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rakannenberg · 3 years
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Kostenlose Scheidung aus dem Ausland
Insbesondere aktuell zur Zeit der weltweit herrschenden Pandemie gestalten sich administrative Aufgaben, die es im Ausland zu erledigen gilt, als nicht einfach. Dies dürfte insbesondere für eine in Deutschland einzureichende Scheidung gelten.
Darüber ist in Deutschland zwingend erforderlich, dass eine Ehescheidung durch einen hier zugelassenen Rechtsanwalt an dem jeweils zuständigen Gericht beantragt werden muss. Welches Gericht für Ihre Ehescheidung zuständig ist, erfahren Sie beispielsweise hier. Maßgeblich ist in der Regel der letzte gemeinsame Wohnort. Da eine Ehescheidung wegen EU- Recht auch von EU- Ausländern möglich ist, muss daher weder deutsches Recht anwendbar noch ein deutscher Staatsbürger beteiligt sein.
Darüber hinaus setzt das deutsche Familienrecht grundsätzlich ein Trennungsjahr voraus, um eine mögliche Versöhnung der Ehepartner nicht voreilig zu vereiteln.
Sollten Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, stellt sich die Fragen nach den Kosten. Wie teuer folglich ein zu beauftragender Anwalt oder die Gerichtskosten sein werden, ist vom jeweiligen Verfahrenswert abhängig. Der berechnet sich nach dem addierten und dann mit 3 multiplizierten Nettoeinkommen der Ehepartner. Dieser erhöht sich ggf. mit den zu regelnden. Angelegenheiten wie beispielsweise Umgang- und Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern oder einem gemeinsamen Haus etc. Die Klärung solcher weiteren Angelegenheiten verlängert ein Scheidungsverfahren erheblich.
Es empfiehlt sich daher zunächst die Scheidung isoliert durchzuführen und die sogenannten "Folgesachen" im Folgenden zu klären bzw. erst gerichtlich anhängig zu machen.
Bei erwerbslosen Ehepartnern gilt i.d.R. der Verfahrenswert von 3.000 EUR als Auffangwert.
Sofern Sie den Streitwert ermitteln konnte, können Sie hier erfahren, wie hoch also ihre Scheidungskosten sind.
Sollten Sie erwerbslos sein bzw. wenig Geld verdienen oder ihre monatlichen Ausgaben sehr hoch sein, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Gleiches gilt, wenn Sie sich zunächst lediglich beraten lassen wollen. Dann können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Scheidung-Trennung mit Folgesachen" beantragen.
Zwar können EU- Ausländer (europäische) Verfahrenskostenhilfe beantragen, Beratungshilfe bleibt jedoch nur Personen vorbehalten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Sollten Sie Fragen zur Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir werden Ihnen ganz genau erklären, welche Unterlagen Sie benötigen und wie das Verfahren zur Kostenübernahme abläuft. Gerne vereinbaren wir sodann einen Beratungstermin.
Sie können uns unter folgenden Details kontaktieren:
Kannenberg Lipinski PartG mbB
Rechtsanwalt - Radca Prawny - Mediatoren
Kienitzer Straße 107
12049 Berlin- Neukölln
Tel: 030 - 22185369
Mobil: 0174 - 70 74 97 21
www.kannenberglipinski.de
Eine Kontaktaufnahme ist u.a. per WhatsApp als auch per Telegram möglich.
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rakannenberg · 3 years
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rakannenberg · 3 years
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