Tumgik
#Machbarkeitsuntersuchung
berlinverkehr · 4 months
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Straßenverkehr: Wo ist das Licht zum Ende des Schlangenbader Tunnels?, aus Senat
19.12.2023 Frage 1: Welches Ergebnis hat die #Verkehrszählung, von der die #Sanierung des #Schlangenbader Tunnels abhängt, erbracht und wie bewertet die Verkehrsverwaltung diese? Frage 2: Hat die Verkehrsverwaltung bereits die endgültige Entscheidung gefällt, den Schlangenbader Tunnel zu #sanieren und anschließend #wiederzueröffnen und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Anwort zu 1 und 2:…
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agradert · 3 years
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Radschnellweg Ost-Route: Schnell am Tor vorbei
Radschnellweg Ost-Route: Schnell am Tor vorbei
Die „Ost-Route“ kann kommen: Die Machbarkeitsuntersuchung für den 23 Kilometer-Radschnellweg ist fertig. Einen touristischen Hotspot umgeht er aber. mehr…
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politik-starnberg · 3 years
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Radlstellplätze, neue Zebrastreifen, viele Bürgeranträge, Parkplatzdebatten und noch mehr Radverkehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Mobilität vom 14.01.2021:
Also heute rechne ich bei über 30 Tagesordnungspunkten erst einmal einem Ende gegen 23:00 Uhr - und bin nachher hoffentlich positiv überrascht. 
17:58 Uhr - noch ist die Besetzung ein bisschen “mau” ... aktuell sind es mehr Zuschauer als Stadträte ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen und der Ausschuss ist beschlussfähig.
Herr Mignoli möchte Punkt 7 um zwei Monate zurückzustellen, da die CSU und die BLS sich auch Gedanken gemacht haben und dass dann zusammen beraten werden sollte.
angenommen: einstimmig 
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu berichten.
TOP 3 Radschnellwegeverbindung München-Starnberg - Vorstellung der Machbarkeitsstudie
Sachverhalt
Die Förderung des Radverkehrs kann einen wichtigen Beitrag in unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens leisten, so kann sie positiv das Mobilitätsverhalten, den Klimawandel oder auch die Lebensgewohnheiten der Bevölkerung beeinflussen. Ausgehend von einer im Jahr 2015 erarbeiteten Potenzialstudie "Radschnellwegeverbindungen in München und Umland" hat die Landeshauptstadt München, das Landratsamt München und der Landkreis Starnberg durch die Dortmunder Planersocietät und das Kölner Planungsbüro VIA eG zwischen Februar 2019 und November 2020 eine vertiefende Machbarkeitsstudie für eine Radschnellwegeverbindung zwischen München, Planegg und Starnberg erarbeiten lassen. Die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie stellt die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung der Infrastruktur dar. Radschnellwegeverbindungen sollen "[...] in einem Entfernungsbereich bis etwa 20 km ein zügiges, attraktives und sicheres Radfahren [..] gewährleisten und so insbesondere bei Berufspendlern Verlagerungen vom Kfz-Verkehr [..] erreichen."1 "Unter Berücksichtigung der Zeitverluste an Knotenpunkten muss eine Fahrtgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h erreicht werden können."2 In diversen Arbeitspapieren, wie bspw. Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) oder auch "Empfehlungen zu Planung und Bau von Radschnellwegen in Bayern", erfolgte im Rahmen der Gutachtenerarbeitung eine Abwägung über Qualitätsstandards für die Umsetzung von Radschnellwegeverbindung für die Region München.
Im Ergebnis präsentiert sich eine Führungsvariante, welche vom einem Ringsystem in der Innenstadt (Kaiser-Wilhelm-Straße, Bahnhofplatz und Wittelsbacher Straße) über die Leutstettener Straße in den Riedener Weg in Richtung Gauting geleitet wird.
In einem nächsten Schritt strebt das Landratsamt nun an, mit den Gemeinden Gespräche hinsichtlich der Festlegung von Streckenabschnitten und kommenden Umsetzungsschritten zu führen. In diesem Zusammenhang wird eine erneute Auseinandersetzung mit den in der Stellungnahme skizzierten Herausforderungen ein wichtiger Prozess werden.
Die Schaffung einer Radschnellwegeverbindung wird grundsätzlich seitens der Verwaltung begrüßt und wird als wichtiger Schritt der Mobilitätswende erachtet. Sie könnte darüber hinaus langfristig zu einer höheren Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet beitragen. Eine Etablierung muss aber auch mit den übrigen Nutzungsansprüchen eines Stadtgefüges in Zusammenhang gebracht, abgewogen und verträglich integriert werden.
Frau Schwarzbauer, die Radverkehrsbeauftragte des Landratsamtes Starnberg, trägt vor:
Hier einige Kernaussagen:
Die Trasse 11 hat sich als generell machbar herausgestellt.
Radschnellverbindungen sind keine Radautobahnen
Geschwindigkeiten möglichst mehr als 20 km/h
Beispiele:
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Es gibt eine Vorzugsvariante
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Kosten im Bereich Starnberg (Anm. d. Verf.: Von mir summiert und grob aus den vorgetragenen Einzelwerten addiert) ca. 3 - 5 Mio. EUR
Steckbrief: Kosten 18,9 Mio. für den Landkreis und 6.8 Mio. EUR für die Stadt Starnberg
Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,99 (bezogen auf die Gesamtstrecke)
Die Umsetzung liegt immer in der Verantwortung der Kommunen.
Die Machbarkeitsstudie soll Diskussionsgrundlage für mögliche Umsetzungen sein.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Er begrüßt die vorgelegten Pläne. Die Zahl der Radpendler steigt. Viele Firmen müssen ihre Radabstellplätze erweitern. Auch Umkleideräume und Duschen werden immer öfter eingerichtet. Die E-Bike-Welle kommt für ihn noch. Man soll sich auf das Machbare konzentrieren. Wir sollten zügig loslegen.
Herr Ardelt (WPS): Er fragt nach der Berechnung des Nutzens. Wie wird der gemessen? 
Frau Münster: Es gab eine Potentialabschätzung auf der Basis der Erfahrungen anderer Studien. Die wurde dann mit vorhandenen Daten ins Verhältnis zu den Kosten gesetzt. Im Bericht wird das noch genau erläutert werden. Auch eine Zunahme durch die neue Verbindung wurde mit berücksichtigt.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Die CSU unterstützt den Radverkehr. Sie möchte inhaltliche Anmerkungen machen. (Anm. d. Verf.: Das ist jetzt vielleicht doch ein wenig zu spät?) Der Riedener Weg ist schon jetzt ausreichend mit Radfahrern belastet. Auch Veränderungen in der Innenstadt sieht sie aus finanziellen Gesichtspunkten skeptisch. 
Frau Münster: Das ist nur eine “Grobstudie”. Ein Bewertungsparameter ist auch die Auswirkung auf die Natur. Das ist genauso wie beim Straßenbau. Auch das ist ein Stück weit berücksichtigt worden. Die Machbarkeitsstudie ist auf Initiative des Landkreises entstanden. Deshalb hat der Landkreis die Kosten übernommen. Die Ergebnisse können von den Gemeinden dann für ihre Aufgaben verwendet werden. Eine Machbarkeitsstudie stellt keine Zwischenlösungen dar. Das ist nicht das Ziel einer Machbarkeitsstudie.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach möglichen Fördermöglichkeiten. 
Frau Münster: Die Machbarkeitsstudie ist die erste Voraussetzung, die jetzt erfüllt ist. Generell gibt es Förderungen.
Beschlussvorschlag
1. Die Machbarkeitsuntersuchung radiale Radschnellverbindung München-Planegg-Starnberg wird zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Gespräche hinsichtlich möglicher Umsetzungsschritte zu führen und diese zur Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität erneut vorzulegen.
angenommen: 9:2
TOP 4 Mobilitätsförderung: Sharing in Starnberg und Ergänzung des ÖPNV
Sachverhalt
Die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs ist eine wichtige Stellschraube in Zeiten von Klimawandel und innerhalb der Mobilitätswende. Sie führt lokal zur Verringerung von Umwelt- und Lärmbelastungen, Feinstaub und CO2-Ausstoß. Öffentliche Räume können durch die damit verbundene Verringerung des Flächenverbrauchs neuartig gestaltet und in ihrer Aufenthaltsqualität gestärkt werden. Flexible Mobilitätsformen können bestehende Angebote des öffentlichen Personennahverehrs ergänzen und eine attraktive Alternative zum motorisierten Privatfahrzeug darstellen.
Verschiedene Mobilitätsformen bieten sich hierfür an:
Ruftaxis: Sie ergänzen den strikten Fahrplan der öffentlichen Personennahverkehr-Busse und können mit modernster Technik effizient Routen planen.
Bike-Sharing: Ein E-Bike-Sharing mit mehreren festen Stationen in Bahnhofsnähe und den topografisch höher gelegenen Ortsteilen Hanfeld und Söcking wäre eine mögliche Ergänzung beziehungsweise. Alternative zu Taxis und Personenkraftwagen. Lastenpedelecs in der Nähe von Supermärkten und Einkaufsmöglichkeiten wären sinnvoll. Zudem fördert Radfahren die Gesundheit der Bürger. Auch Touristen erfreuen sich häufig der Erkundung der Umgebung mittels E-Bike.
E-Scooter: Eine mögliche Ergänzung zu E-Bikes stellen die sogenannten E-Scooter dar. Diese sind vor allem bei jüngeren Nutzern beliebt. Jedoch ist zu beachten, dass in den Großstädten die Erfahrung gemacht wurde, dass E-Scooter oft mit rücksichtlosem Fahrverhalten einhergehen und vor allem von Touristen genutzt werden. Durch spontan abgestellte Scooter wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger eingeschränkt.
stationsgebundene (E)-Car-Sharing Fahrzeuge: Denkbar sind Car-Sharing Angebote für exklusive Nutzerkreise in äußeren Wohngebieten. Die Standorte sind für den Nutzer nahegelegen und weisen eine höhere Verlässlichkeit aufgrund des begrenzten Nutzerkreises auf.
Grundsätzlich wäre eine praktische Realisierung sinnvoll, um die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und das Nutzerverhalten bewerten zu können. Hierbei kann anfangs mit wenigen Fahrzeugen und E- Bikes getestet werden. Wenn es seitens des Ausschusses gewünscht ist, können die verschiedenen Anbieter ihre Konzepte in einer folgenden Sitzung vorstellen.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Er stimmt dem zu. Um Standortvorschläge kümmert sich auch das Landratsamt. Das kann dann synchronisiert werden.
Herr Mignoli (BLS): Ein BLS Mitglied würde fünf Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung stellen. Die Stellplätze sind wohl dann eher das Problem. Müssen Pilotprojekte auch ausgeschrieben werden?
Herr Janik: Bei der Nutzung städtischer Infrastruktur möchte er das schon ausschreiben. Bei fünf bereitgestellten E-Autos wären dann alle Ladesäulen der Stadt belegt. Er möchte erst ein Konzept entwickeln. Und es wäre auch bei dem besagten Angebot Kosten für die Stadt entstanden.
(Anm. d. Verf: Jetzt geht es etwas Hin und Her. Mit Bezug auf den Beschlussvorschlag sind das doch eher Details, die heute noch keine Rolle spielen.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Modell “beschränktes Car-Sharing” klappt woanders gut. Damit sollte man am ehesten starten.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den verschiedenen Anbietern. Um welche Fahrzeuge geht es da? Bieten die öffentliche und beschränkte Modelle an?
Herr Grimmer: Im wesentlichen sind es Anbieter für E-Autos und Car-Sharing-Konzepte. Die Anbieter sind immer auf einen Bereich spezialisiert.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die praktische Umsetzung alternativer, flexibler Mobilitätsformen zu erarbeiten. Bestandteile des Konzepts sind:
Formulierung von übergeordneten Zielsetzungen
Erarbeitung von Standortvorschlägen für E-Car-Sharing
Erarbeitung von Standortvorschlägen für E-Bike-Sharing
Recherche von weiteren ergänzenden Mobilitätsformen wie bspw. Ruftaxi und Kleinbusse 
Zusammenstellung möglicher Anbieter und Kooperationspartner
Die Ausarbeitung soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität vorgestellt werden, um im Anschluss ein mögliches Vergabeverfahren und die praktische Umsetzung von Pilotprojekten vorbereiten zu können.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag Stadtrat Hr. Zirngibl: erstmalige Verleihung eines Umweltpreises 2021 in Starnberg
Sachverhalt
Am 10. November 2020 ging der Antrag von Herrn Zirngibl bei der Verwaltung ein. Die Stadt Starnberg solle 2021 erstmals einen Umweltpreis verleihen. Dieser soll für Firmen sowie Privatpersonen einen Anreiz schaffen, Einsparungen von Strom, Wasser und / oder Emissionen zu erzielen.
Neben dem Energiespar-Förderprogramm wäre der Umweltpreis eine weitere Maßnahme zur finanziellen Motivation der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Starnberg.
Als Hilfestellung, wie genau die Vergabe des Preises aussehen könnte, fügte Herr Zirngibl die "Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau" an.
Wesentliche Punkte der Richtlinien sind:
Privatpersonen erhalten als Preis einen Geldbetrag
Firmen erhalten eine Medaille
Geldbetrag von mindestens 1.500 €, je nach Haushaltsansatz
Vergabe alle zwei Jahre
Ortsgebundene (Wohnsitz, Arbeitsort, Niederlassung) dürfen schriftlich innerhalb einer Frist Personen oder Gruppen vorschlagen
Im UEM wird in nichtöffentlicher Sitzung eine Vorauswahl getroffen
Der Stadtrat entscheidet über Vorschlag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
Der amtierende Bürgermeister und der Agendabeauftragte geben das Ergebnis mit Begründung öffentlich bekannt
Im Vorfeld müsste der Umweltpreis selbstverständlich über Pressemitteilungen beworben werden.
Die Verwaltung schlägt vor, sich an den Richtlinien der Stadt Neuburg zu orientieren.
Eine Realisierung soll entgegen des Antrags frühestens 2022 stattfinden. So müssen keine Haushaltsgelder rückwirkend eingestellt werden und es bleibt ausreichend Zeit, Richtlinien zu erarbeiten sowie den künftigen Preis zu bewerben. 
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Umweltpreise sind keine Umweltpolitik. Er stimmt trotzdem zu.
Herr Weidner (SPD): Er findet das gut. Die STAgenda 21 sollte mit einbezogen werden.
Frau Henniger (FDP): Gibt es für den Blumenschmuckwettbewerb nicht auch nur eine Medaille.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität spricht sich dafür aus, einen Umweltpreis künftig alle zwei Jahre zu vergeben und beauftragt die Verwaltung damit, konkrete Richtlinien für einen Umweltpreis 2022 zu formulieren.
Die nötigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2022 eingestellt werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Es gibt jetzt eine arbeitsschutzbedingte 10-minütige Pause, um sich vom Tragen der vorgeschriebenen FFP2-Masken zu erholen. Sechs Tagesordnungspunkte in einer Stunde - das würde ein Ende der Sitzung nach etwas mehr als 5 Stunden bedeuten - das wäre dann 23:00 Uhr. Also noch liegen wird dann also “in der Zeit”.)
TOP 7 Antrag der BMS-Fraktion vom 05.10.2020; Einrichtung von Querungshilfen im Stadtgebiet Starnberg
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.10.2020 wurde die Beschlussfassung über die Anlage mehrerer Querungshilfen durch einen Antrag zur Geschäftsordnung auf die nächste Ausschusssitzung vertagt. Neben den bereits beantragten Querungshilfen sollen weitere Querungsmöglichkeiten gemäß dem Antrag der BMS vom 05.10.2020 geprüft werden und nach einer Ortsbesichtigung in dieser Sitzung wieder vorgelegt werden. Zudem wird die Querungshilfe in der Riedeselstraße Höhe Alersbergstraße, die mit Schreiben vom 21.09.2020 von Stadtratsmitglied Fiedler beantragt wurde, nachfolgend vorgelegt.
Im Stadtgebiet Starnberg wurden in den vergangenen Jahren mehrere Querungshilfen angelegt, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu verbessern. Nachfolgend werden weitere geplante Querungshilfen aufgelistet. Als Querungshilfen werden hauptsächlich Fußgängerüberwege geprüft.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges (”Zebrastreifen”) gemäß der R-FGÜ (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) lauten wie folgt:
Mindestquerungszahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde und mind. 200 KFZ/Spitzenstunde.
Innerhalb geschlossener Ortschaft Max. 50km/h Höchstgeschwindigkeit
Überquerung max. ein Fahrstreifen je Richtung Beidseitiger Gehweg
Zusätzliche Beleuchtung (andere Farbe, DIN etc.)/Beschilderung Sichtbarkeit (Sichtweiten nach R-FGÜ)
Nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen, Straßen mit grüner Welle etc.
Nicht im Verlauf eines Geh- und Radwegs In Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich
Finanzielle Auswirkungen:
Bei mehreren beantragten Querungshilfen muss zunächst die bestehende Mittelinsel entfernt werden, um stattdessen einen Fußgängerüberweg einzurichten. Die Kosten für den Umbau betragen ca. 11.500 €. Dabei wird die Einrichtung des Fußgängerüberwegs (Beleuchtung, Verkehrszeichen, Markierung) sowie der Abbau der bestehenden Mittelinsel berücksichtigt. Beim damaligen Einbau der Mittelinsel lagen die Kosten bei ca. 4.000 €. Die Kosten für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an Stellen, an denen bisher keine Querungshilfe besteht betragen ca. 10.000 €.
1. Fußgängerüberweg Söckinger Straße Höhe Josef-Fischhaber-Straße
In der Söckinger Straße auf Höhe der Einnmündung Josef-Fischhaber-Straße soll ein Fußgängerüberweg anstelle der bestehenden Mittelinsel markiert werden. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs liegen grundsätzlich vor. Zur Gewährleistung der Sichtachsen müssten noch zusätzliche Haltverbote angeordnet werden. Zu beachten ist allerdings, dass womöglich ein neuer Gefahrenpunkt geschaffen wird, wenn Radfahrer den Fußgängerweg als Querungshilfe nutzen. Zudem befindet sich im unmittelbaren Querungsbereich die Grundstücksfahrt der Groll Kiesbetriebs GmbH & Co., bei welcher mit größeren Lkws in den unmittelbaren Querungsbereich gefahren wird. 
Nach der Ortsbesichtigung wird empfohlen, an dieser Stelle doch ein Fußgängerüberweg zu realisieren. 
Frau Pfister (BMS): Sie möchte nach der Ortsbegehung die Punkte  2, 9 und 10 wieder zurückziehen. Langfristig sollte man immer überlegen, die provisorischen Verbesserungen (Anm. d. Verf.: Ich vermute die in den letzten Jahren entstandenen Querungsinseln.) zu sichereren Querungsmöglichkeiten auszubauen.
2. Fußgängerüberweg Riedeselstraße Höhe Heimgartenstraße
In der Riedeselstraße soll auf Höhe der Einmündung der Heimgartenstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs liegen im Ergebnis nicht vor. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist somit rechtlich unzulässig.
3. Querungshilfe Riedeselstraße Höhe Alersbergstraße:
Mit Antrag von Stadtratsmitglied Fiedler vom 21.09.2020 wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer Querungshilfe in der Riedeselstraße auf Höhe der Einmündung Alersbergstraße beauftragt. Als Begründung wurde aufgeführt, dass somit eine Querungshilfe für die Senioren des Rummelsberger Stifts zur Sportanlage des SV Söcking, zur Gaststätte und zum Spazierengehen geschaffen wird. Die weiteren Voraussetzungen für die Einrichtung einer Querungshilfe, insbesondere die ausreichenden Sichtbeziehungen, müssen unter Beteiligung der Fachstellen geprüft werden, wenn die bauliche Maßnahme grundsätzlich erfolgen soll. In diesem Zuge werden ebenfalls die Kosten der Maßnahme eruiert.
4. Fußgängerüberweg Hanfelder Straße Höhe Josef-Fischhaber-Straße
Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs liegen somit im Ergebnis nicht vor, wodurch die Einrichtung rechtlich unzulässig ist.
Empfehlung der Verwaltung:
Da hier bereits eine bauliche Lösung mithilfe einer Mittelinsel eingerichtet wurde soll die bestehende Querungshilfe beibehalten werden, auch unter Berücksichtigung der Kosten. Mittelinseln haben den Vorteil, dass sich Fußgänger beim Queren auf die verschiedenen Fahrtrichtungen der Kraftfahrzeuge einzeln konzentrieren können.
5. Fußgängerüberweg Hanfelder Straße Höhe Bozener Straße Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs liegen somit im Ergebnis nicht vor, wodurch die Einrichtung rechtlich unzulässig ist.
Empfehlung der Verwaltung: 
Auch an dieser Querungsstelle empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Mittelinsel beizubehalten.
6. Fußgängerüberweg Hanfelder Straße Höhe Heimgartenstraße
Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs liegen somit im Ergebnis nicht vor, wodurch die Einrichtung rechtlich unzulässig ist.
Empfehlung der Verwaltung:
Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung, auch an dieser Querung die bestehende Mittelinsel beizubehalten.
Frau Pfister (BMS): Sie hält einen Zebrastreifen an der Joseph-Fischhaber-Straße für erforderlich. Das Angebot ist aktuell überschaubar. Die ungesicherten Querungshilfen müssen unbedingt sicherer werden. Die sind zwar besser als nichts, aber die haben ihre Tücken. Die erforderlichen Verkehrsstärken sind in Ausnahmesituationen nicht unbedingt als Bedingung heranzuziehen. Sie möchte mehr barrierefreie gesichterte Querungsmöglichkeiten über die Hanfelder Straße. 
(Anm. d. Verf.: Ein Zebrastreifen auf der Hanfelder Straße genau zwischen den Einfahrten der Joseph-Fischhaber-Straße und der Max-Emauel-Kant Straße - da wo jetzt die Querungshilfe ist - halte ich für gefährlich, nicht nur aufgrund von einem möglichen Anfahren am Berg. Denn an einem Zebrastreifen haben die Fussgänger Vorfahrt.)
Herr Mignoli (BLS): Die Insel ist schon ein Grund langsamer zu fahren. An der Stelle würde auch eine Bedarfsampel sinnvoll sein.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Ausschlusskriterien sind oft zu wenig Fussgänger oder zu hohes Verkehrsaufkommen. Das beißt sich etwas und widerspricht sich zum Teil selbst. 
Herr Janik: Hier sind es aber die vielen Autos und nicht zu wenig Fußgänger.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie sagt zur Scheinsicherheit, dass gerade diese Ecke recht schwierig ist. (Anm. d. Verf.: Das sehe ich genauso.)
Herr Zirngibl (CSU): Er benützt oft die Querungshilfen. Die sind toll, aber den Bürger ist zu erklären, dass da auch langsam gefahren werden sollte. Auch sind die zum Teil zu schmal. In der Hanfelder Straße werden die Querungshilfen noch schneller durchfahren. Die aktuelle Stelle ist recht gefährlich. 
Frau Pfister (BMS): Vieles spricht dort für einen Zebrastreifen. Laut Richtlinie kann auch dort trotz Verkehrsstärke ein Zebrastreifen eingerichtet werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Kann man nicht provisorisch die Straße im Bereich der Querungshilfen mal verengen, damit die Autofahrer langsamer fahren?
Herr Zirngibl (CSU): In Martinsried wurde das vorbildlich gelöst.
7. Querungshilfe Leutstettener Straße Höhe Lebenshilfe
Empfehlung der Verwaltung:
Die Einrichtung des Fußgängerüberwegs ist grundsätzlich möglich, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt, den Fußgängerüberweg trotz der Nähe zum Fußgängerüberweg am Rondell einzurichten.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach dem unbeleuchteten Zebrastreifen am Rondell Starnberg Nord? (Anm. d. Verf.: Ich weiß, das war etwas “Off-Tonic”, aber es passte hier am Ehesten zum Thema.)
Herr Bauer: Die soll im Frühjahr 2021 eingerichtet werden.
8. Maximilian-von-Dziembowski-Straße Höhe Alter Berg
Im Ergebnis ist die Anordnung eines Fußgängerüberwegs an den genannten Standorten rechtlich nicht zulässig. Bei der Ortsbesichtigung kann die genaue beabsichtigte Lage der Querungshilfe nochmals festgelegt werden.
9. Josef-Fischhaber-Straße Höhe Lenbachstraße
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist im Ergebnis hier rechtlich unzulässig.
10. Andechser Straße Höhe Bründlwiese
Die Einrichtung einer Querungshilfe wurde bereits von Seiten des Landratsamtes Starnberg 2017 geprüft und abgelehnt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist im Ergebnis somit rechtlich unzulässig.
Beschlussvorschlag
1. Ein Fußgängerüberweg in der Söckinger Straße Höhe Josef-Fischhaber-Straße kann aufgrund Ortsbegehung eingerichtet werden.
angenommen: einstimmig
2. Ein Fußgängerüberweg in der Riedeselstraße Höhe Einmündung Heimgartenstraße wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
3. Eine Querungshilfe in der Riedeselstraße wird nicht wie beantragt eingerichtet. Stattdessen wird ein alternativer Standort weiter in Richtung Andechser Straße geprüft und dem Ausschuss weidervorgelegt.
angenommen: einstimmig
4. Ein Fußgängerüberweg in der Hanfelder Straße Höhe Einmündung Josef-Fischhaber-Straße wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die bestehende Mittelinsel soll beibehalten werden.
Antrag Herr Mignoli: Aufstellen einer Bedarfsampel 
abgelehnt: 6:6
Beschlussvorschlag Verwaltung:
angenommen: 8:4
5. Ein Fußgängerüberweg in der Hanfelder Straße Höhe Einmündung Bozener Straße wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die bestehende Mittelinsel soll beibehalten werden.
angenommen: 9:3
6. Ein Fußgängerüberweg in der Hanfelder Straße Höhe Einmündung Heimgartenstraße wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die bestehende Mittelinsel soll beibehalten werden.
angenommen: 9:3
Antrag Dr. Sengl (B90/Grüne): Verengung vor den Querungsinseln (zu den Beschlüssen 4./5./6.)
angenommen: einstimmig
7. Ein Fußgängerüberweg in der Leutstettener Straße Höhe Lebenshilfe wird eingerichtet.
angenommen: 11:1
8. Ein Fußgängerüberweg in der Maximilian-von-Dziembowski-Straße auf Höhe der Einmündungen von Alter Berg und Auersberg wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
angenommen: einstimmig
9. Ein Fußgängerüberweg in der Josef-Fischhaber-Straße auf Höhe der Einmündung Lenbachstraße wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
10. Eine Querungshilfe in der Andechser Straße auf Höhe Bründlwiese wird nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
(Anm. d. Verf.: Ist dann jetzt die umfangreiche “Zebrastreifeninitiative” über  das Ziel hinausgeschossen? Wobei es ja dann auch die Aufgabe der Stadt ist, die Vorschläge aus dem Stadtrat zu prüfen - siehe TOP 12.)
TOP 7 Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2020; Einführung von zwei Pendelbuslinien und einer innerstädtischen Ringbuslinie
vertagt
TOP 8 Parkplatzsituation Kreissparkasse; Flächen für die Feuerwehr Ludwigstraße, Wittelsbacherstraße
Sachverhalt
In der Ludwigstraße im Abschnitt zwischen Wittelsbacherstraße und B2 wurden die Parkplätze mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 10.04.2018 neu geordnet. Durch die CSU-Fraktion wurde mit Schreiben vom 22.05.2019 beantragt, die ursprüngliche Parksituation der Ludwigstraße wiederherzustellen. Daraufhin wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 26.06.2019 beschlossen, dass eine Änderung der Parkplatzmarkierung vorerst nicht durchgeführt wird. Zudem wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Anordnung von Parkplätzen im Umfeld der Sparkasse von den Fachbehörden prüfen zu lassen und die Angelegenheit wieder vorzulegen. Neben den Parkplätzen in der Ludwigstraße wurde somit auch die Parkplatzsituation in der Wittelsbacherstraße geprüft. 
Der Fahrversuch wurde am 11.12.2020 durchgeführt.
Im Ergebnis müssen die Parkplätze in der Wittelsbacherstraße größtenteils entfallen, da die Flächen für die Feuerwehr aus dem Brandschutzplan beim Fahrversuch bestätigt werden konnten. 
Die Debatte:
Herr Zirngibl (CSU): Dem Gewerbe wird durch die wegfallenden Parkplätze weiter geschadet. (Anm. d. Verf.: Es soll ja auch Kunden geben, die nicht mit dem Auto kommen. Natürlich gibt es auch Kunden mit Auto. Aber für mich wird ein bisschen zu viel auf diesen Zusammenhang gepocht - und zumeist auf der Basis individuelle Einschätzungen - da will ich mich auch gar nicht ausnehmen.) 
Herr Janik: Der Brandschutz kann nicht einfach so außer Acht gelassen werden.
Herr Mignoli (BLS): Wen will die Feuerwehr von der Glasfront retten? Ist das nicht woanders in der Stadt auch dann viel zu eng? (Anm. d. Verf.: Nicht noch mehr schlafende Hunde wecken - reicht nicht dieser?)
Herr Janik: Die Leute retten sich aufs Dach.
Herr Mignoli (BLS): Wenn wir die Parkplätze alle weg machen, dann haben wir auch kein Gewerbe mehr. Wir müssen auch neue Parkplätze schaffen - zum Beispiel auf dem Tutzinger Hof Platz. Was wünschen sich die Händler? 
Frau Pfister (BMS): Hier gibt es heute keine Wahl. Sie sorgt sich bei den wegfallenden Parkplätzen um die steigenden Geschwindigkeiten aufgrund der dann breiteren Straße. Vielleicht kann man da durch andere Lösungen etwas entgegenwirken.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Sie fragt nach einer möglichen Verlegung von Parkplätzen in der Wittelsbacherstraße.
Herr Janik: Da ist es zu eng. Wir prüfen das aber gerne noch einmal.
Frau Henniger (FDP): Sie möchte mit dem Vorurteil aufräumen, dass fehlende Parkplätze den Handel töten. Das wird in Starnberg nicht anders sein. Sie fragt zur Ludwigstraße und den Parkplätzen. 
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse des Fahrversuchs zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unzulässigen Parkplätze in der Wittelsbacherstraße und der Ludwigstraße zu entfernen.
angenommen: 11:1
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, einen Behindertenparkplatz auf der südlichen Straßenseite der Ludwigstraße zwischen der Zufahrt zu Hauptstraße Hausnummer 9 und der Tiefgaragenzufahrt zur Sparkasse auszuweisen.
angenommen: 10:2
(Anm. d. Verf.: Frau/man könnte jetzt fast denken, dass man den schlafenden Hund lieber hätte nicht wecken sollen?)
Antrag Herr Migoli:
Suchen von Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher oberirdischer Stellplätze
abgelehnt: 6:6
(Anm. d. Verf.: Manchmal habe ich das Gefühl, dass es gemäß der geführten Debatten jetzt schon gar keine Parkplätze mehr für Pkw in der Starnberger Innenstadt geben würde. Da wird um jeden einzelnen Platz teilweise “gekämpft”. Selbst ohne Parkhäuser gibt es in Starnberg meiner Meinung nach immer noch nicht wenige oberirdische Stellplätze für Pkws.)
TOP 9 Antrag UWG vom 30. November 2020 zur Umwandlung zweier Parkplätze in der Maximilianstraße mit je fünf Radabstellbügeln
Sachverhalt
Am 30.November 2020 reichte die Stadtratsfraktion UWG einen Antrag zur Umwandlung zweier Parkplätze in der Maximilianstraße in Radabstellanlagen mit je fünf Radabstellbügeln pro Parkplatz ein. Dabei soll ein Parkplatz in der nördlichen und ein Parkplatz in der südlichen Maximilianstraße umgewandelt werden. Die Maßnahme wäre zunächst auf zwei Jahre befristet. 
Begründet wird der Antrag damit, dass die Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr entlastet werden sollte. Dieser Umstieg auf andere Verkehrsmittel wäre ein wichtiger Baustein. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass im Zuge der Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel für den Radverkehr Abstellmöglichkeiten bereitgestellt werden sollen, welche nicht als störend wahrgenommen werden.
Als Variante 1 könnten die sonst verwendeten Fahrradanlehnbügel durch die Verwaltung bestellt werden. Die Verwaltung verwendet das Modell Ferro BECKbike F9. Die Empfehlung wäre hier die Stahlbügel mit Holzauflage zu wählen, da sonst beim Anlehnen der Fahrräder stets der Lack abgekratzt wird (Bsp. Radabstellanlagen Rheinlandstraße Gymnasium und Tutzinger-Hof-Platz). Der Einbau erfolgt über die Rahmenvertragsfirma Schulz. Die geschätzten Kosten zur Herstellung der Radabstellanlagen belaufen sich auf 10.000 € (brutto).
Als Variante 2 könnte auch ein Modell, welches in Landsberg a. Lech eingesetzt wurde, genutzt werden. Dieses Modell ist eine Sonderkonstruktion der Stadt Landsberg a. Lech, welche gemeinsam mit dem Büro Lohrer Hochrain Landschaftsarchitekten aus München entwickelt wurde. Die Herstellungskosten liegen uns derzeit nicht vor und werden nach Befürwortung in Erfahrung gebracht.
Die Umsetzung der Radabstellanlagen könnte im Folgejahr 2021 erfolgen.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Er nimmt Bezug auf den vorherigen Tagesordnungspunkt. Er wartet, dass der Handel mal aufsteht. Da wandern Bürger schon in andere Städte aus.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Fünf Radstände versus ein Auto. Mit dem Parkleitsystem würden die Parkgaragen besser genutzt werden können.
Frau Pfister (BMS): Wieviel Räder pro Parkplatz? 
Herr Dr. Schüler (UWG): Es sind gemäß Beschluss 4 je Stellplatz, also Platz für je 8 Fahrräder je Stellplatz.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Warum ist die Firma schon im Beschluss festgelegt? 
Herr Janik: Das ist unsere Tiefbaurahmenvertragsfirma.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie sieht keinen Bedarf. Sie stellt sich lieber auf den Gehweg vor die Geschäfte.
Herrn Zirngibl (CSU): Er beantragt, den Antrag zurückzustellen. “Warten wir noch 1,5 Jahre.” Damit setzen wir ein Zeichen für das Gewerbe.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach dem Verhältnis der von der Stadt  bereitgestellten öffentlichen Flächen für Pkws und Radfahrer - gefühlt 100% für Pkw : 0% für Fahrräder. Ihm geht es auch um ein Zeichen, dass die Stadt ihre Flächen nicht nur für parkenden PKWs zur Verfügung stellt - um ein wenig Gleichberechtigung. Gegen Autos, die vor den Geschäften auf dem Gehweg parken, hätten sicher alle etwas. 
Herr Zirngibl (CSU): Es gibt auch Ältere, die auf das Auto angewiesen sind. (Anm. d. Verf.: Als wenn es abzüglich der zwei beantragten wegfallenden keine weiteren Parkplätze in der Stadt gäbe.)
Antrag: Zirngibl (CSU): Zurückstellung des Antrags
abgelehnt: 4:9
Frau Fohrmann (CSU): In Münster sind die Radbügel am Rand von Plätzen und Flächen und nicht an Straßen. Warum ist das hier jetzt so?
(Anm. d. Verf.: Da die Maximilianstraße - unsere Einkaufsstraße - keine größeren Fläche mit Platzcharakter hat, können die Stellplätze hier eben nur “an der Straße” oder auch nur “neben dem Gehweg” umgesetzt werden.)
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschließt die Radabstellanlagen mit je vier Bügeln umzusetzen.
angenommen: 8:4
2. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschließt die Variante Ferro BECKbike F9 einzubauen.
angenommen: 8:4
3. Die Kosten für die Umsetzung wird über die Verwaltungshaushaltstelle 6300.5131 -Straßenunterhalt von Plätzen und Wegen verbucht.
angenommen: 9:3
(Anm. d. Verf.: Bin ich jetzt das Feindbild des Einzelhandels? Zumindest wohl für diejenigen, die nur Kunden haben, die ausschließlich mit dem Pkw anreisen. Die Zukunft wird zeigen, ob eine beruhigte Innenstadt nicht doch mehr Kunden anzieht.)
(Anm. d. Verf.: Es gibt jetzt die nächste arbeitsschutzbedingte 10-minütige Pause, um sich vom Tragen der vorgeschriebenen FFP2-Masken zu erholen. 9 Tagesordnungspunkte in zwei Stunden - das würde ein Ende der Sitzung nach etwas mehr als 7 Stunden bedeuten - das wäre dann eher 01:00 Uhr. Also noch liegen wird dann wohl nicht mehr “in der Zeit”.)
TOP 10 Überprüfung von Verkehrszeichen im Stadtgebiet Starnberg; Vorlage des Ergebnisprotokolls
Sachverhalt
Durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.06.2020 zur Überprüfung der Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit von Verkehrszeichen im Stadtgebiet Starnberg wurde eine Verkehrsschau durch die Stadtverwaltung unter Beteiligung der Fachstellen durchgeführt. Die Verkehrsschau beruht auf einer Auflistung von Verkehrszeichen, die vom örtlichen Fahrschullehrer Herrn Thomas Schubert erstellt wurde. Zum Punkt 10 des Protokolls "Unterführung Perchastraße/Josef-Jägerhuber-Straße" soll nachfolgend einzeln beschlossen werden:
Die Unterführung soll für den Mofaverkehr freigegeben werden. Es bestehen keine verkehrssicherheitsrechtlichen Bedenken, die einer Durchfahrt von Mofas entgegen stehen. Die Fahrbahnbreiten und die Sichtbeziehungen sind ausreichend. Zudem besteht für Mofafahrer, abseits der verkehrsbelastenten B2, ansonsten keine Möglichkeit die Bahnlinie zu queren. Es ergibt sich auch keine zusätzliche Lärmbelastung für die Anwohner. Die Lärmimmissionen sind geringer, als die der vorbeifahrenden Züge der Bahnlinie. Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass die Unterführung für den Mofaverkehr freigegeben wird.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der weiteren Punkte in Kurzfassung aufgeführt:
1. Entfernung der Zeichen Nr. 260 StVO an den Einmündungen zum „Quartier Tempo 30- Zone“ im Bereich zwischen der Hanfelder Straße und Bahnhof Nord 
Die Beschilderung als Zone mit "Anlieger frei"-Regelung soll bestehen bleiben, da sich die Verkehrsbelastung in diesem Gebiet verringert hat. In der Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2020 wurde beschlossen, dass die Regelung bis auf Weiteres beibehalten werden soll.
2. Vorverlegung der Haltelinie Kreuzung Leutstettener Straße/Münchner Straße
Aufgrund der Gewährleistung der Schleppkurven für größere Fahrzeuge soll die Haltelinie an der bisherigen zurückversetzten Position verbleiben.
3. Hanfelder Straße Kreuzung Riedeselstraße; Fahrstreifenbegrenzung des Abbiegestreifens
Es wird eine Leitlinie als Fahrstreifenbegrenzung zur besseren Orientierung für den Verkehr in Fahrtrichtung Hanfeld markiert. Dadurch wird ein geregeltes Einordnen und ein besserer Verkehrsfluss erreicht.
4. Ortstafel Söcking
Mit dem Landratsamt wurde bei einem Abstimmungstermin am 15.06.2020 so verblieben, dass das Ortsschild vorerst am aktuellen Standort bestehen bleibt, bis eine entsprechende Anweisung erfolgt.
5. Umfahrung Hanfeld – Tempo 70
Der Abschnitt mit Tempo 70 wird auf den Bereich zwischen der Einmündung Hanfeld Nord (Mühltaler Straße) und der Waldkreuzung eingegrenzt. Im Bereich zwischen der Einmündung Hanfeld Nord und Taubenhüll wird die Temporeduzierung mit dem kreuzenden Radverkehr in diesem Bereich begründet. Im Straßenabschnitt bei Taubenhüll bestand bereits vor der Anordnung im gesamten Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70. Diese wurde aufgrund der Bushaltestelle sowie der zwei Ausfahrten des Weilers Taubenhüll eingerichtet. Daher soll Tempo 70 in diesem Bereich weiterhin gelten und um den kurzen Abschnitt bis zur Waldkreuzung erweitert werden.
6. Fahrradaufstellfläche Rheinlandstraße am Ende des Einbahnstraßenabschnitts
Da die aktuelle Regelung nicht eindeutig ist und teilweise zu unklaren Verkehrssituationen führt, wird die Markierung angepasst. Die Radfahrer werden vom bestehenden Radweg gerade auf die Fahrbahn und parallel zum gegenüberliegenden Schutzstreifen geführt. 
7. Pfeilmarkierungen am Seufzerberg
Die Polizeiinspektion Starnberg spricht sich für eine Vorankündigung der Abbiegespuren in der Bahnhofstraße aus. Das Landratsamt Starnberg sieht derzeit keine Notwendigkeit dazu, da die Pfeile früh genug erkennbar sein sollen. Von Seiten der Stadt wird die Markierung als sinnvoll angesehen, da aufgrund des vorhandenen Rückstaus die bestehenden Pfeile nicht immer eingesehen werden können. Darüber hinaus soll auf die untypische Einordnung für den geradeaus fahrenden Verkehr auf der linken Fahrbahnseite hingewiesen werden. Daher wird ein entsprechender Antrag beim Landratsamt gestellt.
8. Abbiegemarkierungen; Kreuzung am Tutzinger Hof-Platz
Die Abbiegelinien sollen zur besseren Orientierung an der fünfarmigen Kreuzung wieder erneuert werden. Die Planung für die Erneuerung der Linien liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes Starnberg. Daher wird ein entsprechender Antrag an das Landratsamt gestellt. Anschließend erfolgt die Ausführung der Markierung im Kreuzungsbereich von Seiten der Stadt Starnberg, da der Unterhalt der B2 innerhalb der Ortschaft in der Zuständigkeit der Stadt liegt.
9. "Anlieger frei"-Beschilderung an der Fahrradstraße Perchastraße
Die vorhandene „Anlieger frei"-Beschilderung wird durch das Zusatzzeichen "Kraftfahrzeugverkehr", ersetzt damit die Straßen im Bereich Perchastraße/Uhdestraße/Schiffhüttenweg uneingeschränkt befahrbar sind.
10. Unterführung Perchastraße/Josef-Jägerhuber-Straße
Über die Angelegenheit wird als eigener Punkt in der Beschlussvorlage beschlossen (s.o.).
11. Fahrradstraße Riedener Weg
Die Fahrradstraße wurde in Verbindung mit der Tempo 30-Zone im Quartier zwischen Hanfelder Straße und Bahnhof Nord gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 11.12.2017 ausgewiesen. Grundsätzlich gilt nach der VwV StVO, dass Fahrradstraßen immer dann in Betracht kommen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. In der Sitzung des Projektausschusses Verkehrsentwicklung am 21.10.2020 wurde die Thematik erneut vorgelegt. Die aktuelle Regelung soll aufgrund der Verkehrsentlastung für den Riedener Weg bestehen bleiben.
12. Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
In Starnberg befinden sich am Ende mehrerer Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese sind überflüssig, da die auf dieser Strecke gültige Geschwindigkeitsbeschränkung streckenbezogen ist. Eine Aufhebung des Tempolimits am Ende einer Straße ist somit nicht notwendig. Die überflüssige Beschilderung soll entfernt werden.
13. Aufgeweitete Radaufstellflächen Söckinger Straße/Leutstettener Straße
Die Aufstellfläche in der Söckinger Straße soll entfernt werden, da die Radfahrer keine Möglichkeit haben an den wartenden Kfz-Fahrzeugen vorbeizufahren, um auf die aufgeweitete Radaufstellfläche zu gelangen. Die Aufstellfläche in der Leutstettener Straße soll beibehalten werden, da diese über den für Radfahrer freigegebenen Gehweg erreichbar ist.
14. Lüderitzstraße Vorfahrtsregelung
Da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt bzw. weil sich die Einmündung hinter einem abgesenkten Bordstein befindet, ist von der Lüderitzstraße Vorfahrt zu gewähren – auch ohne Beschilderung. Das Zeichen Nr. 301 StVO ist somit überflüssig und soll entfernt werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Es geht um Punkt 5. Wird Tempo 100 km/h zwischen Kreise und Ortsschild empfohlen?
Herr Janik: So ist es rechtmäßig.
Herr Weidner (SPD): Bei der Einmündung aus Richtung Mühlthal. Da ist 100 km/h viel zu gefährlich.
Herr Janik: Es ist laut Polizei kein Unfallschwerpunkt. Es ist nicht wünschenswert, aber die rechtmäßige Variante.
Frau Pfister (BMS): Wenn man bis zum Ortsschild 100 km/h fahren kann, ist das gefährlich.
Herr Weidner (SPD): Wir sollten das trotzdem nicht so entscheiden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Manchmal ist auch die StVO mal zu ändern.
Frau Pfister (BMS): Werden bei den Neumarkierungen unter Punkt 8 die Radfahrer mehr berücksichtigt?
Herr Janik: Da ist bisher nichts angedacht.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach Punkt 13. 
Herr Janik: Er ist bisher noch nie bedrängt worden, wenn er als Radfahrer als Erstes an der Ampel steht. 
Herr Dr. Schüler (UWG): Auch er hat in den letzten 15 Jahren noch nie ein Fahrzeug direkt neben sich gehabt, wenn er mit dem Fahrrad als Erster im Trog an der Ampel stand.
(Anm. d. Verf.: Da ist wohl damals ein wenig zu schnell der Punkt 13. umgesetzt worden?)
Beschlussvorschlag
1. Die Unterführung zwischen Perchastraße und Uhdestraße wird für Mofas freigegeben (Punkt 10. des Ergebnisprotokolls). Der Gehsteig ist in geigneter Weise kenntlich zu machen.
angenommen: einstimmig
2. Die einzelnen Punkte des Ergebnisprotokolls (1. – 4. 6. - 9., 11. – 12, 14.) werden, wie im Ergebnisprotokoll dokumentiert, umgesetzt bzw. beibehalten.
angenommen: einstimmig
2. Der einzelnen Punkt 5 nicht umsetzen. (Tempo 70 zwischen Kreisel und Ortseingang und auf der Hanfelder Umgehung.)
angenommen: 11:1
3. Der einzelne Punkt 13. (Söckinger Straße) wird umgesetzt. 
angenommen: 9:3
4. Der einzelne Punkt 13. (Leutstettener Straße) wird umgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag der Stadtratsfraktion CSU; Ausbau/Verbesserung der Radinfrastruktur
Sachverhalt
Mit Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 23.09.2020 wurden zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau und zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur beantragt.
1. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
1.1 Fahrradschutzstreifen
Die Voraussetzungen zur Installierung eines Fahrradschutzstreifens sind gemäß der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO), eine Fahrbahnbreite von mind. 7 Metern (Schutzstreifen jeweils 1,50 m und Fahrbahn 4,0 m), entsprechende Verkehrsbelastungen des Straßenzuges, die zu einer Schutzbedürftigkeit des Radverkehrs führen und keine entsprechenden Geschwindigkeitsreduzierungen im betroffenen Straßenzug, die eine Schutzwirkung für den Radverkehr implementieren. 
Die Schutzstreifen sollen unter anderem im Zuge der Staatsstraßen Possenhofener Straße, Würmstraße, Berger Straße und Buchhofstraße angelegt werden. 
Im Hinblick auf die Fahrradschutzstreifen im Zuge der Buchhofstraße verweist die Verwaltung auf die Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes Weilheim und der Polizeiinspektion Starnberg im Rahmen der Planungen zum Umbau der Kreuzung Berger Straße/Buchhofstraße. 
Im Zuge der Söckinger Straße, Andechser Straße, Riedeselstraße und Prinz-Karl-Straße wird Seitens der Verwaltung und in Abstimmung mit dem Alltagsradroutennetz derzeit die Möglichkeit der Installierung von Fahrradschutzstreifen noch abschließend geprüft.
Im Zuge der Prinz-Karl-Straße kann bereits mitgeteilt, werden, dass die Möglichkeit einer solchen Verkehrsanlage für Radfahrer aufgrund der Straßenbreite ausschließlich im Straßenabschnitt zwischen Einmündung Andechser Straße und Überleitung auf den straßenbegleitenden benutzungspflichtigen Geh- und Radweg erfolgen kann. Jedoch muss der Schutzstreifen im Bereich des Fußgängerüberweges und der Bushaltestelle unterbrochen werden, sodass keine tatsächliche Durchgängigkeit entsteht. Im weiteren Verlauf der alten Prinz-Karl-Straße ist mangels ausreichender Breiten eine Installierung nicht möglich.
In der Riedeselstraße ist bereits ein einseitiger benutzungspflichtiger Geh- und Radweg zwischen der Bushaltestelle "Wankstraße" und der Einmündung zur Hanfelder Straße vorhanden. In diesem Bereich ist ein Fahrradschutzstreifen nicht installierbar. Im Bereich zwischen der Bushaltestelle "Wankstraße" und der Einmündung zur Andechser Straße fallen mit Installierung des Fahrradschutzstreifens die Parkplätze entlang des Straßenzuges weg. Weiter muss der Fahrradschutzstreifen im Bereich der Bushaltestellen und der Fußgängerbedarfsampel unterbrochen werden. Zur abschließenden Beurteilung bedarf es jedoch einer Straßenvermessung.
Im Zuge der Söckinger und Andechser Straße ermöglichen die vorhandenen Straßenbreiten nach erster Einschätzung die Installierung eines beidseitigen Fahrradschutzstreifens. Jedoch sollten in den bergabfahrenden Bereichen beider Straßenzüge die Fahrradschutzstreifen jeweils in Fahrtrichtung bergab aufgehoben werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit ist das Mitfahren im fließenden Verkehr möglich. Weiter fallen die Parkplätze im Verkehrsraum im gesamten Straßenverlauf weg und im Bereich der Bushaltestellen und der Fußgängerüberwege ist der Fahrradschutzstreifen zu unterbrechen. Die Schutzstreifen würde, aufgrund der Fahrbahnbreiten auf Höhe des Brückenbauwerks über den Maisinger Bach enden, sodass für den weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Bundesstraße B2 keine Radverkehrsanlage installierbar ist. Zur abschließenden Beurteilung wird eine Straßenvermessung des gesamten Straßenzuges benötigt. 
Aufgrund der erheblichen Kosten einer Straßenvermessung wird derzeit an einem Maßnahmenkatalog zur gesamtheitlichen Förderung des Radverkehrs im Stadtgebiet Starnberg erarbeitet. 
Für den Ortsteil Söcking werden derzeit ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept sowie ergänzend für zwei Schwerpunktbereiche Vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 BauGB durchgeführt. Es wird als zielführend erachtet, die im Antrag aufgeführten Missstände für Söcking in das Gutachten aufzunehmen und Umbaumaßnahmen schrittweise gebündelt, nach Möglichkeit unter Verwendung entsprechender Fördermittel, umzusetzen. Eine Fertigstellung des Gutachtens wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet, im Frühjahr 2021 soll nochmals die Öffentlichkeit zu dem Thema beteiligt werden.
1.2 Alternative Wegführung zur Hanfelder Straße
Der Antrag für die alternative Radwegeverbindung zum Schutzstreifen an der Hanfelder Straße über Blumensiedlung, Am Hochwald und Angerweidestraße wird aufgrund der zentralen Zuständigkeit landkreisweit beim Landratsamt Starnberg gestellt. Für die Maßnahme (Beschilderung, etc.) ist die Stadt Starnberg Kostenträger. Haushaltsmittel wurden hierfür geringfügig im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.
1.3 Ausbau der Radwegbeschilderung
Der Ausbau der Radwegbeschilderung mit der sogenannten FGSV-Beschilderung obliegt zuständigkeitsmäßig beim Landratsamt Starnberg und wird auf Antrag der Stadt Starnberg geprüft und entschieden. 
1.4 Radtourenangebote
Des Weiteren wurde der Ausbau der Radtourenangebote auf den Seiten der gwt Starnberg GmbH und die Integration der Touren auf den entsprechenden Portalen beantragt. Die Anfrage wird an das Landratsamt Starnberg weitergegeben.
1.5 Einmündung Percha
An der Einmündung des Radweges vom Schiffbauerweg zum Radweg entlang der B2 bestehen ungünstige Sichtbeziehungen. Daher wird ein Rückschnitt der Büsche im unmittelbaren Einmündungsbereich erfolgen. Das vorhandene Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" soll erneuert werden. Das vorhandene Werbeschild wird entfernt.
Ergänzend hierzu wurde ein Hinweis aus der Bürgerschaft geäußert, dass der im Schiffbauerweg verlaufende Radweg auf Höhe der "Seestub'n" sowie im südlichen Bereich des Stellplatzbereiches ebenfalls aufgrund des Bewuchses und der ein- und ausparkenden PKW unübersichtlich sei und Gefahrensituationen hervorrufen würde. Eine alternative Führung des Radverkehrs westlich der Seestub'n entlang des Ufers ist derzeit nicht freigegeben und müsste mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Die Flächen sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
1.6 Fahrbahnmarkierungen
An der Einmündung des Buzentaurwegs zur Berger Straße liegen die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rotmarkierung vor. Die Radfahrerfurt soll den Richtlinien entsprechend markiert werden und die Radwegabschnitte neben der Einmündung erkennbar verbinden. An der Einmündung des Schiffbauerwegs in den Radweg entlang der Berger Straße liegen die Voraussetzungen nicht vor, da hier eine Vorfahrtsregelung mit "rechts-vor-links" zwischen den beiden Radwegen besteht. Die Rotmarkierung kann nur entlang einer vorfahrtsberechtigten Straße angelegt werden.
1.7 Söcking – Bordstein Einmündung Alpspitzstraße
Die Radverkehrsführung im Bereich der Einmündung Alpspitzstraße und dem Ortsende Richtung Hanfeld erfolgt mit Überleitung auf den benutzungspflichtigen Geh- und Radweg nach der Einfriedung des letzten Anwesens. Die Führung des Radverkehrs über den Gehweg zwischen Alpspitzstraße und Ortsende ist mangels ausreichender Breiten nicht möglich.
Die Absenkung ist für die Nutzung durch Fußgänger regelkonform ausgestaltet. Eine Absenkung ist nicht erforderlich.
1.8 Söcking – Alter Berg
Die Verkehrssituation am Gehwegabschnitt von Alter Berg soll verbessert werden. Die Beschilderung mit Gehweg und "Radfahrer frei" bleibt bestehen, da die Breiten für eine gemeinsame Führung des Geh- und Radverkehrs gegeben sind. Der Radverkehr könnte ansonsten alternativ nur über die vielbefahrene und uneinsichtige Maximilian-von-Dziembowski-Straße fahren. Der Radfahrer hat nach der aktuellen Beschilderung grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Der neuralgische Punkt im Einmündungsbereich Alter Berg/An der Bohle soll verbessert werden. An dieser Stelle wird eine Absperrung, zusätzlich zur Absperrung an der Einmündung Alter Berg/Klenzestraße eingerichtet. Die Absperrung soll mittels Schranke erfolgen, damit der Anwohner von Alter Berg Hausnummern 23, 23a weiterhin zu seinem Grundstück zufahren kann. Der Anwohner erhält einen Schlüssel um die Schranke im Bedarfsfall der Zufahrt öffnen und schließen zu können.
1.9 Söcking – Georg-Bader-Straße/Carolinenstraße
Der Gehweg zwischen Carolinenstraße und Georg-Bader-Weg ist im Bestand für Fußgänger ausgewiesen. Der Weg weist eine Breite von durchgehend ca. 2,00 m auf. Für die Freigabe des Radverkehrs sind allerdings Fahrbahnbreiten von mindestens 2,50 m erforderlich. Ein gefahrloses Begegnen zweier Radfahrer bzw. eine Begegnung zwischen Radfahrer und Fußgänger ist auf dem Gehweg nicht möglich. Daher kann der Radverkehr im Ergebnis nicht zugelassen werden. Hinsichtlich der Freigabe der Carolinenstraße für den Fahrradverkehr wurden Bedenken der Bürgerschaft geäußert. 
1.10 Leutstetten – Würmbrücke St. 2063
Die Radverkehrsführung erfolgt in diesem Bereich im fließenden Verkehr. Die Randbereiche der Würmbrücke weisen nicht die erforderlichen Breiten für die Zulassung des Radverkehrs auf. Eine Absenkung ist weiter mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim, Baulastträger und dem Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, zuständigkeitsmäßig abzustimmen. Aus Sicht der Verwaltung führt die Absenkung zu einer Scheinsicherheit und zu keiner Verkehrssicherheit der Radfahrer.
1.11 Radweg Starnberg-Leutstetten
Der entsprechende Bereich befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft und liegt in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamtes Weilheim. Ein entsprechender Hinweis wird weitergegeben.
1.12 Söcking – Zeppelinpromenade/Prinz-Karl-Straße
Die Absenkung des Hochbords ist derzeit nicht regelkonform und entsprechend anzupassen. Hierbei ist zudem im weiteren Verlauf der Hochbord in Richtung Fünf-Seen-Schule anzupassen, sodass ein Überfahren durch Kraftfahrzeuge und Busse nicht mehr möglich ist. Dabei ist auf die Schleppkurven der Linienbusse zu achten, sodass die Stadtbuslinie 904 auch weiterhin den Streckenverlauf nutzen kann. Die Maßnahme wird in die Maßnahmenliste der Straßenunterhaltsfirma für 2021 aufgenommen.
1.13 Radverbindung – Perchting-Hadorf
Die Ausschilderung der Radverbindung ist derzeit noch in Prüfung. Grundsätzlich besteht gegen die Ausschilderung des Weges keine Bedenken und wird nach Abschluss der internen Prüfung zur Genehmigung an das Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, übermittelt.
1.14 Wangen – Olympiastraße
Die Olympiastraße ist in diesem Bereich eine qualifizierte Straße, deren Zuständigkeit beim Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg liegt. Ein entsprechender Antrag zur Absenkung des Bordsteins wird Seitens der Verwaltung gestellt.
2. Mittelfristige Maßnahmen
2.1 Radwegverbindung Mamhofen
Durch den Bau der Westumfahrung und den parallel zur Umgehungsstraße auf Höhe von Gut Mamhofen aufgeschütteten Wall ist die wichtige Radwegeverbindung von Hanfeld über Mamhofen Richtung Oberbrunn abgeschnitten worden. Neben der unter 2.7 beschriebenen Maßnahme zur Verbesserung des Radwegenetzes ist zusätzlich eine Verlängerung des Radwegs ab Hanfeld bis auf Höhe Taubenhüll und die Weiterführung Richtung Oberbrunn über die bestehenden Waldwege zu prüfen. Eine Gesprächsanfrage an die Eigentümerin wurde versendet.
2.2 Radverkehr im Innenstadtkonzept
Die Förderung des Radverkehrs im Innenstadtbereich wird Bestandteil der jüngst beschlossenen Maßnahmen zur temporären Umgestaltung des Bereiches rund um den Bahnhofplatz sein, welcher als konzeptioneller Ausgangspunkt für weitere Planungen in Richtung Norden dient. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung derzeit an einem Maßnahmenkatalog, welcher gesamtheitlich die Förderung von Radverkehr im Stadtgebiet betrachten soll. Vorausgreifend hierzu liegt ein Antrag der UWG vor, welcher eine temporäre Umnutzung zweier Stellplätze in der Maximilianstraße zugunsten von Radabstellanlagen vorschlägt.
2.3 Fahrradschutzstreifen – Hauptstraße B2
Der Antrag zur Installierung eines Fahrradschutzstreifens nach Fertigstellung des Tunnels wird entsprechend dann das Landratsamt Starnberg zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
2.4 Radweg Perchting – Hadorf STA 3
Die Installierung eines straßenbegleitenden Radweges wurde an das Landratsamt Starnberg, als zuständiger Straßenbaulastträger der Kreisstraße STA 3, weitergeleitet. Bzgl. der Ertüchtigung des alternativen Weges wird auf Punkt 1.13 verwiesen.
2.5 Gemeindeverbindungsstraße Hanfeld-Mühlthal
Die Sanierungen des Straßenzuges wurden in der Vergangenheit minimal gehalten, dass der Straßenzug für den Durchgangsverkehr unattraktiv ist. Grundsätzlich können aus Sicht der Verwaltung alle vorgeschlagenen Verbesserungsalternativen umgesetzt werden. Jedoch sind die Alternative 1 und 2 sehr kostenintensiv und derzeit im Haushaltsplan des Vermögenshaushaltes 2021 nicht abgebildet. Das reine Flicken des Straßenzuges erfolgt nach Maßgabe der Verkehrssicherheit turnusgemäß durch den städtischen Betriebshof. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage schlägt die Verwaltung das Fortführen der Lösung c) durch Behebung der Schlaglöcher im Asphaltbereich vor.
2.6 Söcking – Radwegverlängerung straßenbegleitend
Die Verlängerung des straßenbegleitenden Radweges entlang der Andechser Straße zwischen Kühtal und Bründelwiese steht im Zusammenhang mit dem ISEK. Für den Ortsteil Söcking werden derzeit ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept sowie ergänzend für zwei Schwerpunktbereiche Vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 BauGB durchgeführt. Mit den Konzepten sollen die Ausweisungen von Sanierungsgebieten und die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" vorbereitet werden. Bei der Erarbeitung wird der Ortsteil städtebaulich und gesamtheitlich betrachtet, die Missstände aufgenommen und bewertet und ein zusammenhängendes Maßnahmenkonzept für die zukünftige Entwicklung vorgeschlagen. Es wird als zielführend erachtet, die im Antrag aufgeführten Missstände für Söcking in das Gutachten aufzunehmen und Umbaumaßnahmen schrittweise gebündelt, nach Möglichkeit unter Verwendung entsprechender Fördermittel, umzusetzen. Eine Fertigstellung des Gutachtens wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet, im Frühjahr 2021 soll nochmals die Öffentlichkeit zu dem Thema beteiligt werden.
2.7 Mamhofen
Durch den Bau der Westumfahrung und den parallel zur Umgehungsstraße auf Höhe von Gut Mamhofen aufgeschütteten Wall ist die wichtige Radwegeverbindung von Hanfeld über Mamhofen Richtung Unering – Drössling abgeschnitten worden. Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin zur Herstellung einer Unterführung auf Höhe von Gut Mamhofen blieben bislang ergebnislos. Die als Umleitung geltende Strecke über die Brücke bei Hadorf wird von zahlreichen Radfahrern nicht akzeptiert, da sie faktisch einen Umweg bedeutet. Um auf Höhe von Gut Mamhofen die Westumfahrung queren zu können, fahren Radfahrer regelmäßig zunächst ca. 200 m auf der Westumfahrung bis zur Einmündung des Waldwegs Richtung Unering, was aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel ist. Möglichkeiten einer gefahrloseren Querung der Westumfahrung sind dringend zu prüfen. Eine Gesprächsanfrage an die Eigentümerin wurde versendet.
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er erkennt nicht, warum der Fahrradstreifen entfernt werden soll. 
Frau Pfister (BMS): Der Fahrradstreifen soll ihrer Meinung nach bestehen bleiben.
Frau Henniger (FDP): Die Verwaltung soll ein Konzept erarbeiten? 
Herr Janik: Ja
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es gibt Gerüchte zu Schranken im Wald um Mamhofen und nicht nettem Verhalten gegenüber Radfahrern. 
Herr Janik: Wir sind an dem Thema dran. Wenn es etwas Konkretes gibt, geben wir das bekannt.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Bei den gewünschten Bordsteinabsenkungen geht es nur um den zugelassenen Radverkehrauf Gehwegen (Kinder). Das sollen keine Radwege werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Es geht um den Schiffbauerweg. Es sollten lieber Spiegel aufgestellt werden, anstatt die Büsche zurückzuschneiden.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt den Antrag zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen (ohne Punkt 1.5) und der weiteren Vorgehensweise zu.
angenommen: einstimmig
3. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen unter 1.5 und der weiteren Vorgehensweise zu
abgelehnt: 7:3
(Anm. d. Verf.: Warum gibt es jetzt noch weitere Wortbeiträge? Es gab die Abstimmung - das war früher dann immer das Ende des TOPs.)
TOP 12 Antrag zur Nutzung von geschlagenem Holz der FDP Fraktion vom 22.10.2020
Sachverhalt
Der Forstbestand im Eigentum der Stadt Starnberg wird vom Revierleiter (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB) verwaltet. Die aus der städtischen Forstwirtschaft anfallenden Holzerträge werden über die Waldbesitzervereinigung verwaltet und veräußert. Durch den Holzverkauf werden jährliche Einnahmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro erzielt. In Jahren mit starken Stürmen belaufen sich die Einnahmen auf bis zu 70.000 Euro pro Jahr.
Einzelne Kernholzstämme, welche aufgrund von Sturmschäden umfallen oder im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht geschlagen werden, bleiben in der Regel liegen. Der finanzielle Aufwand für die Entsorgung eines Stammes überschreitet bei weitem die eventuellen Einnahmen aus dem Verkauf. Die Entscheidung, einzelne Stämme liegen zu lassen, basiert daher auf dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Schäden am Laubholz liegen zum überwiegenden Teil am Pilzbefall. Befallene Stämme werden aufgrund der geminderten Erträge ebenfalls liegen gelassen. Alte Buchen, die sich im Laufe der Zeit in Totholz verwandeln, beherbergen bis zu 2.500 Pilze, Algen und Flechten, über 1.700 Käfer und Wespenarten, mehr als 60 Vogelarten, 23 Fledermausarten und verschiedene Vierbeiner, wie zum Beispiel den Baummader und Siebenschläfer. Es gibt immer wieder Anfragen von Privat, das Stammholz in Eigenregie unentgeltlich aus städtischem Wald zu entfernen. Um den Totholzanteil in den Wäldern zu fördern, wurden in den letzten Jahren jedoch keine Genehmigungen erteilt.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Sinn des Liegenslassens in Hinblick auf die Borkenkäfer?
Herr Wiedner (SPD): Beim Managementplan zum Leutstettener Moos gibt es auch den Appell, dass Holz liegen zu lassen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Der Borkenkäfer ist eher ein Problem von Nadelbäumen. Laubholz als Totholz ist aus artenschutzrechtlichen Gründen wichtig.
Frau Pfister (BMS): Aktuell werden die untersten Meter als Lebensraum immer stehengelassen werden.
Beschlussvorschlag
Der Antrag der FDP Fraktion, keine gesunden Kernstämme als Totholzbiotop in den städtischen Wäldern liegen zu lassen, wird abgelehnt.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Antrag der SPD Stadratsfraktion vom 10.12.2020; Renaturierung von Moorflächen für den Arten- und Klimaschutz
Sachverhalt
Die im Antrag genannten Moorflächen im Stadtgebiet werden seit über 30 Jahren von der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Starnberg und dem Bund Naturschutz e.V. gepflegt.
Das Michelmoos, eine ca. 500 x 200 m große flache Senke, liegt im Norden von Söcking. Rund 95 % der Biotopfläche befindet sich im städtischen Eigentum. Die Pflege wird von der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Starnberg, verwaltet und mit Fördermitteln vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert. Bei der Pflege derartiger Niedermoorgebiete ist abzuwägen, zwischen der Erhaltung der Fläche als mähbares Offenlandbiotop oder einer Renaturierung. Die erste Alternative wird derzeit durchgeführt, so dass Arten der Roten Liste, wie Carex buxbaumii, beherbergt werden können. Gegenüber der Renaturierung (Wiedervernässung), bei der die Flächen dann in der Regel sich selbst überlassen werden, verschwinden diese Arten. 
Laut Bund Naturschutz e.V. liegen eventuelle Probleme in der angrenzenden Grünlandbewirtschaftung der Wiesen, wo eventuelle landwirtschaftliche Maßnahmen das Moos nachhaltig beeinträchtigen könnten. Um das Michelmoos unter Berücksichtigung des Artenschutzes aufzuwerten, wäre eine Biotopvernetzung mit den Biotopen im Norden anzustreben. Die dazu benötigten Flächen liegen jedoch nicht im Eigentum der Stadt Starnberg. Die Grunderwerbskosten für die circa 14.000 m2 könnten bestenfalls bei 42.000 Euro liegen.
Eine Vernetzung ist erst empfehlenswert, wenn die technische Anlage zum Hochwasserschutz "Michelmoos" mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg, Wasserrecht, abgestimmt ist.
Die Rote Höll ist ebenfalls als Biotop kartiert und liegt zwischen Fichtenforsten und Buchenaltbeständen in einer großen Senke von ca. 2,8 ha im städtischen Forst zwischen Söcking und Hadorf. Das Biotop wird vom Bund Naturschutz e.V. gewissenhaft und unter schwierigen Bedingungen gepflegt. Der Bund Naturschutz e.V. hat sich zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Starnberg, im Jahr 2019 dafür eingesetzt, dass das Niedermoor offiziell als Landschaftsbestandteil nach § 29 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) festgesetzt wurde. Die unter Schutzstellung dient vor allem dem Erhalt des Artenreichtums und der Sicherung der reichhaltigen Biodiversität im Toteisloch.
Beim Leutstettener Moos handelt es sich um eine großflächige weitgehend ungestörte Verlandungsfläche, die aus dem ehemaligen Gletscherzungenbeckens des Starnberger Sees entstand. 
Untersuchungen zur Moorwiedervernässung sind im Managementplan (MMPL) berücksichtigt und wurden zudem von dem Büro Terrabiota nochmals erweitert. Bei weiteren Fragen zu dem Managementplan, steht die Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Starnberg, zur Verfügung. Eine Wiedervernässung im Leutstettener Moos wäre machbar. Da jedoch die Eigentumsverhältnisse im Moos so vielseitig sind, wäre die Betreuung eines solch grenzübergreifenden Unterfanges sehr aufwendig und liegt zudem mit der Durchführung bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Stadtverwaltung ist für die Erhaltung und Pflege der städtischen Moore stets in Abstimmung dem Bund Naturschutz e.V. und der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Starnberg. Eine grundsätzliche Renaturierung wird Seitens der Verwaltung und beteiligten Akteure nicht als zielführend erachtet. Für jedes Biotop wurden die für alle machbaren Maßnahmen zur Erhaltung des Moores und für den Artenschutz abgestimmt.
(Anm. d. Verf.: So langsam wird es etwas träge. Es geht darum, ob und in welchem Maße es eine Renaturierung der bestehenden Moore umgesetzt werden. Intakte Moore tragen zum Klimaschutz bei.) 
Die Debatte:
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte kommentieren. Der Antrag rennt bei ihr offene Türen ein. Man braucht nur die Abflüsse wieder zumachen. Man muss sich aber die Details weiter angucken. 
Frau Schaller: Das Hochwasserrückhaltebecken im Michelmoos ist aktuell zu sanieren. Deshalb bietet sich an, dass zusammen mit einer möglichen Renaturierung zu überlegen.
Herr Weidner (SPD): Es gibt verschiedene Fördertöpfe, so dass nicht alles von der Stadt zu bezahlen wäre.
Beschlussvorschlag
in den nicht öffentlichen Teil verschoben
TOP 14 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung über die Anbringung zusätzlicher Schilder und Kontrolle des Radfahrverbots an der Seepromenade
Sachverhalt
Es wird die Anbringung zusätzlicher Verkehrsschilder und die Kontrolle des Radfahrverbots an der Seepromenade durch Polizisten beantragt.
An der Seepromenade Starnberg gilt ab Höhe der Bahnunterführung Museumsweg bis zum Bucentaurpark ein Radfahrverbot. 
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 45 Abs. 9 vor, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Aus § 39 Abs. 1 StVO geht hervor, dass "angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist".
Nach Beurteilung der Rechtslage ist von einer Aufstellung weiterer Verkehrszeichen mit dem Hinweis des Fahrradverbots abzusehen. Die Kontrolle der Verkehrsregelung erfolgt in Zeiten hoher Frequentierung, d.h. insbesondere in den Sommermonaten, durch hierfür eigens beauftragtes Ordnungspersonal. Zudem erfolgt in zeitlich untergeordnetem Umfang die Kontrolle durch Ordnungskräfte der Parkraumüberwachung. Zukünftig kann der Einsatz durch Kräfte der Bayerischen Sicherheitswacht, koordiniert durch die Polizei Starnberg, in Aussicht gestellt werden. Ein weiterer personeller Einsatz ist aus finanziellen Gründen nicht zu leisten.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Wir dürfen den fahrenden Verkehr als Stadt nicht überprüfen?
Herr Janik: Ja, nur den ruhenden Verkehr. 
Herr Weidner (SPD): Wir könnten als Stadt gegenüber der Sicherheitswacht die Promenade als Schwerpunkt nennen?
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt die Rechtslage sowie die aktuell gültige Verkehrsregelung zur Kenntnis.
Der Antrag auf Aufstellung weiterer Verkehrsschilder sowie die Ausweitung des personellen Einsatzes von Ordnungskräften wird abgelehnt.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr; Anpassung von Radwegen; Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Ausweisung einer Fahrradstraße
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.10.2020 stellte die Fraktion der BMS mehrere Anträge zum Radverkehr.
1.  Öffnung der Einbahnstraße Lindenweg für den Radverkehr in Gegenrichtung
Im Lindenweg besteht durch die örtlichen Gegebenheiten (parkende Fahrzeuge, enge Straßenführung) kaum eine Möglichkeit, schneller als 30 km/h zu fahren. Neben den parkenden Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen liegen Fahrbahnbreiten von ca. 3,50 – 4,00 m vor. Die Polizeiinspektion Starnberg hat der Öffnung für den Radverker unter der Voraussetzung, dass der unwegsame Randstreifen der Fahrbahn ausgebessert wird, zugestimmt. 
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Öffnung des Lindenwegs liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes Starnberg, da sich der Abschnitt des Lindenwegs zwischen zwei Staatsstraßen (Dinardstraße und Weilheimer Straße) befindet.
Die Anordnung wurde entsprechend von Seiten der Stadtverwaltung beim Landratsamt im Februar 2020 beantragt. Bisher ist die Anordnung nicht erfolgt. Zuletzt wurde die Öffnung am 24.11.2020 erneut beantragt. Daraufhin erging vom Landratsamt Starnberg die Zustimmung zur zeitnahen Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung.
2. Ausweisung des Lindenwegs als Fahrradstraße
Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 wurde zudem die Ausweisung des Lindenwegs als Fahrradstraße beantragt. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr gewidmete Erschließungsstraßen, die für andere Nutzer wie den Kraftfahrzeugverkehr prinzipiell gesperrt sind. In aller Regel wird der Kraftfahrzeugverkehr aber durch Ausnahmebeschilderung zugelassen.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße im Lindenweg soll in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Starnberg geprüft werden. Aufgrund des bestehenden Durchgangsverkehrs zwischen der Weilheimer Straße und der Possenhofener Straße ist insbesondere der Aspekt der vorherrrschenden Verkehrsart zu berücksichtigen.
3. Öffnung der Einbahnstraße Ludwigstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung:
Die Angelegenheit wurde im Dezember 2019 zuständigkeitshalber beim Landratsamt zur Prüfung beantragt, da die Ludwigstraße in die B2 (Staatsstraße) mündet. Die Öffnung der Ludwigstraße wurde daraufhin durch das Landratsamt Starnberg in Absprache mit der Polizeiinspektion Starnberg abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die Tiefgaragenausfahrt der Kreissparkasse zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrer und ausfahrendem Kraftfahrzeugverkehr führt. Der aus der Tiefgarage ausfahrende Verkehrsteilnehmer rechnet nicht damit, dass Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren. Zudem sind die Sichtbeziehungen bei der Ausfahrt eingeschränkt. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Führung des Radverkehrs im Einmündungsbereich der Ludwigstraße zur B2. Bei einer Öffnung der Einbahnstraße müsste die bestehende Regelung für den Kraftfahrzeugverkehr geändert werden. Durch die notwendige Anbringung eines Schutzstreifens im Einmündungsbereich müsste die Linksabbiegerspur aufgrund der vorhandenen Breiten entfalllen. Die Verkehrsbelastung ist dort zeitweise so hoch, dass dies zu Rückstauungen führt.
Die Verwaltung schließt sich den Stellungnahmen der Polizeiinspektion und des Landratsamtes an. Für Radfahrer besteht in diesem Bereich eine alternative Radwegeverbindung über die Zuwegung zwischen dem Kirchplatz ("Kirchenweg") und der B2.
4. Durchgängige Radwegeverbindung entlang der B2 zwischen Grubenstraße und Oberer Seeweg
Der straßenbegleitende Weg ist im Abschnitt zwischen Waldspielplatz und Oberer Seeweg im Bestand für den land- und forstwirtschafltichen Verkehr freigegeben. Um die Radwegeverbindung zum Oberen Seeweg weiterführen zu können, soll dieser Abschnitt als Radweg beschildert werden. Die Angelegenheit wurde bereits Ende 2019 zuständigkeitshalber an das Landratsamt Starnberg zur Prüfung weitergegeben. Mit Schreiben vom 24.11.2020 wurde erneut auf den Antrag hingewiesen.
5. Vorfahrtsregelung des Radweges entlang der Andechser Straße
Die Vorfahrtsbeschilderung des gemeinsamen Geh- und Radweges an der Andechser Straße auf Höhe der Einmündung der ehemaligen Staatsstraße soll angepasst werden. Im Bestand hat der Radfahrer aus beiden Richtungen Vorfahrt zu gewähren. Die Radwegeverbindung wird somit durch die Einmündung der ehemaligen Staatsstraße unterbrochen, obwol es sich hierbei um einen Feldweg handelt, der für den land- und forstwirschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Der Antrag sieht vor, dass die bestehende Beschilderung mit "Vorfahrt gewähren" beidseitig aufgehoben wird.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie möchte den Punkt 3 vertagen, bis die neue Parkplatzregelung vorhanden und ggf. einen Lösung doch möglich wäre.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Lindenweg in Abstimmung mit den Fachstellen Polizeiinspektion Starnberg und Landratsamt Starnberg zu prüfen.
angenommen: 11:1
3. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt die Ablehnung der Öffnung der Ludwigstraße für den Radverkehr Gegenrichtung der Einbahnstraße zur Kenntnis.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Starnberg weiterhin darauf hinwirken, dass der Abschnitt des straßenbegleitenden Weges entlang der B2 im Abschnitt zwischen Waldspielplatz und Grubenstraße als Radweg ausgewiesen wird.
angenommen: einstimmig
5. Die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung des straßenbegleitenden Radweges mit dem Feldweg (ehemalige Einmündung der Staatsstraße) wird geändert, sodass der gemeinsame Geh- und Radweg gegenüber dem Feldweg mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung vorfahrtsberechtigt ist.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Straßenqerungsmöglichkeiten Bahnhofstraße / Museumsweg
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt eine sichere Straßenquerung für Familien an der Fußgängerunterführung zwischen Bahnhofstraße und Seepromenade durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel. Am Bahnhofplatz besteht in diesem Bereich bereits eine Querungshilfe. Im Abschnitt des Bahnhofplatzes zwischen Possenhofener Straße und Museumsweg wurde eine Mittelinsel baulich hergestellt. Eine weitere Querungshilfe ist daher nicht notwendig. 
Die bestehende Querungshilfe kann grundsätzlich durch die zusätzliche Einrichtung einer Lichtsignalanlage verbessert werden. Aufgrund der Kosten in Höhe von 50.000,- Euro brutto wird von der Einrichtung einer Lichtsignalanlage abgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität lehnt aus Kostengründen eine Umsetzung einer Fußgängerbedarfsampel ab.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Straßenquerungsmöglichkeiten Josef-Jägerhuber, Leutstettener, Kaiser-Wilhelm-Straße
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt eine sichere Straßenquerung durch Herstellen eines Zebrastreifens oder einer Fußgängerampel an der Kreuzung Leutstettener Straße/ Josef-Jägerhuber-Str / Kaiser-Wilhelm- Straße.
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.10.2019 soll der Kreuzungsbereich Josef-Jägerhuber-Straße/Leutstettener Straße/Kaiser-Wilhelm-Straße umgebaut werden. Mit den baulichen Änderungen sollen ebenfalls verkehrsrechtliche Anpassungen an der Kreuzung erfolgen.
Im Jahr 2019 wurde vorab das Provisorium umgesetzt, welches lediglich die Raumkanten zeigt und sowohl technisch als auch gestalterisch als Notlösung erkennbar ist. Die veränderte Linienführung hat bereits bewirkt, dass
der motorisierte Individualverkehr verlangsamt,
die Querungslängen für Fußgänger verkürzt,
die Barrierefreiheit verbessert,
die Wegeführung, insbesondere für Fußgänger, vereinfacht wurde und
insgesamt eine höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich gegeben ist.
Die Maßnahmen zum Umbau wurden aufgrund der derzeitigen Haushaltslage vorerst zurückgestellt. Das Konzept soll im Jahr 2022 umgesetzt werden. Teil des Konzepts zur Verkehrsregelung ist auch die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in den Einmündungen der Kaiser-Wilhelm-Straße und der Leutstettener Straße.
Das Verkehrskonzept, insbesondere die Planung von Fußgängerüberwegen und die Änderung der Vorfahrt, wird vorab geprüft, um diese im Vorgriff zur Baumaßnahme umzusetzen.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt den Antrag zur Kenntnis.
2. Die Umsetzung der Maßnahme wird entsprechend des Beschlusses des Bauausschusses in der Sitzung vom 26.10.2020 ausgeführt.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Fußgängerlichtsignalanlage Hanfelder Straße/Münchner Straße
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 wurde beantragt, dass die Missachtung der Fußgängerampel in der Münchner Straße Höhe Tutzinger Hof-Platz geahndet wird.
Im Jahr 2018 wurde eine Staukamera an der Kreuzung B2/Hanfelder Straße zur Verhinderung von Fahrzeugen im Kreuzungsbereich eingerichtet. Das Kamerasystem bemerkt, wenn sich Fahrzeuge im Kreuzungsbereich in Richtung Hauptstraße stauen. Die Lichtsignalanlage für den Verkehr aus München kommend, wird dann früher auf rot geschaltet. Durch das System wird insbesondere verhindert, dass Fahrzeuge im Bereich der Fußgängerampel stehen, wenn diese auf grün schaltet. Teilweise stehen Fahrzeuge nach wie vor im Bereich der Fußgängerampel. Dies wird hauptsächlich durch das Einfahren in die Kreuzung in der gelben/roten Ampelphase verursacht. Durch die Einrichtung der Staukamera ist im Ergebnis eine Verbesserung der Situation eingetreten. Zur Ahndung von Rotlichtverstößen soll ein entsprechender Antrag bei der Polizeiinspektion Starnberg gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizeiinspektion Starnberg die Ahndung von Rotlichtverstößen an der Kreuzung B2/Hanfelder Straße (für den Verkehr von München kommend) abzustimmen.
angenommen: einstimmig
TOP 19 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Geschwindigkeitsbegrenzung/ Überschreitung Andechser Straße
Sachverhalt
Gemäß des Antrags seien folgende Probleme hinsichtlich der Verkehrsführung der Andechser Straße zu beobachten:
Die Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs bei Einfahrt in den Ortsteil Söcking über die Andechser Straße seien zu hoch.
Die Geschwindigkeitsanzeigetafel sei unpassend im Bereich der Bründlwiese angeordnet, erfolgversprechender wäre eine Aufstellung im Bereich des Ortseingangs.
Der Fußgängerübergang (Lichtsignalanlage) auf Höhe der italienischen Gaststätte sei wenig genutzt, sinnvoller wäre eine Lichtsignalanlage im Bereich von Post und Apotheke.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Geschwindigkeiten und schlechte Einsehbarkeit der Andechser Straße führen insgesamt zu unübersichtlichen und gefahrenschürenden Situationen im Ortsteil Söcking. Der Zustand wirkt sich auf die Sicherheit und Qualität des Stadtraums aus.
Die Problematik wurde bereits im Rahmen der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für den Ortsteil betrachtet und erkannt. Es ist vorgesehen, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auszuarbeiten, diese mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines öffentlichen Bürgerworkshops abzustimmen und anschließend praktisch umzusetzen. Die Fertigstellung eines Maßnahmenkatalogentwurfs und die Durchführung eines Workshops sind, in Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung, für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Antrag "Geschwindigkeitsbegrenzung / Überschreitung Andechser Straße" vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Zusammenhang mit der ISEK-Erarbeitung zu prüfen und auszuarbeiten. Die Maßnahmen sind als Bestandteil des ISEK-Maßnahmenkatalogs beim öffentlichen Bürgerworkshop in Söcking vorzustellen und zu diskutieren.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Es gibt jetzt die dritte arbeitsschutzbedingte 10-minütige Pause, um sich vom Tragen der vorgeschriebenen FFP2-Masken zu erholen. 19 Tagesordnungspunkte in 3,5 Stunden - das würde ein Ende der Sitzung nach etwas mehr als 6 Stunden bedeuten - das wäre dann 00:00 Uhr. Also noch liegen wird dann immer noch ein wenig “hinter der Zeit”.)
TOP 20 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung ; Neuasphaltierung/ Flüsterasphalt, 30 km/h-Zone Andechser Straße
Sachverhalt
Der Antrag thematisiert den sanierungsbedürftigen Zustand der Andechser Straße im Ortsteil Söcking und schlägt folgende Maßnahmen zur Behebung vor:
Neuasphaltierung mit Flüsterasphalt
Beruhigung des Verkehrs auf 30 km/h
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1:
Die Staatsstraße 2070 wurde mit Verkehrsfreigabe der Westumfahrung Starnberg Anfang Dezember 2018 abgestuft. In seiner Sitzung am 14.12.2020 hat der Stadtrat beschlossen, die Ertüchtigung der ehemaligen Staatsstraße durch das Staatliche Bauamt Weilheim zu verlangen und im Gegenzug auf eine Ablöse in Form vom Geld zu verzichten. Die Maßnahme wird zu einer funktionalen und gestalterischen Verbesserung der Situation beitragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass lediglich Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden und keine Neuasphaltierung mit Flüsterasphalt vorgenommen wird.
Zu 2:
Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone ist aufgrund der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen nicht möglich. Tempo 30-Zonen werden abseits von Hauptverkehrsstraßen und Vorfahrtsstraßen eingerichtet. Bei der Andechser Straße handelt es sich um eine Vorfahrtsstraße, die aufgrund Ihrer verkehrlichen Bedeutung im Straßennetz nicht in eine Tempo 30-Zone integriert werden kann.
Derzeit wird geprüft, ob der Straßenzug Söckinger Straße/Maximilian-von-Dziembowski- Straße/Andechser Straße aufgrund der Lärmimmissionen zu den Nachtzeiten auf Tempo 30 reduziert werden kann. Ein Lärmschutzgutachten, das als rechtliche Grundlage dient, wurde im Oktober 2020 in Auftrag gegeben.
Die Gestaltung des Straßenraums und die damit einhergehenden Qualitäten und Sicherheitsanforderung sind darüber hinaus wichtige Bestandteile der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für den Ortsteil Söcking. Die Thematik wurde bereits analytisch betrachtet. 
Eine umfassende, funktionale und gestalterische Neustrukturierung der Andechser Straße u.a. mit einem neuen Belag, sicheren und barrierefreien Querungsmöglichkeiten sowie Schaffung von mehr Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer wird als langfristiges und wesentliches Ziel der Ortsteilentwicklung Söckings erachtet. Eine Umsetzung ist in Hinblick auf finanzielle und personelle Ressourcen mit weiteren Projekten der Stadtentwicklung abzuwägen. Es wird daher eine schrittweise Vorgehensweise vorgeschlagen. Nach einer kurz- bis mittelfristigen Ertüchtigung des Straßenbelags durch das Staatliche Bauamt Weilheim, könnten sich langfristig Maßnahmen mit entsprechender Priorisierung aus dem ISEK-Prozess anschließen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Antrag "Neuasphaltierung/ Flüsterasphalt, 30 km/h-Zone Andechser Straße" vorgeschlagene Gestaltung der Straße mit Flüsterasphalt und Alternativen für eine Verkehrsberuhigung im Zusammenhang mit der ISEK-Erarbeitung zu prüfen und auszuarbeiten. Die Maßnahmen sind mit einer langfristigen Umsetzungsperspektive als Bestandteil des ISEK- Maßnahmenkatalogs beim öffentlichen Bürgerworkshop in Söcking vorzustellen und zu diskutieren.
angenommen: einstimmig
TOP 21 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Ampelanlage Andechser Straße
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt in Landstetten die Installierung einer Ampelanlage zur Überquerung der Andechser Straße. Dieser Antrag wird damit begründet, dass es für Kinder sowie ältere Leute sehr schwierig ist, gefahrlos die Straße zu queren.
Die Prüfung zur Einrichtung einer Fußgängerampel soll zuständigkeitshalber beim Landratsamt Starnberg beantragt werden, da es sich bei diesem Abschnitt der Andechser Straße um eine Kreisstraße handelt. Auf Höhe der Andechser Straße wurde im Jahr 2018 eine Querungsmöglichkeit geschaffen. Die Kosten für eine Neuerrichtung beläuft sich geschätzt auf 50.000,- € brutto.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die Prüfung zur Errichtung einer Fußgängersignalanlage beim Landratsamt zu beantragen und erneut vorzulegen.
angenommen: 9:1
TOP 22 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Verkehrsberuhigung Starnberg - Vertiefung Maßnahmen und Planung Umbau Einfallstraßen
Sachverhalt
Unter Verweis auf das von der STAgenda erarbeitete und den politischen Gremien bereits vorgestellte Konzept "Lebendiges Starnberg" und die bereits erfolgte Beschlussfassung zur Umgestaltung der (zukünftigen) Ex-B2 nach Fertigstellung des B2-Tunnels, wird vom Antragsteller, Mitglied des STAgenda Arbeitskreises Verkehr, folgender Antrag gestellt:
"1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der vertiefenden Planung zu den im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen – von Groß nach Klein 1.1 Großräumige Alternativen für regionalen und überregionalen Verkehr abseits Starnbergs 1.2 Einfahrt nach Starnberg für Durchgangsverkehr verlangsamen und ablenken 1.3 Nutzung der Westtangente und des Tunnels erleichtern 1.4 Angrenzende Stadtgebiete im Süden und Norden Starnbergs an den Tunnel anbinden 1.5 Tunnelzufahrten optimieren um ein Ausweichen durch die Stadt zu verhindern 1.6 Schleichwege schließen, um den Durchgangsverkehr zu bündeln 1.7 Vorrang für den ÖPNV, optimieren und beschleunigen 1.8 Vorrang für den Fuß- und Radverkehr 1.9 Vorrang für die Aufenthaltsqualität" Für den Umbau der Einfallstraßen gemäß den Vorschlägen aus dem Konzept "Lebendiges Starnberg" wird folgende Priorisierung vorgeschlagen: 1. Hanfelder- und Andechser Straße, 2. Possenhofener Straße und Leutstettner Straße Nord, 3. ehemalige B2.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Konzept "Lebendiges Starnberg" war bereits Gegenstand der Beratungen in den Sitzungen des Stadtrats am 01.07.2019 und 26.10.2020. Den Zielen des Gesamtkonzeptes "Lebendiges Starnberg", nämlich die Stadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten und den Verkehr in der Innenstadt zu beruhigen, wurde durch den Stadtrat zugestimmt. Dem entsprechend wurden und werden die Ziele den aktuellen Verkehrsplanungen im Stadtgebiet zugrunde gelegt und die Ideen des Konzeptes "Lebendiges Starnberg" bei den Planungen der Stadt Starnberg berücksichtigt. Bezüglich der im Antrag genannten Punkte 1.1 bis 1.9 sind insbesondere folgende Beispiele zu nennen: Zu 1.1:
Untersuchung einer ortsnahen Umfahrung im Verkehrsentwicklungsplan (abgeschlossen)
Planung einer ortsfernen Umfahrung (aktuell in Bearbeitung)
Zu 1.2 und 1.3:
Abstufung Hanfelder und Andechser/Maximilian-von-Dziembowski-/Söckinger Straße (abgeschlossen)
Untersuchung der Möglichkeiten einer Temporeduzierung auf 30 km/h auf diesen Straßen (aktuell in Bearbeitung)
Verkehrsberuhigende Maßnahmen Söcking (ISEK aktuell in Bearbeitung)
Veränderung der Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Possenhofener
Straße/Bahnhofstraße zugunsten einer abknickenden Vorfahrt von der Possenhofener Straße nach links in die Bahnhofstraße (aktuell in Bearbeitung) 
Zu 1.4:
Planungen des Staatlichen Bauamts Weilheim in Abstimmung mit der Stadt Starnberg (in Bearbeitung)
Zu 1.5:
gemäß Beschluss des Stadtrats vom 26.10.2020 ist ein Konzept zur Umgestaltung der Münchner-, Haupt- und Weilheimer Straße mit folgenden Zielen zu erarbeiten: - Begrenzung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m - Neuaufteilung der Straßenquerschnitte zugunsten der Radfahrer und Fußgänger - Herstellung zusätzliche Querungen über die B2: nördlich des Tutzinger-Hof-Platz (zw. Josef-Jägerhuber-Str. 1 und Hanfelder Str. 2), östlich der Einmündung Ferdinand-Maria- Straße, im Bereich der Achheimstraße, im Bereich Prinzenweg (bei der Fischzucht)
Zu 1.6:
Maßnahmen zur Entlastung des Schul- und Wohnviertels zw. Hanfelder Straße und Bahnlinie vom Entlastungsverkehr (Tempo 30- und Anlieger frei-Zone (abgeschlossen) und Untersuchung der Halteverbotsregelung in der Himbselstraße (aktuell in Bearbeitung)
Verkehrsberuhigende Maßnahmen Söcking (ISEK aktuell in Bearbeitung)
Neuordnung Bahnhofplatz (aktuell in Bearbeitung)
Zu 1.7:
Optimierung der Buslinien im Rahmen der jährlichen Fahrplankonferenz des Landkreises
Prüfung der Möglichkeit für die Einführung von zwei Pendelbuslinien und einer innerstädtischen Ringbuslinie (aktuell in Bearbeitung)
Neuordnung Bahnhofplatz (aktuell in Bearbeitung)
Zu 1.8
Siehe 1.5
Neuordnung Bahnhofplatz (aktuell in Bearbeitung)
Festlegung von Maßnahmen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur und Aquirierung von Fördergeldern (aktuell in Bearbeitung)
Einbau von taktilen Leitsystemen gemäß dem "Standberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen" (fortlaufend)
Verbesserung der Geh- und Radwege im Bereich der Hanfelder Straße, Bahnhofstraße, Petersbrunner Straße, Himbselstraße (abgeschlossen)
Die Durchführung vertiefender Planungen zu den im Konzept "Lebendiges Starnberg" vorgeschlagenen Maßnahmen kommt aufgrund der Komplexität der Wirkzusammenhänge verkehrlicher Maßnahmen im Stadtgebiet nicht ohne Voruntersuchungen durch spezialisierte Fachbüros für Verkehrsplanung in Frage. Darüber hinaus ist eine Planung, die alle im Antrag genannten Aspekte umfasst, aus Gründen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen derzeit nicht möglich.
Sehr wohl aber werden die Ziele des Gesamtkonzeptes "Lebendiges Starnberg", nämlich die Stadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten und den Verkehr in der Innenstadt zu beruhigen, den Verkehrsplanungen im Stadtgebiet zugrunde gelegt und die Ideen des Konzeptes "Lebendiges Starnberg" bei den Verkehrsplanungen der Stadt Starnberg nach wie vor berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht über die Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Stadtgebiet zur Kenntnis.
Die Ziele des Gesamtkonzeptes "Lebendiges Starnberg", nämlich die Stadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten und den Verkehr in der Innenstadt zu beruhigen, sind auch weiterhin den Verkehrsplanungen im Stadtgebiet zugrunde zu legen und die Ideen des Konzeptes "Lebendiges Starnberg" bei den Verkehrsplanungen der Stadt Starnberg zu berücksichtigen.
angenommen: einstimmig
TOP 23 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Verkehr auf der Hanfelder Straße
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 wurde beantragt, dass mehrere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Hanfelder Straße und im Straßenzug Söckinger Straße/Maximilian-von-Dziembowski-Straße/Andechser Straße umgesetzt werden sollen. Als Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde ausgeführt, dass die Straßen seit der Abstufung nicht mehr die Funktion einer überörtlichen Straße innehaben.
Zu den einzelnen Anträgen nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung: 
1. Tonnagebeschränkung auf 3,5 t:
Im Bestand gilt eine Tonnagebeschränkung auf 12 Tonnen für den Durchgangsverkehr. Die zugehörige verkehrsrechtliche Anordnung vom 26.06.2019 erging durch das Landratsamt Starnberg. Nach Rücksprache mit dem Bereich Verkehrswesen im Landratsamt wird eine Tonnagebeschränkung auf weniger als 12 Tonnen abgelehnt, da eine Beschränkung unter 12 Tonnen im Rahmen des Ermessensspielraums nicht angemessen und erforderlich ist. Daher soll die aktuelle Regelung bestehen bleiben.
2. Umleitung des Schwerlastverkehrs durch Vorwegweiser
Der Schwerlastverkehr wird durch die bestehende Beschilderung im Umfeld der Straßen auf die Tonnagebeschränkungen frühzeitig hingewiesen. Die Vorwegweiser wurden im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Starnberg vom 26.06.2019 in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend angepasst. Beispielsweise wird zur Beschränkung der Hanfelder Straße bereits am Vorwegweiser vor der Waldkreuzung auf die Tonnagebeschränkung hingewiesen. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht notwendig.
3. Verhinderung der Nutzung des Baulastverkehrs im Zuge der Tunnelbaumaßnahmen
Im Zuge der Tunnelbaumaßnahmen wird die Logistik für die Baustellenfahrzeuge frühzeitig mit dem Staatlichen Bauamt innerhalb eines gesonderten Arbeitskreises abgestimmt. Hierzu findet ein erster Termin am 19.01.2021 statt. Das Ziel der Stadt Starnberg ist es den Baustellenverkehr so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sollen Gemeindestraßen, wie die Hanfelder Straße und der Straßenzug Söckinger-Straße/Maximilian-von-Dziembowski- Straße/Andechser Straße vom Schwerlastverkehr nur im zwingend erforderlichen Maß genutzt werden.
4. Verengung der Straße, bauliche Umgestaltung
Bei der Hanfelder Straße sowie beim Straßenzug Söckinger Straße/Maximilian-von-Dziembowski- Straße/Andechser Straße handelt es sich gemäß ihrer Qualifizierung im Straßennetz um Gemeindeverbindungsstraßen bzw. Ortsstraßen. Das Ziel dieser Straßen ist es, den überörtlichen Verkehr zu bündeln und in einzelne Quartiere/Gebiete zu leiten. Die Ausgestaltung als Wohnsammelstraße ist straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, wodurch kein konzeptgemäßer Umbau erfolgen kann.
5. Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu den Nachtzeiten ist von Seiten der Verwaltung geplant. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt soll die Beschränkung anstelle der ursprünglich vorgesehenen Reduzierung auf Tempo 40 geprüft werden. Dies hat zum Hintergrund, dass die Lärmimmissionen bei einer Reduzierung auf Tempo 40 kaum wahrnembar verringert werden. Die Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung sind bei Tempo 40 somit nicht erfüllt. Um die Zulässigkeit bei einer Reduzierung auf Tempo 30 feststellen zu können, wurde ein entsprechendes Lärmschutzgutachten für die Hanfelder Straße und für den Straßenzug Söckinger Straße/Maximilian-von-Dziembowski-Straße/Andechser Straße in Auftrag gegeben. Wenn das Gutachten vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, ist noch die Zustimmung des Landratsamtes einzuholen, da es sich um eine Maßnahme zum Lärmschutz handelt.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Antrag bzgl. Anliegerbeschränkungen in der Hanfelder Straße?
Herr Janik: Das kommt unter Sonstiges.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen bezüglich der Tonnagebeschränkung zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen bezüglich der Umleitung des Schwerlastverkehrs zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Arbeitskreises zur Logistik der Tunnelbaumaßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Hanfelder Straße sowie der Straßenzug Söckinger Straße/Maximilian-von-Dziembowski-Straße/Andechser Straße nur im zwingend erforderlichen Maß durch den Baustellenverkehr genutzt wird.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen bezüglich der Verengung der Straße und zur baulichen Umgestaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu den Nachtzeiten in Abstimmung mit dem Landratsamt Starnberg zu prüfen und dem Ausschuss wieder vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 24 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Verkehr Kühtal
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt die Straße Kühtal von Söcking nach Maising als Anlieger bzw. als Fahrradstraße auszuweisen, um die Strecke für motorisierte Verkehrsteilnehmer uninteressant zu gestalten. Die Strecke Richtung Maising ist eine beliebte Fahrradstrecke und Ausflugsziel für Tagesausflügler. 
Die Prüfung zur Einrichtung einer Fahrradstraße sowie als Anliegerstraße wird von der Fachstelle Ordnungsamt geprüft. Die angegebenen Überschreitungen der Tempobegrenzung werden durch beidseitige Geschwindigkeitsmessung überprüft. Bei erhöhter Durchschnittsgeschwindigkeit werden Maßnahmen zur Temporeduzierung in Erwägung gezogen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt die Empfehlung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Bei Feststellung erhöhter Durchschnittsgeschwindigkeit sollen Maßnahmen zur Temporeduzierung erarbeitet und erneut vorgelegt werden.
angenommen: einstimmig
TOP 25 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Errichtung Erdwall Westumfahung
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf die Situation der Anwohner am Söckinger Ortsrand Richtung Staatsstraße St. 2563 zwischen Maxhof Kreisverkehr/Bundesstraße B2 und dem Kreisverkehr zur Westumfahrung darstellen. Durch die starken und steigenden Verkehrszahlen im Bezug auf die Westumfahrung wird angeregt, einen Erdwall zwischen dem Kreisverkehr zur Westumfahrung der Brücke über die Maisinger Schlucht entsprechend entlang des Anwesens Andechser Str. 101 zu installieren.
Entlang der Staatsstraße besitzt die Stadt Starnberg keinerlei Grundstücke, sodass ein großräumiger Grunderwerb notwendig wäre. Beim Vergleichsgrundstück ist der Wall höchstens 2,50 Meter hoch, was dazu führt, dass aus statischen Gründen der Wallfuß bereits eine durchschnittliche Breite von 3,00 Metern aufweist. Entsprechend wäre der Wallfuß bei einer Erdwallhöhe von 5-6 Metern erheblich breiter und würde für die reine Installierung schätzungsweise einen Grunderwerb von 3.000 m2 hervorrufen. Im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr zur Westumfahrung und der Maisinger Brücke sind zudem drei Biotope katiert, die eine grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit hervorruft. Desweiteren sind ausschließlich Aufschüttungen mit einer Höhe von bis zu 2,00 Metern und einer Fläche von bis zu 500 m2 verfahrensfrei. Die Dimension des Antrages ruft auf jedem Fall einen Bauantrag auf. Die Erforderlichkeit müsste zudem im Rahmen einer schallschutztechnischen Untersuchung nachgewiesen werden.
Bauplanungsrechtlich liegt das Bauvorhaben im Außenbereich und ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Lage ist innerhalb eines Lanschaftsschutzgebietes und die naturschutzfachlichen Belange (kartierte Biotope und Waldbestand) sind erheblich betroffen.
Die grundsätzliche Zuständigkeit (Stadt Starnberg – Staatliches Bauamt Weilheim) zur Umsetzung des Bürgerantrages konnte bis jetzt durch die Verwaltung nicht abschließend geklärt werden. Jedoch geht die Verwaltung davon aus, dass aufgrund der nachträglichen Installierung eines Erdwalls aus lärmschutztechnischen Gründen die Stadt Starnberg Vorhabensträger wäre. Definitiv ist es Aufgabe der Stadt Starnberg die grundsätzliche Erforderlichkeit der Lärmschutzmaßnahme zu prüfen und darzulegen. Hierzu hat die Verwaltung derzeit keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 eingeplant.
Für den Fall, dass das Staatliche Bauamt sich im Rahmen des Bodenverwertungskonzeptes (BoVeK) zum B2-Tunnel in der Lage sieht, die erforderlichen Erdmassen auf kurzem Wege und wirtschaftlich zu erbringen, wäre der Bereich zwischen Kreisverkehr und der Brücke beim Kühtal ein geeigneter Abschnitt für die vorgeschlagene Maßnahme.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage eines Erdwalls mit Lärmschutzwirkung im Bereich östlich des Kreisverkehrs Westumfahrung / Andechser Straße mit den Vertretern des Staatlichen Bauamtes zu erörtern und die Genehmigungsfähigkeit sowie die Lärmschutzwirkung prüfen zu lassen.
angenommen: einstimmig
TOP 26 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Winterdienst auf dem Verbindungsweg Prinzeneiche/Prinzenweg zum Ernst-Heimaran- Weg
Sachverhalt
Von der Prinzeneiche/Prinzenweg führt ein Verbindungsweg durch ein Waldgrundstück zum Ernst- Heimeran-Weg. Es wurde beantragt, diesen Weg im Winterdienst zu räumen und zu streuen. 
Aufgrund der Straßenbaulast besteht auf dem genannten Verbindungsweg kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes, weil diese gemäß Art. 9 BayStrWG das Schneeräumen und Streuen bei Schnee- und Eisglätte nicht umfasst. Es ist zu prüfen, ob aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Starnberg eine Verpflichtung zum Winterdienst besteht: Innerhalb geschlossener Ortschaften sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die öffentlichen Straßen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, soweit dies im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune möglich ist. Eine Verpflichtung für Wald- und Feldwege besteht nicht. Diese Wege sind weder gefährlich noch von besonderer Bedeutung und dienen in der Regel als Abkürzung.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Ist dieser Weg als Schulweg ausgewiesen.
Frau Henniger (FDP): Nein.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Durchführung des Winterdienstes auf dem Verbindungsweg Prinzenweg/Prinzeneiche zum Ernst-Heimeran-Weg wird nicht stattgegeben.
angenommen: einstimmig
TOP 27 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Umgestaltung Fahrradweg Kreuzung Gautinger Straße / Leutstettener Straße
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt, dass der Radweg aus Norden kommend an der Kreuzung Gautinger-/ Leutstettener Straße umgestaltet wird, so dass die Rechtsabbiegespur für den motorisierten Verkehr den Radweg nicht blockiert. Gewünscht ist, dass die Radfahrer vorrangig behandelt werden.
Aufgrund der Straßenbaulast steht die Stadt Starnberg unabhängig mit dem vorliegenden Antrag mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg bereits in Kontakt. Sobald eine abgestimmte Lösung/Vorgehensweise vorliegt wird sie dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität vorgelegt. Ziel ist es, für Radfahrer eine sichere Führung zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die Verkehrsführung für die Radfahrer an diesem Kreuzungspunkt mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg abzustimmen.
angenommen: einstimmig
TOP 28 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Geschwindigkeitsreduzierung Landstetten
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 wurde beantragt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 bzw. eine Tempo 30-Zone im Ortsteil Landstetten eingerichtet wird. Zudem wurden weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, wie die Aufstellung einer Messstelle ("Blitzer") und die Einrichtung von Bremsschwellen beantragt. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen wurde mit den erhöhten Geschwindigkeiten, insbesondere in der St.-Jakob-Straße, sowie der nicht durchgängig vorhandenen Bürgersteige begründet.
1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone:
Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone empfiehlt sich grundsätzlich abseits der Hauptverkehrsstraßen. Somit kann bewusst ein Kontrapunkt zu Straßen des überörtlichen Verkehrs gesetzt werden. Verkehrsteilnehmer müssen mit einer solchen Regelung abseits der Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich rechnen. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die betroffenen Straßen weisen die Merkmale eines allgemeinen Wohngebiets auf, in welchem das Fahren mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h in den meisten Abschnitten kaum möglich ist, wenn der Fahrer die Rücksichtnahmepflichten der Straßenverkehrsordnung einhält. Es sind keine genauen Zahlen zum Verkehrsaufkommen bekannt, allerdings sind die Verkehrsstärken als gering einzuschätzen, da es sich um ein Wohngebiet handelt. Mit der Einrichtung einer Tempo 30-Zone kann erreicht werden, dass der fließende Verkehr in besonderem Maße Rücksicht auf die sonstigen Verkehrsteilnehmer und Anwohner nimmt. In einer Tempo 30 Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts vor links gelten. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone soll in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Starnberg als Fachstelle geprüft werden.
2. Messstelle in der Ortsdurchfahrt:
In der Ortsdurchfahrt Landstetten (Andechser Straße) ist derzeit eine Messstelle in Fahrtrichtung Andechs eingerichtet. Diese wurde im Rahmen der jährlichen Messstellenüberprüfung aufgrund der vergleichsweise geringen Beanstandungsquote in der Priorität leicht zurückgestuft. Das bedeutet, dass an dieser Messstelle weniger häufig gemessen wird. Die Messstelle ist aber weiterhin aktiv.
3. Einbau von Bremsschwellen
Nach ihrer Erprobung bei vielen Kommunen sind Bremsschwellen rasch zu einem wichtigen Instrument der Verkehrsberuhigung geworden. Die daraufhin vielerorts errichteten Schwellen erzielten jedoch häufig nicht die erhoffte Wirkung und wurden zum Teil wieder zurückgebaut.
Die Gründe für den Rückbau sind vielfältig. Von der Schwelle ist nicht nur der PKW-Verkehr betroffen; es sind alle Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer, Busse, Rettungs- und Winterdienstfahrzeuge) betroffen. Die Bremsschwellen werden trotz Beschilderung von Fahrzeugführern und Radfahrern oftmals erst spät erkannt und der durch sie verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm empfunden. Für Fahrradfahrer und Motorradfahrer besteht durch die Bremsschwellen eine Sturzgefahr. Die angestrebte Lärm- und Schadstoffverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen (unstetige Fahrweise). Insbesondere kurze Schwellen können beim Überfahren zu Schäden am Fahrzeug führen. Die Folge sind Schadenersatzforderungen, die in vielen Fällen erfolgreich durchgesetzt werden. Von Verwaltungsseite wird daher empfohlen, dass keine Bremsschwellen eingebaut werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Landstetten, nördlich der Andechser Straße in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Starnberg zu prüfen.
2. Der Ausschuss nimmt die derzeitige Messstellenplanung in der Andechser Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Landstetten zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
3. Der Ausschuss lehnt die Einrichtung von Bremsschwellen im Ortsteil Landstetten ab.
angenommen: 6:5
TOP 29 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Reinigung des Dorfplatzes unter der Linde, Landstetten
Sachverhalt
Am Dorfplatz in Landstetten steht eine große Linde, die hauptsächlich im Herbst den Platz und den angrenzenden Gehweg- und Straßenbereich durch Laub und kleine Äste verschmutzt. Anwohner in der St.-Jakob-Straße wünschen eine regelmäßige Reinigung der Grünfläche des Dorfplatzes.
Beschlussvorschlag
Der Betriebshof der Stadt Starnberg reinigt künftig den Dorfplatz unter der Linde in Landstetten zwei Mal im Herbst und einmal im Frühjahr.
angenommen: einstimmig
TOP 30 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Wechselbeetbepflanzung in Landstetten
Sachverhalt
Im Ortskern von Landstetten befinden sich zwei kleine Verkehrsinseln, eine davon beherbergt eine Linde und ist mit Rasen eingegrünt. Die Andere befindet sich an der Kreuzung zur Andechser Straße und ist mit Cotoneaster und Rasen begrünt. Beide Flächen werden im Winter wegen der schmalen Fußwege als Schneelagerfläche genutzt und sind aus diesem Grunde nicht für eine Wechselbepflanzung geeignet. Die größere Grünfläche im Ortskern beherbergt die Dorflinde. Die Rasenfläche darunter wird, um die Flächen aufzuwerten, regelmäßig mit Blumenzwiebeln, wie Krokus und Schneeglöckchen bestückt.
In anderen Gemeindeteilen, wie zum Beispiel in Wangen, organisieren die jeweiligen Gartenbauvereine die Wechselbepflanzungen. Es besteht die Möglichkeit, die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Jakob-Tresch-Straße und der Andechser Straße aufzuwerten. Die Rasenfläche könnte entfernt und durch mehrjährige Stauden ersetzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Antrag zur Erstehungen einer Wechselbepflanzung wird aufgrund fehlender Flächen abgelehnt.
Die Verwaltung wird gebeten die Verkehrsinsel an der Andechser Straße mit mehrjährigen Stauden aufzuwerten.
angenommen: einstimmig
TOP 31 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Errichtung einer verkehrsberuhigenden Verkehrsinsel am Ortsausgang Wangen
Sachverhalt
Im Rahmen der digitalen Bürgrversammlung wurde der Antrag gestellt, dass am Ortsausgang Wangen eine verkehrsberuhigende Verkehrsinsel installiert werden soll.
Bereits im Jahr 2009 wurde durch die Stadtratsfraktion CSU der Antrag auf Errichtung einer Querungsinsel am nördlichen Ortsausgang gestellt und die Verwaltung beauftragt für die Umsetzung im Benehmen mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim eine Verkehrsberuhigung zu etablieren. Es wurde vereinbart, dass dies im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme der Staatsstraße erfolgen sollte. Die weitere Verfolgung Seitens der Stadtverwaltung wurde mit Kenntnisnahme der Deckensanierung 2017 wiederaufgenommen.
Mit Schriftsatz vom 07.04.2017 wurde das Staatliche Bauamt Weilheim auf Umsetzung der Zusage gegenüber der Stadt Starnberg hingewiesen. Bezüglich der Kostentragungen wollte die Stadt Starnberg Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim aufnehmen, die jedoch die damalige Zusage nun an das Vorhandensein eines beidseitigen Gehweges binden. Im Bestand ist lediglich ein einseitiger Geh- und Radweg vorhanden. 
Aus Sicht der Stadt Starnberg sind die Argumente des Staatlichen Bauamtes Weilheim, dass eine Mittelinsel kein Mittel zur Geschwindigkeitsreduzierung ist, nicht nachvollziehbar. Sollten die Bedingungen des Staatlichen Bauamtes Weilheim weiteraufrecht erhalten werden, müsste die Stadt Starnberg hier einen Gehweg entlang der Fahrtrichtung München/Ortseingang herstellen (einschl. Grunderwerb) und die Querungszahlen nachweisen. Zweiteres kann erst nach baulicher Herstellung des Gehwegs erfolgen.
Die damaligen Baukosten wurden grob auf 150.000,00 € ohne Grunderwerb geschätzt. Diese sind durch eine Detailplanung neu zu kalkulieren.
Desweiteren teilt der Antragsteller mit, dass für die Nutzung des Geh- und Radweges keine Hinweise aufgestellt sind, dass dieser zu benutzen ist. Der straßenbegleitende Geh- und Radweg ist mit Zeichen VZ 240 als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg bis ca. zur Ortseinfahrt beschildert und ausgewiesen. Die Kontrolle der Benutzung obliegt hier der Polizei. Ein entsprechender Hinweis wird unbeachtlich der Situation an das Landratsamt Starnberg weitergeleitet.
Die Debatte:
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Die aktuelle Situation ist sehr unerfreulich. Sie fragt nach, ob nicht auch Tempo 30 möglich wäre. Die Anwohner würden sich freuen.
Herr Janik: Das wurde schon geprüft. Das Bauamt hat das verneint.
Frau Fohrmann (CSU): Sind das die damaligen Kosten? Ist der damalige Antrag der CSU aufgrund der Kosten gestorben? 
Frau Schaller: Das wurde 2017 vom Bauamt dann nicht umgesetzt, da nicht auf beiden Seiten ein Gehweg vorhanden ist.
(Anm. d. Verf.: Dass es nur Mittelinseln zum Queren geben darf, ist mir auch neu. Unter dem Gesichtspunkt Reduktion von Geschwindigkeiten am Ortseingang ist das mögliche Queren in meinen Augen komplett irrelevant.)
Frau Pfister (BMS): Die Insel ist für die Geschwindigkeitsreduktion gedacht, nicht zwingend zum Queren.
Beschlussvorschlag
Der Beschluss des Hauptausschusses vom 09.11.2009 wird Seitens der Verwaltung weiterverfolgt.
Die Stadt Starnberg strebt eine Umgestaltung vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln an.
angenommen: einstimmig
TOP 32 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Nicht benutzte Buswartehallen an genutzte Bushaltestelle (mit Bedarf), Ausstattung Haltestellen mit Dach
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt in Starnberg, z.B. an der Waldschmidtstraße nicht benutzte Wartehallen an anderer Stelle aufzustellen. Gewünscht ist es, dass alle Haltestellen wenigstens mit einem Dach ausgerüstet werden, wenn der ÖPNV attraktiv gestaltet werden soll.
Mit Schreiben vom 29.10.2019 stellte der ehem. Stadtrat Weger den Antrag, dass die Bushäuschen an der Haltestelle in der Schießstättstraße abgebaut werden, da diese nicht mehr angefahren werden. Die Wartehallen sollen abgebaut und an einem anderen Standort wieder aufgestellt werden.
Die Haltestelle in der Schießstättstraße Höhe Rummelsberger Stift wird seit dem Fahrplanwechsel 2016 und der Umstellung auf die Stadtbuslinien nicht mehr angefahren, da die Führung der Linie 901 nicht mehr über die Schießstättstraße, sondern über Waldschmidt-, Hofbuchet und Wernbergstraße angeordnet wurde. Eine Rückverlegung in die Schießstättstraße ist vorerst nicht geplant. Eine Versetzung von Bushäuschen wird von Seiten der Verwaltung als nicht sinnvoll angesehen. Die Versetzung des Unterstands aus Holz in Fahrtrichtung Hanfelder Straße stellt sich als aufwändige Maßnahme dar. Daher wird empfohlen, diesen Unterstand dort zu belassen. Zudem liegen der Verwaltung die aktuellen Fahrgastzahlen zu den Haltestellen nicht vor, um den Bedarf an stark genutzten Haltestellen festzustellen.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Im Nahverkehrsplan wird schon festgelegt, welche Haltestellen welche Bedeutung haben. 
Herr Weidner (SPD): Es gibt bereits eine Priorisierung.
Beschlussvorschlag
1. Vertagung
angenommen: einstimmig
TOP 33 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Buslinie Starnberg - U-Bahnhaltestelle Harras
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 wurde beantragt, dass eine Busverbindung zwischen Starnberg und der S-Bahn- und U-Bahn-Station "Harras" geprüft wird. Die Einrichtung der Verbindung hat den Vorteil, dass die ÖPNV-Anbindung in das südwestliche Stadtgebiet von München verbessert werden kann.
Empfehlung der Verwaltung:
Statt einer Anbindung der Haltestelle Harras soll eine Anbindung der Haltestellen Fürstenried West oder Großhadern geprüft werden. Durch die Anbindung an die U3 bzw. U6 ist eine schnelle Anbindung in den Innenstadtbereich München gegeben. Die Weiterfahrt mit dem Bus bis zur innenstadtnahen Haltestelle Harras ist daher nicht notwendig. Derzeit wird eine Fahrtzeit von ca. 15 Minuten von Starnberg Nord zum Bahnhof Fürstenried West mit dem Pkw benötigt. Im Vergleich nimmt die schnellste ÖPNV-Anbindung zwischen den beiden Stationen 34 Minuten in Anspruch. Zum Bahnhof Großhadern wird der Weg mit dem Pkw in ca. 20 Minuten zurückgelegt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauert die schnellste Verbindung 31 Minuten. Im Rahmen der Anbindung des Gewerbegebiets Schorn wurden bereits entsprechende Abstimmungsgespräche mit der ÖPNV-Stelle im Landratsamt geführt. Ziel der aktuellen Überlegungen ist die Anbindung des Gewerbegebietes nach Starnberg und zu einer U-Bahnhaltestelle im Münchner Süden in Form einer hoch getakteten Expressbusslinie, wie sie auch im aktuellen Nahverkehrskonzept des Landkreises als mögliche zukünftige Achse vermerkt ist. Die Machbarkeit soll durch den MVV untersucht werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Wollen wir das von den Planungen von Schorn abhängig machen?
Herr Janik: Wir streichen Schorn aus dem Beschlussvorschlag.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er weist auf die vom MVV geplanten Tangentiallinien hin, die hier vielleicht auch für die gewünschte Verbindung in Frage kommen könnten.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie begrüßt den Beschlussvorschlag, sofern es keine Verknüpfung zum Gewerbegebiet Schorn gibt.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Landratsamt zu führen; mit dem Ziel, die Machbarkeit einer Busverbindung zwischen Starnberg und einem U-Bahnhalt im Münchner Süden durch MVV Konzeption prüfen zu lassen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenregelung mit dem Landratsamt zu schließen.
angenommen: einstimmig
TOP 34 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Es geht um die Tonnageregelung in und um die Beschränkung auf Anliegerverkehr auf der Hanfelder Straße. Das wurde abgelehnt. Der Hanfelder Berg ist auch eine Durchgangsstraße zur Hauptstraße. (Anm. d. Verf.: So gut ich auch das Anliegen verstehen kann, einige Straßen in Starnberg sind und bleiben Hauptsammel- bzw. Durchgangsstraßen, auf denen eine Beruhigung nur sehr begrenzt möglich ist.)
Herr Mignoli (BLS): Es geht um die Kreuzung Petersbrunner Straße/Gautinger Straße Richtung Bahnhof. Geradeaus und Linksabbieger sind da auf einer Spur. Da fehlen Hinweisschilder.
Herr Janik: Das wird noch einmal geprüft.
Herr Zirngibl (CSU): Es geht um die Ausgleichsflächen. Er möchte erfahren, ob die Stadt Starnberg diese Auflagen zu 100% erfüllt. Das ist in vielen Kommunen nicht der Fall.
Herr Janik: Das decken wir mit dem Öko-Konto ab, wo es keinen Überziehungskredit gibt.
Herr Mignoli (BLS): Was passiert mit den Ablösegebühren?
Herr Janik: Die ist nur im Bereich Verkehr wieder einzusetzen, nicht zwingend für öffentliche Parkplätze. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er freut sich über die vielen “grünen” Anträge der anderen Gruppierungen. 
22:10 Uhr - der öffentliche Teil ist zu Ende, aber es gibt noch einen hoffentlich kleinen nicht öffentlichen Teil. 
22:30 Uhr - auch der nicht öffentliche Teil ist zu Ende. Ich bin also doch noch vom “frühen” Ende - also vor 23:00 Uhr - positiv überrascht. Der Dank gilt meinen Mit-Stadträten für die kurzen Debatten, welche uns allen trotz 36 Tagesordnungspunkten ein fast “normales” Sitzungsende beschert haben.
(M)ein Fazit: 
Bei so vielen behandelten Bürgeranträgen sollten die Bürgerinnen und Bürger mit der Stadtverwaltung zufrieden sein, auch wenn nicht alle Anträge heute positiv beschieden wurden. 
Und es wird deutlich, dass der Stadtrat (bzw. Ausschuss) auch etwas für den nicht motorisierten Individualverkehr gestalten möchte. Wie immer - der Verkehrs-Mix ist (hoffentlich nicht nur für mich) der richtige Weg.
Die Zukunft wird zeigen, ob Radstellplätze, die nicht direkt vor dem Geschäft zu finden sind, genutzt werden. Mit dem Auto kann ja auch oft nicht direkt vor dem Geschäft geparkt werden.  
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berlinverkehr · 2 years
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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow endlich voranbringen, aus Senat
Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow endlich voranbringen, aus Senat
Frage 1: Welchen konkreten #Zeitplan sieht die #Autobahn GmbH (als zuständiger Straßenbaulastträger) zur Realisierung der #Ortsumfahrung #Malchow vor? (more…)
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berlinverkehr · 2 years
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S-Bahn: Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn, aus Senat
S-Bahn: Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn, aus Senat
Frage 1:Aus welchen Gründen wurde im Rahmen der Untersuchungen zu #Reaktivierung und #Erweiterung der #Siemensbahn ausschließlich die Varianten eines #unterirdischen Bahnhofs an der #Gartenfelder Straße geprüft? Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen eine #oberirdische Realisierung des geplanten Bahnhofs?Antwort zu 1:In der #Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Siemensbahn…
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berlinverkehr · 2 years
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Radverkehr: Panke-Trail I, aus Senat
Radverkehr: Panke-Trail I, aus Senat
Frage 1:Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur #Radschnellverbindung (#RSV) 4 “#Panke-Trail”?Antwort zu 1:Hierzu teilt die GB #infraVelo GmbH mit:„Derzeit befindet sich der Panke-Trail in der #Vorplanung (LP2). Mit Abschluss der Vorplanungsoll auch die Vorzugstrasse feststehen.“Frage 2:Was sind die Gründe für die Diskrepanz zwischen dem “#Netzentwurf-Radverkehr” und der Planung der GB infraVelo…
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berlinverkehr · 4 years
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S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat
S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat
http://www.berlin.de
Frage 1: Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt? Antwort zu 1: Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues #Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt Spandau von Berlin…
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berlinverkehr · 4 years
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Radverkehr: Der Senat plant Berlins erste Radschnellbrücke in Pankow, aus Der Tagesspiegel
Radverkehr: Der Senat plant Berlins erste Radschnellbrücke in Pankow, aus Der Tagesspiegel
https://leute.tagesspiegel.de/pankow/intro/2019/12/12/105648/
Am Bahnhof Pankow könnte der berlinweit erste #Viaduktneubau für einen #Radschnellweg entstehen. Die Brücke soll als Teil des „#Panke-Trails“ über die Berliner Straße führen. Laut Bezirksamt wird dafür „nach dem derzeitigen Stand der #Machbarkeitsuntersuchung bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine…
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