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Rizza Kaffeemanufaktur: der Treffpunkt für Pädophile
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Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung & Prostitution: Rizza Rosario
Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Bereits im März hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Lügde gegenüber dem BKA angegeben, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer eines Kaffees in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Originalbericht hier
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Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
In dem Strafverfahren 13 KLs 163 Js 41394/09 wurde der Fortsetzungstermin am 09.12.2020, 9.30 Uhr aufgehoben. In der Strafsache 16 KLs 163 Js 38666/17 wurde der Fortsetzungstermin 17.12.2020 aufgehoben, die Verhandlung wird voraussichtlich am 7. Januar 2021 fortgesetzt. In der Strafsache 2 KLs 61158/20 jug. • 2. Große Strafkammer (Jugendkammer) / 2 KLs 22 Js 61158/20 jug. • 4. Große Strafkammer (Jugendkammer) / 4 KLs 56 Js 28097/20 jug. In der Strafsache 3 KLs 213 Js 2235/20 jug. In der Strafsache 8 KLs 200 Js 55070/18 wurden die auf den 28.10. und 06.11.2020 bestimmten weiteren Fortsetzungstermine wieder aufgehoben, die Verhandlung wird fortgesetzt am 10.11.2020, 9.30 Uhr, mit weiteren Fortsetzungsterminen am 16.11.2020, 9.30 Uhr, 27.11.2020, 9.30 Uhr, 03.12.2020, 13.30 Uhr, sowie am 11.12.2020, am 18.12.2020 und den 04.01.2021, 08.01.2021, 11.01.2021 und 13.01.2021, jeweils 9.30 Uhr im Sitzungsgebäude Olgastraße. In der Strafsache 19 Ks 114 Js 38181/00 ("Tötungsdelikt vor 25 Jahren") wurden die Fortsetzungstermine am 16.12.2020 und am 21.12.2020 aufgehoben, zusätzliche Fortsetzungstermine wurden bestimmt auf den 18.12.2020, 9.00 Uhr, sowie auf 03.03., 10.03. und 17.03.2021, jeweils 9.15 Uhr.
In der Strafsache 9 Ks 5 Js 119653/19 wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 18.12.2020 auf 11.00 Uhr verlegt (geplante Urteilsverkündung). Der Beginn des Fortsetzungstermins am 11.12.2020 wurde auf 10.00 Uhr verlegt. Aus dreißig Hausverträgen sei den Bauherren ein Schaden von insgesamt rund 1,63 Mio. EUR entstanden, wobei bis zum Ausscheiden des 62 Jahre alten Angeklagten aus der Gesellschaft zweiundzwanzig Hausverträge geschlossen worden seien, was einem Schaden von rund 1,17 Mio EUR entspräche. Der 36 Jahre alte Angeklagte wurde vom Amtsgericht Böblingen am 14.2.2018 wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Im gegen vier Angeklagte geführten Verfahren wird zwei Angeklagten (27 und 36 Jahre alt) vorgeworfen, seit Oktober 2018 in mehreren Fällen mit Kokain und Marihuana Handel getrieben hat keinen abgekriegt, wozu die 39-jährige Mitangeklagte Beihilfe geleistet haben soll. In seiner Wohnung habe sich weiteres, zum Verkauf bestimmtes Marihuana - insgesamt rund 150 g - befunden. Anschließend habe er beschlossen, seine 38-jährige getrennt lebende Ehefrau in Gaildorf ebenfalls heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu ermorden, was jedoch daran scheiterte, dass es ihm nicht gelang, in deren Wohnung einzudringen.
Dem Angeklagten in höheren Jahren neu 36 Jahren wird vorgeworfen, früh am Tag des 21.06.2020 in Allmersbach im Tal seine frühere 41-jährige Lebensgefährtin und deren 9-jährige Tochter heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet unbemannt. Dem 19 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, frühmorgens des 16.9.2018 nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung aufs mutmaßliche Tatopfer mit Fäusten eingeschlagen sitzen geblieben; auch ein weiterer unbekannter Mittäter habe zugeschlagen. Die beiden 20 und 21 Jahre alten Angeklagten sollen gemeinsam mit einem weiteren Täter den Geschädigten tätlich angegriffen und mit Fäusten und einer Bierflasche geschlagen haben, um ihm 3 oder 4 Dosen von seinem gesammelten Pfandgut zu entwenden. Den 56 und 32 Jahre alten Angeklagten wird im Großen und Ganzen vorgeworfen, als Inhaber bzw. Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstunternehmens entgegen einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung mit den jeweiligen Krankenkassen Pflegepersonal eingesetzt geneigt, das nicht über die notwendige Qualifikation oder - soweit diese auswärtig erworben wurde - nicht über die erforderliche Anerkennung verfügt habe. Dem 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er haben zwischen Januar 2008 bis Mai 2012 als Inhaber eines Betriebes für Trockenbau- und Fassadenarbeiten Lohnansprüche seiner Mitarbeiter nicht der Beitragsbemessung zur Sozialversicherung unterworfen.
Der Gesetzgeber hat dazu am 26. Januar 1998 das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" (BGBI I S. 160) verabschiedet. An 127.035 Straftaten waren Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beteiligt, darunter verdammt 30.000 Flüchtlinge. Entsprechend dieser Absicht soll der Angeklagte am 12.11.2017 zusammen mit weiteren Bandenmitgliedern eine Ausstellerin der Messe "Antique und Art" in Stuttgart-Bad Cannstatt nach Ende der Messe überfallen und diese mit einer Schusswaffe bedroht haben. Der Dritte Angeklagte soll Hand in Hand gehen Fall durch die zwei anderen Angeklagten verkaufte Munition unter Kontrolle bleiben einer Urlaubsfahrt in die Türkei gebracht haben. Mit der Angeklagten war bis Anfang 2008 Kundendienstleiter bei einer Blechdruck-Maschinen-Herstellerfirma mit Sitz in Stuttgart. Auch dabei sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.06.2019 in Stuttgart den Geschädigten darauffolgend an eine verbale Auseinandersetzung geschlagen, getreten und mit einem mitgeführten Küchenmesser in den Bauch gestochen aufgeschlossen, wobei er dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. 11.07.2020 in Stuttgart versucht geschlossen haben, den Geschädigten, ein Securitymitarbeiter im Einkaufszentrum „das Gerber“, mit einem Messer in den Bauch zu stechen und dabei auch dessen Tod billigend in Kauf genommen interessiert. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.01.2020 in Heilbronn einen Geschädigten mit einem Messer in den Rücken gestochen und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen partnerlos.
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