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#digitalen-EU-Binnenmarkt
b2bcybersecurity · 1 month
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EU-Zertifizierung für Cybersicherheit
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Mit dem „European Cybersecurity Scheme on Common Criteria“ (EUCC) gibt es nun einen ersten systematischen Ansatz zur Zertifizierung von Cybersicherheit. Die Kriterien des Zertifizierungsschemas wurden von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) entworfen und müssen nun in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden – der dafür notwendige Rechtsakt zur Durchführung („Implementing Act“) wurde kürzlich veröffentlicht. "Das EUCC ermöglicht es den Herstellern, die IT-Sicherheit von Produkten wie Technologiekomponenten, Hard- und Software nach einem Standard zu überwachen und auf Schwachstellen zu analysieren. Damit wird auch der Weg geebnet, die kommenden Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) mit den entsprechenden Prozessen bei den Herstellern umzusetzen. Die Zielsetzung der Common Criteria, die Sicherheit neuer IT-Produkte und Geräte mit digitalen Elementen auf dem EU-Binnenmarkt zu erhöhen, hilft auch bei der Umsetzung kommender Regularien wie dem Cyber Resilience Act“, sagt Jan Wendenburg, CEO von ONEKEY. Gemäß der EUCC müssen Hersteller aktiv die Schwachstellen ihrer Produkte überwachen und eine Vulnerability Impact Analyse gemäß Artikel 33 durchführen. Automatisiertes Impact Assessment Bei der Umsetzung der Anforderungen sind die Unternehmen auf externe Unterstützung angewiesen, um die Risikoanalyse professionell durchzuführen und später auch entsprechend eine Zertifizierung zu erhalten. „Angesichts der großen Umbrüche und der gestiegenen Verantwortung, die Hersteller digitaler Anlagen und Geräte heute tragen, ist Automatisierung ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der EUCC-Verpflichtungen. Wir haben die Analyseplattform von ONEKEY für ein automatisiertes CVE (Common Vulnerabilities and Exposures) Impact Assessment aufgebaut und können durch diese Automatisierung den Aufwand für das Vulnerability Impact Assessment für Unternehmen bis zu 50 Prozent reduzieren“, ergänzt Jan Wendenburg von ONEKEY. Das Düsseldorfer Unternehmen betreibt eine Product Cybersecurity & Compliance Analyseplattform. Neben der exakten Auflistung aller Soft- und Firmwarekomponenten als Software-Stückliste (SBOM) ermöglicht ONEKEY eine detaillierte Analyse mit Risikobewertung möglicher bekannter und unbekannter Schwachstellen aller Geräte und Anlagen mit digitalen Elementen. ONEKEY prüft und identifiziert automatisiert kritische Sicherheitslücken und Compliance-Verstöße in eingebetteter Software, insbesondere in Geräten des Internet der Dinge, und übernimmt deren Überwachung und Management über den gesamten Produktlebenszyklus. EU-Zertifizierung Auch der Exekutivdirektor der ENISA, Juhan Lepassaar, betont die Bedeutung der Common Criteria (EUCC): Der Schritt sei ein Teil des „Puzzles des EU-Zertifizierungsrahmens für Cybersicherheit“, welches sich derzeit im Aufbau befinde. „Das Regelwerk der Common Criteria ebnet den Weg für die Zukunft. Je eher sich Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten mit digitalen Elementen damit auseinandersetzen, die Risiken analysieren und Schwachstellen beheben, desto einfacher wird der Weg in eine Zukunft, in der Anlagen und Geräte keine unerkannten Sicherheitsrisiken und versteckte Software enthalten“, fasst ONEKEY-CEO Jan Wendenburg zusammen. Neben dem automatisierten CVE Impact Assessment unterstützt die Plattform von ONEKEY Plattform auch bei den weiteren Prozessen, die zur Erfüllung des Cybersecurity Act notwending sind. Kritische Sicherheitslücken und Compliance-Verstöße in der Geräte-Firmware werden durch die KI-basierte Technologie innerhalb von Minuten vollautomatisch im Binärcode identifiziert - ohne Quellcode, Geräte- oder Netzwerkzugriff. Durch die integrierte Erstellung von "Software Bill of Materials (SBOM)" können Software-Lieferketten proaktiv überprüft werden. „Digital Cyber Twins“ ermöglichen die automatisierte 24/7 Überwachung der Cybersicherheit auch nach dem Release über den gesamten Produktlebenszyklus.     Passende Artikel zum Thema   Lesen Sie den ganzen Artikel
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aktionfsa-blog-blog · 3 years
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EU Parlament muss Upload Filter ablehnen!
Vorstoß der Europäischen Kommission zur Regulierung des Internets bedroht massiv Grundrechte
Die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. hat uns die deutsche Übersetzung einer Erklärung geschickt, die von vielen europäischen NGOs im Rahmen der FIDH / International Federation for Human Rights ausgearbeitet wurde. Die Erklärung im englischen Original gibt es hier: https://ilmr.de/wp-content/uploads/2021/03/TERREG-Open-Letter_19.03.2021.pdf
Aktion Freiheit statt Angst unterstützt diese Erklärung und wird weiter gegen solche Maßnahmen der EU Kommission auf die Straße gehen.
Die Internationale Liga für Menschenrechte warnt vor dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates „zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“. Die Gesetzesinitiative stellt eine schwerwiegende Bedrohung der Grundrechte und -freiheiten dar, insbesondere für die Meinungs- und Redefreiheit, den freien Zugang zu Informationen, das Recht auf Privatsphäre und die Rechtsstaatlichkeit.
Die vorgeschlagene Verordnung enthält gefährliche Maßnahmen, die letztlich den Schutz der Grundrechte in der EU schwächen werden. Sie hat auch das Potenzial, einen gefährlichen Präzedenzfall für die Regulierung von Online-Inhalten weltweit zu schaffen.
Der Vorschlag zwingt Plattformen letztlich, automatisierte Tools wie Upload-Filter einzusetzen, um terroristische Inhalte zu löschen. Dabei fehlen Transparenz und unabhängige gerichtliche Kontrolle. Das Fehlen einer richterlichen Aufsicht ist eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen. Sie untergräbt auch die Charta der Grundrechte, die die Freiheit des Empfangs und der Weitergabe von Informationen schützt und besagt, dass die rechtmäßige Meinungsäußerung geschützt ist und nur im Nachhinein, durch ein Gericht und auf legitimen Antrag, nicht proaktiv eingeschränkt werden darf.
Nach der vorgeschlagenen Verordnung wird jede zuständige Behörde die Befugnis haben, die Löschung von Online-Inhalten, die irgendwo in der EU gehostet werden, innerhalb einer Stunde anzuordnen. Das bedeutet, dass ein Mitgliedstaat seine Vollstreckungsbefugnis über sein Hoheitsgebiet hinaus ausdehnen kann, ohne vorherige gerichtliche Überprüfung und ohne Rücksicht auf die Rechte von Einzelpersonen in den betroffenen Rechtsordnungen.
Angesichts der ernsthaften Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit in einigen EU-Mitgliedstaaten könnte das gegenseitige Vertrauen, das der europäischen justiziellen Zusammenarbeit zugrunde liegt, ernsthaft untergraben werden. Darüber hinaus enthält das im aktuellen Text vorgesehene Verfahren der minimalen Benachrichtigung und Überprüfung durch den betroffenen Staat keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen staatliche Übergriffe und Machtmissbrauch, und es berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Auffassungen der Mitgliedstaaten darüber, was Terrorismus, Ironie, Kunst oder journalistische Berichterstattung ist.
Wir fordern das Europäische Parlament auf, diesen Vorschlag abzulehnen, da er einen gefährlichen Präzedenzfall für jede zukünftige EU-Gesetzgebung zur Regulierung des digitalen Ökosystems schaffen wird, indem er den Rahmen für die Strafverfolgung unter dem Vorwand der Stärkung des digitalen Binnenmarktes verzerrt. Daher hat die Verordnung über terroristische Inhalte keinen Platz im EU-Recht.
Internationale Liga für Menschenrechte e.V. Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4 10405 Berlin
Mehr dazu bei https://ilmr.de/2021/vorstoss-der-europaeischen-kommission-zur-regulierung-des-internets-bedroht-massiv-grundrechte und in englisch https://ilmr.de/wp-content/uploads/2021/03/TERREG-Open-Letter_19.03.2021.pdf und alle Artikel zum Thema Upload-Filter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=upload&sel=meta Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7587-20210325-eu-parlament-muss-upload-filter-ablehnen.htm
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#1yrago Germans Can Help Save the Internet from the Copyright Directive!
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An unsere Freunde und Freundinnen in Deutschland. In diesem Monat möchte die EU die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abschließen. Es besteht wenig Hoffnung, dass die Artikel 11 und 13, die die Macht haben, kleine europäische Tech-Startups zu vernichten, verbessert oder gestrichen werden. Eher wird sich die Macht in den Händen Amerikanischer Hightech-Unternehmen konzentrieren, während eine halbe Milliarde EuropäerInnen einer unzurechenbaren algorithmischen Zensur ausgesetzt sein werden.
Wir hatten gehofft, dass die Verhandlungsführenden der EU und der nationalen Regierungen Artikel 13, die "Zensurmaschinen" -Richtlinie, streichen würden, die Online-Plattformen zwingt Videos, Texte, Audiodateien und Bilder ihrer Nutzenden an eine einen Black-Box-Machine-Learning-Filter zu übergeben, der alleine entscheidet, ob diese Urheberrecht verletzen und damit, ob sie zensiert werden oder veröffentlicht werden dürfen.
Stattdessen ist der derzeitige Text sehr umfangreich, um das Mandat für KI-Filter zu verschleiern. Neu heißt es, dass Filter vermieden werden „sollten“ und dass Unternehmen sich der Haftung entziehen können, wenn sie die „optimalsten Vorgehensweisen/Best Practices“ zur Bekämpfung von Verstößen nutzen. Die Richtlinie besagt aber auch, dass Haftungsbeschränkungen nicht gelten, wenn „wirtschaftlicher Schaden" entstanden ist – d.h., wenn Nutzende irgendeine Art kommerzieller Inhalte haben -- und dass dies auch „notice & staydown“ („eine zur Kenntnisnahme & ein Stoppen“) erfordert. Ergo sobald eine Plattform benachrichtigt wurde, dass eine bestimmte Datei gegen das Urheberrecht verstößt, müssen alle Nutzenden daran gehindert werden, diesen Inhalt erneut zu posten.
Daher kann Artikel 13 nur mit der Hilfe von Filtern entsprochen werden -- Filter wie solche, die von Tumblr in einem verheerenden Ausmaß genutzt werden, um pornographisches Material zu blockieren. Artikel 13-Filter werden weitaus mehr Material in jedem Format verarbeiten müssen und sie werden nicht besser sein. 
Und da Artikel 13 Unternehmen bestraft, die einem Nutzenden die Möglichkeit bieten, das Urheberrecht zu verletzen, ohne jedoch Unternehmen zu bestrafen, die Sachen ihrer Nutzenden zu stark blockieren und zensieren, ist das Ergebnis offensichtlich. 
Die Entwicklung und Implementierung von Filtern nach Artikel 13 wird voraussichtlich viele Hunderte Millionen Euro kosten, was sich nur die größten US-Unternehmen leisten können, aber keines der Europäischen. Die Ausnahme, die es Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 20 Millionen Euro erlaubt, diese Filter nicht zu verwenden, ist irrelevant: Falls diese Unternehmen die US-Riesen herausfordern wollten, müssten sie wachsen, dürften aber nicht über die 20 Millionen Euro-Marke kommen, da sie sonst hunderte Millionen Euro zur Erfüllung des Artikel 13 aufbringen müssten.
 Artikel 11, Links ohne Lizenzen zu verbieten, ist ebenfalls eine schlechte Neuigkeit für kleine Unternehmen, die bereits mit Missbrauch durch US-amerikanischen Werbeplattformen zu kämpfen haben. Während es sich die großen Zeitungen, nach dem Artikel 11 Gesetz geworden sein wird, leisten können sich untereinander zu verlinken, werden kleinere Nachrichtenagenturen gezwungen werden Geld aufzutreiben, um diese Lizenzen zahlen zu können. Darüber hinaus verlangt Artikel 11 nirgends, dass Zeitungen Lizenzen auf jeden Fall verkaufen müssen, geschweige denn zu einem fairen Preis, der den Beträgen der anderen etablierten Nachrichtenagenturen wiederspiegelt. Es kommt aber noch schlimmer, da Artikel 11 keine Opt-out-Option besitzt: Jede Nachrichtenagentur muss verlangt Geld für ihre Links. Damit wird die aufkeimende und wachsende Welt der Creative Commons, der Non-Profit-Seiten und gemeinnütziger Nachrichtenseiten auf einen Schlag ausgelöscht werden. 
Deutschland hat ein widersprüchliches Verhältnis zur neuen Richtlinie. Artikel 11 ist das geistige Kind alter deutscher Zeitungsfamilien und der überzeugteste Unterstützer der Richtlinie ist der deutsche Europaabgeordnete Axel Voss. Gleichzeitig lautet die offizielle nationale Position Deutschlands, die Artikel 11 und 13 zu verhindern und Einspruch einzulegen. Eine andere deutsche Europaabgeordnete, Julia Reda, führt die Anklage gegen die schlimmsten und gewichtigsten Aspekte der Richtlinie an. 
Die Deutschen haben hier eine besondere Rolle zu spielen, da Ihre Abgeordneten und Ihre Zeitungsriesen die Agenda in einem hohen Maß vorantreiben und beeinflussen. Da Wahl schon bald stattfinden wird, ist es wichtig, dass Sie JETZT handeln!
TAKE ACTION NOW
https://boingboing.net/2019/01/17/resist-censorbots-2.html
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emmendinger · 7 years
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Bundestagswahl 2017
Es wäre wünschenswert dass die Parteien zu Komplexen wie KI und Automatisierung der Wirtschaft
Alle Programme der großen Parteien im t3n-Digitalcheck. Bundestagswahl 2017. Wen wählen bei der Bundestagswahl 2017? Unsere Redakteure haben sich die Wahlpro-gramme der Parteien vorgenommen und den Fokus dabei auf deren Digitalpolitik gelegt.
Auch zur Bundestagswahl 2017 konzentrieren sich viele Parteien und Medien auf die politischen Kernthemen.
Es geht um Europa, Asylpolitik und innere…
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milchmaedchenjane · 5 years
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Artikel 17, Urheberrechtsrichtlinie Gedanken einer FF-Autorin dazu
Ich gebe es zu, auch ich ließ mich vor einigen Wochen von der Hysterie um die damals noch in Abstimmung befindliche EU-Urheberrechtsrichtlinie anstecken. Das Ausmaß dieser, wurde mir schlagartig bewusst, als ich darüber nachdachte, dass Fanworks ja mit Karacho unter das Urheberrecht fallen, und momentan nur eine geduldete Daseinsberechtigung finden, weil sich viele der Rechteinhaber sogar geehrt fühlen, dass ihre Fans aufgrund ihrer Bücher, Filme, Musik usw. inspiriert werden FanFictions zu schreiben, Fanarts zu zeichnen oder anderweitig kreativ zu werden.
Mit der verpflichteten Einführung des ominösen „Upload-Filters“, also einem Mechanismus, mit dem das Hochladen geschützten Materials verhindert werden soll, wenn der Dienstanbieter (YouTube, Fanfiktion.de, ArchivofOurOwn.com, Animexx.de, …) keine Lizenzen von dem Urheber des Werkes erworben hat, würde diese stille Duldung nichtig werden.
Fanworks jeglicher Art würden sterben, denn der größte Teil der Anbieter kann es sich schlichtweg nicht leisten Lizenzen zu erwerben oder einen solchen Filter anzuschaffen. Davon einmal abgesehen, dass es technisch auch sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist einen solchen zu programmieren, denn für die meisten Werke fehlen elektronische Datenbanken, mit denen ein Upload verglichen werden kann.
Beim Lesen der Schlussfassung der Richtlinie ist mir allerdings folgendes aufgefallen, was mich momentan so ein wenig beruhigt:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich alle Nutzer, die nutzergenerierte Inhalte auf Diensten für das Teilen von Online-Inhalten hochladen oder auf Diensten für das Teilen von Online-Inhalten zugänglich machen, in jedem Mitgliedstaat auf die jede der folgenden Ausnahmen oder Beschränkungen stützen können:
a) Zitate, Kritik und Rezensionen;
b) Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches.
[Artikel 17, Abs. 7, RICHTLINIE (EU) 2019/... DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf]
Nun, führt man sich einmal zu Gemüte was Pastiches eigentlich sind, dann stellt man schnell fest, dass Fanworks im Grunde unter diesem Begriff laufen.
Das Pastiche [pasˈtiːʃ] (von frz. pastiche „Nachahmung“, ital. pasticcio „Pastete“) ist ein Kunstwerk literarischer, musikalischer, filmischer oder architektonischer Art, das offen das Werk eines vorangegangenen Künstlers imitiert. [Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Pastiche]
Wir alle bedienen uns mehr oder weniger den Figuren, Welten, Handlungen, Ideen, Werten, Hintergründen, usw. der Fandoms, in denen wir schreiben. Wir tun dies offen, denn jeder erwähnt (hoffentlich) das Werk auf das er sich bezieht und wer es erschaffen hat. Zumindest ich tue das sehr ausführlich.
Ich hoffe nur, dass die ganzen Anwälte, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes 2021 dann wieder in Massen auf das Internet stürzen, das genauso sehen.
Bis dahin, heißt es abwarten und was auch immer trinken … Prost.
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firstmoveronline · 3 years
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EU-Parlament will Recht auf Reparatur und digitalen Produktpass
EU-Parlament will Recht auf Reparatur und digitalen Produktpass
Um die Ziele des Green Deal zu erreichen, fordern die Abgeordneten einen nachhaltigen Binnenmarkt und den Übergang von einer Wegwerf- zur Kreislaufwirtschaft. …. mehr lesen: heise online (Quelle)
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digital-dynasty · 3 years
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EU-Parlament will Recht auf Reparatur und digitalen Produktpass
Um die Ziele des Green Deal zu erreichen, fordern die Abgeordneten einen nachhaltigen Binnenmarkt und den Übergang von einer Wegwerf- zur Kreislaufwirtschaft. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/…
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http://www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/eu-parlament-will-recht-auf-reparatur-und-digitalen-produktpass
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cheshirecat-rabbit · 4 years
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Nun soll das Prinzip "Notice and action" lauten. Wobei "action" neben einem "takedown" auch ein "staydown" der Inhalte bedeuten könnte. Letzteres ließe sich wiederum nur durch Filtersysteme umsetzen, die bestimmte Inhalte schon beim Hochladen erkennen. Entsprechende Systeme könnten bei der Bekämpfung von Terrorinhalten oder pädokriminellem Material zum Einsatz kommen. Für die EU-Kommission ist diese Vorabfilterung daher nur bei bestimmten Kategorien möglich, die digitale Fingerabdrücke erlauben. Bei Meinungsäußerungen sei automatische Filtersysteme hingegen schwierig.
Auf EU-Ebene wird derzeit bereits über die Bekämpfung terroristischer Inhalte verhandelt. Dabei hat die EU-Kommission "proaktive" Maßnahmen der Diensteanbieter vorgeschlagen, was auf "automatisierte Werkzeuge" wie Uploadfilter hinauslaufen könnte.
Anders als die E-Commerce-Richtlinie, die vor allem Haftungsregeln enthält, könnte das Digitale-Dienste-Gesetz konkrete Prozeduren und Methoden zum Umgang mit illegalen Inhalten vorschreiben. Dabei wolle die EU-Kommission keine einheitlichen Kriterien für Hassreden im Netz aufstellen. Es gehe vielmehr darum, wie bei einem Konzertsaal Feuerlöscher und Notausgänge verbindlich vorzuschreiben "und nicht zu sagen, welche Musik da gespielt werden kann". Das Notice-and-action-Verfahren solle statt dessen dafür sorgen, "dass man, wenn etwas schiefgeht, auf einen Alarmknopf drücken kann".
Die Anfangsposition stelle dabei die Empfehlungen zum Umgang mit illegalen Inhalten aus dem Jahr 2018 dar. Wichtig für die EU-Kommission sind in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten der Nutzer, gegen Entscheidungen der Plattformen Widerspruch einzulegen. Diese Möglichkeit soll bei der anstehenden Reform des NetzDG verbessert werden.
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cseidel-blog · 5 years
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Artikel 13 – Das müssen Shopbetreiber jetzt Wissen
Die Neuregelungen der Urheberrechtsreform sorgen aktuell für viel Gesprächsbedarf. Das sind die wichtigsten Details zu Artikel 13, Upload-Filter & Co. und deren Auswirkungen auf Betreiber von Onlineshops und Marktplätzen. Das ist Artikel 13 Der viel genannte Artikel 13 stammt aus der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt". Diese geplante EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass zukünftig Onlineplattformen wie Facebook, YouTube oder eben Instagram für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Betroffen sind natürlich nicht nur große Plattformen, sondern auch kleinere. Die Plattformen sollen laut Artikel 13 nun alles technisch mögliche unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Zur Lösung ist eine Einführung von sogenannten Uploadfiltern gedacht. Dabei handelt es sich um Programme, die bereits beim Hochladen erkennen, ob eine Datei Urheberrechte verletzen könnte. Das klingt erst einmal nicht schlecht, hat jedoch einen Haken: Computerprogramme sind nicht dazu in der Lage, Satire oder Sarkasmus zu erkennen. Die Parodie eines Werkes verstößt unter Umständen gar nicht gegen das Urheberrecht – der Uploadfilter wird dies aber nicht erkennen. Natürlich sehen die Neuregelungen Möglichkeiten vor, sich gegen eine Sperrung von rechtmäßigen Inhalten zu wehren. Dies ist aber natürlich mit Aufwand verbunden und mindestens zeitintensiv. Werden sich die Gefahren für die Freiheit des Internets realisieren? Oder wird für Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Neuregelungen eine Lösung gefunden, die den Einsatz von Upload-Filtern verhindert? Das bleibt abzuwarten. Ausgenommen von der Haftung bei fehlender Lizenz durch die Rechteinhaber sind lediglich solche Internet-Plattformen, die seit weniger als 3 Jahren zur Verfügung stehen und deren Jahresumsatz 10 Millionen EUR nicht übersteigt. Auch diese müssen aber grundsätzlich eine Erlaubnis, sprich Lizenz, von den Rechteinhabern einholen. Erhalten sie eine solche trotz Unternehmung aller Anstrengungen nicht, müssen sie urheberrechtsverletzende Inhalte nach Meldung durch die Rechteinhaber entfernen. Übersteigt die Besucherzahl hingegen 5 Millionen, müssen derartige Internet-Plattformen nachweisen, dass diese alle Anstrengungen unternommen haben, um ein zukünftiges Hochladen rechtsverletzender Inhalte zu verhindern. Letztlich ist dann auch hier der Einsatz der „Upload-Filter“ wahrscheinlich. In Artikel 13 (jetzt 17) wird allerdings klargestellt: Die Zusammenarbeit der Internet-Plattformen und der Rechteinhaber darf nicht bewirken, dass rechtmäßige Inhalte nicht verfügbar sind. Zudem werden Inhalte, die lediglich Zitate, Kritiken oder Rezensionen enthalten, sowie eine Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien und Pastiches ausdrücklich als Ausnahme genannt. Darauf können sich Nutzer von Internet-Plattformen berufen. Für Fälle, in denen Inhalte zu Unrecht gesperrt oder nicht hochgeladen werden können, sollten Beschwerden ermöglicht und Rechtsbehelfsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten ist: Online-Händler haften bereits nach den bestehenden Vorschriften außerhalb der diskutierten Neuregelungen bei Urheberechtsverletzungen und Verletzung anderer Schutzrechte (wie zum Beispiel Markenrechten oder Verstößen gegen das UWG). Artikel 17 der Richtlinie zur Urheberrechtsreform führt lediglich eine bislang so nicht bestehende zusätzliche Haftung für Internet-Plattformen wie "YouTube" ein. Wollen Shopbetreiber selber Inhalte hochladen, zum Beispiel bei "YouTube", könnten diese entfernt oder gesperrt werden, sofern es sich um urheberrechtsverletzende Inhalte handelt. Dies kann auch fälschlicherweise aufgrund eines "Upload-Filters" erfolgen. Es besteht außerdem ein Haftungsrisiko für das Hochladen urheberrechtsverletzender Inhalte bei "YouTube". Online-Marktplätze sind ausdrücklich von der Regelung des Artikels 13 (jetzt Artikel 17) ausgenommen. eBay und Amazon fallen unter diese Ausnahme. Zu beachten ist aber auch hier: Online-Marktplätze können auch nach den bereits geltenden Vorschriften und nach der Urheberrechtsreform für Urheberrechtsverstöße oder aufgrund von Markenrechtsverletzungen auf ihren Markplätzen haften. Lesen Sie den ganzen Artikel
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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"Personenkenziffer" wird zur "EU-Identität"
Das Fass der "Überwachungsgesamtrechung" ist beim überlaufen
"Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren [..] und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist."
Das Bundesverfassungsgericht im Mikrozensus-Urteil 1969
Trotzdem soll in Deutschland im Zuge der "Registermodernisierung" die berüchtigte Steuer-ID zur verbotenen Personenkennziffer werden. Dafür bekam die Bundesregierung vor einer Woche einen Big Brother Award. Aber es wird noch schlimmer, denn in ihrer Rede zur Lage der Union am 16. September sagte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen:
"Wir in Europa wollen ein Regelwerk, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Kommission wird im nächsten Jahr ein entsprechendes Gesetz vorschlagen. Dazu gehört auch die Kontrolle über unsere persönlichen Daten, die wir heute viel zu selten haben. Jedes Mal, wenn eine Website uns aufgefordert, eine neue digitale Identität zu erstellen oder uns bequem über eine große Plattform anzumelden, haben wir in Wirklichkeit keine Ahnung, was mit unseren Daten geschieht.
Aus diesem Grund wird die Kommission demnächst eine sichere europäische digitale Identität vorschlagen. Eine, der wir vertrauen und die Bürgerinnen und Bürger überall in Europa nutzen können, um alles zu tun, vom Steuern zahlen bis hin zum Fahrrad mieten. Eine Technologie, bei der wir selbst kontrollieren können, welche Daten ausgetauscht und wie sie verwendet werden."
Mit dem letzten Satz will sie uns zum Träumen bringen, dabei können wir bereits heute bei der Steuer-ID nicht mehr selbst entscheiden, wann wir sie gebrauchen möchten und wann nicht. Besonders perfide ist es, wenn sie die Möglichkeit sich "eine neue digitale Identität zu erstellen" als negativ darstellt, während bei der EU-Identität alle unsere Interessen und Handlungen genau auf die Person zurückzuführen sind. Über die Gefahr, dass Staat und vor allem die Wirtschaft sich damit alle Berechnungen zur Identifikation der Person sparen können und die Sammlung unserer Vorlieben und Interessen weiter beliebig wachsen wird.
Leider hat auch Frau von der Leyen in ihrer Rede nicht ihren oder einen deutschen Traum wiedergegeben, denn die EU-Identität ist auch schon in diversen Papieren zu finden. In einer Presseerklärung "Elektronischer Identitätsnachweis: Deutschland schließt als erstes EU-Staat Notifizierung ab" vom 27.9.17 heißt es:
Die EU-Kommission begrüßte die Notifizierung und fordert, dass auch alle anderen  EU-Mitgliedstaaten elektronische Identifikationsmittel nutzen. Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die  Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden können, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.
Auch in der Mitteilung der EU Kommission zur "Gestaltung der digitalen Zukunft Europas" vom Februar 2020 sind die Ideen vorgegeben, die die Komissionspräsidentin jetzt ausgesprochen hat (S.12):
... Es   bedarf   klarerer   Regeln   für   die   Transparenz,   das   Verhalten   und   die Rechenschaftspflicht  derjenigen,  die  als  Torwächter  für  Informationen  und  Datenverkehr handeln,  sowie  einer  wirksamen  Durchsetzung  der  bestehenden  Vorschriften. Die  Menschen sollten auch in der Lage sein, ihre Online-Identität zu kontrollieren, wo eine Authentifizierung für  den  Zugang  zu   bestimmten  Online-Diensten  erforderlich  ist.  Es  bedarf  einer   allgemein anerkannten  öffentlichen  elektronischen  Identität  (eID), die  es  den  Verbrauchern  ermöglicht, sicher  auf  ihre  Daten   zuzugreifen  und  die  gewünschten  Produkte  und  Dienstleistungen  zu nutzen,  ohne  dafür  unabhängige  Plattformen  nutzen  und  ihnen   unnötig  personenbezogene Daten weitergeben zu müssen.
Auch hier wird bereits mit dem "Zuckerbrot" gewunken, dass dann eine Eingabe persönlicher Daten unnötig werden würde - was braucht man auch mehr als eine eindeutige Identität ...
Zu diesen Ideen gehört natürlich auch ein "Aktionsplan", der für das 4.Quartal 2020 fordert (S.14):
Überarbeitung der eIDAS-Verordnung, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf  den  privaten  Sektor  auszuweiten   und  vertrauenswürdige  digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern.
und ab 2022
Förderung elektronischer Patientenakten auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Austauschformats‚ um einen sicheren Zugang der europäischen Bürger zu Gesundheitsdaten  und  deren sicheren  Austausch  innerhalb  der  EU  zu  ermöglichen;  ein europäischer  Raum   für  Gesundheitsdaten  zur  Verbesserung  des   sicheren Zugangs  zu Gesundheitsdaten,  der  eine  gezielte  und   schnellere  Forschung,  Diagnose  und  Behandlung ermöglicht.
Über die Gefahren einer elektronischen Patientenakte haben wir erst kürzlich diskutiert.
Mehr dazu bei https://ec.europa.eu/germany/news/20170927-elektronischer-identitaetsnachweis_de und https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_de_0.pdf
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7404-20200928-personenkenziffer-wird-zur-eu-identitaet.htm
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Germans Can Help Save the Internet from the Copyright Directive!
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An unsere Freunde und Freundinnen in Deutschland. In diesem Monat möchte die EU die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abschließen. Es besteht wenig Hoffnung, dass die Artikel 11 und 13, die die Macht haben, kleine europäische Tech-Startups zu vernichten, verbessert oder gestrichen werden. Eher wird sich die Macht in den Händen Amerikanischer Hightech-Unternehmen konzentrieren, während eine halbe Milliarde EuropäerInnen einer unzurechenbaren algorithmischen Zensur ausgesetzt sein werden.
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WRITE TO GERMANY'S EU NEGOTIATORS AND SAY NO TO ARTICLE 13 AND 11
Wir hatten gehofft, dass die Verhandlungsführenden der EU und der nationalen Regierungen Artikel 13, die "Zensurmaschinen" -Richtlinie, streichen würden, die Online-Plattformen zwingt Videos, Texte, Audiodateien und Bilder ihrer Nutzenden an eine einen Black-Box-Machine-Learning-Filter zu übergeben, der alleine entscheidet, ob diese Urheberrecht verletzen und damit, ob sie zensiert werden oder veröffentlicht werden dürfen.
Stattdessen ist der derzeitige Text sehr umfangreich, um das Mandat für KI-Filter zu verschleiern. Neu heißt es, dass Filter vermieden werden „sollten“ und dass Unternehmen sich der Haftung entziehen können, wenn sie die „optimalsten Vorgehensweisen/Best Practices“ zur Bekämpfung von Verstößen nutzen. Die Richtlinie besagt aber auch, dass Haftungsbeschränkungen nicht gelten, wenn „wirtschaftlicher Schaden" entstanden ist – d.h., wenn Nutzende irgendeine Art kommerzieller Inhalte haben -- und dass dies auch „notice & staydown“ („eine zur Kenntnisnahme & ein Stoppen“) erfordert. Ergo sobald eine Plattform benachrichtigt wurde, dass eine bestimmte Datei gegen das Urheberrecht verstößt, müssen alle Nutzenden daran gehindert werden, diesen Inhalt erneut zu posten.
Daher kann Artikel 13 nur mit der Hilfe von Filtern entsprochen werden -- Filter wie solche, die von Tumblr in einem verheerenden Ausmaß genutzt werden, um pornographisches Material zu blockieren. Artikel 13-Filter werden weitaus mehr Material in jedem Format verarbeiten müssen und sie werden nicht besser sein.
Und da Artikel 13 Unternehmen bestraft, die einem Nutzenden die Möglichkeit bieten, das Urheberrecht zu verletzen, ohne jedoch Unternehmen zu bestrafen, die Sachen ihrer Nutzenden zu stark blockieren und zensieren, ist das Ergebnis offensichtlich.
Die Entwicklung und Implementierung von Filtern nach Artikel 13 wird voraussichtlich viele Hunderte Millionen Euro kosten, was sich nur die größten US-Unternehmen leisten können, aber keines der Europäischen. Die Ausnahme, die es Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 20 Millionen Euro erlaubt, diese Filter nicht zu verwenden, ist irrelevant: Falls diese Unternehmen die US-Riesen herausfordern wollten, müssten sie wachsen, dürften aber nicht über die 20 Millionen Euro-Marke kommen, da sie sonst hunderte Millionen Euro zur Erfüllung des Artikel 13 aufbringen müssten.
Artikel 11, Links ohne Lizenzen zu verbieten, ist ebenfalls eine schlechte Neuigkeit für kleine Unternehmen, die bereits mit Missbrauch durch US-amerikanischen Werbeplattformen zu kämpfen haben. Während es sich die großen Zeitungen, nach dem Artikel 11 Gesetz geworden sein wird, leisten können sich untereinander zu verlinken, werden kleinere Nachrichtenagenturen gezwungen werden Geld aufzutreiben, um diese Lizenzen zahlen zu können. Darüber hinaus verlangt Artikel 11 nirgends, dass Zeitungen Lizenzen auf jeden Fall verkaufen müssen, geschweige denn zu einem fairen Preis, der den Beträgen der anderen etablierten Nachrichtenagenturen wiederspiegelt. Es kommt aber noch schlimmer, da Artikel 11 keine Opt-out-Option besitzt: Jede Nachrichtenagentur muss verlangt Geld für ihre Links. Damit wird die aufkeimende und wachsende Welt der Creative Commons, der Non-Profit-Seiten und gemeinnütziger Nachrichtenseiten auf einen Schlag ausgelöscht werden.
Deutschland hat ein widersprüchliches Verhältnis zur neuen Richtlinie. Artikel 11 ist das geistige Kind alter deutscher Zeitungsfamilien und der überzeugteste Unterstützer der Richtlinie ist der deutsche Europaabgeordnete Axel Voss. Gleichzeitig lautet die offizielle nationale Position Deutschlands, die Artikel 11 und 13 zu verhindern und Einspruch einzulegen. Eine andere deutsche Europaabgeordnete, Julia Reda, führt die Anklage gegen die schlimmsten und gewichtigsten Aspekte der Richtlinie an.
Die Deutschen haben hier eine besondere Rolle zu spielen, da Ihre Abgeordneten und Ihre Zeitungsriesen die Agenda in einem hohen Maß vorantreiben und beeinflussen. Da Wahl schon bald stattfinden wird, ist es wichtig, dass Sie JETZT handeln!
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https://www.eff.org/deeplinks/2019/01/germans-can-save-internet-copyright-directive
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saleoffer-blog · 5 years
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Panasonic TX-75FXW785 ULTRA HD 4K Pro 189cm 2400 Hz. Sprachsteuerung
Panasonic TX-75FXW785 ULTRA HD 4K Pro 189cm 2400 Hz. Sprachsteuerunghttps://saleoffer.de/produkt/panasonic-tx-75fxw785-ultra-hd-4k-pro-189cm-2400-hz-sprachsteuerung-3/ PANASONIC TX-75 FXW 785 LED TV (Flat, 75 Zoll, UHD 4K, SMART TV)                                                          4K UHD TV TX-75FXW785 in 75 Zoll mit TV over IP Neu original verpackt mit 24 Monate Garantie Wir liefern nicht bis Bordsteinkante sondern bis ins Wohnzimmer !!! sofort lieferbar.... kostenlose Anlieferung (oder selbsabholung) Sie bekommen eine Rechnung mit ausgw. MWST nicht bis Bordsteinkante sondern bis ins Wohnzimmer...auspacken, auf Schäden überprüfen,  anschließen ,Sendereinstellung, evtl. W-lan einstellung,  kostenlose Mitnahme Altgerät... .alles kostenlos...!!!!!  Technische Merkmale Produkttyp: LED TV Bildschirmdiagonale (cm): 189 cm Bildschirmdiagonale (Zoll): 75 Zoll Bildschirmform: Flat Bildqualität: UHD 4K SMART TV: ja Prozessor: Quad-Core Pro Bild Bildschirmauflösung: 3.840 x 2.160 Pixel Bildwiederholungsfrequenz: 2400 Hz BMR IFC Bildverbesserungssystem: HDR Brightness Enhancer, Local Dimming Pro LED Hintergrundbeleuchtung: ja High Dynamic Range (HDR): ja USB-Recording: ja Empfang Empfangsarten: DVB-T2 HD, DVB-C, DVB-S, DVB-S2 Integrierter Satelliten Receiver: ja Ausstattung Videotext-Seitenspeicher: 1500 Elektronische Programmzeitschrift (EPG): ja Hotel-Modus: ja Besondere Merkmale: Supreme Contrast, My Home Screen, Sprachassistent, Sprachführung, 27 Menü-Sprachen, Time Shift,  Timer Aufnahme, Game Mode CI+ zertifiziert: ja Menü Sprachen: Englisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Französisch, Dänisch, Finnisch, Schwedisch, Holländisch,  Ungarisch, Tschechisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch,  Norwegisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Portugiesisch, Türkisch, Griechisch, Kroatisch,  Slowakisch, Slowenisch, Serbisch, Russisch, Mazedonisch Sprachsteuerung: ja App-steuerbar: ja Ton Musikleistung: 20 W Klangeffekte: Cinema Surround Sound Pro Anschlüsse + Verbindungen Anschlüsse: 4x HDMI, 1x USB 3.0, 2x USB 2.0, 1x ARC, 1x LAN, 2x CI+, 1x Cinch,  1x Komponent IN, 1x optischer Digitalausgang, 1x Kopfhöreranschluss Anzahl HDMI Anschlüsse: 4 Anzahl USB Anschlüsse: 3 Vorhandene Steckplätze: CI+ Internetfunktionen: Panasonic Media Center, Panasonic TV Remote Apps, Internet Apps, Web Browser, Hbb TV Bluetooth: ja WLAN: ja Allgemeine Merkmale Smart Home Bereich: Smart TV System oder kompatibel mit System: WLAN, Bluetooth Farbe: Metal Silver VESA Norm: 600 x 300 mm Breite ohne Standfuß: 1680 mm Höhe ohne Standfuß: 966 mm Tiefe ohne Standfuß: 70 mm Abmessungen mit Standfuß (B/H/T): 1680 mm / 1046 mm / 413 mm Breite mit Standfuß: 1680 mm Höhe mit Standfuß: 1046 mm Tiefe mit Standfuß: 413 mm Gewicht ohne Standfuß: 54 kg Gewicht mit Standfuß: 62.5 kg Lieferumfang: LED TV, Fernbedienung Packmaße (BxHxT) (cm): 209.1 x 108.1 x 27.7 cm Hersteller Artikelnummer: TX-75FXW785 Energieverbrauchsangaben Hersteller: PANASONIC Modellname / -kennzeichen:: TX-75FXW785 Energieeffizienzklasse: A+ Sichtb. Bildschirmdiagonale: 189 cm (75 Zoll) Sichtbare Bildschirmdiagonale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand: 135 Watt Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt Jährlicher Energieverbrauch: 187 kWh/Jahr Jährlicher Energieverbrauch in kWh/Jah Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand: 0.50 Watt Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt Leistungsaufnahme Auszustand: 0.30 Watt Energieeffizienz Skala: A+  Achtung!!! wir liefern unsere Geräte selber aus wir garantieren Ihnen das das Gerät ohne Beschädigungen bei Ihnen ankommt und Sie beim auspacken keine überraschung erleben   Lieferzeit  bis 4-5 Tage  Die Anlieferung ist abhäng von unserer Tourenplanung Wir liefern nicht bis Bordsteinkante sondern bis ins Wohnzimmer !!! bei Lieferung wird das Gerät im Beisein des Kunden ausgepackt und auf Beschädigungen in Augenschein genommen  wir bauen den TV zusammen (Standfüße)  stellen die Sender und W-Lan ein.  Sie bekommen eine Rechnung mit ausgw. MWST und 2 Jahre Garantie. Bitte Hilfe bereitstellen  die beim ausladen bei größere Fernseher  behilflich sind. Lieferumfang: TV Gerät, Fernbedienung ,Standfuß, Rechnung, Garantie, original Verpackung Achtung Grauimport Europa-TVs: Vorsicht beim Kauf von EU-Modellen Ein Fernseher aus Spanien, Frankreich ,Polen usw Superschnäppchen - da muss man zugreifen! Doch die günstigen "EU-Modelle" sind nicht immer so kosmopolitisch,  wie sie vorgeben. Was Sie beim TV-Kauf im Internet beachten sollten. im Inserat veröffentlichte Ausstattungsliste prüfen sofort Empfangs- und Multimedia-Funktionen probieren Screenshots zur etwaigen Beweisführung Der Preis des Markenfernsehers im Internet ist verlockend: Er unterbietet sämtliche Angebote,  die man sonst findet. Auch alles Weitere scheint klar zu sein: . Da kann ja nichts schiefgehen,  auch wenn der Absender des Internet- Händlers nicht in Deutschland, sondern in Polen, Spanien oder etwa Frankreich liegt. Tatsächlich? Weit gefehlt. Möglicherweise tauchen einige Probleme auf. Im Extremfall funktioniert die Ausstattung,  auf die man Wert gelegt hat, gar nicht oder nur unvollständig. Auch Ungereimtheiten in der Bedienung sind möglich.  Denn der angebotene Fernseher war ursprünglich eben nicht für Deutschland adressiert und kann daher Unterschiede zur hiesigen Modellvariante aufweisen.  Man hat es mit einem "EU-Modell" zu tun. Freier EU-Handel Den möglichen Problemen liegt etwas an sich sehr Wünschenswertes zugrunde: der freie europäische Binnenmarkt.  Die Grenzen sind gefallen, und die Händler dürfen ihre Produkte EU-weit und zollfrei anbieten.  Das heißt: Ein portugiesischer Großhändler kann per Internet in ganz Europa seine Produkte verkaufen und damit etwa in Deutschland Kunden finden.  Das erkennt man nicht unbedingt auf Anhieb, da er in deutscher Sprache auf deutschen Websites inseriert.  Bietet er dabei günstiger an als die deutsche Konkurrenz, umso besser. Das denken zumindest viele. Doch der Schein kann trügen.  Auch wenn der Handel keine Grenzen kennt,  die Ausstattung der Heimkinoprodukte berücksichtigt sie nach wie vor.  Der Knackpunkt sind regionale Gegebenheiten und Erfordernisse,  die zum Tragen kommen. Zumindest dann, wenn die Produkte reichhaltig und differenziert ausgestattet sind.  Während etwa ein Toaster recht wenige Unwägbarkeiten befürchten lässt, sieht die Sache mit modernen TV-Geräten und Blu-ray-Playern ganz anders aus. Unterchiede der Bedienung und Senderlisten innerhalb der EU Zu Überraschungen können bei EU-Modellen Unterschiede in der Bedienung gehören. So sind die Senderlisten in den einzelnen Ländern nach den dortigen Präferenzen sortiert. Technische Unterschiede Die Problematik startet bereits bei den integrierten TV-Empfängern.  Mit DVB-T und DVB-T2 gibt es in Europa derzeit zwei aktuelle,  unterschiedliche Tuner für das Antennenfernsehen.  Wer etwa seine Ferienwohnung in Österreich mit einem TV ausstatten möchte,  muss hier bereits ein Auge darauf haben. Weitere Unterschiede wird es zukünftig geben,  wenn UHD eingeführt wird. Dann dürften sich auch die digitalen Kabel- und Sat- Empfänger innerhalb Europas unterscheiden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind in Zeiten smarter Fernseher die jeweiligen Internet-Portale der TVs sowie weitere interaktive Features wie die Red-Button-Funktion.  In den Internet-Portalen der EU-Fernseher können Apps fehlen,  die aus Lizenzgründen nur für bestimmte Länder zulässig sind.  Dann fallen etwa Video on Demand oder die Mediatheken als Services weg,  wie die Hersteller auf Nachfrage erklären. Denn der Portalinhalt richtet sich oft nach dem Herkunftsland des Fernsehers,  nicht nach seinem Standort. In diesem Fall steht der Download der Apps nicht zur Verfügung. Auch ob es System-Updates für den Fernseher gibt,  kann von Ländergegebenheiten abhängen. In Großbritannien etwa mag es Services oder Problembereiche geben,  die wir nicht kennen. Dann sind die Updates für Deutschland wertlos,  und die für den hiesigen Markt wichtigen Korrekturen lädt der TV nicht. Anfällig für Ungereimtheiten ist auch die Red-Button-Funktion.  Die Programmanbieter übertragen immer mehr Zusatzinfos via Internet,  sodass dieses Angebot zunehmend attraktiver wird. Sind TV und Dienst aber nicht perfekt aufeinander abgestimmt,  kann es leicht Fehlfunktionen geben. Probleme bei der Bedienung sind im wahrsten Sinne vorprogrammiert,  indem die Senderlisten im Allgemeinen an die Länderprioritäten angepasst sind.  ARD und ZDF auf den vordersten Programmplätzen zu finden darf man also nicht hoffen.  Man muss vielmehr die deutschen Sender bei der Erstinstallation allesamt eigenhändig nach vorn verschieben. Last but not least: Dass die Anzahl der Buchsen zwischen den an sich gleichen Modellen der unterschiedlichen Länder variieren,  ist keine Seltenheit. Da die deutschen Kunden weltweit zu den anspruchvollsten zählen, ist es wahrscheinlich,  dass man bei einem EU-Modell eher einen HDMI-Eingang weniger auf der Rückseite entdeckt als einen mehr.  So leuchtet auch ein, dass durch die Summe der Ausstattungsunterschiede ganz automatisch Preisunterschiede entstehen können -  ein gekürztes Equipment kostet weniger. Hinzu kommen möglicherweise Sprachbarrieren.  Richtig kompliziert wird es, wenn es aufgrund der bereits beschriebenen möglichen Ausstattungsunterschiede bei bestimmten Funktionen hakt.  Dann stellt sich die Frage: Ist das ein Reklamationsfall?  Und darf man sich auch mit diesem direkt an den Hersteller wenden - wie das bei anderen Reklamationen oft möglich ist?  Die Hersteller wollten hierzu keine eindeutigen Aussagen machen. Das hänge vom Einzelfall ab, lautete die Auskunft. Überfordert werden können auch die Hotlines.  Stellt sich im Gespräch heraus, dass die für Deutschland zuständigen Auskunftgeber knifflige Probleme eines spanischen Geräts lösen sollen,  lehnen diese unter Umständen die Service-Leistungen ab. Wie erkennt man EU-Modelle? Oft ist aus der Anzeige nicht auf den ersten Blick zu ersehen,  wo der Händler seinen Sitz hat und ob es sich beim Angebot um ein Modell für Deutschland oder für andere Zielmärkte handelt.  Laut Verbraucherzentrale ist eine Auskunft wie "...entspricht dem Modell XY" rechtlich bindend und müsste daher stimmen.  Kontrolliert oder gar zur Verantwortung gezogen würden schwarze Schafe jedoch eher selten. Fazit !!! Augen auf beim Billigkauf, lautet die Devise.  Ist ein Angebot allzu prickelnd und das Herkunftsland des Fernsehers oder Blu-ray-Spielers obendrein ungewiss,  gilt es, genau hinzuschauen. Im Zweifelsfall lohnt es sich angesichts der modernen, technisch kniffligen Services der smarten Welt,  ein paar Euro mehr zu bezahlen.
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jroemeth · 5 years
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kleinen2-blog · 6 years
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Das Belkin BOOST↑UP™ für Samsung ist für das Note5, Galaxy Note8, Galaxy S8, Galaxy S8+, Galaxy S7, Galaxy S7 edge, Galaxy S6 edge+, Galaxy S6 edge und das Galaxy S6 ausgelegt, aber ist auch kompatibel zu allen Qi-fähigen Geräten anderer Hersteller und Baureihen. Das Boost Up-Ladegerät ist sehr ähnlich zu dem Schwestergerät von Belkin für aktuelle iPhones gestaltet, liefert allerdings bis zu 15 Watt Ladeleistung statt wie letzteres bis zu 7.5 Watt.
Das Belkin BOOST↑UP™ besteht aus einer untertassenförmigen Scheibe mit einem Durchmeser von 11.3 cm, ist 1.27 cm hoch und wiegt knapp 90 Gramm. Geliefert wird es mit einer bebilderten Kurzanleitung sowie den Garantiebestimmungen und einem passenden Steckernetzteil. Letzteres ist mit einem abgerundeten Stecker ausgestattet, der sich perfekt in das Design der Untertasse einfügt.
Das Boost Up selbst ist aus silbernem Kunststoff gestaltet und wirkt hochwertig. Ober- wie Unterseite mit schwarzem Gummi, genannt Soft Touch Oberfläche bezogen, wobei die Oberseite mit einem silbernen Ring ausgestattet ist. Dies hat den Vorteil, dass sowohl die Ladestation auch auf glatten Oberflächen nicht einfach weg rutschen kann, als auch Geräte auf dem Belkin BOOST↑UP sicher und stabil aufliegen. Weiter ist nahe am Rand auf der rechten Seite eine Status-LED unter der schwarzen Oberfläche zu finden, die anzeigt, dass der Ladevorgang aktiv ist bzw. Fremdkörper oder Störungen erkannt wurden. So kann das Gerät nicht durchbrennen, wenn aus Versehen eine Büroklammer drauf liegt.
Durch die vergleichsweise grosse Fläche des Belkin BOOST↑UP™ Samsung Qi-Ladegeräts lassen sich Smartphones relativ problemlos und bequem auflegen und in nahezu jeder Ausrichtung gut aufladen. Dank der bis zu 15 Watt Ladeleistung nach dem Qi-Standard 1.2.3 nähert sich das resonante induktive Laden nunmehr den Geschwindigkeiten via USB-Kabel an, trotz vergleichsweise schlechtem Wirkungsgrad.Das Laden mit dem Belkin Boost Up funktioniert einwandfrei. Entsprechende Geräte laden durchaus merklich schneller auf als mit den alten 5 Watt Ladegeräten, bei denen nur wenige hundert mA am Gerät ankamen. Belkin gibt im Übrigen nicht nur eine drei Jahre umfasende Garantie auf das Lade-Pad, sondern deckt auch bis zu 2’000 Euro Schäden an mit dem Boost Up aufgeladenen Geräten.
Das Belkin BOOST UP Qi-Ladepad mit 15 Watt Leistung ist perfekt für das kabellose Laden von allen Geräten, die den Qi-Standard unterstützen. Ob Samsung, LG oder Apple und viele mehr, werden Geräte aller Hersteller zuverlässig mit bis zu 15 Watt aufgeladen, ohne dass sie eingesteckt werden müssen.Die EU bemüht sich seit Jahren um freiwillige Verpflichtungen von Herstellern, universell einsetzbare Ladegeräte und Ladekabel anzubieten. Auch eine EU-Richtlinie soll für einen einheitlichen Standard sorgen, fragmentiert ist der Markt trotzdem.
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Die EU-Kommission will erneut einen einheitlichen Standard für Smartphone-Ladekabel einführen. Das berichtet unter anderem Zeit Online unter Berufung auf AFP. Die EU-Behörde arbeite derzeit an einer "neuen freiwilligen Verpflichtung" erklärte eine Sprecherin. Die Kommission sei "zuversichtlich", bald eine Lösung zu finden. Die für den Binnenmarkt zuständige Kommissarin Elzbieta Bienkowska hatte dem Europäischen Parlament bereits Anfang April auf Anfrage mitgeteilt, eine "erneute Fragmentierung des Markts für Ladegeräte" werde sie "nicht hinnehmen".
2009 hatten die damals wichtigsten Smartphone-Hersteller – darunter Apple, Samsung und Nokia – ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Sie verpflichteten sich, einen neuen Standard für Ladegeräte mit Micro-USB-Stecker zu unterstützen. Diese kamen aber erst mit einiger Verzögerung 2011 in den Handel. Zwar waren Ende 2012 den Herstellern zufolge 90 Prozent der Ladegeräte zum Standard kompatibel, allerdings lief das Memorandum am 31. Dezember 2012 aus. Seitdem bemüht sich die EU-Kommission um eine Verlängerung und konnte auch mit Regelungen in der EU-Richtlinie 2014/53/EU nur wenig Erfolg verbuchen.
Ungehörte Appelle Nach Auslaufen des Memorandums drängte der damalige EU-Industriekommissar Antonio Tajani die Handyhersteller, weiterhin einheitliche Ladegeräte anzubieten. Er wünschte sich außerdem, dass ähnliche Vereinbarungen auch für andere Produkte getroffen werden sollten – ganz im Sinne der Verbraucher und des Umweltschutzes – denn die Verpflichtung von 2009 galt nur für Smartphones, genauer: mobile Telefone, die per USB Daten übertragen können (Norm EN 62684:2010). "Denken Sie an das Zubehör für Computer und alle Arten von digitalen Geräten. Auch hier möchte ich, dass die Industrie sich auf mehr Einheitlichkeit einigt."
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Im Jahr 2014 einigte sich die EU-Kommission dann darauf, dass ab 2017 einheitliche Ladegeräte für Tablets und Smartphones kommen sollen und stimmte für entsprechende Vereinbarungen in der neuen EU-Richtlinie 2014/53/EU. Damit sollten etwa 51.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr eingespart werden, da sich die Kommission vorstellte, dass zukünftig nicht mehr jedem neuen Smartphone ein eigenes Netzteil beigelegt werden müsste. Dieses Ziel gilt als verfehlt.
Die EU-Kommission übersah zudem ein weiteres entscheidendes Detail, wie c't-Redakteur Michael Link zuletzt kommentierte: In ihrer Richtlinie kommt nur das Wort "Ladegerät" vor. Einige Hersteller urteilen, dass das geräteseitige Anschlusskabel nicht mehr zum geregelten Bereich der Norm gehört. So gibt es auch hier weiterhin das, was die Norm aus Verbrauchersicht hätte gleich mit abschaffen können: Den Kabelwildwuchs.
Wie AFP berichtet, versicherte Kommissarin Elzbieta Bieńkowska dem Europäischen Parlament, dass sie auch für eine neue Vereinbarung einen "kooperativen Ansatz" verfolge und die Hersteller "über die technischen Merkmale der nächsten Generation einheitlicher Ladegeräte" entscheiden sollten. Schließlich hatten sich bereits 2009 nach Angaben der EU-Kommission 80 Prozent der Mobiltelefonhersteller freiwillig dazu verpflichtet, universale Ladekabel für ihre Produkte anzufertigen. Die Titan Plus, eine 5 Port Ladestation, mit 90 Watt Gesamtleistung und Qualcomm Quickcharge 3.0 haben wir uns mal angeschaut und für euch getestet.
http://kleinen2.blog.wox.cc/
http://yaplog.jp/kleinen2/
http://promoclanek.cz/2018/06/21/notebooksnetzteil-com/
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digital-dynasty · 5 years
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EU-Binnenmarktkommissar: Französischer Kandidat besteht erste Runde im Parlament
Ex-Atos-Chef Thierry Breton soll mit dem Plazet der zuständigen Parlamentsausschüsse trotz Kritik künftig den digitalen Binnenmarkt vorantreiben. Read more www.heise.de/newsticker/meldung/…... www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/…
Tumblr media
http://www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/eu-binnenmarktkommissar-franzosischer-kandidat-besteht-erste-runde-im-parlament
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gmbh2go-blog · 6 years
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firmenmantel kaufen Wichtiges Signal: EU-Rechtsausschuss stärkt Kreative und ihre Partner
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Brüssel (ots) – Mit seinem heutigen Votum zum Vorschlag einer Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wesentlichen Forderungen der Kreativwirtschaft Rechnung getragen.
Der Vorschlag schließt unter anderem das sog. “Value Gap”, ein Schlupfloch, das es Onlineplattformen bisher ermöglichte, sich ihrer Verantwortung gegenüber…
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