bildete anstelle des im Krieg zerstörten Tores den Eingang zur Stadt vom Meer aus und war gleichzeitig Testbauwerk für die verwendete neue Bautechnologie. Das Hôtel de Ville war mit 143 m Länge und einem 70 m hohen Turm mit 18 Stockwerken das monumentalste Bauwerk des gesamten Planes. Le Havre ist damit ein herausragendes Beispiel für Städtebau und Architektur der Nachkriegszeit, basierend auf der konsequenten Nutzung modularer Raster und Vorfertigung sowie der innovativen Nutzung des Potenzials von Beton. Hier gibt es das Einführungsvideo. Nach dem Sonnenaufgang an der malerisch beleuchteten Seine-Brücke fahre ich in Richtung Le Havre und parke oberhalb des Stadtzentrums. Von hier aus habe ich einen guten Blick über die Stadt.
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Ausgerüstet mit meiner Sicherheitsregenjacke, meinem wichtigsten Kleidungsstück zur Zeit, steige ich die Treppen ins Zentrum am Meer hinunter. Es gibt hier auch eine Standseilbahn, die auch noch eine Etage höher bis zum Gipfel des Stadtberges fährt. Le Havre erscheint zunächst nicht ungewöhnlich, doch als ich durch die Neubauten zum Rathausplatz komme, beeindruckt schon einmal die großzügige Gestaltung mit den Blumen und Wasserspielen.
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Rund um den zentralen Platz finde ich viele Details aus der Welterbe-Beschreibung: Geschäftsstraßen und Märkte, eine historische Kirche und das rekonstruierte Bassin du Commerce, Freiräume für Sport und Kultur und zwischen alledem viel Grün.
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Die Wohnhäuser sind aus standardisierten Elementen gebaut, trotzdem aber nicht einheitlich, langweilig oder schmucklos. Das hat man, besonders im unmittelbaren Zentrum, durch die Ladenflächen unter den Arkaden erreicht. Die Straßen sind breit und baumbestanden, so dass ein angenehmes Wohnklima entstanden ist.
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Die Kirche St.-Josef im gleichen Stil ist ein Hingucker, leider ist sie bei meinem Besuch nicht geöffnet.
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Das eigentliche Highlight des Stadtbesuchs ist natürlich ein Bummel über die Mole am Meer. Die Hafenzufahrt ist durch Festungen bewacht, der Uferbereich bunt, modern und so einladend wie die ganze Stadt. (Video)
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Resümee Aus der Sicht unserer mehr oder weniger modernen Plattenbauten erscheint Le Havre auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich. Aber wenn man einerseits die Entstehungsgeschichte und -Zeit betrachtet und andererseits die Größe dieses Projektes, dann wird klar, was hier konzipiert und geleistet wurde. Eine sehenswerte Stadt, gut auch in Verbindung mit verschiedenen Bauhaus-Projekten. Ich hatte die Freude, einige schon besucht zu haben und kann deshalb bei meinem Rundgang durch Le Havre durchaus Parallelen und auch Unterschiede finden. Nach der Besichtigung der nach ihrer Zerstörung wieder aufgebauten großen und modernen Hafenstadt wende ich mich wieder der Vergangenheit zu und freue mich auf ein reizendes historisches Hafenstädtchen.
Honfleur, das Juwel der Normandie
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Ich verlasse Le Havre über die großen Hafenbrücken, genieße die Landschaft und nutze meine Fahrt zum Mont-Saint-Michel, dem nächsten Welterbe auf meiner Runde, um einen der schönsten Orte der Gegend zu besuchen - das Fischer- und Hafenstädtchen Honfleur. Als Ziel von Landpartien der unternehmungslustigen Hauptstädter hat Honfleur mit seiner besonderen Umgebung, Atmosphäre und Romantik schon seit Langem Besucher und auch viele Künstler angezogen und nicht nur die Meister des Impressionismus inspiriert. Von meinem Parkplatz hinter dem botanischen Garten nahe dem Strand komme ich an altehrwürdigen Feriendomizilen aus den unterschiedlichsten Epochen vorbei, die auch heute wie danals Gäste jeden Geschmacks und Geldbeutels erwarten.
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Honfleur verfügt über sehenswerte historische Bausubstanz. Besonders deutlich wird das rund um den Hafen mit den bunten Booten, der kleinen Kirche, den schmalen Gassen und den Giebelhäusern. Auf den Straßen und Plätzen pulsiert das Leben, ein kleiner Laden ist schöner als der andere und die Gaststätten sind gut besucht. Es gibt, wie kann es anders sein, Crêpes, Muscheln und natürlich Calvados.
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gutachter · 3 months
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Autohaus soll für Wohnungen in Gersthofen weichen
Gersthofen: „…Viele Jahre gab es den Autohandel VW Wagner an der Ecke Schubert-/Augsburger Straße in Gersthofen. Künftig sollen auf dem Areal Wohnungen entstehen. Der Grundstückseigentümer der bisherigen Schwaba-Fläche „nördlich der Schubertstraße“ strebt eine Entwicklung der Flächen an. Dies wurde den Stadträten im Planungsausschuss vorgestellt. Das Areal ist in mehrere kleinere Grundstücke…
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asmakler · 9 months
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*Investoren gesucht* in 39307 Genthin Grundstück für NEUBAU von ca. 148 Wohnungen und 18 Doppelhaushälften https://as-makler.de//html/in_39307_genthin_ca__4890_m2_gewerbeobjekt_auf_ca__23600_m2_grun.html
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Wohnbebauung Spandauer Damm (1968-71) in Berlin, Germany, by Johannes Uhl (Jokisch & Uhl). Photo by Gunnar Klack.
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berlinverkehr · 2 years
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Straßenverkehr: Aktueller Stand des Planungsverfahrens zur B2-Anbindung in Karow / Pankow– weitere Wohnbebauung, Erhalt der Kleingärten, aus Senat
Straßenverkehr: Aktueller Stand des Planungsverfahrens zur B2-Anbindung in Karow / Pankow– weitere Wohnbebauung, Erhalt der Kleingärten, aus Senat
Frage 1:Inwiefern ist beabsichtigt, den #Kleingartenverein „Alt-Karow“ e.V. in das Verfahren zur #B2-Anbindung einzubeziehen? Wann findet die Einbeziehung der betroffenen Kleingärten in den gesamten Prozess statt?Frage 2:Inwiefern ist beabsichtigt, die Kleingartenanlage „Alt-Karow“ für eine wohnliche und / oder infrastrukturelle Bebauung in Anspruch zu nehmen?Frage 3:Inwiefern steht im Raum, die…
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politik-starnberg · 3 months
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Freiflächenfotovoltaikkataster, noch nicht Schoner Weg und mehr
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 18.1.2024:
TOP 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Kommunale Wärmeplanung - Sachstand - weiteres Vorgehen
Der Punkt wurde nicht öffentlich beraten.
TOP 3 Windenergie Starnberg/Gauting - Optionsvereinbarung
Der Punkt wurde nicht öffentlich beraten.
TOP 4 Bekanntgaben, Sonstiges - nicht öffentlich
Der Punkt wurde nicht öffentlich beraten.
TOP 5 Eröffnung der öffentlichen Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
(Anm. d. Verf.: Gemäß Geschäftsordnung gibt es nur in den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats einen Tagesordnungspunkt "Bürger fragen". Bei Ausschusssitzungen steht dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung. Und wenn Zuhörer einer Ausschusssitzung zur Sitzung kommen, da auf der Tagesordnung ein für sie interessanter Punkt steht, ist es für mich keineswegs "bürgerunfreundlich", wenn der Ausschuss sich an die Geschäftsordnung hält und keine Zwischenfragen von Zuhörern zulässt. Denn wo fängt man dann mit den Ausnahmen an und wo hört man mit den Ausnahmen auf.)
TOP 6 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 7 Solarkonzept des Landkreises Starnberg - Errichtung und Betrieb von Flächenphotovoltaikanlagen innerhalb und außerhalb von Landschaftsschutzgebieten; Meldung von Ausschlussflächen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 12.10.2023 wurde das Solarkonzept des Landkreises Starnberg, das den Gemeinden hinsichtlich der Photovoltaikfreiflächenanlagen als Handlungsempfehlung unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange innerhalb und außerhalb von Landschaftsschutzgebieten und Grundlage für eine GIS-unterstützte Standortsuche dienen soll, vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage 2023/336, in der außerdem der planungsrechtliche Hintergrund bzgl. der Genehmigungsvoraussetzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, die Voraussetzungen für die Vorlage entsprechender Anfragen in den politischen Gremien sowie die aktuellen Anfragen und Planungen für Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt werden, wird verwiesen. Seitens der Verwaltung wurden folgende Flächen vorgeschlagen, auf denen neben den von der Unteren Naturschutzbehörde im Solarkonzept bereits gekennzeichneten Flächen aus Gründen des Land- schaftsbildes und der Fernwirkung die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgeschlossen werden soll:
Alle Waldflächen
Maisinger Bachtal
Fläche nördlich Normannstraße
Freifläche zwischen Josef-Fischhaber-Straße und Prinz-Karl-Straße
Zwischen Michelmoos und Andechser Straße
Zwischen Alersbergstraße und Esterbergstraße
Freifläche zwischen Wohnbebauung am Riedener Weg/Ludwig-Thoma-Weg und der Bahnlinie
Es gingen Stellungnahmen der Stadtratsfraktion B90/Grüne, der UWG, der SPD, der CSU und der BLS ein. Die Anregungen und Anträge aus den Stellungnahmen sind im Folgenden zusammengefasst.
Schreiben der Fraktion B90/Grüne:
Es wird angeregt, dass die Bereitschaft zur Umsetzung der sich aus den Bestimmungen des § 2 Satz 1 EEG ("Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.") und des darauf aufbauenden Landkreis-Solarkonzepts für die Stadt Starnberg durch namentliche Abstimmung im Stadtrat formal bekräftigt werden soll.
Es wird beantragt, zusätzlich zu der vorliegenden Negativ-Kartierung eine Positiv-Kartierung durchzuführen.
Es wird angeregt, dass über die Pressestelle eine Aufklärungs- und Mitmachkampagne zum Thema Energieeinsparpotentiale für die Bürgerschaft initiiert und dabei die bereits existierenden Aktivitäten in der Bürgerschaft (STAgenda, Klimainitiative Starnberg, Bund Naturschutz Vogelschutzbund etc.) mit einbezogen werden. Außerdem sollen Synergieeffekte, etwa mit der kom- munalen Wärmeplanung, berücksichtigt werden.
Schreiben der Fraktion der UWG:
Die UWG schlägt folgende Ausschlussflächen vor: a) Waldflächen, b) Naturschutz- und FFH-Gebiete, c) Direktes Umfeld der Ortsteile gemäß beigefügter Karte.
Schreiben der Fraktion der SPD:
Es werden keine weiteren Flächen vorgeschlagen.
Schreiben der Fraktion der CSU:
Die CSU schlägt folgende Ausschlussflächen vor:
Ortsrandlagen, exponierte Lagen wie Hügel, Abhänge, weitere Ausschlussflächen gemäß Lageplan.
Schreiben der Fraktion BLS:
Bei der Planung von PV-Anlagen soll z. B. durch Ausschluss von Flächen auf Anhöhen eine das Landschaftsbild störende Wirkung vermieden und an Wohnbebauung grenzende oder sich in unmittelbarer Umgebung befindende Flächen ausgeschlossen werden. Außerdem soll eine Kombination von Landwirtschaft und Stromproduktion ermöglicht werden (Agri-PV-Anlagen).
Stellungnahme der Verwaltung
Zu o. a. Punkt 1. der Stellungnahme B90/Grüne:
Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass sich gemäß dem Ansatz der UNB bzw. des Energiewendever- eins in der Stadt Starnberg bis 2035 ein Flächenbedarf für Freiflächenphotovoltaikanlagen von ca. 127 ha bis ca. 148 ha (siehe Anlagen 1 und 2 des Solarkonzepts) ergibt. Dies entspricht ca. 2,0 % bis ca. 2,4 % der Fläche des Stadtgebiets.
Zu o. a. Punkt 2. der Stellungnahme B90/Grüne:
Eine Positiv-Kartierung wird nicht als erforderlich erachtet, da alle Flächen, die im Solarkataster nicht als Ausschlussflächen bzw. Flächen mit hohen naturschutzfachlichen Hürden gekennzeichnet sind, poten- tiell als Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kommen. Bei Lage im Landschaftsschutzge- biet hat immer eine Abwägung mit den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu erfolgen. Für Flächen, die nicht unter den Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 BauGB fallen, ist zur Erlangung der planungsrechtlichen Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit einer Freiflächen- photovoltaikanlage die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, d. h. die Planungshoheit liegt bei der Stadt Starnberg.
Zu o. a. Punkt 3. der Stellungnahme B90/Grüne:
Die Durchführung einer Aufklärungs- und Mitmachkampagne für die Bürgerschaft zum Thema Strom sparen ist nicht Pflichtaufgabe der Kommune. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und Personal- situation können keine freiwilligen Aufgaben durchgeführt werden, die zu einer Bedingung von personel- len Ressourcen führen. Auf den Internetseiten der für die Themen Energieeinsparung, Energieberatung, erneuerbare Energien zuständigen behördlichen Stellen, z. B. Landkreis Starnberg, Energiegenossenschaft Fünfseenland eG, Verbraucherzentrale, Ministerien der Landes- und Bundesregierung, finden sich zahlreiche Tipps und Beratungsangebote.
Um mit möglichst geringem Arbeitsaufwand das Thema Energieeinsparpotentiale zu forcieren und ein entsprechendes Bewusstsein in der Bürgerschaft zu stärken, kann zu diesem Thema eine Seite im In- ternetauftritt der Stadt Starnberg eingerichtet werden. Hier können Verlinkungen zu den Angeboten der für das Themenfeld zuständigen Einrichtungen vorgenommen werden.
Zur Stellungnahme der UWG:
Um eine ungehinderte Entwicklung der Ortsteile zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Ausschlussflächen an das Landratsamt gemeldet werden.
Tumblr media
(Anm. d. Verf.: oder auch https://uwg-starnberg.de/start-download/so-schauts-aus-2023-12)
Zur Stellungnahme der CSU:
Um eine ungehinderte Entwicklung der Ortsteile zu gewährleisten, sollten die Ortstrandlagen als Ausschlussflächen an das Landratsamt gemeldet werden. Dies entspricht dem Vorschlag der UWG. Zur Schonung des Landschaftsbildes sollten auch exponierte Lagen wie Hügel und Abhänge ausgeschlossen werden. Diese sind teilweise bereits in den gemäß Lageplan von der CSU vorgeschlagenen Ausschlussflächen vorhanden (z. B. Thierkopf in Leutstetten). Eine das gesamte Stadtgebiet umfassende Kartierung der exponierten Lagen ist allerdings im Vorfeld nicht zu leisten. Dieser Aspekt ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Prüfung im Einzelfall bei Lage im Landschaftsschutzgebiet ist im Konzept des Landkreises vorgesehen (siehe Punkt 6. Des Konzeptes), die Aufständerung und Eingrünung der Anlagen kann bei erforderlicher Bauleitplanung im Durchführungsvertrag festgeschrieben werden. Außerdem können die Eingrünung und sowie der Ausschluss von Erweiterungsmöglichkeiten für Wohnbau und Gewerbe im Bebauungsplan gesteuert werden.
Zur Stellungnahme der BLS:
Der Ausschluss von Flächen in exponierter Lage (z. B. auf Anhöhen) findet teilweise bereits in den gemäß Lageplan von der UWG vorgeschlagenen Ausschlussflächen Berücksichtigung (z. B. Thierkopf in Leutstetten). Eine das gesamte Stadtgebiet umfassende Kartierung der exponierten Lagen ist allerdings im Vorfeld nicht zu leisten. Dieser Aspekt ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Forderung, an Wohnbebauung grenzende oder sich in unmittelbarer Umgebung befindende Flächen auszuschließen, entspricht dem Vorschlag der UWG.
Eine Aufständerung der Anlagen, um eine Kombination von Landwirtschaft und Stromproduktion zu ermöglichen, kann bei erforderlicher Bauleitplanung im Durchführungsvertrag festgeschrieben werden.
(Anm. d. Verf.: Wenn die Stellungnahmen bis Ende Dezember abgegeben werden sollten und dann nach dem Verschicken der Beschlussvorlagen inkl. der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen zwei Gruppierungen noch eine Woche und weniger vor der Sitzung noch sich im Prinzip nicht so sehr von den bereits Abgegebenen groß unterscheidende Stellungnahmen abgeben, stellt sich für mich ein bisschen die Frage: Warum jetzt erst oder auch jetzt noch?)
(Anm. d. Verf.: Die Debatte spare ich mir an dieser Stelle, da die sich viel zu sehr um mögliche technische Vorgaben gedreht hat und die vorgestellten zusätzlichen Ausschlussflächen überhaupt nicht in die Diskussion eingeflossen sind - dem eigentlichen Inhalt dieses Tagesordnungspunkts.)
Antrag von Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Namentliche Abstimmung für Punkt 1
angenommen: 11:1
Beschlussvorschlag
Es besteht die Bereitschaft zur Umsetzung der sich aus den Bestimmungen des § 2 Satz 1 EEG und des darauf aufbauenden Landkreis-Solarkonzepts für die Stadt Starnberg ergebenden Maßnahmen. Frau Kammerl (CSU): JA Herr Suunner (BMS): JA Frau Henniger (FDP): JA Herr Jägerhuber (CSU): JA Herr Landwehr (WPS): JA Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): NEIN Herr Mignoli (BLS): JA Frau Pfister (BMS): JA Herr Dr. Schüler (UWG): JA Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): JA Herr Weidner (SPD): JA Herr Zirngibl (CSU): JA
Eine Positiv-Kartierung wird nicht durchgeführt. angenommen: 8:4
Zum Thema Energieeinsparpotentiale wird eine Seite im Internetauftritt der Stadt Starnberg mit Verlinkungen zu den Angeboten der für das Thema zuständigen behördlichen Stellen eingerichtet. angenommen: 10:1
Die seitens der CSU, UWG und der Verwaltung vorgeschlagenen Ausschlussflächen werden an das Landratsamt gemeldet. angenommen: einstimmig
Die einzelnen Anregungen der Fraktionen sollen berücksichtigt werden. angenommen: 10:1
TOP 8 Dynamisches Fahrgastinformationssystem; Weiteres Vorgehen im Fördermittelzeitraum
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2023 wurde für die Jahre 2023 und 2024 die Ausstattung verschiedener Haltestellen mit den Anzeigern des Dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI) beauftragt. Es wurde folgendes beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzeiger für die Standorte Wittelsbacherstraße und Klinikum, Medi-Center umzusetzen, die Einzelverträge entsprechend freizugeben und die Haushaltsmittel einzuplanen. Die Haushaltsmittel wurden eingeplant. Die Umsetzung der Standorte erfolgt, sobald die Anzeiger geliefert werden können bzw. das Lieferdatum bekannt gemacht wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung für die Standorte Bahnhof See und Bahnhof Nord einzureichen und die Haushaltmittel einzuplanen. Darüber hinaus werden vorerst keine weiteren Bedarfe angemeldet.
Auch hierfür wurden die Haushaltsmittel eingeplant und die Bedarfsmitteilung wurde beim Landratsamt fristgerecht eingereicht.
In 2024 werden die Haltestellen Wittelsbacherstraße, Klinikum, Medi-Center, Bahnhof See und Bahnhof Nord ausgestattet.
Die Stadtverwaltung sieht die Ausstattung der C-Haltestellen unter Berücksichtigung des bestehenden Haushaltsdefizits als ausreichend an. Bei den C-Haltestellen handelt es sich um die am meisten frequentierten Haltestellen, aufgrund deren überregionaler Bedeutung.
Ebenso wird hiermit nochmals auf die Probleme bei der Abwicklung des Projekts Bezug genommen, was bereits in der Beschlussvorlage 2023/337 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 12.10.2023 thematisiert wurde.
Fazit:
Nach interner Rücksprache zwischen Stadtverwaltung und Geschäftsleitung wird von Seiten der Verwaltung im Ergebnis empfohlen aufgrund des Haushaltsdefizits aus dem Projekt im aktuellen Förderzeitraum auszusteigen. Der Ausstieg hat zur Folge, dass keine weiteren Bedarfe im Herbst 2024 angemeldet werden. Eine weitere Bedarfsmeldung im Herbst 2025 (für die Ausstattung im Jahr 2026) ist nach Auskunft des Landratsamtes unwahrscheinlich, da der Förderzeitraum im Juni 2026 endet und eine Umsetzung neuer Bedarfe dadurch zeitlich kaum möglich wäre. Ebenso würde eine Mitteilung an das Landratsamt ergehen, dass für die Stadt vorgesehene Fördermittel anderweitig eingeplant werden können. Das Landratsamt hat explizit darauf hingewiesen, dass ein Ausstieg aus dem Projekt so bald wie möglich rückgemeldet werden soll, damit eingeplante Mittel auf andere Kommunen im weiteren Förderungszeitraum verteilt werden können.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Auch wenn er lieber noch ein paar wenige weitere Haltestellen mit DFI-Anzeigen ausgerüstet hätte, geht er auch als Verkehrsreferent mit der vorgeschlagenen Lösung, sich zunächst auf die wichtigen Haltestellen in Starnberg zu beschränken, mit.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es stimmt zu. Die Haushaltsverhandlungen werden es zeigen, was umgesetzt werden kann.
Frau Pfister (BMS): Werden die beiden Neuen DFI an den Bahnhöfen wieder zurückgezogen?
Herr Mignoli (BLS): Gab es nicht auch ein vertragliches "Problem"?
Frau Kammerl: Das ist mittlerweile geklärt. Alle Verträge liegen der Stadt jetzt vor.
Frau Henniger (FDP): Die Standorte an den Bahnhöfen wackeln jetzt?
Frau Kammerl: Das werden die Haushaltsverhandlungen zeigen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt mitzuteilen, dass nach der bereits gemeldeten Bedarfsmitteilung im Herbst 2023 (C-Haltestellen) keine weiteren Bedarfe im Förderzeitraum bis Juni 2026 durch die Stadt Starnberg beantragt werden und dass die Fördermittel an andere Kommunen vergeben werden können.
angenommen: einstimmig
Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik nochmals vorzulegen, sobald ein neuer Förderzeitraum durch das Landratsamt vorgestellt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Einrichtung von Generationenparkplätzen in Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ein Generationenparkplatz ist ein „Sozialparkplatz“, insbesondere für ältere Menschen, die sich auf eigenen Füßen nicht mehr ohne eine Begleitperson, einen Rollator oder Gehstock fortbewegen können, die jedoch nicht die körperlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenparkausweis erfüllen.
Ebenso ist es ein Parkplatz für Familien, die mit Kindern unterwegs sind und einen Kinderwagen, Dreirad oder Roller und/oder einen schweren Einkauf mit sich führen.
Nach Auskunft der Stadt Attendorn in Nordrhein-Westfalen, welche die Generationenparkplätze eingeführt hat, gibt es vereinzelte positive Rückmeldungen zu den Generationenparkplätzen.
Die Generationenparkplätze werden in Attendorn – vergleichbar mit Stellplätzen für Menschen mit Behinderung – mit einem Zusatzzeichen beschildert.
Die Stellplätze werden, wie bei einem Schwerbehindertenstellplatz, mit großzügigeren Platzverhältnissen markiert.
Zu beachten ist hierbei, dass es sich um keine offizielle Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Starnberg ist die Beschilderung in dieser Form unzulässig. Amtliche Verkehrszeichen der StVO dürfen nicht mit nicht-amtlichen Verkehrszeichen vermischt aufgestellt werden. Für den Verkehrsteilnehmer ist ansonsten nicht ersichtlich, welche Regelungen nach der StVO einzuhalten sind und bei welchen es sich um Hinweisschilder ohne rechtliche Bindung handelt.
Alternativ könnte nur ein gesondertes Schild abseits der offiziellen StVO-Beschilderung aufgestellt werden, welches nicht mit einem offiziellen Zusatzzeichen nach der StVO verwechselt werden kann. In diesem Fall könnten das Hinweisschild individuell gestaltet werden (vgl. wie bei den Hol- und Bringzonen) und an einem gesonderten Mast aufgehängt werden.
Eine Kontrolle der Stellplätze kann somit nur in mündlicher Form als Hinweis durch die Überwacher erfolgen. Nach der StVO können Stellplätze für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ausschließlich als Schwerbehindertenparkplatz gekennzeichnet werden. Das Zeichen für einen Generationenparkplatz hat lediglich einen hinweisenden Charakter. Es muss somit weder beachtet werden noch besteht die Möglichkeit der Ahndung. Die Einhaltung der Regelung ist daher freiwillig.
Als Standort für die Generationenparkplätze würde sich der Innenstadtbereich aufgrund der Frequentierung durch alle Gruppen der Gesellschaft (ältere Personen, Menschen mit körperlicher Einschränkung, Familien) empfehlen. Die Generationenparkplätze können anstelle von bestehenden markierten Stellplätzen eingerichtet werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich die Anzahl an Stellplätzen in der Innenstadt durch die Markierung je nach Platzverhältnissen verringern kann, da die Generationenparkplätze üblicherweise mit großzügigeren Maßen ausgewiesen werden.
Die Sinnhaftigkeit der Generationenparkplätze in Starnberg sollte nach Ansicht der Verwaltung zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts getestet werden. Im Evaluationszeitraum kann mit den Fachstellen (Verkehrsüberwachung, Polizei) abgestimmt werden, ob sich die Einrichtung als sinnvolle Maßnahme erwiesen hat. Ebenso können eventuelle Rückmeldungen durch Bürgerinnen und Bürger in die Bewertung miteinfließen. Von Seiten der Verwaltung sollten daher zunächst maximal zwei Stellplätze eingerichtet werden.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach den Vorstellungen der Antragstellerin zu der gewünschten Anzahl an Generationenparkplätzen in Starnberg, wenn der Modellversuch am Steiniger - wenn umgesetzt - positiv beendet werden würde Geht er richtig in der Annahme, dass es sich nicht um zwingend kostenlose Parkplätze handelt, sondern je nach Lage dem jeweils dort geltenden Kostenmodell richtig. Prinzipiell kann man eigentlich nicht gegen so eine Maßnahme sein, es sei denn, jede weitere Reduzierung von oberirdischen Parkplätzen in der Innenstadt sollte vermieden werden.
Frau Kammerl: Die Verwaltung denkt aktuell über zwei mögliche Parkplätze nach, sofern sich geeignete Plätze finden.
Frau Henniger (FDP): Die möglichen Kosten kann man sich dann überlegen.
Herr Zirngibl (CSU): Ein Behindertenparkplatz sollte nicht umgewandelt werden. Er ist generell gegen solche Sonderparkplätze.
Herr Jägerhuber (CSU): Er sieht das etwas anders. Bei den Einkaufsmärkten gibt solche Parkplätze auch schon. Es soll kein Behindertenparkplatz umgewandelt werden. Er schlägt die Ludwigstraße und die Zweigstraße vor. Wenn dann zwei normale Parkplätze "wegfallen", gibt es ja auch noch die Parkhäuser.
(Anm. d. Verf.: Das mit dem Nichtumwandeln von Behindertenparkplätzen sehen glaube ich alle hier im Saal so.)
Frau Pfister (BMS): Am Steininger kann man ggf. doch einen umwandeln - in der Stadt sicher nicht. Die Hürden für einen Behindertenausweis sind sehr hoch. Ein "Behindertenparkplatz - Light" ist sicher für einen Probezeitraum nicht verkehrt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist gegen den Antrag, denn es wird nichts bringen.
Herr Mignoli (BLS): Er stimmt auch zu.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo Generationenparkplätze an geeigneten Stellen im Innenstadtbereich eingerichtet werden können.
angenommen: 10:2
TOP 10 Verkehrsrechtliche Beschränkung des Schorner Wegs
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Schorner Weg (Verbindungsstraße zwischen Wangen und Schorn) wird trotz einer Tonnagebeschränkung auf 1,5 Tonnen von Pkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen und teilweise von Lkw benutzt. Lkw können zwar größtenteils die Autobahnunterführung Richtung Schorn nicht befahren, da diese eine Höhenbeschränkung von 3,10 m aufweist. Die Lkw weichen allerdings in der Weiterführung des Schorner Wegs über den Feldweg zu einer südlicher gelegenen Autobahnunterführung aus, obwohl diese für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist. Die Tonnagebeschränkung ist alleine aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands notwendig.
Die Straße weist Breiten von 3,00 m bis 3,50 m auf und ist somit nicht für den beidseitigen Verkehr ausgelegt. Selbst wenn zwei Kleinwägen mit einem Gewicht von jeweils 1,5 Tonnen Beschränkung aneinander vorbeifahren, reicht die Straßenbreite nicht aus. Durch die notwendigen Ausweichmanöver bei Gegenverkehr haben sich inzwischen ausgefahrene Randstreifen gebildet. Zudem ist die Straße insgesamt in einem dürftigen Zustand. Von Seiten des Betriebshofs werden jedes Jahr 4.000 € bis 5.000 € für die Herstellung der Straße aufgewendet.
Zudem hat die Untere Wasserschutzbehörde die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt dazu aufgefordert, ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung anzuordnen, um einen Brunnen neben der Fahrbahn des Schorner Wegs zu schützen.
Von Seiten des Wasserwerks Starnberg wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Der Schorner Weg führt durch die engere Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Wangen und grenzt unmittelbar an die Fassungszone (W I) der Wassergewinnungsanlage Wangen (Brunnen 1 & 2). Vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. Die Deckschicht darf daher nicht verletzt werden. Zum Schutz des Trinkwassers ist es gemäß der Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Wasserschutzgebiet Wangen in der Stadt Starnberg in § 3 Verbote unter Nr. 5.1 verboten in der engeren Schutzzone II Straßen-, Wege- und sonstige Verkehrsflächen zu errichten oder zu erweitern. Im Wasserschutzgebiet "Maisinger Schlucht" wurde das Befahren der Bismarckstraße durch die engere Schutzzone ausdrücklich verboten. Dieses Verbot gibt es derzeit, bei einer durchaus vergleichbaren Ausgangslage, für die engere Schutzzone im Wasserschutzgebiet Wangen nicht. Die Sperrung des Schorner Wegs für den Verkehr im Bereich der engeren Schutzzone II würde einen erheblichen Beitrag zum besseren Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen leisten. Für eine wirksame Sperrung des Verkehrs sollte analog zur Bismarckstraße eine bauliche Absperrung z.B. durch eine Schrankenanlage vorgesehen werden.
Um die Fahrbahn und die Randstreifen nicht weiterhin zu belasten, besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines generellen Verbots der Einfahrt in das Gebiet mit Ausnahme des Anliegerverkehrs (Beschilderung mit "Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder" mit Zusatzzeichen "Anlieger frei"). Bei der Maßnahme muss berücksichtigt werden, dass eine Kontrolle der Regelung durch die Polizeiinspektion Starnberg nur stichprobenartig durchgeführt werden kann. Teilweise wurde die Tonnagebeschränkung mit 1,5 Tonnen in der Vergangenheit von der Polizeiinspektion Starnberg kontrolliert. Aufgrund der Personalkapazitäten können solche Kontrollen allerdings nur selten durchgeführt werden, sodass dies nur eine geringe Auswirkung auf den Durchfahrtsverkehr hat.
Wie bereits in der Stellungnahme des Wasserwerks aufgegriffen sollen zur Unterbindung der Durchfahrt zusätzlich Sperrpfosten in der Unterführung aufgestellt werden. Somit könnte die Durchfahrt auch ohne weitere Kontrolle faktisch durchgesetzt werden. Aufgrund der Einrichtung der Poller in der Unterführung müsste mittels Sackgassenbeschilderung auf die Barriere hingewiesen werden. Diese ist aufgrund der Übersichtlichkeit noch nicht im beigefügten Verkehrszeichenplan eingetragen.
Dabei ist zu beachten, dass der Schorner Weg eine direkte Zufahrtsmöglichkeit von Wangen nach Schorn darstellt. Für die Strecke werden ca. drei Minuten an Fahrtdauer benötigt. Bei einer Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr würde der Verkehr für die Verbindung Wangen/Schorn über Neufahrn und die Milchstraße umgeleitet werden (siehe Anlage 1). Für die Strecke werden ca. sieben Minuten an Fahrtdauer benötigt.
Rechtliche Voraussetzung für die Beschränkung ist die Umwidmung des Schorner Wegs von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem beschränkt-öffentlichen Weg. Durch die Beschränkung auf Anliegerverkehr wird dauerhaft der Verkehr auf einen bestimmt beschränkbaren Personenkreis reduziert.
Nach Ansicht der Polizeiinspektion Starnberg ist die bestehende Tonnagebeschränkung nicht rechtskonform begründbar. Die Straße ist für kein Kraftfahrzeug geeignet, weswegen eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit Freigabe für Anlieger einen rechtskonformen Zustand schaffen würde. Von Seiten des Landratsamtes Starnberg wurde zuletzt im Jahr 2021 mitgeteilt, dass die Sperrung der Straße kritisch angesehen wird, da es sich um die Hauptverbindung von Wangen nach Schorn handelt und ansonsten der Umweg über Neufahrn zu fahren wäre. Eine aktualisierte Stellungnahme des Landratsamtes ist bis zur Versendung dieser Beschlussvorlage noch nicht eingegangen. Diese wird bis spätestens in der Sitzung nachgereicht.
Um einen verkehrssicheren Zustand unter Wahrung des Wasserschutzes gewährleisten zu können, müsste die Straße nach Ansicht der Verwaltung als Alternative ausgebaut werden. Alleine beim Umbau bzw. der Verbreiterung der Fahrbahn im Bereich der Unterführung würden Kosten von 944.000 € bis 985.000 € entstehen. Aufgrund der hohen Kosten und der allgemeinen Haushaltslage wird diese Alternative als nicht realistisch angesehen. Darüber hinaus ist eine Verbreiterung der Straße aufgrund des Wasserschutzgebietes als kritisch anzusehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Schorner Weg aufgrund der baulichen Mängel und der vorhandenen Fahrbahnbreiten für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, bei gleichzeitiger Freigabe für die Anlieger. Sollte die Sperrung nicht beschlossen werden und stattdessen weiterhin die Tonnagebeschränkung beibehalten werden, wird das Landratsamt zusätzlich ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung anordnen. Dadurch wird zumindest der Schutz des Brunnens verbessert, allerdings wird der Verkehr im Schorner Weg wohl kaum verringert werden.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Das ist für ihn als Verkehrsreferent eine schwierige Entscheidung: für Trinkwasser oder für weniger gefahrene Autokilometer. Wenn wir aber hier dem Verkehr den Vorrang geben würden, wäre die Entscheidung mit Bezug auf die bereits gesperrte Bismarckstraße inkonsequent und nicht nachvollziehbar. Er stimmt mit einem weinenden "Verkehrsauge" der Sperrung zu, da er die Konsequenzen von mit Kraftstoffen verseuchtem Trinkwasser als schwerwiegender einschätzt als ein wenig mehr gefahrene Kilometer mit Pkws oder Lkws.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stimmt dem auch zu. Er ist aber gegen die Poller.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie sieht das Unfallrisiko nicht so sehr. Sie ist gegen die Poller, da es ja die Alternative über den Waldweg gibt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt, ob die Beschilderung bzgl. der Fahrzeuge wassergefährdenden Stoffe zu keinen Einschränkungen für die Anwohner führt.
Herr Mignoli (BLS): Von ein paar Jahren wurde das Fuchsloch vergrößert. Jetzt soll es gesperrt werden. Traktoren können auch das Trinkwasser gefährden. Warum soll das gesperrt werden. Er ist dagegen.
(Anm. d. Verf.: Es entsteht eine Diskussion, ob die Unterführung tatsächlich wirklich auch umgebaut wurde. An den Wunsch und die Debatte vor meiner Zeit als Stadtrat kann ich mich auch noch erinnern, dass da wirklich etwas umgebaut wurde, nicht.)
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Anlass. Auch sollte Schäftlarn mit ins Boot genommen werden. Was bringt die Herabstufung zu einem beschränkt öffentlichen Weg?
Frau Kammerl: Beschränkt öffentliche Wege müssen wohl nicht geräumt werden.
(Anm. d. Verf.: Es ist wohl doch nicht allen ganz klar, wie es mit der Verkehrssicherungspflicht auf beschränkt öffentlichen Wegen bestellt ist.)
Antrag Herr Dr. Sengl und Andere:
Vertagung und Klärung der Verkehrssicherungspflicht nach der Umwidmung und den Gründen der Maßnahme.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt nichts bekanntzugeben oder mitzuteilen.
(M)ein Fazit:
Das Schöne an der Demokratie ist das Abwägen auf der Basis der vorgetragenen durchaus unterschiedlichen Meinungen und Standpunkte. Auch wenn immer wieder auch auffällt, dass nicht alle die jeweiligen Beschlussvorlagen gelesen haben und zeitweise auch gar nicht den Tagesordnungspunkt betreffende Aspekte vortragen. Das ist dann wohl so eine Art "Kollateralschaden" eines jeden Gremiums, welches am Ende mehrheitlich etwas beschließt.
Nach wie vor ist in den Debatten Sachlichkeit angesagt, was wiederum trotz der Debatten zu keinen langen Sitzungen führt - heute "nur" zwei Stunden.
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