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#Grundrechtsbeschränkungen
my-life-fm · 8 months
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dermontag · 2 years
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FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat eine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Politik gefordert und deutlich gemacht, dass seine Partei mögliche erneute Einschränkungen im Herbst nur unter strengen Voraussetzungen mittragen wird. [Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]  „Einen weiteren Herbst und Winter wird es nicht geben, in denen wegen eines diffusen Datennebels Grundrechtsbeschränkungen vorgenommen werden“, sagte der Bundestagsvizepräsident der Deutschen Presse-Agentur. Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut seien in mehr als zwei Jahren Pandemie nicht in der Lage gewesen, vernünftig nutzbare Daten zu erheben, kritisierte Kubicki. Eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes, um Corona-Einschränkungen im Herbst wieder möglich zu machen, werde es mit den Freien Demokraten nur geben, wenn die Änderung ausreichend wissenschaftlich begründet werden könne. Nach dem aktuell gültigen Infektionsschutzgesetz sind Maskenpflichten noch in wenigen Bereichen wie Arztpraxen oder öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt, in Schulen darf es noch Testpflichten geben. Um weitergehende Maßnahmen anordnen zu können, müssen die Bundesländer per Landtagsbeschluss Regionen zu Hotspots erklären. All diese Regeln dürfen laut Gesetz nur bis zum 23. September angewandt werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bereits dafür ausgesprochen, das Infektionsschutzgesetz bis zum Herbst erneut zu ändern, so dass Maßnahmen wieder möglich werden. Auch Lehrerverbandspräsident Heinz-Peter Meidinger ist dafür, damit etwa Maskenpflichten an Schulen wieder verordnet werden könnten. Kubicki sprach von Fehlern in der Corona-Politik. „Am meisten hat diese Politik den Kindern und Älteren geschadet.“ Ihnen sei man einiges schuldig. Nur eine vernünftige parlamentarische Aufarbeitung und rückhaltlose Aufklärung könnten helfen, Fehler als solche zu erkennen und damit auch gesellschaftliche Gräben zuzuschütten. (dpa)
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Ungeimpfte können in ihren Grundrechten eingeschränkt werden
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Ungeimpfte können in ihren Grundrechten eingeschränkt werden, so Hans-Jürgen Papier Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts und einer der wichtigsten Staatsrechtler Deutschlands. Er erklärt er, warum Corona-Einschränkungen für Geimpfte nicht mehr vertretbar sind – es aus seiner Sicht aber gute Gründe gebe, Ungeimpfte vom öffentlichen Leben teilweise auszuschließen. „Freiheitsbeschränkungen sind gegenüber geimpften und genesenen Personen regelmäßig nicht mehr zulässig. Denn sie sind zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Erkrankung nicht mehr notwendig. Bei der Aufhebung oder Lockerung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen für diese Personen geht es um die rechtlich gebotene Herstellung des verfassungsrechtlichen Normalzustands“, so Papier.
„Der Staat ist nicht verpflichtet, negativ getestete Personen den geimpften gleich zustellen“
Heißt: Pauschale Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder gar ein Lockdown dürfe es für Geimpfte zu Genesene nicht mehr geben. „Sie stehen jedenfalls nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen für den Infektionsschutz“, so der Verfassungsrechtler weiter.
Ungeimpfte können in ihren Grundrechten eingeschränkt werden
Eingriffe in die Grundrechte Ugeimpfter dagegen halte er nicht zwingend für verfassungswidrig: „Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, die nicht Geimpften, aber negativ getesteten Personen in jedem Fall den geimpften und genesenen Personen gleichzustellen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte 2G-Lösung bei der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen oder dem Besuch von Veranstaltungen verbindlich vorschreiben“. Das heißt: Auch wenn die Bundesregierung bislang bei öffentlichen Schulen, Museen, Theatern, Sporthallen oder Veranstaltungen auf die 3G-Regel (Zutritt für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete) setze, könne der Staat prinzipiell ungeimpfte Personen ausschließen davon – also eine 2G-Regel vorschreiben. Denn „nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand bietet jedenfalls der sogenannte Antigen-Test keine wirkliche Genauigkeit“, so Papiers Begründung. Weiter: „Zum anderen ist nicht sichergestellt, dass in jedem Fall eine exakte Anwendung dieses Tests erfolgte, sodass auch aus diesem Grunde eine zuverlässige Genauigkeit im Hinblick auf eine mögliche Infektion fehlt.“ Verfassungsrechtlich sei der Staat zudem „nicht verpflichtet, die Kosten der Tests einschränkungslos zu übernehmen. Eine Ausnahme besteht, wenn Personen ohne negativen Test keinen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der existenznotwendigen Daseinsvorsorge erhalten oder sich nicht impfen lassen können.“ Doch diese Eingriffe könnten rechtlich nicht mit dem Schutz der Ungeimpften selbst begründet werden: „Der Staat darf sich nicht als fürsorgender Vormund gerieren.“ Rechtlich vertretbar seien Eingriffe nur dann, wenn durch die Ungeimpften eine Gefahr für „das allgemeine Wohl“ ausgehe, so Papier weiter. Die Höhe der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der gemeldeten Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen umgerechnet auf 100.000 Einwohner – alleine tauge jedoch nicht als Kennzahl, um diese Eingriffe zu begründen. Die „Funktionsfähigkeit“ beziehungsweise die „Gefahr des Kollabierens des Gesundheitssystems“ hingegen beträfen durchaus das Allgemeinwohl und könnte „rechtfertigen, dass Personen, die sich aus freien Stücken gegen eine Impfung entscheiden, Grundrechtsbeschränkungen nach wie vor auferlegt werden“, erklärt der Jurist. Doch diese Gefahr müsse laufend neu bewertet werden: „Hier geht es um Abwägungsfragen, die gemäß der aktuellen Gefahrenlage unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entschieden werden müssen.“ Im Klartext: Der Staat kann Ungeimpfte ausschließen, muss das aber immer wieder auf die Verhältnismäßigkeit hin überprüfen. Read the full article
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korrektheiten · 3 years
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Quälereien für das aufsässige Volk Verbrannte Erde beim Rückzug der Profiteure
PI: Von WOLFGANG HÜBNER | Corona-Angst ist nicht länger ein sicheres Geschäft für die Profiteure im polit-medialen Komplex der Merkel-Herrschaft. Denn die Stimmung ist gekippt, die verheerenden Folgen des Lockdown-Wahnsinns sind sichtbarer, spürbarer, sie werden oder sind schon bedrohlich für viele private, berufliche und wirtschaftliche Existenzen. Der Ruf nach dem Ende der Zwangsmaßnahmen und der Grundrechtsbeschränkungen […] http://dlvr.it/RtcK3Q
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Kubicki: Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte weitgehend aufheben
Kubicki: Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte weitgehend aufheben
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat Konsequenzen aus den israelischen Forschungsergebnissen über die hohe Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs gefordert. "Da nun gesichert scheint, dass von Geimpften kaum noch Infektionsgefahr ausgeht, müssen die Grundrechtsbeschränkungen für diese Menschen weitgehend aufgehoben werden", sagte der stellvertretende…
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idyoto-protokoll · 4 years
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Das GroKo ("Großes Kotzen") will seine willkürlich erlassenen Bullshit-Maßnahmen (Maskenpflicht für Schulkinder, ungeheizte Schulklassen mit geoffneten Fenstern) jetzt gerichtsfest machen. Keiner soll mehr gegen die massiven Grundrechtsbeschränkungen der Regierung klagen können!
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joeyfirst · 4 years
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Mit Beschluss des Bundestages vom 04.08.2020 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Mund-Nase-Bedeckungspflicht sowie der Kontaktbeschränkungen eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00 € als Entschädigungsleistung nach Paragraph 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 01.09.2020 zur Auszahlung bereit.
Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos online auszufüllen ist.
Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazitäten und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.
Hier der Link zum Formular: https://bit.ly/2TX7Eyy
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dermontag · 2 years
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Kritik an "Bedrohungsszenarien" Union: Lauterbach wird "zum Angstminister" 10.02.2022, 01:24 Uhr Bundesgesundheitsminister Lauterbach warnt: Lockerungen auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle würden jeden Tag Hunderte weitere Tote bedeuten. Dafür bekommt er Gegenwind, nicht nur aus der Opposition. FDP-Vize Kubicki kündigt für den 20. März das Ende aller Maßnahmen an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt mit seiner Warnung vor deutlich mehr Toten bei einer zu frühen Lockerung der Corona-Beschränkungen auf scharfe Kritik bei Opposition und beim Koalitionspartner FDP. Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß warf dem SPD-Politiker in der "Bild"-Zeitung vor, "zum Angstminister zu werden". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, sagte der "Bild", Lauterbach stifte mit "immer neuen Ideen und Vorgaben" Unsicherheit. Lauterbach hatte am Dienstagabend im ZDF-"heute journal" mit Hinweis auf Öffnungsschritte auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle wie in Israel gewarnt, in Deutschland käme man dann auf 400 bis 500 Tote am Tag statt 100 bis 150 derzeit. Die Vorgehensweise Israels sei "sehr risikant" und für Deutschland kein Vorbild. "Ich warne davor, dass wir zu früh zu öffnen", betonte der Minister. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings hielt Lauterbach vor, die Begründung für Schutzmaßnahmen auszutauschen. "Im Kern kann es nur darum gehen, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen und dadurch unserer aller Versorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Das Austauschen der staatlichen Handlungsziele wirkt interessengeleitet und willkürlich", sagte Krings der "Welt". Das Mitglied im Ethikrats, Stephan Rixen, sagte heute.de, dass "Bedrohungsszenarien ins Blaue hinein Grundrechtsbeschränkungen nicht rechtfertigen" könnten. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sagte der "Bild": "Ich halte es für bemerkenswert, wenn das verfassungsrechtlich begründete Ziel der Corona-Maßnahmen plötzlich verschoben wird - und zwar in dem Moment, in dem die Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr droht." Der FDP-Politiker sagte voraus, spätestens zum 20. März dürften die Corona-Maßnahmen auslaufen, weil es dann keine Mehrheit im Bundestag mehr für eine Verlängerung geben werde. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der "Bild" mit Blick auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch kommender Woche, als Erstes müsse man dort, wo durchgängig Maske getragen werde, die Regeln 2G Plus, 2G und 3G abgeschafft werden, und zwar im Einzelhandel und in Hotels. Zudem müsse die Kontaktdatenerfassung gestrichen werden. Drittens sollten die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte bei privaten Treffen gelockert werden. "Die MPK muss die ersten Schritte zurück zu mehr Freiheit einleiten", forderte Dürr.
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dermontag · 2 years
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Kritik an "Bedrohungsszenarien" Union wirft Lauterbach Panikmache vor 10.02.2022, 01:24 Uhr Bundesgesundheitsminister Lauterbach warnt: Lockerungen auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle würden jeden Tag Hunderte weitere Tote bedeuten. Dafür bekommt er Gegenwind, nicht nur aus der Opposition. FDP-Vize Kubicki kündigt für den 20. März das Ende aller Maßnahmen an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt mit seiner Warnung vor deutlich mehr Toten bei einer zu frühen Lockerung der Corona-Beschränkungen auf scharfe Kritik bei Opposition und beim Koalitionspartner FDP. Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß warf dem SPD-Politiker in der "Bild"-Zeitung vor, "zum Angstminister zu werden". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, sagte der "Bild", Lauterbach stifte mit "immer neuen Ideen und Vorgaben" Unsicherheit. Lauterbach hatte am Dienstagabend im ZDF-"heute journal" mit Hinweis auf Öffnungsschritte auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle wie in Israel gewarnt, in Deutschland käme man dann auf 400 bis 500 Tote am Tag statt 100 bis 150 derzeit. Die Vorgehensweise Israels sei "sehr risikant" und für Deutschland kein Vorbild. "Ich warne davor, dass wir zu früh zu öffnen", betonte der Minister. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings hielt Lauterbach vor, die Begründung für Schutzmaßnahmen auszutauschen. "Im Kern kann es nur darum gehen, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen und dadurch unserer aller Versorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Das Austauschen der staatlichen Handlungsziele wirkt interessengeleitet und willkürlich", sagte Krings der "Welt". Das Mitglied im Ethikrats, Stephan Rixen, sagte ZDFheute.de, dass "Bedrohungsszenarien ins Blaue hinein Grundrechtsbeschränkungen nicht rechtfertigen" könnten. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sagte der "Bild": "Ich halte es für bemerkenswert, wenn das verfassungsrechtlich begründete Ziel der Corona-Maßnahmen plötzlich verschoben wird - und zwar in dem Moment, in dem die Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr droht." Der FDP-Politiker sagte voraus, spätestens zum 20. März dürften die Corona-Maßnahmen auslaufen, weil es dann keine Mehrheit im Bundestag mehr für eine Verlängerung geben werde. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der "Bild" mit Blick auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch kommender Woche, als erstes müsse man dort, wo durchgängig Maske getragen werde, die Regeln 2G plus, 2G und 3G abgeschafft werden, und zwar im Einzelhandel und in Hotels. Zudem müsse die Kontaktdatenerfassung gestrichen werden. Drittens sollten die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte bei privaten Treffen gelockert werden. "Die MPK muss die ersten Schritte zurück zu mehr Freiheit einleiten", forderte Dürr.
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Lambrecht will Grundrechts-Einschränkungen für Geimpfte aufheben
Lambrecht will Grundrechts-Einschränkungen für Geimpfte aufheben
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich in der Debatte um sogenannte Privilegien für Geimpfte dafür ausgesprochen, Bürgern mit Corona-Impfung ihre derzeit eingeschränkten Grundrechte möglichst zurückzugeben. "Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland"…
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Verfassungsrechtler weist Kritik an Infektionsschutzgesetz zurück
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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Verfassungsrechtler Stephan Rixen glaubt nicht, dass die am Mittwoch im Eilverfahren durchgeführten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vom Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden. "Das Gesetz schafft wichtige Vorkehrungen, damit Grundrechtsbeschränkungen nicht zu schnell und zu schneidig möglich sind", sagte er dem Nachrichtenportal Watson.…
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korrektheiten · 4 years
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»Wissen heute«
LePenseur:"... betitelt sich eine exzellente kurze Betrachtung am Blog »Beim nächsten Geld wird alles anders«:Wissen heute: “Ihr Leben ist nicht viel wert, das von Anderen schon” Morde in Deutschland gegen Deutsche, Proteste dagegen “rechtsextrem” Tötungen in den USA gegen Nicht Deutsche. Proteste dagegen sind richtig und setzen “klare!” Signale Proteste gegen die Willkür be den Grundrechtsbeschränkungen, ja klar Sie wissen es schon “rechtsextrem” oder mindestens mal “rechts”(Hier weiterlesen) Der Conclusio: Schäbige neue Welt.ist nichts hinzuzufügen. Leider ... http://dlvr.it/RYt72d "
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