Tumgik
#Förderquote
gutachter · 1 year
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Wird das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen neu gebaut oder saniert?
Schrobenhausen: „…Im Laufe des Jahres könnte eine Entscheidung fallen. Aktuell prüft das Gesundheitsministerium, welche Förderquote es für die beiden Varianten gebe. Wird das Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen neu gebaut oder saniert? Noch kann diese Frage nicht beantwortet werden, doch das Planungsverfahren dazu hat vor Kurzem begonnen. Wie Krankenhaus-Geschäftsführer Holger Koch am Donnerstag…
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berlinverkehr · 2 years
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Bus + Elektromobilität: Welche Förderung erhält Berlin zur Beschaffung von Elektrobussen?, aus Senat
Bus + Elektromobilität: Welche Förderung erhält Berlin zur Beschaffung von Elektrobussen?, aus Senat
Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von #batterieelektrischen #Bussen oder von #Ladeinfrastrukturwurden im Land Berlin ausschließlich durch die #BVG gestellt. Alle Antworten beziehen sichdaher ausschließlich auf die BVG.Frage 1:Wie viele Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von batterieelektrischen Bussen oder von Ladeinfrastruktur fürbatterieelektrische Busse wurden nach Kenntnis des Senats durch das…
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lokaleblickecom · 2 years
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Programm Mittelstand Innovativ & Digital: Land fördert Cybersicherheit in Unternehmen mit 4,2 Millionen Euro
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Programm Mittelstand Innovativ & Digital: Land fördert Cybersicherheit in Unternehmen mit 4,2 Millionen Euro Ministerin Neubaur: Kleine und mittlere Unternehmen wirksam vor Cyberangriffen schützen Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie teilt mit: Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen für Betriebe auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit, um sich vor Cyberangriffen zu schützen. Mit dem neuen Programmbaustein MID-Digitale Sicherheit unterstützt das Land ab sofort kleine und mittlere Unternehmen dabei, die eigenen Sicherheitsstandards zu verbessern, Sicherheitsprobleme zu beheben und sensible Daten zu schützen. MID-Digitale Sicherheit ist Teil des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID). Das Land stellt hierfür bis Ende des Jahres zunächst 4,2 Millionen Euro bereit. Im kommenden Jahr soll das Teilprogramm weitergeführt werden. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist auch die Bedrohung durch Cyberattacken im digitalen Raum für die Wirtschaft in den Fokus von Unternehmen gerückt. Zusätzlich stellen die gravierenden wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs den Mittelstand vor gewaltige Herausforderungen. Gerade jetzt sind sichere digitale Anwendungen und Dienstleistungen notwendig und helfen den Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben und sich zukunftsfest aufzustellen. Wir machen kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen widerstandsfähiger gegen digitale Bedrohungen und unterstützen sie dabei, Sicherheitslücken zu schließen. Mit unserer gezielten Förderung stärken wir nachhaltig die IT-Sicherheit und erhöhen die Aufmerksamkeit und Kompetenz der Mitarbeitenden bei diesem wichtigen Thema.“
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Mit dem Programmbaustein MID-Digitale Sicherheit werden Beratungsleistungen, Schulungen und Fortbildungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie Software für einen IT-Basisschutz gefördert. Die Förderquote für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen beträgt 80 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 Prozent. Die Fördersumme liegt bei 4.000 bis 15.000 Euro. Maßnahmen aus den drei Schwerpunkten „Analyse des IST-Zustands in der Organisation“, „Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen“ und „Software für den IT-Basisschutz“ lassen sich miteinander kombinieren. Bis Ende des Jahres werden pro Monat 100 Anträge für MID-Digitale Sicherheit angenommen. Unternehmen können ihre Anträge online über das Förderportal unter mittelstand-innovativ-digital.nrw stellen und sich vorab für Info-Webinare anmelden. Das Wirtschaftsministerium unterstützt mit dem Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital seit Mitte 2020 kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und die Digitalisierung des Betriebs voranzutreiben. Gefördert werden externe Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsdienstleistungen (MID-Gutscheine), die projektbezogene Beschäftigung von HochschulabsolventInnen (MID-Assistent/in), Investitionen in IKT-Hard- und Software (MID-Invest) und nun auch Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit (MID-Digitale Sicherheit). Fotos: Archiv LB Read the full article
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transportbranche · 2 years
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Mit Mission:Weiterbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik
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Ihr Weg zum Logistikmeister "Fachkraft für Lagerlogistik" ist einer der meistgesuchten Begriffe auf Google. Das deutet darauf hin, dass die Industrie verzweifelt auf der Suche nach diesen Fachkräften in der Logistik ist. Es gibt also eine enorme Nachfrage nach beruflichen Fähigkeiten in der Logistik. Wenn Sie Ihrer Karriere einen massiven Schub verleihen wollen, dann ist es mehr als sinnvoll, den Logistikmeister zu absolvieren und damit mit einem Schlag einer der gefragtesten Fachkräfte am Markt zu werden. Werden Sie zu einer Fachkraft für Lagerlogistik In unserem Weiterbildungsangebot gibt es die Möglichkeit, den Logistikmeister zu absolvieren. Dies ist einer der höchsten und damit wertvollsten Abschlüsse in der Branche, die sowieso händeringend nach qualifizierten Mitarbeitern sucht. Mit diesem Kurs schnappen Sie sich die Eintrittskarte in die Führungsetage der Branche. Dort wartet nicht nur mehr Gehalt auf Sie, sondern auch mehr Verantwortung und das Abfragen Ihrer Expertise. Wenn Sie diese Ausbildung bei der Mission:Weiterbildung absolvieren, bereiten Sie sich umfassend auf Ihre neuen Aufgaben vor und stellen sich Ihrer Konkurrenz gegenüber stark auf. In Wirklichkeit können Sie sich das Unternehmen, für das Sie tätig werden wollen, in Zukunft aussuchen. Beinahe 20.000 Suchanfragen über Google pro Monat in Deutschland deuten darauf hin. Aufgabenbereich einer Fachkraft für Lagerlogistik Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung zum Logistikmeister stehen Ihnen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen alle Türen offen. Ob Sie in einem Industrieunternehmen oder einer Spedition tätig werden wollen, liegt an Ihnen. Als absolute Fachkraft für Lagerlogistik sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Lieferketten zu analysieren. Darüber hinaus entwickeln Sie neue Konzepte zu Verbesserung der Lagerlogistik. Die Führung von Mitarbeitern und die Leitung von Projekten sind ebenfalls Teil Ihres zukünftigen Aufgabenspektrums. Durch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fächer Ihres Lehrgangs sind Sie auch fit für die Planung entstehender Kosten und die Aufstellung und Gestaltung entsprechender Leistungen. Sie sehen, sie erhalten mit dem Lagerlogistikmeister eine umfassende Ausbildung, die Sie in der Lagerlogistik zu einer unverzichtbaren Fachkraft in vielen Bereichen macht. Auf die Qualität der Bildungsträger achten, wenn man zur Fachkraft für Lagerlogistik werden möchte Entscheidend für die eigene Karriere ist es, die richtigen Partner an der eigenen Seite zu wissen. Nur Ausbildungen seriöser Anbieter mit staatlichen Zertifizierungen auswählen, um die eigene Karriere mit Weiterbildungen voranzutreiben. Dies fängt schon bei der Auswahl der Vortragenden an. Wichtig ist es, dass diese Vortragenden die Prüfung des Faches, welches sie unterrichten, selbst absolviert haben. Im Idealfall kommen sie aus der Praxis und wissen, worauf der Fokus wirklich zu legen ist und wie die optimale Prüfungsvorbereitung aussieht. In diesem Dokument haben wir festgehalten, welche Faktoren auf einen seriösen Bildungsanbieter hinweisen. Gratis und ohne Risiko zur Fachkraft für Lagerlogistik Sie müssen nicht Haus und Hof riskieren und Ihren bestehenden Job kündigen, um eine Ausbildung zum Lagerlogistikmeister zu absolvieren. Wir von Mission:Weiterbildung bieten eine breite Palette an Lernmöglichkeiten an, die es sogar nebenberuflich möglich machen, sich zur absoluten Fachkraft für Lagerlogistik ausbilden zu lassen. Das besondere Lernsystem der Mission: Weiterbildung hat sich als extrem erfolgreich erwiesen, so dass wir auf Wunsch sogar eine Geld-zurück-Garantie anbieten können. Doch damit nicht genug - im Idealfall kostet Sie die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik so gut wie kein Geld. Der Bund fördert Aufstiegsfortbildungen in hohem Maß (Förderquote bei Bestehen bis zu 75 %), außerdem bieten einige Bundesländer (z. B. Bayern) weitere finanzielle Hilfen wie z. B. einen Meisterbonus an. Wir von Mission:Weiterbildung begleiten unsere Teilnehmer in allen Förderfragen und können bereits vor Beginn der Ausbildung sehr gut einschätzen, wie groß die Chance auf Förderung ist. Ausblick von Mission:Weiterbildung Die Zeiten, die eigene Karriere mittels zielgerichteter Weiterbildungen voranzutreiben, waren noch nie besser. Unternehmen suchen qualifizierte Fachkräfte und werden einfach nicht fündig. Dies ist Ihre Chance, diese Nachfrage zu bedienen. Als Fachkraft für Lagerlogistik können Sie sich den Job und das Unternehmen aussuchen. Auch finanziell sind Sie dadurch in einer grandiosen Ausgangsposition. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie auf der Suche nach einem seriösen Bildungsträger sind, der Ihnen in Ihrem Karrierestreben zur Seite steht. Hier geht es zur Ausbildung: Logistikmeister Mission:Weiterbildung ist einer der führenden Bildungsträger in Deutschland. Alle Weiterbildungsangebote sind staatlich anerkannt und entsprechend zertifiziert. Mission:Weiterbilung setzt neue Standards am Deutschen Bildungsmarkt für Ihre Karriere! Firmenkontakt Mission:Weiterbildung Jörg Zitzmann Äußere Sulzbacher Straße 37 90491 Nürnberg 0911 / 99 0 99 44 0 [email protected] https://www.mission-weiterbildung.de/ Pressekontakt Michael Jagersbacher Michael Jagersbacher Robert-Barany-Weg 8 8435 Leitring +436603534611 [email protected] http://www.michael-jagersbacher.at Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Lesen Sie den ganzen Artikel
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schunckinfo · 3 years
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Berliner Gewerkschaftsvorsitzender fordert Förderquote für barrierefreie Wohnungen bei Neubauten was originally published on
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airborn64 · 6 years
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UN-VOLLVERSAMMLUNG: Feuer frei für Donald Trump in New York
UN-VOLLVERSAMMLUNG: Feuer frei für Donald Trump in New York
Mit Spannung wartet die Welt auf Donald Trumps Auftritt vor den Vereinten Nationen. Wem wird er dieses Mal mit Krieg und Vernichtung drohen? USA-Korrespondent Steffen Schwarzkopf hat einige Vermutungen.
In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen.
Danke für Eurer Verständnis – das WELT-Team
Die WELT Nachrichten-Livestream
Di…
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baufi-top · 3 years
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KfW - Anpassung der BEG-Richtlinien zu den Programmen 261/262/263 und 461/463
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Richtlinien (Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und sind zum 21. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:
Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG) Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse kann auch erreicht werden, wenn unvermeidbare Abwärme (in Kombination oder alternativ zu Erneuerbaren Energien) einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringt.
Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM) Der Begriff Gebäudenetz in der BEG wird erweitert. Als Gebäudenetz zählt ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten, unabhängig von der Eigentümerstruktur der angeschlossenen Grundstücke. Bislang waren nur Gebäudenetze auf den Grundstücken eines einzigen Eigentümers förderfähig.
Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM) Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Förderung Gebäudenetz (BEG EM) Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes wurden die Anforderungen an den Anteil an erneuerbaren Energien (EE) auf 55 Prozent (Förderquote 30 Prozent) bzw. 75 Prozent (Förder-quote 35 Prozent) erhöht. Als Alternative zu erneuerbaren Energien wird unvermeidbare Abwärme in Gebäudenetzen zugelassen.
Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM) Als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung wird der Anschluss bzw. die Erneu-erung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz oder der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert. Mit 30 Prozent werden Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze gefördert, die einen Anteil von min-destens 25 Prozent EE und / oder unvermeidbarer Abwärme erreichen oder Anschlüsse an Wärmenetze, die einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 aufweisen. Die Förderquote für einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt 35 Prozent, wenn das Netz einen EE-Anteil von mindestens 55 Prozent und / oder unvermeidbarer Abwärme erreicht oder wenn für das Wärmenetz ein durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderter Transformationsplan vorliegt oder wenn das Wärmenetz einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,25 aufweist. Diese Anpassungen erfolgen innerhalb der bestehenden Verwendungszwecke.
Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM) Die Verpflichtung zur Übertragung des Kredites auf den Erwerber bzw. zur vollständigen Tilgung des Kredits innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags entfällt. Eine Rückzahlung des Kredites im Rahmen einer Veräußerung ist auch in diesen Fällen nur noch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Kredite können somit nach Veräußerung auf den Käufer übertragen, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt oder fortgeführt werden.
Ergänzung zu In-Sich-Geschäften Bislang sind Übertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern ausgeschlossen. Künftig sind auch Übertragungen an den Gesellschaftern nahestehende Personen im Sinne von § 138 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Insolvenzordnung ausgeschlossen.
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Bildnachweis
Quelle: KfW-Bank
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gutachter · 3 months
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Dämmung: Von Zuschüssen bis zu Mindestanforderungen
„…Wenn Sie die Außenwände Ihres Hauses dämmen möchten, sind die Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) wichtig für Sie. Im GEG ist fest­gelegt, wie effizient die Dämmung von Ein- und Zwei­familien­häusern mindestens sein muss. Die gesetzliche Regelung gilt dann, wenn Sie mindestens 10 % der Fassaden­fläche sanieren. Egal ob Dach, Fassade oder Keller – mit einer Förderquote von bis zu 20…
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Union plant Reform der Riester-Rente
Union plant Reform der Riester-Rente
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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Unionsfraktion im Bundestag will die sogenannte "Riester-Rente" noch in dieser Legislaturperiode reformieren. Das berichtet die "Bild" (Freitagausgabe) unter Berufung auf ein Konzeptpapier aus der Fraktion. Das Vorhaben sieht unter anderem eine höhere Förderquote für Sparer vor.
Ab einem jährlichen Sparbetrag von 437,50 Euro soll jeder angesparte Euro…
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transportbranche · 2 years
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agverleih · 4 years
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Offener Brief unabhängiger deutscher Filmverleiher zur Fördersituation der Filmwirtschaft in der Corona-Krise
Es ist eine gute Nachricht, dass den Kinos in der Corona-Krise von BKM, FFA und den Länderförderern zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Diese Gelder sind zum Teil schnell und unbürokratisch geflossen. Ohne diese Förderungen und Billigkeitsleistungen wäre das Überleben vieler Kinos nicht möglich gewesen.
Doch die Hilfe für die Kinos wurde von den Verantwortlichen bei BKM, FFA und Länderförderern nicht zu Ende gedacht. Es fehlt bis heute die Gesamtsicht auf die Filmwirtschaft und Filmkultur und deren Repräsentanten. Der Kulturort Kino ist ein wichtiges Glied der Filmwirtschaft. Verkürzt man aber im Wesentlichen alle Bemühungen auf diesen einen Ort, werden Filmwirtschaft und Filmkultur insgesamt geschädigt. Hierdurch würde letztlich auch der Kulturort Kino, trotz aller gut gemeinten Förderung, in Mitleidenschaft gezogen. Ohne Filme kein Kino.
Bereits in der Vergangenheit lagen die wirtschaftlichen Risiken eines Filmstarts weitgehend auf den Schultern der Verleiher. Wir starten Filme mit hohem finanziellem und persönlichem Engagement. Dieses Risiko hat sich durch die pandemiebedingte Reduzierung der Sitzplätze vervielfacht. Dennoch sind wir in Vorleistung gegangen. Ohne uns hätten insbesondere die Arthousekinos, die im Fokus der Rettungsbemühungen stehen, seit der Wiedereröffnung der Kinos kein attraktives Filmangebot zu bieten.
Wir alle starten diese Filme in dem Bewusstsein, dass in diesen besonderen Zeiten nur noch ein kleiner Teil der Besucherzahlen möglich ist, die vor Corona möglich waren. Dies liegt nicht nur an den Platzbeschränkungen, sondern auch an der Zurückhaltung des Publikums. Massive Umsatzrückgänge sind die Folge, unter denen alle Verleiher, Produzenten und Kinobetreiber zu leiden haben.
Die Filmbranche ist eng verknüpft – weder startet die Wertschöpfung im Kino noch endet sie dort. Dies ist ein fundamentales Problem, auf das wir seit Beginn des Corona-Lockdowns im März immer wieder aufmerksam gemacht haben und das durch eine reine Risikopufferung althergebrachter Verleihförderung nicht gelöst wird. Die Konsequenz, die wir nun am Markt erleben, sind regelmäßige Startverschiebungen auf 2021 und danach oder gar der Verzicht auf Kinostarts zugunsten von Streaming-Angeboten.
In Deutschland wurden für die Bereiche der Kino- und der Produktionsförderung pragmatische Lösungen gefunden und neue Förderinstrumente aufgesetzt. Für den zentralen Bereich des Filmverleihs haben sich FFA und BKM jedoch entgegen unserer Expertise dazu entschieden, nur auf Fördermodelle aus der Zeit vor Corona zurückzugreifen. Eine Mittelaufstockung der alten Modelle ist aber zur Lösung der aktuellen Aufgaben ungeeignet, denn:
–      Das Modell ausschließlich projektbezogener Förderung in Abhängigkeit von oftmals subjektiv geprägten Förderentscheidungen wird den Herausforderungen in der derzeitigen Situation nicht gerecht. Eine übergreifende strukturelle Unterstützung, in Anlehnung an die Förderung der Filmtheater, wäre hier zielführend.
–      Die vorhandenen Förderinstrumente der BKM kommen ausschließlich deutschen Filme zugute, bei der FFA erweitert um deutsche Koproduktionen. Unsere Aufgabe besteht aber darin, die Kinos mit einem attraktiven und vielfältigen Filmprogramm zu versorgen: Kino ist ein Tor zur Welt. Mit ausschließlich deutschen Filmen lässt sich kein attraktives Programm kuratieren. Aus diesem Grund ist die Vergabe von Fördermitteln an die Kinos ja auch nicht an das ausschließliche Abspiel deutscher Filme gebunden.
Wenn Kulturstaatsministerin Monika Grütters, wie vor kurzem auf der Filmkunstmesse Leipzig, die Filme „Systemsprenger“ und „Parasite“ hervorhebt, müssen wir sie daran erinnern, dass die Herausbringung eines Films wie „Parasite“ von deutschen Verleihfördermitteln ausgeschlossen ist. Und wenn FFA-Vorstand Peter Dinges bei der gleichen Veranstaltung zum wiederholten Male die Ansicht äußert, eine erhöhte Förderquote bei der Herausbringung deutscher Filme käme auch der Herausbringung internationaler Filme zugute, muss man diese Aussage mindestens kritisch hinterfragen.
Um der eklatanten Abwärtsspirale schwindender Kinozuschauer, verschobener Filmstarts und reduzierter Verleihbudgets entgegenzuwirken, braucht es Mut und Expertise. Beides hat die bisherige Ausgestaltung des BKM-Programms „Neustart Kultur“ bisher vermissen lassen. Wir wollen nicht akzeptieren, dass die bisher begangenen Fehler erst im Nachhinein evaluiert werden, um dann die nicht mehr reparablen, strukturellen Schäden für die gesamte Kinobranche zu begutachten.
Wir unabhängigen Verleiher wollen starke Filme in die Kinos bringen, um den Stellenwert, den das Kino beim Publikum genießt, weiterhin zu ermöglichen! Wir wollen das Publikum begeistern und dazu bewegen, das Sofa zu verlassen und endlich wieder ins Kino zu gehen! Wir wollen weiterhin Produzenten verlässliche Partner sein und auch in Zukunft neue Projekte mit finanziellem und personellem Engagement ermöglichen!
Wir fordern deshalb dringend Gespräche zur Rettung der Kino- und Verleihbranche, mit dem Ziel, neue und angemessene Modelle zu entwickeln, die es der Filmwirtschaft ermöglicht, diese noch lange nicht ausgestandene Krise zu überleben. Eines dieser Modelle kann konkret die Einführung einer der französischen Referenzförderung entsprechenden Förderung sein, welche das CNC innerhalb weniger Wochen umgesetzt hat und das Anreize für Verleiher schaffte, Filme mit großem Zuschauerpotential auch unter den derzeitigen prekären Bedingungen zu starten. Der Erfolg dieser Notfall-Referenzförderung ließ sich eindrücklich beim Vergleich der aktuellen französischen und deutschen Kino-Besucherzahlen ablesen.
Die 14 Millionen Euro aus dem Paket „Neustart Kultur“, die als Unterstützung für den Verleih Produktionen von Produktionen mit deutscher Beteiligung zugesagt wurden, sind ein erster Schritt. Jedoch ist das ausschließliche Festhalten an den althergebrachten Förderinstrumenten nicht zielführend. Es braucht darüber hinaus zusätzliche Mittel sowie eine Unterstützung in Anlehnung an das erfolgreiche französische Modell. Nur so sind wir Verleiher aktuell überhaupt in der Lage dazu, das immense Risiko von Neustarts einzugehen, und es nicht den internationalen Studios gleichzutun, die viele Filme auf 2021 verschieben.
Es geht darum, schnelle und tatsächlich wirkungsvolle Hilfen bereit zu stellen, die der gesamten Wertschöpfungskette der Branche dienen. Es darf nicht sein, dass aus Mangel an Zeit oder Kenntnis zwar gut gemeinte, aber völlig unzureichende und ineffiziente Maßnahmen umgesetzt werden.
Es ist uns allen bewusst, dass es in einer Demokratie nicht immer einfach ist, schnell die richtigen Lösungen umzusetzen. Aber gerade hier zeigt sich die Stärke und die Fachkenntnis der Verantwortlichen, die bereitgestellten Mittel, auch effektiv einzusetzen und damit die Wiederbelebung der Kinos einzuleiten und die Vielfalt der Kultur zu schützen.
Erstunterzeichner: Alamode Filmdistribution – Fabien Arséguel, Tobias Lehmann Arsenal Filmverleih – Stefan Paul Atlas Film GmbH – Uwe Schwentker barnsteiner-film – Barny Barnsteiner, Britta Wilkening Camino Filmverleih – Thomas Reisser, Marcus Machura Cine Global – Daniel Ó Dochartaigh déjà-vu film UG – Peter Stockhaus, Jutta Meier DCM Film Distribution GmbH – Dario Suter Eksystent Filmverleih – Jakob Kijas farbfilm verleih GmbH – Alexandre Dupont-Geisselmann, Reno Koppe Film Kino Text – Jürgen Lütz Filmpalette Köln oHG – Dirk Steinkühler FILMPERLEN Filmverleih – Claudia Oettrich FOUR GUYS Filmdistribution – D. Utz, M. Schwimmer, M. Rößler, E. Lluca GMfilms – Michael Höfner Grandfilm GmbH – Patrick Horn jip film &verleih – Julia Peters, Jutta Feit Kairos-Filmverleih – Wilfried Arnold Kinostar Filmverleih – Matthias Roesch, Michael Roesch, Kristian Kossow Koch Media GmbH – Moritz Peters Kurzfilm Agentur Hamburg e.V. – Alexandra Gramatke Majestic Filmverleih GmbH – Benjamin Herrmann MFA+ FilmDistribution e.K. – Christian Meinke mindjazz pictures – Holger Recktenwald Neue Visionen Filmverleih GmbH – Torsten Frehse, Sylvia Müller Nordlichter Film – Daniel Karg OFF Kinobetriebs GmbH – Christian Schmalz Pandora Film Medien GmbH – Björn Hoffmann Piffl Medien GmbH – Hans-Christian Boese PRO-FUN MEDIAFilmverleih – Marc Putman Rapid Eye Movies HE – Stephan Holl Prokino Filmverleih GmbH – Stephan Hutter Real Fiction Filmverleih e.K. – Joachim Kühn RENDEZVOUS Filmverleih und Schwarz Weiss Filmverleih – Matthias Keuthen Salzgeber & Co. Medien GmbH – Björn Koll Splendid Film GmbH – Dr. Dirk Schweitzer Tobis Film GmbH - Theo Gringel, Peter Eiff, Timm Oberwelland Weltkino Filmverleih GmbH – Dietmar Güntsche, Michael Kölmel W-Film – Stephan Winkler Wild Bunch Germany – Marc Gabizon, Christoph Liedke X Verleih AG – Leila Hamid, Martin Kochendörfer
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politik-starnberg · 3 years
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WPS für Mehrverkehr in Starnberger Hauptstraße (u. a.)
Zu diesem Thema habe ich schon einmal etwas geschrieben, aber der Beitrag im Starnberger Merkur vom 13.2.2021 zeigt, dass eine erneute Erläuterung wohl sinnvoll erscheint.
Was möchte diese Gruppierung erreichen?
Auf der einen Seite wird von dieser Gruppierung lautstark propagiert, dass doch der B 2 Tunnel für “die Weilheimer” wäre, die dann übrigens nicht mehr durch unsere Hauptstraße fahren werden. (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/187571215155/ein-tunnel-f%C3%BCr-die-weilheimer-f%C3%BCr-wen-sonst).
Auf der anderen Seite versucht diese Gruppierung, “den Weilheimern” von einer Durchfahrt durch den Tunnel aufgrund von vermeintlichen Sicherheitsrisiken abzuraten, damit die dann trotz Tunnel immer noch durch unsere Hauptstraße fahren sollen?
Der  B 2 Tunnel reduziert den innerstädtischen Verkehr u. a. in der Hauptstraße, da der externe Durchgangsverkehr, der Starnberg weder als Start noch zum Ziel hat, nicht mehr durch Starnberg bzw. durch die Hauptstraße zu fahren braucht. 
Und das wollen wir doch alle, oder? Zumindest ist das ein erklärtes Ziel z. B. der UWG und der anderen Gruppierungen, die sich für dieses Projekt entschieden haben, welches der Bund und die Deutsche Bahn übrigens zusammen zu ca. 95% finanzieren - das ist doch einmal eine gute Förderquote.
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baufi-top · 3 years
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KFW - Befristete Ausnahmeregelungen anlässlich der Flutkatastrophe 2021 für Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 261/262/263, 461/463
Im Juli 2021 hat die Flutkatastrophe in verschiedenen Regionen in Deutschland schwere Schäden verursacht. Um den von der Flutkatastrophe Betroffenen beim Wiederaufbau zu helfen, werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021 Sonderregelungen bei der Beantragung einer Förderung aus der BEG gewährt. Diese gelten für alle Antragsteller, deren Gebäude aufgrund des Hochwassers / Starkregens beschädigt bzw. zerstört wurden. Um als betroffene Gebäude gelten zu können, müssen diese in Gebieten liegen, die von den zuständigen Behörden der Länder bzw. Kommunen als betroffene Gebiete der Flutkatastrophe vom Juli 2021 anerkannt und dokumentiert sind. Nähere Informationen zur räumlichen Abgrenzung dieser Gebiete werden auf den Internetseiten zur BEG bereitgestellen, sobald sie verfügbar sind.
Worum geht es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der BEG werden energetische Einzelmaßnahmen sowie energetische Komplettsanierungen und energieeffiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert, die einen höheren energetischen Standard gegenüber dem Ursprungszustand des beschädigten bzw. zerstörten Gebäudes aufweisen. Hierdurch sollen Investitionen im Rahmen des Wiederaufbaus gefördert werden, welche in Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung stehen.
Abweichend zu den BEG-Förderrichtlinien Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) gelten für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 befristet bis zum 30. Juni 2023 folgende Ausnahmeregelungen:
Vorhabensbeginn Betroffene können bereits vor Antragstellung bei der KfW mit den Baumaßnahmen vor Ort beginnen. Diese Ausnahme gilt für alle Fälle, bei denen der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. Baubeginn ab dem 12. Juli 2021 erfolgt ist. Eine Antragstellung bei der KfW muss bis spätestens zum 30. Juni 2023 (Antragseingang bei der KfW) erfolgen.
Regelung für Verschlechterungsverbot in EBS Neue Investitionen in Gebäude, bei denen frühere Investitionen bereits mit den BEG-Vorgänger-programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) gefördert wurden, können im Rahmen der BEG gefördert werden. Eine anteilige Rückforderung der gewährten EBS-Förderung für frühere Investitionen erfolgt nicht, wenn Fristen (z.B. zur Mindestnutzungsdauer) nicht eingehalten wurden.
Kumulierungsgrenzen Mit der BEG können die Sanierungs- bzw. Wiederaufbaukosten gefördert werden, die darauf beruhen, dass statt des bisherigen Standards ein höherer energetischer Standard erreicht wird. Hierbei gelten folgende Regelungen zur Förderquote: Eine Kumulierung der BEG-Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Flut-schäden und für den Wiederaufbau von Gebäuden ist bis zur Einhaltung einer Förderquote von insgesamt 80 Prozent (in Härtefällen von maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten) der im Rahmen der BEG förderfähigen Kosten möglich. Bei Überschreitung des Grenzwertes wird die BEG-Förderung ggfs. bis zur Einhaltung dieser Schwelle gekürzt. Nähere Informationen zu Härtefallregelungen werden wir bekannt geben, sobald Einzelheiten dazu feststehen. Beispiel:
Nachweise Die Hausbank hat sich bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung davon zu überzeugen und in den Kreditunterlagen zu dokumentieren, dass es sich bei dem Antragsteller um einen Betroffenen im Sinne des Aufbauhilfegesetzes 2021 handelt. Die KfW behält sich eine Überprüfung im Rahmen von Stichproben vor. Die mit der Antragstellung verbundenen Angaben für die dargelegten Ausnahmen können so erfolgen, als ob die geltenden allgemeinen BEG-Richtlinien eingehalten werden. Alle weiteren Regelungen der BEG-Richtlinien EM, WG und NWG bleiben von den Ausnahmeregelungen unberührt.
Wenn die Wiederherstellungskosten eines beschädigten Gebäudes zum bisherigen (ggf. ungedämmten) Status quo durch Wiedererrichtung von (Außen-)Mauern, Fenstern, Türen, Ersetzung der bisherigen Heizungsanlagen etc. 100.000 Euro kosten, werden im Regelfall 80 Prozent der Wiedererrichtungskosten, d. h. 80.000 Euro, über Hilfen auf der Basis des Aufbauhilfegesetzes 2021 kompensiert.
Falls bei der Wiedererrichtung statt des bisherigen Status quos ein höherer energetischer Standard erreicht wird (z. B. durch Dämmung des gesamten Hauses, Einbau einer EE-Heizungsanlage und eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher etc.) und die Kosten auf insgesamt 150.000 Euro steigen, können in Kumulation mit der Hilfen auf der Grundlage des Aufbauhilfegesetzes 2021 und der BEG maximal 80 Prozent von 150.000 Euro, d. h. im Ergebnis bis zu 120.000 Euro Förderung gewährt werden. In diesem Beispiel besteht für eine Förderung durch die BEG, über die Schadenskompensation der Fluthilfe hinaus, die Möglichkeit bis zu 40.000 Euro Förderung zusätzlich zur Fluthilfe zu gewähren (120.000 Euro - 80.000 Euro Fluthilfe). Sollte die BEG-Förderung einen Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss von über 40.000 Euro vorsehen (z.B. bei Sanierung zu einem EH 55 EE beträgt der Tilgungszuschuss/Zuschuss 45 Prozent von 150.000 Euro), muss die Förderung dann auf max. 40.000 Euro gekürzt werden.
Mehr Informationen können hier abgerufen werden: www.kfw.de/inlandsfoerderung/KfW-Hochwasser-Hilfe/
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Quelle: KfW-Bank
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kunstplaza · 4 years
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nokzeit · 4 years
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»Land hat wirklich Wort gehalten«
_Unser Bild zeigt Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, mit Landrat Dr. Achim Brötel bei der Übergabe des Förderbescheids für den Neckar-Odenwald-Kreis. (Foto: Ministerium)_ ## Landesregierung bewilligt 12,6 Millionen Euro für Glasfaserausbau **Stuttgart.** _(pm)_ Insgesamt 146 Breitband-Projekte für die digitale Infrastruktur in Baden-Württemberg wurden in Stuttgart bewilligt. Digitalisierungsminister Thomas Strobl übergab heute die Förderbescheide mit der Rekordsumme in Höhe von 92,8 Millionen Euro an 63 Zuwendungsempfänger. Insgesamt profitierten 63 Zuwendungsempfänger in 28 Stadt- und Landkreisen. Drei Landkreise werden beim Breitbandausbau sogar mit jeweils zweistelligen Millionenbeträgen unterstützt, darunter auch der Neckar-Odenwald-Kreis. Landrat Dr. Achim Brötel dankte im Rahmen der Übergabe des Bescheids der Landesregierung und ganz besonders Minister Thomas Strobl: "Das Land hat wirklich Wort gehalten. Damit stehen die Voraussetzungen gut, dass wir unseren Weg des konsequenten Glasfaserausbaus auch künftig weiter so fortsetzen können". Seit 2008 seien im Rahmen des kooperativen Ausbaus mit der Telekom und im engen Schulterschluss zwischen dem Landkreis, den Städten und den Gemeinden bereits rund 500 Kilometer neue Glasfaserleitungen im gesamten Kreisgebiet verlegt worden. Als nächstes, so Brötel, gehe es jetzt darum, sämtliche Gewerbegebiete, aber auch alle Schulen direkt an die Glasfaser zu bringen und diejenigen Bereiche, die bisher noch nicht vom Ausbau profitiert haben, konsequent nachzuverdichten. Leistungsfähige Glasfasernetze seien heute ein klarer Standortfaktor. Wenn man nur die geradezu revolutionäre Entwicklung im 3 D-Druck betrachte, dann werde es künftig eben nicht mehr entscheidend sein, wo die Werkbank steht, sondern wo die Glasfaser liegt. Das sei eine riesige Chance für den Ländlichen Raum. Dort, wo es noch bezahlbaren Wohnraum und eine intakte Natur gibt, könne deshalb auch wirtschaftlich morgen und übermorgen noch sehr viel mehr die Musik spielen. Der Neckar-Odenwald-Kreis gehöre schon heute zu denjenigen Kreisen, die landesweit am besten versorgt seien. Trotzdem dürfe man jetzt nicht stehen bleiben, sondern müsse weiter Gas geben. Die finanziellen Rahmenbedingungen dafür seien gut. Der Bund habe bereits 2019 einen Förderbescheid über 15,75 Millionen Euro für den weiteren Ausbau erlassen. Jetzt kämen noch einmal 12,6 Millionen Euro durch das Land dazu. Das entspreche einer Förderquote von 90 Prozent. Gleichwohl gelte es auch weiterhin, dicke Bretter zu bohren. Die größte Hürde sei nicht mehr das fehlende Geld. Momentan gestalte es sich vielmehr weitaus schwieriger, im Rahmen von laufenden Ausschreibungen überhaupt noch Angebote zu erhalten. "Aber wir bleiben natürlich dran. Da geht es in ganz zentraler Weise um die Zukunftsfähigkeit des Neckar-Odenwald-Kreises". Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 4 years
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Umbauarbeiten am Schloss Ortenburg haben begonnen
Umbauarbeiten am Schloss Ortenburg haben begonnen
Vor ziemlich genau einem Jahr hat der Markt Ortenburg (Landkreis Passau) das Wahrzeichen des Ortes gekauft. Genau ein Jahr nach dem Erwerb haben nun zum Jahresanfang die ersten Sanierungsmaßnahmen am Schloss Ortenburg begonnen.
Das Schloss ging für rund 1,5 Millionen Euro in den Besitz der Gemeinde über. Die Förderquote im Rahmen der neu beantragten Städtebauförderung lag bei rund 70 Prozent.…
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