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EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AGEinberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
n--------------------------------------------------------------------------------n Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Zieln einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittentn verantwortlich.n--------------------------------------------------------------------------------nn08.06.2017nnAGRANA Beteiligungs-AktiengesellschaftnWien, FN 99489 hnISIN AT0000603709nnEinberufungnder 30. ordentlichen HauptversammlungnnWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zurn30. ordentlichen Hauptversammlungnder AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaftnam Freitag, dem 7. Juli 2017, um 11:00 Uhr,nim Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.nnI. TAGESORDNUNGnn 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-n Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fürn die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für dasn Geschäftsjahr 2016/2017n 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnsn 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für dasn Geschäftsjahr 2016/2017n 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fürn das Geschäftsjahr 2016/2017n 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsratsn 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahrn 2017/2018n 7. Neuwahl des Aufsichtsratsnn II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUFn DER INTERNETSEITEnn Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Juni 2017 auf dern Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com [http://n www.agrana.com/] bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung [http://n www.agrana.com/ir/hauptversammlung] zugänglich:nnn* Jahresabschluss,n* Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,n* Corporate-Governance-Bericht,n* Vorschlag für die Gewinnverwendung,n* Bericht des Aufsichtsrats,n jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017;n* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,n* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß §n 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,n* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,n* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,n* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,n* vollständiger Text dieser Einberufung.nn III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DERn HAUPTVERSAMMLUNGnn Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desn Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dern Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitzn am Ende des 27. Juni 2017 (Nachweisstichtag).n Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesemn Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.n Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist einen Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 4. Julin 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undn Adressen zugehen muss, erforderlich:nn (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftformn Per Post oder Botenn AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaftn c/o HV-Veranstaltungsservice GmbHn 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60nn Per E-Mail
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[email protected]]n (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einern qualifizierten elektronischen Signatur)nn Per SWIFTn GIBAATWGGMSn (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)nn (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzungn gem § 13 Abs 7 genügen lässtnn Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58n Per E-Mail
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[email protected]]n (Dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF und TIFn Berücksichtigung finden.)n Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zun wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zun veranlassen.n Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktienn und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.nnnDepotbestätigung gemäß § 10a AktGnnDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemnMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatnder OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:nn* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehrn zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,n* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personenn zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Registern und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführtn wird,n* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,n* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,n* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.n Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an dern Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 27. Juni 2017n (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.n Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprachen entgegengenommen.n Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bein der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.nn IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDEn VERFAHRENnn Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist undn dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IIIn nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen desn Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie dern Aktionär hat, den er vertritt.n Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einern juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auchn mehrere Personen bevollmächtigt werden können.n Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während dern Hauptversammlung möglich.n Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswegen und Adressen an:nn Per Post oder Botenn AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaftn c/o HV-Veranstaltungsservice GmbHn 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60nn Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58n Per E-Mail
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[email protected]] (Dabei können die Vollmachten in denn Formaten PDF und TIF Berücksichtigung finden.)nn Die Vollmachten müssen spätestens bis 6. Juli 2017, 16:00 Uhr, bei einer dern zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag dern Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlungn übergeben werden.n Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sindn auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com [http://n www.agrana.com/] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosenn Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.n Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhaltn der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestelltenn Vollmachtsformular.n Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmachtn erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf demn für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärungn abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.n Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in dern Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt alsn Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.n Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht geltenn sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.nn Unabhängiger Stimmrechtsvertreternn Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vomn Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, alsn unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundenen Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist aufn der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com [http://n www.agrana.com/] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinausn besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michaeln Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mailn
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[email protected]].nn V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119n AKTGnn 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktGnn Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seitn mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, könnenn schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung diesern Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen inn Schriftform per Post oder Boten spätestens am 16. Juni 2017 (24:00 Uhr) dern Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-n Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Dipl.-Ing. Mag. Gertraud Wöber,n Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss einn Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft istn durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigtn wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vorn Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bein der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.n Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dien Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.nnn2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktGnnAktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zunjedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samtnBegründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit dennNamen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einernallfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der imnFirmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemachtnwerden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. Juni 2017 (24:00nUhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020nWien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Dipl.-Ing. Mag. GertraudnWöber, Generalsekretärin, oder per
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[email protected]], wobei das Verlangen innTextform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.nBei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stellender Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.nDie Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §n10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter alsnsieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen anndie Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (PunktnIII) verwiesen.nn3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktGnnJedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft übernAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßennBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflichtnerstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einemnverbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in dennKonzernabschluss einbezogenen Unternehmen.nDie Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftigernunternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einemnverbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihrenErteilung strafbar wäre.nAuskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zunstellen, gerne aber auch schriftlich.nFragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrungnder Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an dennVorstand, z.H. Frau Dipl.-Ing. Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin,nübermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax ann+43 (0)1 21137 12055 oder per E-Mail an
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[email protected]] übermittelt werden.nn4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktGnnJeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigtnin der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.nLiegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §n119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. EinnAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend dienrechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:nPersonen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur vonnAktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,nvorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. Juni 2017nin der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. JedemnWahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenennPerson über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbarennFunktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheitnbegründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag aufnWahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigtnwerden.nn5. Informationen auf der InternetseitennWeitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,n110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.comn[http://www.agrana.com/] zugänglich.nnVI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISEnnGesamtzahl der Aktien und StimmrechtenZum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital dernGesellschaft EUR 113.531.274,76 und ist zerlegt in 15.622.244 auf Inhabernlautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl dernStimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung dernHauptversammlung 15.622.244 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt dernEinberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.n25 Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt.nnWien, im Juni 2017nDer VorstandnnnnRückfragehinweis:nAGRANA Beteiligungs-AGnnMag.(FH) Hannes HaidernInvestor RelationsnTel.: +43-1-211 37-12905ne-mail:
[email protected].(FH) Markus SimaknPublic RelationsnTel.: +43-1-211 37-12084ne-mail:
[email protected] der Mitteilung euro adhocn--------------------------------------------------------------------------------nnnnEmittent: AGRANA Beteiligungs-AGn F.-W.-Raiffeisen-Platz 1n A-1020 WiennTelefon: +43-1-21137-0nFAX: +43-1-21137-12926nEmail:
[email protected]: www.agrana.comnISIN: AT0000603709nIndizes: WBInBörsen: Stuttgart, Wien, Frankfurt, BerlinnSprache: Deutschn nn