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#§ 568 BGB
raniehus · 1 year
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Die Kündigung einer Wohnung bedarf der Schriftform und hat bis zum dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats zu erfolgen, §§ 568, 537a Abs. 1 S. 1 BGB.
Der Einwurf eines Kündigungsschreibens in den Wohnungsbriefkasten führt dazu, dass dieses in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Allerdings ist eine Möglichkeit der Kenntnisnahme erforderlich. Erfolgt der Einwurf nach 18.00 Uhr (hier 22.30 Uhr) ist nicht damit zu rechnen, dass der Wohnungsbriefkasten nach den allgemeinen Umständen noch geleert wird, weshalb der Zugang erst als am nächsten Tag bewirkt gilt.
Daran ändert sich nichts, wenn der Absender den Empfänger (hier über die Gegensprechanlage im Haus) von dem Einwurf des Kündigungsschreibens informiert. Der Absender kann nicht damit rechnen und der Empfänger ist nicht verpflichtet, wegen des Schreibens seine Wohnung zu verlassen um so das im Wohnungsbriefkasten liegende Schreiben zur Kenntnis zu nehmen.
LG Krefeld, Urteil vom 21.09.2022 - 2 S 27/21 -
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rechtgehabt-blog · 3 years
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im Auftrag unterschriebene Mietvertragskündigung wirksam?
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im Auftrag unterschriebene Mietvertragskündigung wirksam? LG Wuppertal - Az.: 9 T 128/21 - Beschluss vom 04.08.2021 Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20.05.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal, 90 C 208/20 (PKH) vom 19.04.2021 abgeändert: Der Beklagten wird für ihren Antrag auf Klageabweisung vom 25.02.21 für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus V bewilligt. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Gründe Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. I. Der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Räumung und Herausgabe besteht jedenfalls derzeit weder aus § 546 BGB noch aus § 985 BGB oder § 812 I BGB. Denn die Kündigungen vom 11.08.2020 und 19.10.2020 entsprechen nicht der von § 568 I BGB geforderten Schriftform. Zwar kann sich ein Vermieter bei der Erklärung einer Kündigung vertreten lassen. [...] Weiterlesen auf: https://www.mietrechtsiegen.de/im-auftrag-unterschriebene-mietvertragskuendigung-wirksam/ Read the full article
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gutachter · 5 years
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Mietrechtsanpassungsgesetz Teil 2
Änderungen der Vorschriften bei Modernisierung und gewerblichen Zwischenmietverhältnissen
Zum 01.01.2019 ist das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) in Kraft getreten (BGBl I 2018, 2694). Während im ersten Teil die Änderungen der Vorschriften…
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raniehus · 3 years
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Zur Kündigung von Wohnraum durch einen Vertreter und Folge der Angabe „i.A.“
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Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform nach § 568 Abs. 1 BGB.
Eine Stellvertretung bei der Kündigungserklärung ist möglich. Die Stellvertretung muss offengelegt werden. Der Umstand alleine, dass der Unterzeichner der Kündigungserklärung auch ansonsten den Vermieter in dessen Mietangelegenheiten (auch nach Kenntnis des Mieters) vertritt, reicht grundsätzlich nicht aus. Versieht der Unterzeichner der Kündigungserklärung  seine Unterschrift mit dem Zusatz „i.A.“ (was gemeinhin „im Auftrag“ bedeutet), so liegt keine offengelegte Stellvertretung vor, sondern ist der Unterzeichner nur Bote und übernimmt nicht die für den Vertreter erforderliche Verantwortung für den Inhalt des Kündigungsschreibens.
LG Wuppertal, Beschluss vom 04.08.2021 - 9 T 128/21 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
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gutachter · 5 years
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Mietrechtsanpassungsgesetz Teil 2
Änderungen der Vorschriften bei Modernisierung und gewerblichen Zwischenmietverhältnissen
Zum 01.01.2019 ist das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) in Kraft getreten (BGBl I 2018, 2694). Während im ersten Teil die Änderungen der Vorschriften…
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