Willkommen
Hallo, lieber Baumfreund!
Willkommen beim Baum-Schutz-Verein~PArk-SCHutz-Aktion (BSV~PASCHA), umbenannt in Die BaumschĂŒtzer âArborâ
Allgemeine Organisation zur Rettung der BĂ€ume,
gemeinnĂŒtzige Naturschutzvereinigung,
dem Betreiber von âTermin-Blattâ!
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Ăber âAktuellâ oben finden Sie einige Nachrichten und auch Kommentare ĂŒber laufende Ereignisse zu Umweltsituation und -politik.
Und der Klick auf âDateisucheâ fĂŒhrt Sie zu einer alphabetischen Liste verschiedener Ordner unserer Internetseite, aus der können Sie darauf zugreifen durch weiteren Klick.
Alles natĂŒrlich nur, soweit unsere Arbeitskraft, Zeit und Kenntnisse reichen, die Seite aktuell zu halten.
Wanted! Wir suchen denjenigen Saboteur unserer Homepage, der sich eingehackt und vieles durcheinandergebracht hat. Es könnte sich um einen Naturfreund aus Bremen-Nord handeln. Der Mensch hat einiges auf unserer Homepage, die ohnehin noch nicht fertig war, verĂ€ndert, was wir noch gar nicht entdeckt haben. Wir bitten das zu entschuldigen, Das Fazit ist: Wir brauchen einen engagierten Baumfreund, der zugleich ein Computerfreak ist. Den suchen wir dringend. FĂŒhlen Sie sich angesprochen?
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Die BaumschĂŒtzer âArborâ
Allgemeine Organisation zur Rettung der BĂ€ume
(frĂŒher: Baum-Schutz-Verein â PArk-SCHutz-Aktion, AbkĂŒrzung:BSV-PASCHA)
GemeinnĂŒtzige Naturschutz-Vereinigung (FA Bremen StNr 60/145/14102K8)
Vereinsanschrift: BSVPArk-SCHutz-Aktion, 27751 Delmenhorst, Winterweg 7 â www.termin-blatt.org im Aufbau
Spenden-Kto.: Oldenburgische Landesbank, D'horst - BIC: OLB DEH 2XXX â IBAN: DE91 2802 0050 20317152o2 (notwendige EmpfĂ€ngerangabe: Reiter/PASCHA)
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/Aktuell
Aktuell V-2016 _*FlĂŒchtlinge im Park *_ In Hamburg hat es einen Vorfall gegeben, den GrĂŒnanlagenfreunde sehr interessieren dĂŒrfte. Denn in eine solche Situation können sie auch andernorts schnell kommen: In einer GrĂŒnanlage sollte ein Camp zu Unterbringung von GeflĂŒchteten eingerichtet und dazu etliche BĂ€ume beseitigt werden. Anwohner (oder deren Helfer?) haben sich nachdrĂŒcklich gewehrt. Die Autos haben sie auf der Zuwegung so geparkt, dass die BaumfĂ€ller mit ihren Arbeitsmaschinen nicht an das Areal herankamen. Einer Gartenbauingenieurin haben sie den Farbtopf entrissen, als sie die zu fĂ€llenden BĂ€ume kennzeichnete. Zahlreiche BĂ€ume haben sie zusĂ€tzlich gekennzeichnet, so dass die FĂ€llungskolonnen nicht wussten, was sie zu vernichten hatten. Und natĂŒrlich sind sie mit ihren sehr wohl ungesetzlichen MaĂnahmen in die Presse gekommen. Was tun in einem solchen Falle? Mit dem Baurecht wird man nicht recht weiterkommen. âFliegendeâ Bauten, wie sich das so schön nennt, die (glaubhaft!) nur vorĂŒbergehend errichtet werden sollen, bedĂŒrfen keines Bebauungsplans und keiner Baugenehmigung. Landesgesetze oder Ortssatzungen, die die Erhaltung von GrĂŒnanlagen absichern, ihre Verkleinerung oder Teilbebauung ohne gesetzliche Grundlage verbieten, gibt es oft nicht. Auf die Idee, solche Gesetze zu fordern, ist man vermutlich â auĂer bei BSV-PASCHA â wohl kaum in breiter Front gekommen. EntschlieĂt man sich zu Aktionen, wie die Hamburger sie sich haben einfallen lassen, kann man leider nur auf das Interesse der Presse â insbesondere der mit den groĂen Buchstaben â rechnen. Aber auf das Desinteresse von Regierung und Regierungsfraktionen, BĂŒrgermeistern und Kommunalparlamenten, denn in ihren Augen geht es um unbeachtliche Sonderinteressen von ein paar Anwohnern â irrelevant fĂŒr das Ergebnis der nĂ€chsten Wahlen. Zumindest muss man sich vorab ĂŒberlegen, was die AktivitĂ€ten fĂŒr den einzelnen Teilnehmer an Folgen haben kann. Einesteils das Zustellen von StraĂen: Mutlangen und die Startbahn 3 lassen grĂŒĂen. Ăber die unzulĂ€nglich reflektierte Anwendung des umstrittenen Nötigungsparagraphen ist die Rechtsprechung wenigstens wohl hinweg. Dann das Beschmieren von BĂ€umen: voraussichtlich SachbeschĂ€digung, obgleich die Substanz des Baumes eigentlich nicht berĂŒhrt wird. Und das WegreiĂen von Farbtöpfen: Wenigstens die Farbe nicht mit nach Hause nehmen - der missgĂŒnstige Staatsanwalt denkt dann gleich an den saftig zu bestrafenden Raub. In den nĂ€chsten Gully mit der Farbe - ânurâ GewĂ€sserverschmutzung. Am besten man lĂ€sst sich von einem Fachanwalt fĂŒr Strafrecht vorab beraten. Und an der zweifelhaften Aktion dĂŒrfen nur wenige feste verlĂ€ssliche Freunde beteiligt sein, je mehr Leute von der Sache wissen, desto gröĂer ist die Gefahr, dass die Geschichte herumgequatscht wird und man auffliegt. Und solche Nachbarn hat man meist wohl nicht, oder man tĂ€uscht sich hinsichtlich ihres Stehvermögens in Sachen Verschwiegenheit. Risiken und Nutzen abwĂ€gen, den Zorn unterdrĂŒcken, die Sache hinnehmen, das wird man im Zweifel entscheiden â man kann ĂŒber das Thema lange debattieren. Bei dieser Gelegenheit auch folgendes Thema: Vor einiger Zeit fragten verzweifelte Bauminitiativler einer anderen Gruppierung als die Hamburger, ob man mit Hilfe der Ansiedlung von_JuchtenkĂ€fern (= Eremit _= Osmoderma eremita) vielleicht einen Hebel bekommen könne, das fragliche unerwĂŒnschte Projekt zu verhindern. Die Stuttgarter hĂ€tten damit doch auch ganz gute Argumente gehabt. Einmal abgesehen davon, dass man eine solche Ansiedlung als FaunenverfĂ€lschung zu betrachten hat, die nicht akzeptabel ist, die Sache klappt voraussichtlich nicht, und man geht vor Beginn der Aktion besser zu einem naturschutzrechtlich kundigen Anwalt, um sich ĂŒber die gesetzliche ZulĂ€ssigkeit zu informieren. Zwar kann man im Internet Lieferantenadressen fĂŒr die Raupen der KĂ€fer ergoogeln und dort welche kaufen, aber die Tiere haben spezielle Biotopanforderungen, die wohl selten einmal gegeben oder auf die Schnelle herrichtbar sind. Und man muss wohl etwas von den HaltungsverhĂ€ltnissen verstehen, einen Fachkundigen zuziehen. Die Tiere leben in Höhlungen von LaubbĂ€umen, meist Eichen. Dort fressen sie nicht etwa vom Holz des betreffenden Baumes, sondern halb verrottete Pflanzenreste, die als frische Pflanzenteile zB von Vögeln in â spĂ€ter verlassene - Nisthöhlen eingetragen worden waren. Dieser Mulch muss die richtige Feuchtigkeit nach dem Geschmack der KĂ€fermaden und den passenden Verrottungsgrad haben, der schon ziemlich weit fortgeschritten sein muss, schwĂ€rzliche Farbe wird verlangt. AusgerĂ€umte oder ausgetrocknete oder ĂŒberschwemmte Baumhöhlungen kommen nicht in Betracht. Die Weibchen der KĂ€fer fliegen nicht weit. Um eine Kolonie ins Leben zu rufen, braucht man schon mehrere Höhlen mit den geschilderten Voraussetzungen. Soweit die Theorie, wie wir sie in BĂŒchern gefunden haben, das wird kein hinreichendes Rezept sein, mit den gesetzlich geschĂŒtzten Tieren zu experimentieren. KB - 9.5.2016 _*TTIP und baumschĂ€dliches Klima *_ In einem Gastbeitrag in der SĂŒddeutschen Zeitung (22.4.2016) hat der US-amerikanische WirtschaftsnobelpreistrĂ€ger Joseph E Stiglitz unter der Ăberschrift âSie zerstören ihr eigenes Werkâ zum Thema TTIP-Vertrag und Klimapolitik Bemerkenswertes geschrieben: Nach dem Schlichtungssystem der TTIP-VertragentwĂŒrfe könne es zu Klagen von Zehntausenden von Unternehmen kommen, die Schadensersatz verlangen, wenn sie ihre Investitionen auf Grund von neuen Umweltgesetzen abschreiben mĂŒssten. Es könnten sich dadurch Hunderte von Millionen Schadensersatzforderungen aufsummen, wenn es unter der Geltung des TTIP zu solchen neuen Gesetzen komme. Damit sei dann klar, dass sich kaum eine Regierung an die â bislang rechtlich unverbindlichen â Absichten des kĂŒrzlichen Pariser Klimaschutzabkommens halten werde. Grob auf gut Deutsch formuliert: Obama und Merkel stoĂen per TTIP mit dem Hintern um, was sie sich klimapolitisch in Paris angeblich vorgenommen haben. Und machen sich den noch nicht einmal dreckig, da doch nichts Rechtsverbindliches abgemacht ist! Hieraus folgt, dass die von Vizekanzler Gabriel (SPD) vorgeschlagene und inzwischen von der europĂ€ischen Seite wohl verlangte Ersetzung der Schiedsgerichte durch â wie immer im einzelnen organisierte â Handelsgerichte nur ein Trostpflaster ist. Die Handelsrichter mĂŒssen im Zweifel genauso zu Gunsten der investierten Firmen entscheiden wie die Schiedsrichter, wenn die SchadensansprĂŒche per Vertrag Gesetz geworden sind. Bisher hatte man die Vorstellung, dass es das kaufmĂ€nnische Risiko jeder Firma ist, durch neue Entwicklungen am Markt Verluste zu erleiden, sei es nun durch Ănderungen des Publikumsgeschmacks, neue Erfindungen, neue einfachere und mithin kostengĂŒnstigere Produktionsverfahren, neue Zollvorschriften und eben auch neue Umweltschutzvorschriften. GĂ€be es dieses Risiko nicht oder könnte jeder in die Zukunft schauen, gĂ€be es sehr viel weniger Konkurse. Dass man aber einen Teil solcher Risiken, wie sie sich aus der â heutzutage rasend schnellen - Weiterentwicklung aller VerhĂ€ltnisse fix ergeben, vor allem im Umweltbereich, aber auch beim Verbraucherschutz, auf den Staat ĂŒberwĂ€lzt, die Risiken der Allgemeinheit auflastet, und das obendrein per Handelsvertrag mehr oder weniger versteckt, ist neu und nicht hinnehmbar. Der Vertrag ist in der vorgesehenen Form mit âInvestorengerichtâ gleichbedeutend mit dem Ende jeder Hoffnung auf durchgreifenden Klimaschutz. Einen Ă€hnlich gefĂ€hrlichen Vertrag, CETA, mit Kanada abzuschlieĂen, ist die EuropĂ€ische Gemeinschaft in Begriff. Und er soll vorlĂ€ufig in Kraft gesetzt werden. Ist das erst mal geschehen, gibt es voraussichtlich wenig Hoffnung, zur ursprĂŒnglichen Rechtslage zurĂŒckzukehren. Den Vertrag können US-amerikanische Firmen sich zunutze machen, wenn TTIP scheitern sollte, indem sie ĂŒber ihre kanadischen Tochtergesellschaften den Europahandel betreiben. Hiergegen richten sich eine Sammelbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe, initiiert von der Musiklehrerin Marianne Grimmelstein, bisher von ca 70000 MitklĂ€gern betrieben, verbunden mit einer Petition von 210000 Mitstreitern, denen man sich noch anschlieĂen kann. AuĂerdem gibt es eine von Campact, Foodwatch und von der BI Mehr Demokratie betriebene Verfassungsbeschwerde, NĂ€heres auf deren Internetseiten. KB - 28.5.16 _*Nutella*_ Vor einigen Monaten haben wir ĂŒber einen Boykottaufruf der Französischen Umweltministerin SegolĂšne Royal gegen den Nussaufstrich Nutella berichtet. Der Grund der Boykott-Empfehlung ist der hohe Palmöl-Anteil in dem Produkt. In Ostasien fallen zahlreiche UrwĂ€lder Rodungen zu Gunsten von Palmöl-Plantagen zum Opfer, was ua den Lebensraum der letzten Orang-Utang-Menschenaffen zerstört. KĂŒrzlich ist das Produkt noch zweimal in die Zeitungsspalten geraten. Ende MĂ€rz wurde berichtet, dass in der Nuss-Nougat-CrĂšme fast keine Schimmelpilze gefunden worden seien, Nutella war als Sieger aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest herausgekommen. Die zweite Meldung betraf ein Preisausschreiben, das sich hauptsĂ€chlich an Kinder richtet. Um da zu gewinnen, muss man die CrĂšme kiloweise kaufen. Da das die Zucker-AffinitĂ€t von Kindern nutzt, der Aufstrich andererseits jede Menge â nicht gerade gesundheitsförderlichen - Zuckers enthĂ€lt, gab es natĂŒrlich heftige Schelte von Verbraucherschutz-Organisationen. Nutella enthĂ€lt â in der Version Aldi-Nord â nicht weniger als 55,9 % Zucker. Wenn der Nutella-Hersteller Ferrero nun zu einer solchen Holzhammer-Verkaufsförderungs-Aktion greift, fragt man sich natĂŒrlich, ob etwa der SegolĂšne-Boykott umsatzmindernde Wirkung entfaltet hat, die nun ausgeglichen werden soll. Wir werden das nie erfahren. Jedenfalls mĂŒssen Eltern und andere Verbraucher, jeder fĂŒr sich, entscheiden, ob der Boykott erst recht fortgesetzt werden soll und womöglich auf andere Ferrero-Produkte wie Ferrero-Weinbrandkirschen auszudehnen ist, um die Wirkung zu verstĂ€rken. Ăbrigens: In den Inhaltsprotokollen auf den GlĂ€sern wird Zucker als erster angefĂŒhrt, als zweiter dann Palmöl, was bedeutet, das Ăl ist der zweitgröĂte Bestandteil unbekannter Höhe nach den Inhaltsangabevorschriften. KB - 4.5.16 _*Delmenhorst *_ An der FabrikstraĂe im Wollequartier, linker Hand hinter dem Haupttor, am dortigen Seiteneingang zum Wollepark, steht das Ehrenmal fĂŒr die im 1. Weltkrieg gefallenen Werksangehörigen der Nordwolle. Vor einigen Jahren trafen wir dort eine betagte Anwohnerin an, die vermutlich nicht namentlich erwĂ€hnt werden möchte, als sie in knöcheltiefen Laubansammlungen stehend, versuchte, Laub in SĂ€cke zu stecken, um sie spĂ€ter irgendwie zum Abtransport bereit zu lagen. Zeitpunkt: einige Tage vor Volkstrauertag und Totensonntag. Einige Schreiben unsererseits an die Reservistenvereinigung und den Volksbund KriegsgrĂ€bervorsorge haben dann bewirkt, dass schlieĂlich dort beizeiten Laub gerĂ€umt wird. Und dass auch das Unkraut dort einigermaĂen regelmĂ€Ăig entfernt wird. Und oh Wunder: Es ist in den letzten Wochen renoviert worden. Sogar das flĂŒgelförmige Schmuckgitter der Anlage ist aufwendig wieder hergestellt worden. Dieses war seit Jahren dem Verfall preisgegeben, der Handlauf oben durchgerostet, GitterstĂ€be herausgebrochen. Das Gitter hat nun sogar eine zur Trauer passende dunkelgraue Farbe erhalten, statt grĂŒn. Versackte Gehwegplatten sind angehoben. Soweit alles in Ordnung und dankenswert. Im Garten der Villa Lahusen hinter dem Ehrenmal hat sich am Gehölzbestand in letzter Zeit einiges getan, was uns trauern lĂ€sst. Dort stand ein durchaus lebenskrĂ€ftiger Rest eines â seltenen â Kolchischen Ahornbaums, nĂ€mlich die zu dicken StĂ€mmen herangewachsenen Not-triebe eines Kolchischen Ahorns (Acer cappadocicum), der wohl vor Jahren gefĂ€llt wurde. Die wurden fĂŒr nicht mehr standfest befunden und bis auf einen Rest entfernt. Auch die Krone einer Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) wurde aus SicherheitsgrĂŒnden abgesĂ€gt. Bei diesem Baum handelt es sich um eine Seltenheit. Die BlĂŒten der Rosskastanien haben in den ersten Tagen ein gelbfarbiges sog Saftmal. Ist der Nektar von Insekten ausgesaugt und die Befruchtung vollzogen, geht die Farbe auf rot ĂŒber, ein Stoppsignal fĂŒr Bienen und andere Nektarsucher. Der rote Klecks ist im Normalfall klein und unauffĂ€llig. Bei dem Lahusenbaum ist er indes riesig, der ganze Baum erschien blĂŒhend in den Bremer Landesfarben rot-weiĂ. Es spricht einiges fĂŒr die Vermutung, dass die GĂ€rtner, als sie diesen Kultivar der Rosskastanie beschafft haben, das Farbspiel rot-weiĂ auf dem Wollekomplex auf den Höhepunkt getrieben haben. Bekanntlich sind alle GebĂ€ude â auch die Werkmeister- und âBeamtenâ-HĂ€user, in rotem Backstein aufgefĂŒhrt, nur die Fabrikantenvilla und die Kapelle mit Putz und weiĂer Farbe versehen. Welchen Namen der Kultivar hat, wissen wir nicht, vielleicht liest ein Experte zufĂ€llig gegenwĂ€rtigen Bericht, der in diesem Punkt weiterhelfen kann. Ob wir Nachforschungen und BemĂŒhungen zur WeiterfĂŒhrung der Kulturvariante der Rosskastanie fortsetzen sollen, ist höchst zweifelhaft. Die Rosskastanie ist bekanntlich landesweit von der Kastanienmoniermotte befallen, deren Raupen in die BlĂ€tter GĂ€nge fressen, was die BlĂ€tter braun werden und vorzeitig im Sommer abfallen lĂ€sst. Hinzu gekommen ist ein Pilz, eingeschleppt aus Ăbersee, der die Blattrollkrankheit verursacht und ebenfalls vorzeitiges Blattsterben. Neuerdings verbreitet sich zudem ein eingeschlepptes Bakterium (Pseudomonas syringae), das an den StĂ€mmen der BĂ€ume einen schwarzen Ausfluss bewirkt. Dem dreifachen Ansturm werden die Rosskastanien nicht gewachsen sein â die Prognose ist voll negativ fĂŒr die Art in Mitteleuropa. Auch sonst hat es Verluste im Villengarten gegeben, zB eine Gleditschie wuchs zu schrĂ€g und man meinte, sie könne umkippen. Also weg damit. Zu den AbgĂ€ngen gehörten mehrere Lawson-Scheinzypressen ua. Neuerdings steht die riesige Platane (Platanus x hispanica) in dem Sommergarten auf der Abschussliste, der Garten ist gesperrt, alle StĂŒhle sind abgerĂ€umt, mindestens die Baumkrone wird wohl heruntergeholt werden. Im vorigen Jahr schon fiel uns ein massiver Laubfall im FrĂŒhjahr auf, vielleicht die Folge langwöchiger Trockenheit. Hoffentlich nicht der Platanentriebwelke (Apiognomonia veneta). Der Besuch der Umgebung des Ehrenmals ist trotzdem lohnenswert. Es gibt auĂer dem Kolchischen-Ahorn-Rest noch einen schönen groĂen Stechpalmenbaum (Ilex auquifolium) , eine Nootka-Scheinzypresse mit ihren typisch herunterhĂ€ngenden Zweigen und einen kleinen Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) im Nachbargarten ua. KB 10.5.16 Nachtrag: Der Sommergarten-Garten ist inzwischen wieder geöffnet. Die Sperre ist aufgehoben, die StĂŒhle stehen wieder. - Die tĂŒchtige Laubsammlerin, die oben erwĂ€hnt wird, ist die diesjĂ€hrige erste PreistrĂ€gerin des Umwelt- und BĂŒrgerengagement-Preises der Stadt Delmenhorst, Frau Gisela Zedlitz, wie nun veröffentlichungsfĂ€hig wurde. Herzlicher GlĂŒckwunsch! 9.6.16 _*BĂ€ume ohne Verteidiger*_ Nicht ohne Stolz hat die Stadt Delmenhorst den örtlichen Zeitungen Mitteilung ĂŒber die Anpflanzung von BaumschulbĂ€umchen gemacht, die zusammen im SĂŒden der Stadt ein neues kleines WĂ€ldchen ergeben sollen. Dazu ein paar Anmerkungen: Es ist natĂŒrlich lobenswert, in dem besonders waldarmen Delmenhorst einen zusĂ€tzlichen Wald anzulegen. Das kann aber nicht das Alibi sein, in der Innenstadt um so mehr gegen BĂ€ume zu wĂŒten. In der Innenstadt geht es um das Kleinklima. Man muss dazu wissen, dass das viele Gestein in der Stadt, zumal wenn es dunkelfarbig ist, Hitze speichert. An warmen Tagen ist es dann â im Vergleich zu umliegenden AuĂenbereichen â irregulĂ€r wĂ€rmer. Das macht den Aufenthalt in der Innenstadt an solchen Tagen nicht gerade angenehmer. Man kann auch sagen, fehlen kĂŒhlende, Schatten werfende BĂ€ume, hat man eine Umsatzbremse in den VerkaufsstraĂen, die Leute meiden im Sommer solche ĂŒberheiĂe InnenstĂ€dte. Genau das hat man in Delmenhorst in der LangenstraĂe, der BahnhofstraĂe und umzu fertiggebracht: Fast alle Baumhaseln gefĂ€llt und ein paar kleine BaumschulbĂ€umchen gepflanzt, die auf Jahre hinaus nur einen winzigen Bruchteil der Leistungen der beseitigten BĂ€ume liefern. Zudem krankheitsbedingte AbgĂ€nge von GroĂbĂ€umen in der WeberstraĂe, vor dem Gymnasium in der SchulstraĂe, in der WesterstraĂe, Gehölze an der Alten Schmiede Ecke Lange StraĂe Friedr-Ebert-Allee beseitigt ua. Weiterhin die AbgĂ€nge in der Graft. An der Ecke NordwollestraĂe/Stedinger StraĂe auf den AbrissgrundtĂŒcken alle Gehölze beseitigt, statt sie einzuarbeiten in die zukĂŒnftige Parkplanung dort und offensichtlich ĂŒber das fĂŒr die Baggerarbeiten nötige MaĂ hinaus. Zu erwartende unumgĂ€ngliche weitere AbgĂ€nge beim Neubau des zentralen Krankenhauses in der WesterstraĂe. Das alles reicht wohl noch nicht. Jetzt wird diskutiert, den Parkplatz Am Vorwerk mit einem Parkhaus zu bebauen. Dort stehen auf und rund um den Platz herum rund 50 GroĂbĂ€ume, die wohl alle gefĂ€llt werden mĂŒssen, darunter eine Allee von Sumpfeichen mit ihren zierlichen BlĂ€ttern. Ist man sich in Bauverwaltung und Stadtrat bewusst, dass etwa 4000 BaumschulbĂ€umchen notwendig sind, um weiterhin so viel Sauerstoff zu produzieren, wie diese ParkplatzbĂ€ume? Also hat man ein neues Parkhaus auf dem gleichen Platz zu bauen, an dem man das angeblich baufĂ€llige Parkhaus in der BebelstraĂe abreiĂen will â ohne jeden weiteren Baumverlust. Zudem ist nicht nachvollziehbar, wieso es ein Kaufanreiz fĂŒr die erwarteten Kunden des zukĂŒnftigen Karstadt-Hauses-Neu sein soll, mit ihren Einkaufspaketen erst noch einmal 100 Meter durch den Jeans-Gang laufen zu sollen. Das neue Parkhaus kann man doch so bauen und betreiben, dass auch Kunden aus den umliegenden LĂ€den in der Langen StraĂe, nicht nur die vom Karstadt-Hauses-Neu, dort ihr GefĂ€hrte unterbringen können. Also keine Verschlimmbesserung fĂŒr BĂ€ume und Kunden! KB - 3.5.2016 _*Bremer Parkanlagen*_ Vor einigen Jahren hatten wir uns mit der Neugestaltung der Hohentorsanlage â nördlicher Teil der Neustadtswallanlagen - zu befassen. Dort ging es ua um die Beseitigung von GebĂŒsch, was ineinander gewachsen war, ferner um die FĂ€llung einer Gleditschie (Gleditsia triacanthos). Die Gleditschie konnten wir vor der FĂ€llung bewahren, was allerdings eine teure Angelegenheit wurde, weil neben ihr eine StĂŒtzmauer neu aufgefĂŒhrt werden musste. Gegen Dreingabe von mehreren StrĂ€uchern, die wir gern erhalten hĂ€tten, wenn auch zurĂŒckgeschnitten, hat der Umweltbetrieb uns einen Speierling (Sorbus domestica) zugestanden, der unweit seiner Verwandten, einer schon vorhandenen Elsbeere (Sorbus torminalis) seinen Platz gefunden hat. Eine Vogelbeere (Sorbus aucuparia), die man zu Vergleichszwecken auf LehrfĂŒhrungen wegen der Blatt- Ăhnlichkeiten unter der nahen Verwandtschaft an sich braucht, gestand man uns nicht zu. In diesem Winter gab es dort eine Ăberraschung: Bei der Vorbeifahrt Richtung Innenstadt war mit anzusehen, dass gerade die letzte Pappel an der StraĂe Friesenwerder (sĂŒdlich unterhalb der Oldenburger HochstraĂe) fiel und Holz der anderen schon aufgeladen wurde. Der ganze Gehölzbestand von der Ecke Friesenwerder/SortillienstraĂe entlang ZollgebĂ€ude und Hohentorspark bis Ecke Friesenwerder/Hohentorsplatz â ungezĂ€hlt viele GroĂbĂ€ume (Pappeln) und ein dichter breiter GebĂŒschstreifen - waren plattgemacht. Heute gibt's dort Rasen und eine Allee von jungen Zerreichen (Quercus cerris). Vielleicht werden noch ein paar StrĂ€ucher gepflanzt werden, aber sicherlich vereinzelt, da man beim Umweltbetrieb der Ideologie huldigt, Parkanlagen mĂŒssten von der StraĂe aus jeweils gut einsehbar sein und so Besucher anlocken (was mit bunt blĂŒhenden und fruchtenden StrĂ€uchern und BĂ€umen sicherlich eher erreichbar wĂ€re). Einen dichten GebĂŒschstreifen wird man kaum erwarten dĂŒrfen. Folge: Wer im Park herumgeht, darf jetzt die BetonsĂ€ulen der HochstraĂe bewundern und sich in diesem Umfeld so richtig wohl fĂŒhlen. Der Klinkerbau des Neustadtbahnhofs dahinter, ein an sich harmonisches Bauwerk, vollendet das Bild â man fĂŒhlt sich in einem Betonwald statt in einem schön aufgelockerten Parkwald, und das in einem ehemals reizvollen GrĂŒn mit bemerkenswert vielen seltenen Gehölzen, gestiftet gröĂtenteils von K.-D. Fischer. Dass man mittels Freistellung der ParkrĂ€nder Leute in den Park locken will, indem die Passanten in den Park hineingucken können, ist leider nur die eine Seite der Sache: Wie sieht es aber aus, wenn man aus dem Park hinausschaut? Wenn man dort eine elende Architekturszene zu sehen bekommt, wie hier, ist dort Schluss mit einem angenehmen Aufenthalt. Die Ăffnung der ParkrĂ€nder ist offenbar ein Teil der FreiflĂ€chenideologie des Umweltbetriebs. Diese ist an sich, soweit sie sich auf zugepflanzte Durchsichten und Sichtachsen im Park sowie andere unĂŒberlegte störende Dichtpflanzungen frĂŒherer Jahre erstreckt, natĂŒrlich nicht abwegig. Keineswegs ein Wahn. Recht viele FreiflĂ€chen wĂŒnscht auch BSV-PASCHA. Der Verein vertritt die Auffassung, dass in den groĂen GrĂŒnanlagen so viele Ăkowiesen wie möglich zu schaffen sind, um Pflanzen, die auĂerhalb der StĂ€dte und Siedlungen der industriellen Landwirtschaft weichen mussten und mĂŒssen, eine Zuflucht zu bieten, inklusive der Randgehölze von Feld und Wiese wie WeiĂdorn, Schlehe, Gewöhnlichem Schneeball ua â auch als Lebensgrundlage von dort heimischen Insekten, Spinnen ua, diese als Futter von Vögeln vieler Arten. Aber die Ăkoareale dĂŒrfen nicht geschaffen werden mittels Einschlag von vielen GroĂbĂ€umen â die werden erstmal als Sauerstoffproduzenten und COÂČ-Vertilger gebraucht. Und auf StrĂ€ucher aller Arten kann man allein schon als Brutgehölz der freibrĂŒtenden Vögel auch nicht verzichten. Leider hat man nicht nur die groĂen Pappeln am Rande der Hohentorsanlage und das GebĂŒsch dort beseitigt, sondern dasselbe auch auf der anderen StraĂenseite, am Neustadtsbahnhof, gemacht. Im ganzen Bereich sind die Brutmöglichkeiten der FreibrĂŒter verschwunden. Hier ist die Freistellungsideologie des Umweltbetriebs tatsĂ€chlich zu einem Freistellungswahn fortgeschritten. Wie sowas im Ergebnis aussieht, kann man im Huckelrieder Park besichtigen. Der ist auf dreieinhalb Seiten von StraĂen umgeben, also gibt es kaum RandgebĂŒsch â und auch keines innerhalb des Parks. Singdrosseln, Buchfinken und Rotkehlchen kann man in diesem Park lange suchen, sich aber immerhin an dem GekrĂ€chze zahlreicher SaatkrĂ€hen erfreuen. Kann sich in diesem kahlen Areal jemand â von allen Seiten durch StraĂenverkehr âbedrĂ€ngtâ - wohl fĂŒhlen, da laden auch die auffĂ€llig hĂ€ufigen SitzbĂ€nke nicht zu lĂ€ngerem Aufenthalt ein. Auch in Knoops Park in Bremen-St.Magnus beobachtet BSV-PASCHA, dass man sich an StrĂ€uchern und an tiefbeasteten BĂ€umen vergreift, zur Abgangsliste gehören Prachtglocke (Enkianthus), Trauerblutbuche, Ăhrige Scheinhasel, Atlaszeder, Siskiyoufichte, Tatarischer Hartriegel, Rotdorn, Schneeball rhytidophylloides, Kolkwitzie u a, in der Regel kein zweites Exemplar der Art im Park. Wer 1 + 1 zusammenzĂ€hlen kann, muss davon ausgehen, dass es sich Links der Weser und in St. Magnus nicht um die Vorgehensweise ĂŒbereifriger Gartenbauingenieurinnen handelt, sondern um die Exekutierung eines Gesamtkonzepts. Wer hat den Umweltbetrieb beauftragt, die Anlagen auszurĂ€umen, sie zu Kurz-MĂ€hrasenarealen mit ein paar hochstĂ€mmigen BĂ€umen zu machen (diese noch dazu ohne Baumscheiben (bodendeckerbepflanzt) als Schutz der untersten Stammregionen und hochliegender Wurzeln gegen BeschĂ€digungen durch die MĂ€hmaschi-nen)? Findet das die Billigung der BĂŒrgerschaftsmehrheit, hat der (grĂŒne!?) Umweltsenator das angeordnet oder doch gebilligt? BSV-PASCHA jedenfalls vertritt die Auffassung, die Parkanlagen mĂŒssten aus anderem Geist gefĂŒhrt werden, als NaturrĂŒckzugsbereich der nicht von Menschen genutzten Parkteile. Angenehme, englischen Landschaftsparks nachempfundene Anlagen mit groĂen Ăkowiesen sowie artenreichen BĂ€umen und StrĂ€uchern ergeben sich dann ganz von selbst. Was der Umweltbetrieb macht, ist inakzeptabel. Ein weiterer Aspekt ist: Das GebĂŒsch war natĂŒrlich auch dĂ€mpfend gegenĂŒber dem VerkehrslĂ€rm auf dem Friesenwerder nĂŒtzlich, der durch das Ein- und Ausparken unter der HochstraĂe krĂ€ftig verstĂ€rkt wurde, die wie ein Schalldeckel wirkt. Man möchte sich eine LĂ€rmschutzwand wĂŒnschen, eingegrĂŒnt mit Eibe und Stechpalme, zusĂ€tzlich davor noch WeiĂdorn und Schlehe. Der Umweltbetrieb darf im ĂŒbrigen nicht damit durchgelassen werden, die GehölzausrĂ€umung sei aus SicherheitsgrĂŒnden nötig, man mĂŒsse, Alki-Treffs und dem Drogenhandel die Gelegenheit entziehen. Hier sind polizeiliche Mittel gefragt, Platzverweise, Ăberwachungskameras und Streifenfahrten. Wenn der Umweltbetrieb reuig und in aller Stille ein paar mehr geeignete BĂŒsche dort pflanzen wĂŒrde als eigentlich geplant, so dass der Parkrand in einigen Jahren wieder zuwĂ€chst, wĂ€re das ein kleiner Erfolg fĂŒr den Park. Ein solches Vorgehen wĂ€re seitens der Umweltvereinigungen zu verlangen bzw nahezulegen. KB - 3.5.2016
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/St Aktuell Nov 2015 I Stong
*Aktuell 30.November 2015* *Baum des Jahres 2016* Die _Winterlinde_ (Tilia cordata) ist zum Baum des Jahres 2016 ausgerufen worden. NĂ€heres ist zu erfahren von dem Verein, der den Jahresbaum bestimmt: Baum des Jahres Stiftung, 95615 Marktredwitz, Kneippstr 15, www.baum-des-jahres.de. Wiesenblume des Jahres 2016 ist die _Wiesen-SchlĂŒsselblume_ (Primula veris). Einzelheiten können erfragt werden von der Loki-Schmidt-Stiftung (20099 Hamburg, Steintorweg 8, Mail:
[email protected] ), die die Pflanze nominiert hat und wo man Samen bestellen kann. Die Pflanze ist kalkliebend, gedeiht also nicht, wo sie nichts davon im Boden findet, folglich selten in der norddeutschen Tiefebene. Erkennbar ist sie an 5 rotgelben Flecken im BlĂŒtenschlund. Im Blumenhandel und folglich in GĂ€rten findet man meist die Gartenprimel (Gartenaurikel, Primula x pubescens), vielfarbig blĂŒhende ZĂŒchtungen mit meist gelber Mitte der BlĂŒtenkrone. Vogel des Jahres 2016 ist der bunte _Distelfink oder Stieglitz _(Carduelis carduelis), festgelegt vom NaBU. Seevogel des Jahres ist der _Basstölpel _(Sula bassana), AuskĂŒnfte beim Verein Jordsand (Jordsand: unbewohnte kleine Insel im Wattenmeer vor Holstein). Lurch des Jahres 2016 ist der_Feuersalamander,_ Nachforschungen nach Einzelheiten bei der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Herpetologie und Terrarienkunde. BSV-PASCHA steuert hier ein paar Hinweise zur Winterlinde bei: Die Winterlinde ist jedenfalls nicht vom Aussterben bedroht, wie mehrere der anderen Jahresvertreter aus Flora und Fauna. Die verschiedenen Lindenarten auseinander zu halten ist nicht ganz leicht. Bei der Winterlinde geht es einigermaĂen. Die BlĂ€tter sind herzförmig, meist etwas schief. Ihre Unterseite hat einen deutlichen âBlaustichâ. In den Winkeln der Blattader-Abzweigungen von der Mittelader unterseits sitzen braune HĂ€rchenbĂŒschel (sog. AchselbĂ€rte). Bei der Sommerlinde (T platyphyllos) ist es anders: Die Blattunterseite ist meist deutlich weiĂlich glĂ€nzend auf hellgrĂŒner Grundlage, was aber kaum in einem der gĂ€ngigen BestimmungsbĂŒcher steht; im Regelfall ist die Blattunterseite behaart und fĂŒhlt sich dementsprechend weich an, es gibt aber auch Spielarten ohne diese Behaarung. Die HaarbĂŒschel in den Adernwinkeln sind hier weiĂ. Der Blattstiel der Winterlinde ist unbehaart, der der Sommerlinde bei den meisten Formen behaart, ebenso wie deren Triebzweig. Die BlĂŒtenstĂ€nde der Sommerlinde haben 3 â 5 EinzelblĂŒten, die der Winterlinde in der Regel mehr als 5, oft in der GröĂenordnung von 7 â 12. Dementsprechend finden sich die +/- kugeligen NussfrĂŒchte in entsprechender Zahl. Da sie lange am Baum hĂ€ngen, können sie im Jahreslauf gut zur Bestimmung herangezogen werden. Die FrĂŒchte der Winterlinde sind ganz und gar kugelig, mangels âVerstĂ€rkungsâ-Rippen zwischen den Fingern zerdrĂŒckbar, auch wenn sie schon etwa Ă€lter sind. Die SommerlindenfrĂŒchte haben kleine Rippen und sind ein bischen lĂ€nglich â sie sind nicht so leicht per Fingerdruck zu knacken, sobald sie ein paar Wochen am Baum gehangen haben. So weit eine einigermaĂen klare Linie. Schwierig ist die Sache durch den Bastard, den Mischling von Winter- und Sommerlinde: die Hollandlinde (Tilia x vulgaris, frĂŒher T x europaea). Diese BĂ€ume wachsen schnell und krĂ€ftig, waren also jahrhundertelang von der Kundschaft gefragt. Die Baumschulen hatten wenig MĂŒhe mit der Vermehrung durch Steckinge. Das hat schlieĂlich dazu gefĂŒhrt, dass sie hĂ€ufiger als die beiden Elternarten geworden sind und sogar den Namen Tilia x vulgaris erhalten haben, vulgaris lat. = gewöhnlich. Da haben die Baumschulisten den Schöpfer einer Baumart gespielt. Das Gehölz hat natĂŒrlich Merkmale beider Elternarten: Die Blattunterseiten sind auch etwas blaustichig, die AchselbĂ€rte sind weiĂ-gelblich, was wegen des schwarzen LĂ€usedrecks allerdings oft nicht ersichtlich ist. Die BlĂŒten- und Fruchtzahl pro BlĂŒtenstand Ă€hnelt der der Winterlinde, die Rippen der NĂŒsschen sind schwach ausgebildet. Die BĂ€ume haben auf den ersten Blick einige Charakteristika, die auf die Hollandlinde hindeuten: Zwittriger (mehrstĂ€mmiger) Baumstamm, beginnend in 5 bis 6 m Höhe, Buckel am Stamm, Reisigausschlag am Stamm im Bereich der Buckel (in GrĂŒnanlagen regelmĂ€Ăig zurĂŒckgeschnitten). Dies reicht zur verlĂ€sslichen Erkennung allerdings nicht aus. Auch Winterlinden können einiges von diesen Merkmalen haben. Obendrein rechnen zu den Hollandlinden auch die Kaiserlinden (T x vulgaris Pallida), die einen buckelfreien, zur Baumkrone durchgehenden, geraden Stamm ohne wilde Triebe haben, eben eine ZĂŒchtung fĂŒr Alleen und exponierte Standorte. Im Hauptbegehungsbebeich von PASCHA, den St.-Magnuser GrĂŒnanlagen, findet sich eine typische Hollandlinde querab des westlichen Parkplatzes (Zufahrt Kapellenweg) auf der Ostseite des Weges zur Villa Lesmona. Zu den Hollandlinden dĂŒrften auch die Zwölf-Linden-Gruppe oberhalb des MĂŒhlentals und die eigenartige Linden-Carree-Pflanzung vor der Einfahrt des GĂ€rtnerei-GrundstĂŒcks Homann zĂ€hlen. Eine Sommerlinde mit der typischen Behaarung steht im Friedehorstpark rechterhand an dem mittleren Weg, der vom GroĂen Mammutbaum in den hinteren Parkteil fĂŒhrt. Um dass Thema Linden in Knoops Park bei dieser Gelegenheit gleich mit abzuschlieĂen, noch ein paar SĂ€tze mehr: Am Durchgang von Haus Schotteck zur Villa Lesmona steht eine mĂ€chtige Silberlinde( Tilia tomentosa), unĂŒbersehbar durch den weit ausragenden abgestĂŒtzten waagerechten Ast. Erkennung als Silberlinde: Die BlĂ€tter sind unterseits slibrig. Wer eine Linde in seinem (groĂen) Garten haben will, sollte die Silberlinde in Betracht ziehen, denn BlattlĂ€use meiden sie. Eine Linde mit Ă€hnlich silbrig behaarten Blattunterseiten steht gegenĂŒber der Westseite des Schwesternheims zwischen alten Stieleichen. Dies ist möglicherweise eine Moltkelinde (Tilia x moltkei) mit typischen RiesenblĂ€ttern. Der eine Elternteil ist hier die HĂ€nge-Silberlinde, also zu den Silberlinden schwer abzugrenzen, weshalb die endgĂŒltige Artbestimmung lieber einem Lindenspezialisten ĂŒberlassen werden soll. Ein paar Schritte weiter von der vorgenannten Silberlinde im Bereich Schotteck/Lesmonavilla, unmittelbar vor der Stiege hinunter zum Admiral-Brommy-Weg, steht eine Linde, die ihre Zweige deutlich herabhĂ€ngen lĂ€sst. Es ist eine Krimlinde (Tilia x euclora). Die Blattoberseiten sind auffallend dunkelgrĂŒn. Die BlattrĂ€nder sind scharf gesĂ€gt und mit Grannen versehen (fallen zum Herbst hin zT ab). Die FrĂŒchte sind behaart und berippt. Der HĂ€ngewuchs ist arttypisch. Zum Schluss noch der Hinweis auf eine Seltenheit: Ein paar Meter vor dem Westlichen Torhaus, am Weg von der SteinbergbrĂŒcke dorthin, steht linkerhand eine GespaltenblĂ€ttrige Sommerlinde (Tilia platyphyllos Laciniata). Die BlĂ€tter sind behaart, wie hinsichtlich Sommerlinden oben beschrieben, aber sie sind verkrĂŒppelt, lappig. Geradezu die einzige wirkliche verbliebene Seltenheiten im Park auĂerhalb der Gattungen Eiche und Ilex (Stechpalme). KB Wo wir vorstehend schon einmal bei dem Thema Baum des Jahres sind, lassen wir noch einen Text ĂŒber den Baum des Jahres 2015, den Feldahorn, folgen, der auf unserem Laptop unveröffentlicht liegen geblieben ist: *Der Feldahorn â Baum des Jahres 2015 in Delmenhorst * In der Delmenhorster Presse wurde im SpĂ€tsommer ĂŒber den Feldahorn im Hasbruch berichtet â hier folgt das Wichtigste darĂŒber in Delmenhorster GrĂŒnanlagen. In WĂ€ldern mögen â wie berichtet - FeldahornbĂ€ume selten sein. Ihr Holz eignet sich fĂŒr Werkzeugstiele und Schnitzarbeiten, also werden keine groĂen Holzmengen gebraucht â schon gar nicht in Zeiten, in denen Werkzeuge immer hĂ€ufiger Kunststoffgriffe verpasst bekommen. Der Wuchs der Feldahorne ist oft krumm oder mehrstĂ€mmig, regelmĂ€Ăig âspannrĂŒckigâ. Also werden Förster diese Baumart, die kein glattes Nutzholz liefert, normalerweise nicht anbauen. In Parkanlagen sieht das anders aus. Da wird Vielfalt eher die Zielsetzung sein. Die BĂ€ume wachsen manchmal zu malerischen Baumgestalten heran, sie haben nicht die maĂlos groĂe und lĂ€stige Vermehrungskraft wie ihre Verwandten, Spitzahorn und Bergahorn. Jungpflanzen dieser beiden Arten finden sich ĂŒberall in GrĂŒnanlagen massenhaft, wenn sie nicht laufend entfernt werden. Die jungen Feldahorne sind deutlich seltener, aber wer danach ausschaut, wird allemal fĂŒndig. In der Graftanlage stehen mehrere BĂ€ume an der sĂŒdwestlichen Ecke des Minigolfplatzes, anders ausgedrĂŒckt unterhalb der BachbrĂŒcke beiderseits des Hutzelberggrabens, in den die Stadtwerke seit dem âGraftunfallâ das ĂŒberschĂŒssige Wasser einleiten, damit es zur Kleinen Delme hin abflieĂt. Weitere Gehölze der Art finden sich natĂŒrlich auch sonst am Grabenlauf. Zwei FeldahornbĂ€ume wachsen zudem an der nordwestlichen Ecke des Kinderspielplatzes. Alle Exemplare zeigen den öfters krummen oder doppelstĂ€mmigen Wuchs, der fĂŒr die Art typisch ist. - Im Wollepark findet sich eine Ă€lteres Exemplar direkt vor dem Durchgang zur Parkschule mit seinem Drehkreuz, ein weiteres am Ostufer des Teichs nicht weit vom (illegalen) EntenfĂŒtterplatz. Um im GebĂŒsch die Feldahorne zu finden muss man die BlĂ€tter, die recht variabel sind, kennen: Die BlĂ€tter mĂŒssen am Zweig jeweils einander gegenĂŒber angewachsen sein â wie die sĂ€mtlicher Ahornarten (die Botaniker nennen das gegenstĂ€ndig). Aus dem Blattstiel muss, wenn man ihn knickt, ein weiĂer âMilchsaftâ austreten. Der Blattstiel ist grĂŒn, auf der besonnten Seite blassrot, in der Regel so lang oder wenig kĂŒrzer als die Blattspreite, manchmal auch erheblich lĂ€nger. Die Blattspreite hat 5 Lappen, selten 3 StĂŒck. Der mittlere Lappen und die beiden des vorderen Lappenpaares sind laut HandbĂŒchern an ihrer Basis etwas breiter als an ihrem oberen Ende; nach Beobachtungen des Verfassers jedoch hĂ€ufiger von unten bis oben gleich breit oder sogar an der Basis wesentlich schmaler. _Die Spitzen dieser drei vorderen Lappen sind abgerundet._ Der Mittellappen hat in der Regel ein Paar Nebenlappen, gelegentlich keine oder auch mal bis zu drei Paare flacher Nebenlappen, manchmal sind die Paare verkĂŒmmert zu einem einzelnen Lappen. Bei drei flachen Nebenlappen hintereinander erscheinen deren RĂ€nder wie gesĂ€gt. Das Blatt hat aber ansonsten einen glatten Rand (ist ganzrandig im âFachdeutschâ). Das obere Lappenpaar ist Ă€hnlich dem Mittellappen, hat aber öfters fehlen mal die runden Nebenlappen und höchstens mal ein Paar. Das untere Lappenpaar kann ein Nebenlappenpaar haben, die Lappen werden von ihrer Basis her zur Spitze hin in der Regel schmaler; sie sind nicht so deutlich abgerundet wie die der vorderen Lappen. Die Zweige haben öfters Korkleisten, insbesondere die zurĂŒckgeschnittener Pflanzen. Die Rinde der FeldahornbĂŒsche und jungen BĂ€ume ist glatt. Sind sie ausgewachsen, wird die Rinde langsrissig. ZusĂ€tzlich sind die Leisten zwischen den Rissen in der Regel nochmal quer aufgeplatzt, so dass viele rechteckige, korkige Platten das Borkenbild beherrschen. Die Borke ist âgefeldertâ. Die BlĂŒten stehen in aufrechten oder nickenden Rispen, sie sind klein, unscheinbar und gelbgrĂŒn. Die FrĂŒchte stehen einander im 180°-Winkel gegenĂŒber, so dass sie flach wie ein âFeldâ sind, damit kann man sich's merken. In der Graftanlage gibt es noch zwei weitere BĂ€ume, die man auf den ersten Blick als Feldahorne einschĂ€tzt, die aber keine sind. Sie stehen, wenn man den Park an dem Zugang neben dem Theater âKleines Hausâ an der Max-Planck-StraĂe betritt, am ersten Querweg. Beide sind vielstĂ€mmig und deshalb kaum zu ĂŒbersehen. Die Blattstiele sind hier tiefrot, die Lappenspitzen ziemlich lang ausgezogen und nicht so abgerundet wie beim Feldahorn. Hier haben wir Zoeschener Ahorne (Acer x zoeschense) vor uns, einem Bastard aus Feldahorn und Lobels Ahorn. Dass in einem Park zur ErgĂ€nzung der Artenvielfalt auch einmal diese gĂ€rtnerische ZĂŒchtung aus dem Feldahorn und einer verwandten Ahornart angepflanzt worden ist, verwundert nicht â spricht eher fĂŒr umsichtiges Vorgehen in frĂŒheren Zeiten. Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen Gehölzarten gibt es ansonsten in Delmenhorst nicht gar so viele. Der ĂŒberall vorhandene Spitzahorn hat ausgeprĂ€gt spitze Blattlappen, in der Regel in Grannen auslaufend, ebenso die hĂ€ufige Platane. Der Bergahorn und der Gewöhnliche Schneeball (Viburnum opulus) haben gegenstĂ€ndige BlĂ€tter, deren Stiele haben aber keinen Milchsaft, um nur die einfachste Erkennungsmöglichkeit zu erwĂ€hnen. Der Amberbaum â ein Exemplar findet sich zentral auf dem nördlichen Parkplatz vor dem Bahnhof ein paar Meter hinter dem Kassenautomaten - hat zwar Korkrippen an den Zweigen wie manche Feldahorne und Blattlappen Ă€hnlich den AhornbĂ€umen, aber die BlĂ€tter stehen nicht gegenstĂ€ndig an den Zweigen, sondern wechselstĂ€ndig (jedes Blatt sitzt einzeln am Zweig, eines auf dessen rechter Seite, das nĂ€chste links, das ĂŒbernĂ€chste wieder rechts usw.). Eine Seltenheit wĂ€chst noch als kĂŒmmerlicher Rest eines ehemaligen SchmuckstĂŒcks des Villengartens der Lahusen-Familie in der FabrikstraĂe hinter dem Ehrenmal fĂŒr die weltkriegsgefallenen Betriebsangehörigen der Nordwolle im dortigen Sommergarten. Dieser Kolchische Ahorn dort hat zwar fĂŒnflappige gegenstĂ€ndige BlĂ€tter, aber ohne alle Nebenlappen und vollstĂ€ndig glattrandig. Viel SpaĂ bei der Ahornsuche nach diesem Rezept! KB _Bremen_ *Wohnungen, Wohnungen, Wohnungen âŠ* Viele Presseberichte haben deutlich gemacht, dass zwischen den Bremer Koalitionsparteien SPD und BĂŒndnis90/GrĂŒne ein Dauerkonflikt besteht, welche FlĂ€chen in Bremen noch alle bebaut werden sollen. Die SPD will viel bauen, die GrĂŒnen möchten viel Freiraum erhalten. Der Koalitionsvertrag hat die Osterholzer Feldmark erstmal vor der Bebauung bewahrt. Hinsichtlich der anderen streitigen FlĂ€chen an der BillungstraĂe in St-Magnus, der FriedhofserweiterungsflĂ€chen in Huckelriede und Aumund haben die einschlĂ€gigen BĂŒrgerinitiativen indes bisher nichts erkennbar erreicht. Seit Monaten geht inzwischen eine Pressekampagne voran, die die Inanspruchnahme diverser weiterer FlĂ€chen befĂŒrwortet. Der Zustrom von GeflĂŒchteten aus dem Orient ist dabei natĂŒrlich der Hebel, um allerlei WĂŒnsche zu begrĂŒnden. Obwohl niemand weiĂ, wie lange der Krieg in Syrien noch weitergehen wird, wie viele RĂŒckwanderer es also wann geben wird, wie viele FlĂŒchtende vor Kriegsgende noch herkommen werden, wie viele Familienangehörige noch nachziehen werden, wie viel Interesse am Wohnort Bremen letztendlich ĂŒberhaupt bestehen wird. Trotz dieser Unsicherheiten, die man beim besten Willen nicht in den Griff bekommen kann, wagt ein âForschungsâ-Institut in Hannover eine Vorschau mit prĂ€zisen Zahlen. Wer hat solche âForschungenâ wohl bezahlt? Alle paar Tage stand in den letzten Wochen etwas zum Thema im Weser-Kurier. Mal will die Bremer Heimstiftung eine FlĂ€che bebauen, mal jener BautrĂ€ger, mal ein anderer. Mal wird die Bauverwaltung kritisiert, weil sie die Zuwegungen hinterliegender GrundstĂŒcke nicht (mehr) zum Bauland zĂ€hlen will, was sich natĂŒrlich tĂŒchtig auf GrundflĂ€chen- und GeschossflĂ€chenzahl, also auf das MaĂ der Bebaubarkeit auswirkt. Eine Gegenöffentlichkeit gibt es nicht. Zum Schluss glauben die Bremer WĂ€hler und vielleicht auch die GrĂŒnen selbst, man sollte an FreiflĂ€chen zubauen, was irgend greifbar ist. Dass man StĂ€dte durch ĂŒbermĂ€Ăige Baudichte zum sommerlichen Brutofen macht, will keiner hören. Und dass die Verminderung der WohnqualitĂ€t der klassische Weg ist, Betuchte ins Umland zu vertreiben, will man nicht bedenken. Erstmal geht es um Umsatz heute ⊠17. 11. 2015 KB _Landkreis Oldenburg_ *Forstverschlimmbesserungen* Im Bereich des Forst-Reviers Ahlhorn sind vor einigen Monaten ca 3 ha Nadelwald, der noch nicht das Ende seiner Umtriebszeit erreicht hatte, gefĂ€llt worden, um dem generellen Ziel der NiedersĂ€chsischen Landesforstverwaltung zu entsprechen, mehr Laubgehölz anzubauen, mehr gemischte BestĂ€nde zu generieren. Dieser Tage wird die KahlschlagflĂ€che aufgeforstet â mit Amerikanischen Rot-eichen (Quercus rubra). Ausgerechnet mit einer importierten fremden Art. Und als Reinbestand. Nach den Vorstellungen des BSV-PASCHA kommen NaturschutzmaĂnahmen, die NadelwaldreinbestĂ€nde, wie frĂŒhere Förstergenerationen sie bevorzugt haben, ersetzen sollen, erst bei Hiebreife der Nadelgehölze in Betracht â bis dahin sollten die Sauerstoffspender stehen bleiben, also zum Klimaschutz maximal beitragen. Es ist doch wohl allen klar, dass ein Baum mittleren Alters ein Vielfaches an Biomasse und COÂČ-Absorbationskraft im Vergleich mit einem BĂ€umchen aus der Forstbaumschule hat. Um die StabilitĂ€t der Forsten zu verbessern, gehören nach dem Hieb MischwĂ€lder auf die frei gewordenen FlĂ€chen. Wenn man schon die UmbaumaĂnahmen unvernĂŒnftigerweise vorzieht, wieso kann man dann zwischen die Roteichen zur Verbesserung der StabilitĂ€t keinerlei sonstige ertragreiche Art setzen? Der Forstverwaltung wird doch wohl nicht verborgen geblieben sein, dass es unsicher ist, wie lange die QuarantĂ€nemaĂnahmen gegen RoteichenschĂ€dlinge halten (angesprochen ist hier Ceratocystis fagacearum = Amerikanische Eichenwelke). Dass es da nichts Geeignetes zum Kombinieren gibt, mĂŒsste die Forstverwaltung der Ăffentlichkeit darlegen â aber spezifiziert nach den HinderungsgrĂŒnden Baumart fĂŒr Baumart. 18.11.2015 KB *Alle Jahre wieder* brennen in Indonesien UrwĂ€lder, zum groĂen Teil als RodungsbrĂ€nde, um Land fĂŒr den Anbau von Ălpalmen zu gewinnen. In diesem Jahr sind die Rauchfahnen besonders lĂ€stig und eben auch gesundheitsschĂ€dlich fĂŒr die Menschen dort und in angrenzenden LĂ€ndern. Gewöhnlich erstickte Monsunregen die BrĂ€nde, die sich auch in den kaum löschbaren Mooren auszubreiten pflegen, auf denen die UrwĂ€lder zT stocken. Die heftigen Tropen-RegenfĂ€lle sind in diesem Jahr ausgeblieben oder verzögert aufgetreten â wohl als Folge von El-Nino-Erscheinungen. Folglich sind viele BrĂ€nde auĂer Kontrolle geraten. Ein Vulkanausbruch hat noch ein ĂŒbriges bewirkt, um das Leben in einer ganzen Region der Erde zur Qual werden zu lassen. Wer sich's leisten kann, flieht erstmal bis zum Abklingen der untragbaren VerhĂ€ltnisse. Brandrodung und Urwaldvernichtung werden gewöhnlich unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung der Biotope besprochen, auf die Orang-Utang-Menschenaffen und andere aussterbensbedrohte Tier- und Pflanzenarten angewiesen sind. Dass die AusrĂ€umung der UrwĂ€lder das Ende der Artenvielfalt auf den bisherigen WaldflĂ€chen bedeutet, die noch nicht einmal ansatzweise erforscht ist, wird zusĂ€tzlich berichtet. Der Baumschutz muss mit Nachdruck hinzufĂŒgen, dass allein schon die Vernichtung der UrwaldbĂ€ume konsequenten Widerspruch auslösen muss, denn sie sind als Treibhausgasreduzierer, als Verwandler des Treibhausgases COÂČ in Biomasse, die gewichtigen, uU ausschlaggebenden Mitspieler im Weltklimadrama. Gemeinhin nimmt man an, ĂŒber das Klima werde in den UrwĂ€ldern SĂŒdamerikas, Afrikas und Asiens entschieden â jetzt geht die Meldung durch die Presse, die sĂŒdamerikanische COÂČ-Bilanz sei in mehreren Jahren hintereinander nur ausgeglichen oder sogar negativ gewesen. Umso mehr Anlass, auch hierzulande um einzelne BĂ€ume und WĂ€lder zu kĂ€mpfen. Es gibt Umweltorganisationen, die den Anbau von Ălpalmen nicht generell bekĂ€mpfen wollen, sondern sich nur fĂŒr die nachhaltige Bewirtschaftung der Ălpalmenplantagen stark machen. Dem ist zu widersprechen. Urwaldgebiete haben fĂŒr diese Palmenplantagen tabu zu sein. Wer die Palmen anbauen will, möge sie zugleich zur Aufforstung von Steppengebieten nutzen, sich die Energie zum Pumpen von Wasser oder zu seiner event. nötigen Entsalzung mit Sonnenkraftwerken beschaffen, in die er zugleich zu investieren hat. Es versteht sich, dass solche Plantagen mehr Kosten haben als die auf brandgerodeten Urwaldarealen. Die Politik hat durch Sonderzölle auf Palmöl aus Urwaldgebieten der Umstellung nachzuhelfen. Notwendige internationale Zusammenarbeit der Staaten dabei, eine Illusion, klar. Was kann der einzelne BĂŒrger tun? Die wenigsten wissen, dass Palmöl in der Mehrzahl der Produkte steckt, die man bei Aldi, Real & Co kauft. Boykott-MaĂnahmen können sich nur gegen einzelne, besonders reichliche Verwendungen wenden. Zum Beispiel gegen Nutella, wie die französische Umweltministerin SegulĂšne Royal sie vorgeschlagen hat. Oder gegen die Vorschriften zum Zusatz von Biosprit zu Kraftstoffen, wenn sie nicht Ausnahmen fĂŒr PalmölherkĂŒnfte vorsehen. Es wird Zeit, dass sich alle maĂgeblichen Umweltorganisationen zu einer einheitlichen Linie in diesen Fragen bequemen. Informationen zu dem Thema kann man sich beschaffen aus der kostenfreien Kundenzeitschrift Schrot u Korn, 11/15, S. 58 ff, der NaturkostlĂ€den. 19.11.2015 KB _Delmenhorst_ *Parkanlagen statt HochhĂ€user?* Ja, sie lesen richtig, hier geht es um den Abriss von hochhausartigen Wohnbauten mit mehreren Hundert Wohnungen und die anschlieĂende Anlage von GrĂŒnanlagen auf dem gröĂten Teil der frei gemachten FlĂ€chen. Sonst haben wir es mit der Bebauung von GrĂŒnanlagen zu zu tun â hier geht die Richtung umgekehrt. Und dahinter setzen wir noch ein Fragezeichen!? Umso mehr Gelegenheit, zu beweisen, dass BSV-PASCHA nicht an der Tunnelblick-Krankheit leidet, nur auf neue GrĂŒnanlagen fixiert ist, eine Gesamtsicht hat, bieten die Vorhaben der Stadt Delmenhorst an der StraĂe Am Wollepark. Dort, direkt neben dem Rest des einstmaligen Privatparks der Fabrikantenfamilie Lahusen und in direkter BahnhofsnĂ€he gelegen, wurden in den siebziger Jahren, als in den Delmenhorster Textilfabriken noch jede Menge Arbeiter tĂ€tig waren, von der Neuen Heimat Wohnungen in Massen gebaut, auf einem GelĂ€nde, auf dem die spĂ€teren Pleitiers-BrĂŒder Lahusen Kindheit und Jugend verbrachten. Die GebĂ€ude stehen groĂteils seit Jahren leer, Metalldiebe haben sie ausgeweidet und demoliert. Tauben haben die RĂ€ume verdreckt und die Bausubstanz wohl zusĂ€tzlich geschĂ€digt. Hunderte von Wohnungen haben nur noch den Wert von Rohbauten, die Isolierung entspricht den Standards der Bauzeit â wer hier einsteigen will, muss ordentlich Geld in die Hand nehmen. Einige GebĂ€ude sind noch bewohnt (meist von AuslĂ€ndern), die WEG-EigentĂŒmergemeinschaften sind pleite, die Stadt trĂ€gt notgedrungen die WassergebĂŒhren. Vor der TĂŒr dieser HĂ€user sieht es aus wie auf einer MĂŒllkippe. Da die Wohnungen mit Freunden und Verwandten der Wohnungsmieter als âBesucherâ mitgenutzt sind, fĂ€llt viel mehr Abfall an, als gemÀà Einwohnerregister in Betracht kommen könnte. Da die Stadt keine auĂerplanmĂ€Ăigen Abfallkontainer aufstellt und keine âErziehungâ der Bewohner zur MĂŒlltrennung mittels vielsprachiger Beschilderung mit entsprechenden Hinweisen betreibt, es auch keinen hinreichend durchgreifenden Hausmeister gibt, sieht es in der StraĂe aus, wie man es aus Neapel nach Zeitungsberichten erfahren hat. Die StraĂe ist zum sog Sozialen Brennpunktâ geworden, frĂŒher war sie einmal ein durchaus gehobenes Wohngebiet. FĂŒr den StadtkĂ€mmerer wurde sie der Alptraum schlechthin. Erwirbt eine Wohnungs-âHeuschreckeâ die Blïżœïżœcke und vermietet an SozialhilfeempfĂ€nger und Arbeitslose in groĂer Zahl zu geringen Mieten, kann die Stadt ergĂ€nzend zahlen bis zum Schwarzwerden. Folglich gibt es rechtskrĂ€ftige BebauungsplĂ€ne, nach denen die GebĂ€ude verschwinden und auf groĂen Teilen der FlĂ€chen Ăffentliches GrĂŒn entstehen soll. Es gibt Zusagen auf LandeszuschĂŒsse fĂŒr den Abriss. Gleichzeitig hat sich die Stadt genötigt gesehen, SportrĂ€umlichkeiten fĂŒr die GeflĂŒchteten-Unterbringung in Anspruch zu nehmen, Kasernen- und KrankenhausflĂ€chen heranzuziehen, GewerberĂ€ume zu mieten. Im Stadtrat und in der Stadtverwaltung ist man sich einig, bis auf Einzelstimmen, die PlĂ€ne durchzuziehen, egal wie es mit den GeflĂŒchteten und denen, die noch kommen werden, weiter gehen wird. Kaum glaubwĂŒrdig sind die Angaben der stĂ€dtischen Bauingenieure, dass die Wiederherrichtung der GebĂ€ude unwirtschaftlich sei, sie sind doch voreingenommen. Ăndern kann nur das Eingreifen des Landes Niedersachsen etwas. Wie sieht nĂ€mlich die Ăkobilanz der Vorhaben aus? Verheerend hoher Energieeinsatz fĂŒr Abbruch, schreddern und Abtransport der GebĂ€udeteile, natĂŒrlich. FlĂ€chenverbrauch nicht zu knapp fĂŒr Ersatzbauten zu Gunsten jetziger und anzunehmender noch zuwandernder Mieter. Energieverbrauch fĂŒr die Neubauten. Kaum jemand weiĂ, dass die Zementproduktion einen nennenswerten Posten in der Statistik der Produktion von COÂČ-Treibhausgas ausmacht, denn hier muss mit hohen Temperaturen âgebranntâ werden. Rohbauten reiĂt man allein schon deshalb nicht so ohne weiteres ab, sondern nimmt den Ausbau in Angriff. Insgesamt ist eigentlich ein Ăko-Bilanz-Gutachten in dieser Sache erforderlich. Bedauerlich, dass BSV-PASCHA nicht ĂŒber die Mittel verfĂŒgt, wenigstens ein ExposĂ© fĂŒr ein solches Papier erstellen zu lassen, worin auch die Kosten einander gegenĂŒber zu stellen wĂ€ren. Dass zusĂ€tzlich die sozialen Probleme durch richtige Auswahl der Mieter und intensive Betreuung gelöst werden mĂŒssen, versteht sich. 20.11.15 KB
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/LB Folge 11 Tabula rasa Rekonstruktion 27.10.15 Stong
_Altes und Neues aus den Lesumer Parkanlagen - Folge 11_ _Tabula rasa bei Haus Schotteck ?_ Wegebauarbeiten vor Haus Schotteck fĂŒhrten uns wieder einmal zum Sorgenbereich in Knoops Park. Es musste das Verschwinden weiterer Gehölze rund um die Villa festgestellt werden Bislang hatte es im Park drei Exemplare der MĂ€hnenïŹchte, auch Siskiyoufichte genannt (Picea breweriana) gegeben. verblieben ist nur das Exemplar in dessen Ostteil, nĂ€mlich am Weg von der Knoop-Statue zur JĂŒnglingshöhe, rechtsseitig schrĂ€g hinter dem ( etikettierten) Rıesenmammutbaum. Verschwunden ist unterhalb von Haus Schotteck neben der ehemaligen Pergola eine solche Fichte, die an deren Westende unweit der Wotaneiche stand. Ferner stand eine solche Fichte westlich der Grotte unterhalb des Schwesternheims auf dem spitzen Winkel, den der Weg Richtung Wotaneıche dort mit einem von oben kommenden bildet. An den Ăsten dieser Fichtenart hĂ€ngen die Zweige senkrecht nach unten, wie die langen MĂ€hnenhaare am Pferdehals. Normalerweise hat man einen Kultivar, eine in der Baumschule gezĂŒchtete Gartenform, vor sich, wenn Ăste und Zweige eines Baumes so charakteristisch herabhĂ€ngen. Hier aber ist es d a s Artmerkmal des reprĂ€sentativen Gehölzes, man könnte es auch TrauerïŹchte nennen. Er kann 15 m hoch werden und ist natĂŒrlich ein âFriedhofsgehölzâ, am besten rechts und links eines Ehrenmals zu pïŹanzen. Wenn dieser Baum auf dem Platz am Westende der ehemaligen Pergola unter Haus Schotteck entfernt wurde, gibt es daran nichts zu kritisieren. FĂŒr die jetzigen Bewohner der alten Villa wĂ€re es wohl ein zweifelhaftes VergnĂŒgen gewesen, statt der freien Sicht ins Tal immerzu auf einen Friedhofsbaum zu sehen. Anders sieht es mit der MĂ€hnenfichte in der NĂ€he der Grotte aus. Dies ist im Zusammenhang mit dem ungewöhnlichen herbstlichen Farbspiel etwas oberhalb ihres Standorts zu sehen. Dort werden im FrĂŒhherbst wenn ringsum noch alles voll gruen ist, ein Zuckerahornbaum und eine Eiche gelb-rot. Zwischen ihnen steht ein Bergahorn-Kultivar der BlĂ€tter mit extrem dunkler Farbe trĂ€gt (Unterseiten tiefpurpurn - Acer pseudoplatanus Atropurpurea). Hıer wechseln also hell rot-gelb, dunkel, hell rot-gelb, ein ungewoehnlıches Farbspiel mit Gehölzen aus Nordamerika. Der dunkel wirkende Ahorn in der Mitte steht nur wenige Schritte von der abgerĂ€umten MĂ€hnenïŹchte entfernt. NadelbĂ€ume aller Art sind ımmer schon die dunklen Hıntergrundgehoelze gewesen, wenn gĂ€rtnerısche Farbspıele anstanden. Wieso also entfernte man die Fichte? Es soll hinzugefĂŒgt werden, dass es vielleicht geschickter gewesen wĂ€re, auf dem Platz der MĂ€hnenïŹchte ein rotblĂ€ttriges Laubgehölz anzusiedeln. Aber ist die Entscheidung ehemaliger Parkleiter nicht zu respektieren? Unterhalb Haus Schotteck stand an dem vielstuïŹgen Abgang hinunter zu den GinkgobĂ€umen ein exquisiter Kultivar, eine Purpur-Trauerbuche (Fagus sylvatica Purpurea Pendula), gleich neben einigen OrientïŹchten. rotblĂ€ttrig, Aeste und Zweige herabhĂ€ngend. Jetzt noch klein gewesen, aber nach langen Jahren einmal eine Höhe von vielleicht 12 m erreichend. Aber auf halber Abhangshoehe, also wohl kaum dıe Sicht aus den Villenfenstern eines Tages versperrend! Zu den GartenbaukĂŒnsten gehörte immer schon, HĂ€ngeformen, Pyramidenformen und SĂ€ulenformen einander gegenĂŒber zu stellen. DafĂŒr haben wir neben Haus Schotteck Beispiele mit Stieleichen aus der Erstanlage des Parks. Hier unten auf halbem Hang unter der Villa steht die pyramidenĂ€hnlich gezogene Stieleiche. Weiter unten stehen die - normalerweise schlank in die Höhe wachsenden - GinkgobĂ€ume. Wieso konnte man die Spannung schaffende Pflanzung einer Blut-Trauerbuche dazwischen nicht respektieren? War nicht versprochen worden, mit dem Verkauf der Villa sollte kein Eingriff in den Park verbunden werden? . Auch oben, auf der Eingangsseite der Villa Schotteck hat es AbgĂ€nge gegeben, die erklĂ€rungsbedĂŒrftig sind. Geschenkt zunĂ€chst ist die Entfernung eines Goldregenbusches (Laburnum spec.) neben dem GebĂ€ude - obgleich es allerdings im Park ansonsten diese Art nicht gibt. Anders sieht es mit einer Atlaszeder (Cedrus atlantica) im Bereich des kleinen Pinetums (Nadelbaumsammlung) vor dem ehemaligen Polizeiposten-GebĂ€ude aus. Dort sind aus der Familie der Kiefernartigen Gehölze (Pinaceae) immerhin die Gattungen Tanne, Fichte, Hemlock, Kiefer und Douglasie vertreten. Es fehlten nur LĂ€rche und GoldlĂ€rche nach der bisherigen Systematik der nacktsamigen Gehölze. Wer hat beim Umweltbetrıeb mit welcher BegrĂŒndung diesen Eingriff in die seit Jahrzehnten bewĂ€hrte (und vor etlichen Jahren mit der Zeder ergĂ€nzte) Ordnung des Parks zu verantworten? Die Artenvielfalt in der GrĂŒnanlage ist fĂŒr das jetzige Parkregıme offenbar kein Zielkriterium. Nebenbei bemerkt - auf der Steinbergshöhe steht noch eine alte, von umstehenden BĂ€umen bedrĂ€ngte Zeder, die es vielleicht nicht mehr lange macht. Vor einigen Jahren wurde daneben ein ZedernbĂ€umchen wohl als Nachfolger gesetzt - auch das ist verschwunden. Ăblich ist, dass Parkverwaltungen Eingriffe in den Baumbestand auf nachtrĂ€gliche Fragen der Einwohnerschaft damit begrĂŒnden, das Gehölz sei krank und standunsicher gewesen - unĂŒberprĂŒfbar. Es ist nicht vorstellbar, dass man damit die Entfernung aller hier angesprochenen jeweils noch jungen Gehoelze rechtfertigen kann. Verschwunden sind vor Haus Schotteck auch zwei seltene Eichen. Die im letzten Winter gefĂ€llte stand wohl dem jetzigen Wegebau entgegen, zu dicht am Weg. Die Beseitigung der anderen diente vermutlich der Schaffung einer Durchsicht auf Haus Schotteck. Der schöne Blick ist mittlerweile zugewachsen. MĂŒĂig, diese AbgĂ€nge weiter zu diskutieren, die BegrĂŒndung ist allemal jetzt nicht mehr nachprĂŒfbare Krankheit und Standunsicherheıt. Die Hauptfrage an den Umweltbetrieb bleibt, was sonst noch alles verschwinden soll. Und wie es mit ErsatzpïŹanzungen steht. Baumschutzverein &SCHA - Tel. 01701585439 - E-Mail
[email protected] gez. Bringmann
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/FZ Wald 21.10.15 Stong
W A L D/ F O R S T fĂŒr Forderungen und Ziele, letzte Fassung (in weiterer Beratung): 3.0 Da Parkanlagen vielerorts in kommunalen Wald ĂŒbergehen, haben wir u.a. schon deswegen Aussagen zu unseren Vorstellungen ĂŒber die Waldbewirtschaftung zu machen. 3.0.2 Es versteht sich inzwischen geradezu von selbst, dass fĂŒr die Bewirtschaftung von Forsten die Beachtung des Nachhaltigkeitsgebots vorgeschrieben und ĂŒberwacht werden muss. FĂŒr alle Forstbesitzer gilt: Es darf nur so viel Holz entnommen werden, wie nachwĂ€chst. FĂŒr KahlschlagsflĂ€chen ist die unverzĂŒgliche Wiederaufforstung vorzuschreiben. 3.1.1.1 Wir halten es fĂŒr unumgĂ€nglich, WĂ€lder ausschlieĂlich in naturnaher Waldwirtschaft zu fĂŒhren, also zu WĂ€ldern zu kommen, in denen nur noch altersgestufter standortgeprĂ€gter Mischwald in Selbstbesamung nachhaltig Bestand hat. 3.1.1.2 In vielen Forstbetrieben ist dies inzwischen eine SelbstverstĂ€ndlichkeit, da diese Diversifizierung ein StĂŒck weit gegen InsektenkalamitĂ€ten, Windwurf und anderen flĂ€chendeckenden Schaden hilft und Vielfalt auch beim Holzverkauf helfen kann, möglichst oft Holz einschlagen zu können, das gut verkĂ€uflich ist. 3.1.1.3 Wir halten unsere zentrale Forderung also hier fĂŒr alle Betriebsleiter fest, die weiterhin auf Plantagenwirtschaft in hiesigen WĂ€ldern setzen â trotz der hohen Kosten dieser Wirtschaftsweise. 3.1.2.1 Um die NaturverjĂŒngung möglich zu machen ist, der Wildbesatz angemessen zu begrenzen. Andernfalls ist infolge Wildverbiss an eine naturnahe Bewirtschaftung nicht zu denken. Ein ringsum geschĂ€lter Baum stirbt, einer mit SchĂ€lwunden bietet Schadorganismen groĂe Einfallstore. 3.1.2.2 Den von manchen TierschĂŒtzern gewĂŒnschten Verzicht auf die Jagd oder deren EinschrĂ€nkung mĂŒssen wir ablehnen. Dass gesunder Wald entsteht, muss allemal Vorrang haben. 3.1.2.3 Wir fordern aber, dass nur solche Personen zur JagdausĂŒbung eingeladen und zugelassen werden dĂŒrfen, die dafĂŒr bestens ausgebildet, ausgerĂŒstet und in Ăbung sind und auch einen ordnungsgemÀà ausgebildeten und geprĂŒften Jagdhund fĂŒhren. Die GĂŒterabwĂ€gung zwischen dem Leid nicht per Blattschuss getroffener Jagdtiere und dem Allgemeinnutzen nachhaltig bewirtschafteter Forsten an der Erhaltung der BiosphĂ€re kann nur zu Gunsten letzterer ausgehen. 3.2.1 Die WildfĂŒtterung ist streng zu regulieren, Ausnahmen haben einschrĂ€nkender und prĂ€ziser als bisher geregelt zu werden. 3.2.2 Der vorzeitige Abschuss von Leittieren, der die Vermehrung stimuliert, ist zu verbieten. 3.2.3. Die Verwendung von Bleischrot ist zu verbieten, ebenso der Einsatz von Lebend- und Schlagfallen. 3.2.4 Der Kaninchenplage in vielen Parkanlagen und auf Friedhöfen ist zu begegnen durch intensive Jagd mit abgerichteten Beutegreifern. 3.3 Die Gesetze, mit denen gegen VerstöĂe gegen die JagdausĂŒbungsvorschriften vorgegangen wird, sind so zu ergĂ€nzen, dass der MillionĂ€r sich nicht mit mit ein paar Euro aus seiner Portokasse freistellen kann. 3.4.0 Wald- und ForstflĂ€chen mĂŒssen ihren FlĂ€chenbestand behalten, dĂŒrfen nicht ohne triftigen Grund einer andersartigen Nutzung zugefĂŒhrt werden - wenn ĂŒberhaupt nur unter den Bedingungen eines Planfeststellungsverfahrens. 3.4.1.1 ForstflĂ€chen oder Teile davon dĂŒrfen nicht als AusgleichsflĂ€chen nach Naturschutzrecht. herangezogen werden. Das Prinzip der FlĂ€chennachhaltigkeit hat hier zu gelten. 3.4.1.2 Aufforstungen auf FlĂ€chen, die nicht landwirtschaftlich genutzt sind oder geschlossen mit Gehölzen jedweder Art bewachsen sind, sind erlaubt und werden begrĂŒĂt. 3.4.2.1 Wir beobachteten wiederholt, wie in Waldarealen nicht standortgerechte und noch nicht hiebreife Gehölze beseitigt wurden, um einen naturgerechten Zustand einrichten zu können. Wir sind der Auffassung, mit solchen Arbeiten zu warten, bis die Hiebreife der unter Naturschutzgesichtspunkten nicht akzeptablen ReinbestĂ€nde, fremdlĂ€ndischen Gehölze usw. erreicht ist. 3.4.2.2 Entsprechendes gilt meist fĂŒr WiedervernĂ€ssungsmaĂnahmen. Letztlich hat hier die Wohlfahrtswirkung von vorhandenen BĂ€umen Vorrang zu haben vor der Beseitigung von Fehlentwicklungen, die frĂŒhere Generationen eingeleitet haben. 3.5.1 Zur Verhinderung des Knospenverbisses und des RindenschĂ€lens ist die ZĂ€unung von WiederaufforstungsflĂ€chen (Einrichtung von Schonungen) vorzuschreiben, auf denen ein naturnaher Wald entstehen soll, auch wenn dadurch die ErholungsflĂ€chen erheblich verringert werden. 3.5.2 Das Prinzip der Nachhaltigkeit hat hier Vorrang vor der Erholungsfunktion zu haben. 3.5.3 Von WaldspaziergĂ€ngern und Hundehaltern ist der Verzicht zu erwarten, WĂ€lder nur zu Tageszeiten zu betreten, in denen sie das Wild nicht hindern, seine Ăsungswiesen zu betreten. Es darf nicht zum Verbleib im Tagesunterstand veranlasst werden, wo es die BĂ€ume schĂ€lt. Dies mĂŒsste in das Wald- und Forstrecht eingearbeitet werden. 3.5.4 Waldbetretungsverbote wird es in Perioden mit verharschtem Schnee oder anderen BewegungseinschrĂ€nkungen fĂŒr das Wild geben mĂŒssen, wenn die WildfĂŒtterung eingeschrĂ€nkt wird. 3.6 FĂŒr KahlschlagsflĂ€chen ist die unverzĂŒgliche Wiederaufforstung vorzuschreiben. 3.9.0 Das Kapitel Wald/Forst wĂ€re unvollstĂ€ndig ohne einige Worte zu der Frage, welche Baumarten in Deutschen WĂ€ldern erwĂŒnscht sein sollen. Zwei Gesichtspunkte stehen einander gegenĂŒber: 3.9.1 Entweder man lĂ€sst nur (oder so gut wie nur) in Mitteleuropa am jeweiligen Standort heimische Gehölze zu. 3.9.2 Oder man setzt auf eine Mischung heimischer und fremdlĂ€ndischer BĂ€ume. 3.9.3 Im ersteren Fall hat man alles getan, was fĂŒr heimische Insekten usw getan werden kann, und damit fĂŒr die Nahrungskette von Vögeln und Beutegreifern. 3.9.4 Entstehen aber MassenschĂ€den durch eingeschleppte Neoorganismen oder hierzulande frĂŒher nicht vorkommende Wetterereignisse, worauf die heimische Natur nicht eingerichtet ist, ist das Ergebnis verheerend: Totalausfall auf gröĂeren FlĂ€chen mit entsprechendem Wegfall der Fotosynthesekraft der Forstabteilung. 3.9.5 Im Falle der Einbindung fremdlĂ€ndischer Gehölze, also einer Diversifizierung mit ihrer Hilfe, können derartige Ergebnisse vermieden oder doch vermindert werden. 3.9.6 Da heftige StĂŒrme, Trockenperioden und die Einschleppung von invasiven Organismen stĂ€ndig zunehmen und ein Ende nicht abzusehen ist, kann man die zweite, diversifizierende Lösung nicht in Bausch und Bogen von vornherein ablehnen. 3.9.7 Die Fragestellung ist allerdings so komplex, dass wir eine abschlieĂende Antwort nicht wagen, sondern es bei deren Benennung belassen. 3.9.8 Die wirtschaftlichen Interessen der Forstwirtschaft dĂŒrfen bei der Erörterung der Sache keine ausschlaggebende Bedeutung erlangen. 3.9.9 Die Aufforstung ganzer Forstabteilungen mit einer einzigen Art ohne Durchmischung lehnen wir ab.
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/ D'horst BaumfÀll Zukunftig PM Stong
Als Anhang zu unserem Programm "Forderungen u Ziele" folgen hier einige Dokumente aus unserer laufenden Arbeit, die unsere Auffassungen verdeutlichen und vielleicht auch irgendwo Anregung sein können. BSV-PASCHA *Pressemitteilung: *Pascha legt VorschlĂ€ge zum kĂŒnftigen Verfahren fĂŒr beabscihtigte BaumfĂ€llungen vor Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Eingaben an die Stadt Delmenhorst vom 5. 3. 2011 und 26. 3. 2011 hat die PArk-SChutz-Aktion â PASCHA â ihr VorschlĂ€ge zur kĂŒnftigen Gestaltung des Verfahrens fĂŒr weiter heranstehende BaumfĂ€llungen seitens StadtgrĂŒn unterbreitet. Die VorschlĂ€ge werden nachfolgend der Ăffentlichkeit zusammenfsssend bekannt gegeben: Bisher wurden die Listen der den Winter ĂŒber vorgesehenen BaumfĂ€llungen im Herbst unmittelbar vor deren Beginn dem Ratsausschuss fĂŒr Bau-, Planung, Umwelt usw. bekannt gegeben und dann auch ins Internet gestellt. Dieses Verfahren lĂ€sst PASCHA und anderen interessierten Gruppierungen keine Chance, diese Holzungsarbeiten kritisch zu begleiten. Einmal abgesehen davon, dass diese NachprĂŒfungen normalerweise in der Vegetationsperiode zu geschehen haben, ist die jeweils verbleibende Zeit viel zu kurz. Der Verein hat deshalb die Stadtverwaltung fĂŒr die Zukunft gebeten, - von den im Winter zu fĂ€llenden BĂ€umen _und StrĂ€uchern_bereits im Sommer monatlich jeweils zum Monatsanfang Teillisten vorzulegen, so wie eben im Sommer nach und nach weitere Gehölze als krank festgestellt werden, und zwar als Excel- Tabelle mit genauen Angaben zu Baumart (nicht nur Gattungsangabe), Standort, und unter Benennung der Krankheit, z.B. bei Pilzkrankheiten ebenfalls mit Artangabe des Pilzes. - In das vorgeschlagene âFrĂŒhbekanntgabeâ-Verfahren mĂŒssen auch die BĂ€ume einbezogen werden, die wegen bevorstehender Bauarbeiten aller Art gefĂ€llt werden sollen. Beispiel: Die beiden Linden vor der Markthalle. Dasselbe gilt fĂŒr die Bekanntgabe beabsichtigter SchwachholzfĂ€llungen und Strauchwerkbeseitigungen - AuĂerdem mĂŒssen die Art und Farbe der Baummarkierungen fĂŒr die Saison 2011/12 usw. bereits im FrĂŒhjahr bekanntgegeben und ins Internet gestellt werden, und zwar einschlieĂlich der Anzeichnungen fĂŒr Kronenarbeiten und Ăberwachungsanweisungen. - Eine Liste der unerledigt gebliebenen Restanten aus der Saison 2010/11 einschlieĂlich deren Markierungen wird zusĂ€tzlich verlangt - Abholzungsarbeiten dĂŒrfen niemals an die Gartenbaufirma des SachverstĂ€ndigen vergeben werden, der das Gutachten erstattet hat. Das gleiche gilt fĂŒr die Firmen seiner engeren Verwandschaft. - Die SachverstĂ€ndigen mĂŒssen laufend gewechselt werden, damit keine Seilschaften entstehen können. - Das bei den BaumfĂ€llungen gewonnene Holz ist öffentlich zu versteigern, um immer wieder aufkommenden GerĂŒchten vorzubeugen, irgendjemand habe Interesse, möglichst viele BĂ€ume zu beseitigen, um fĂŒr Kaminholznachschub zu sorgen. Irgendeinen konkreten Hinweis, dass an solchen GerĂŒchten etwas dran sein könnte, haben wir nicht, der Vorschlag ist nur vorbeugend zu verstehen, um Konfrontierungen ein fĂŒr alle mal ein Ende zu bereiten. - Die Vertreter der Stadt in den Gremien des Ochtum-Wasserverbands sind â soweit das kommunalrechtlich möglich ist â anzuweisen, sich fĂŒr eine dementsprechende Regelung fĂŒr den Verband einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass die stĂ€dtischen Gesellschaften das Programm in ihren Bereichen vollstĂ€ndig umsetzen. - Vor jeder BaumfĂ€llung ist eine zu 100 % wirksame Untersuchung auf FledermĂ€use und andere Wirbeltiere sowie sonstige gefĂ€hrdete Tierarten vorzunehmen. Nötigenfalls ist die FĂ€llung zu verschieben und die Verkehrssicherheit durch Absperrungen oder Beschilderung zu gewĂ€hrleisten. Wir sind der Meinung, dass nur die komplette Nachbesichtigung der Entscheidungen der Stadt ĂŒber die Abholzungen VorgĂ€nge wie am Hasportsee verhindern kann. Wir sind uns darĂŒber im Klaren, dass sich etliche BĂŒrger zusammenfinden mĂŒssen, die sich fĂŒr diese Arbeiten zur VerfĂŒgung stellen. Ein Kursus zu den Baumkrankheiten und der Standsicherheit von BĂ€umen wird erforderlich werden, um wenigstens feststellen zu können, ob ein Anfangsverdacht fĂŒr die Notwendigkeit besteht, einen BaumsachverstĂ€ndigen einzuschalten. Freiwillige mögen sich bei uns melden (Tel. 04221/727338). Wir suchen natĂŒrlich auch eine Anzahl Fördermitglieder, um den notwendigen Kursus finanzieren zu können. Wir haben kein Zutrauen, dass man seitens der Stadt die seit Jahren zu beklagende exzessive Handhabung der BaumfĂ€llungen in Zukunft bleiben lassen wird. DarĂŒber hinaus sollte darĂŒber nachgedacht werden, ob fĂŒr die Parkanlagen BetriebsplĂ€ne aufgestellt werden können bzw. ĂŒberarbeitet werden sollten. An etwaigen Arbeitskreisen zu deren Erarbeitung mĂŒssten die einschlĂ€gigen Vereinigungen beteiligt werden. In solche PlĂ€ne mĂŒssten die bei den BĂŒrgern vorherrschenden WĂŒnsche eingehen, möglichst viel COÂČ aufnehmendes GrĂŒn zu erhalten, und auch die Forderung, âNaturschutzinselnâ in den GrĂŒnanlagen zu schaffen. Die Notwendigkeiten, die sich aus den fortschreitenden ErwĂ€rmungsvorgĂ€ngen auf der Erde insgesamt ergeben, mĂŒssen an die Stelle der konventionellen Zielvorstellungen der StadtgrĂŒnmitarbeiter treten, einen aufgerĂ€umten Park mit lauter gut gewachsenen BĂ€umen ohne jeden Ansatz einer Krankheit haben zu wollen. Mit freundlichem GruĂ KB/4.6.2011
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/St DEL FL Baumkundl FĂŒhrungen in Delmenhorst Stzon
*Baumkundliche FĂŒhrungen in Delmenhorst* ST DEL FL Baumkundl FĂŒhrungen i DEL Stong BSV-PASCHA /_ist ein Baum- und Parkschutzverein â die Artenkenntnis und -Erkennung ist fĂŒr uns zwingend wichtig â deshalb geben wir nachfolgend möglichst die Erkennungsmerk-male an, ferner einige âEselsbrĂŒckenâ als GedĂ€chtnisstĂŒtzen. Die folgende Liste soll das private Nacharbeiten erleichtern:_/ Da in der Natur alles stetigem Wandel unterliegt, können einzelne Posten ĂŒberholt sein. Es können auch Bestimmungsfehler unterlaufen sein. Wenn jemand Zeit und Lust hat, Korrekturen zu bearbeiten, bitte gern - wir danken fĂŒr Hinweise - von Telefonanrufen hierzu bitten wir abzusehen, bitte bedienen Sie sich der Adressen im Impressum. /*AbkĂŒrzg:* a: wechselstĂ€ndig/alternate, ad: wechselstĂ€ndig + zweizeilig (alternate, distichös) Bl: BlĂŒte, Bo: Borke, Ekn: Endknospe, Ex: Exocarp (fleischig.Nussmantel), Fr: Frucht, iN: invasiver Neophyt, Kn: Knospe, Ku: Kultivar, l: Blatt/leaf, ll:BlĂ€ttchen (leafletts):FiederblĂ€ttchen, lOs:Blattoberseite, li: linksseitg, lUs: Blattunterseite, lSt: Blattstiel, Nu: Nuss, MA: Mittelader, Ns: Nacktsamer, N: Nadel, o: gegenstĂ€ndig/op-posite, r: rechtsseitig, Skn: Seitenknospe, Zw: Zweig, Z: Zapfen ZS: Zapfenschuppe, / *Baumkundliche u. architekturgeschichtliche FĂŒhrung Bahnhof Delmenhorst, St.Marien, Rathaus (mit RathausfĂŒhrung) â 8. 5. 2011* *Ein Blick in die WeberstraĂe:* Bergulme â Ulmus glabra â a zweizeilig SpĂ€te Traubenkirsche â Prunus serotina â a Wacholder â Juniperus spec. Trauerbuche â Fagus sylvatica Pendula â a Kugelrobinie â Robinia pseudoacacia Umbraculifera Aurea - a *Vor dem Bahnhof:* Amerikan. Amberbaum â Liquidambar styraciflua â a Amerkan. Roteiche â Quercus rubra â a gehĂ€uft Schwarzkiefer â Pinus nigra Rotahorn â Acer rubrum â o Bergahorn â Acer pseudoplatanus â o Bergahorn â Acer pseudoplatanus Cult. - o Gewöhnliche Platane â Platanus x hispanica - a *Gang an St. Marien:* Schwedische Mehlbeere â Sorbus intermedia â a Scheinzypresse, Lawsons â Chamaecyparis lawsonia Feldahorn â Acer campestre - o Picea abies â Gewöhnliche Fichte Hainbuche â Carpinus betulus â a Kupfer-Felsenbirne â Amelanchier lamarckii â a Stieleiche â Quercus robur â a, gehĂ€uft Feuerdorn â Pyracantha coccinea â a Silberweide â Salix alba - a *Vor Kirchportal:* Spitzahorn â Acer platanoides - o Mehlbeere â Sorbus aria â a Blutpflaume â Prunus cerasifera Purpurea (Pissardii) â a *Innenhof:* HĂ€ngebirke â Betula pendula (x pubescens?) â a Blutbuche â Fagus sylvatica Purpurea â a FĂ€cherahorn, Echter - Acer palmatum Atroprurpureum â o SĂŒdbuche/Chilebuche â Nothofagus antarctica â a Hainbuche, Amerikanische â Carpinus caroliana â a Schneeglöckchenbaum â Halesia carolina â a Strauchrosskastanie - Aesculus parviflora Cultivar â o Ginkgo â Ginkgo biloba BlĂŒtenhartriegel â Cornus florida â o Echte Quitte â Cydonia oblonga â a Schneeball Kultivar â Viburnum opulus Cult - o *Am Gang zur BlumenstraĂe:* Scheinzypresse, ErbsenfrĂŒchtige â Chamaecyparis pisif. filifera Traubenkirsche, Gewöhnliche â Prunus padus â a Trompetenbaum, Gewöhnlicher - Catalpa bignonioides â o Vogelbeere â Sorbus aucuparia â a Hasel, Lamberts â Corylus maxima Purpurea â a Esche, Gewöhnliche â Fraxinus excelsior â o *An der BlumenstraĂe:* Trauerblutbuche â Fagus sylvatica Pendula Purpurea â a Goldregen â Laburnum spec. - a *Am Stadtgraben/Stadtwall:* Schwarzbirke - Betula nigra â a Flatterulme â Ulmus laevis â a, zweizeilig Linde - Tilia spec. - a /_*Baumkundliche FĂŒhrung Bahnhf Delmenh., Hs Coburg-Garten- Alter Friedhof â 5.7.15*_/ *Vor dem Bahnhof:* Amerikan. Amberbaum â Liquidambar styraciflua â a Amerkan. Roteiche â Quercus rubra â a gehĂ€uft Schwarzkiefer â Pinus nigra Rotahorn â Acer rubrum â o Bergahorn â Acer pseudoplatanus â o Bergahorn â Acer pseudoplatanus Cult. - o Spitzahorn â Acer platanoides â o Gewöhnliche Platane â Platanus x hispanica - a WechselblĂ€ttriger Hartriegel â Cornus alternifolia â ah *Durchgang an der Musikschule* Goldregen â Laburnum spec Feldahorn - Acer campestre â o Walnuss - Juglans regia - a TĂŒrkische (Lamberts) Hasel â Corylus maxima Purpurea - a Sommerlinde â Tilia platyphyllos â a â Behaarung! LUS oft glĂ€nzend - Winterlinde: LUS: blaustichig *Durchgang am Gymnasium* Gewöhnliche Esche â Fraxinus excelsior â o Crataegus monogyna â Eingriffliger Weissdorn â a Belgischer Spierstrauch - Spirea x vanhouttei - a *Haus-Coburg-Garten* TrĂ€nenkiefer - Pinus wallichiana Blutbuche - Fagus sylvatica Purpurea â a Amberbaum, Amerikanischer â Liquidambar styraciflua Pend. Ginkgo - Ginkgo biloba Gelber Trompetenbaum â Catalpa ovata â a Sanddorn â Hippophae rhamnoides â a *An der BG Heilberufe usw:* Amerik. vRoteiche â Quercus rubra â ah Kork-Feldulme - Ulmus minor suberosa â ad Goldulme â U minor Dampieri Aurea â ad Kanadische Hemlock â Tsuga canadiensis Eberesche = Vogelbeere - Sorbus aucupariaâ a Japanische Eberesche â Sorbus commixta â a *I* TrĂ€nenkiefer - Pinus wallichiana + Erbsenfr.Scheinzypresse - Chamaecyparis pisifera Filifera Aurea Japanische Sichel-âTanneâ - Cryptomeria japonica Sternmagnolie - Magnolia stellata - a ArmblĂŒt. Scheinhasel â Corylopsis pauciflora â a Irische Eibe â Taxus baccata Fastigiata *II *Himalajazeder - Cedrua deodara (grĂŒn u blau) Atlaszeder - Cedrus atlantica Scheinbuche, Antarktische - Nothofagus antarctica - ad Blumenhartriegel, Chin. - Cornus kousa chin. - o Samthortensie â Hydrangea aspera sargentiana - o Hibiscus spec. *Alter Friedhof * Silberahorn - Acer saccarinum â o Silberlinde â Tilia tomentosa â a Amerikanische Buche â Fagus americana â a *WeberstraĂe:* Bergulme â Ulmus glabra â a zweizeilig SpĂ€te Traubenkirsche â Prunus serotina â a Wacholder â Juniperus spec. Trauerbuche â Fagus sylvatica Pendula â a Kugelrobinie â Robinia pseudoacacia Umbraculifera Aurea - a Maulbeerbaum - Morus spec - a Götterbaum - Ailantus altissima + gewöhnliche Esche â Fraxinus excelsior â o *Baumkundlicher Winterkurs: am 14. Dezember 2014 ab Winterweg* /*Winterweg:*/ /Betula pendula â HĂ€ngebirke â a â Rhomben am Stamm/ /Betula pubescens â Moorbirke â a â Bo ohn Rh, (grau-)weiĂ/ /*FeldstraĂe*/ /1 Fagus sylvatica â Rotbuche - a/ /1 Ilex x meserveae â Meserves Stechpalme - a/ /1 Abies alba â WeiĂtanne â schwache Zweige gescheitelte N/ /1 Cornus alba Sibirica â Tatarischer Hartriegel Kult. -o/ /4 Chamaecyparis lawsonia - Lawsons Scheinzypresse/ /4a Chamaecyparis. Pisifera Plumosa â ErbsenfrĂŒchtige Sch. / /Thuja occidentalis â AbendlĂ€ndischer Lebensbaum Gelbn Kul/ /Corylus colurna â Baumhasel â a â zottige Kupula/ /9 Picea abies Cultivar â Gewöhnliche Fichte Kultivar Pendula-Typ (Acrocona,Depressa)/ /dto Kriechform-Kultivar (Reflexa, fo palustris)/ /11 Euonymus fortunei Cult â Kletternder Spingelstrauch â o 13 Pinus parviflora â MĂ€dchenkiefer \- Variegatus-Typ/ /Ilex angustfolia â SchmalblĂ€ttrige Stechpalme â a/ /Juniperus squamata Cult â Schuppenwacholder/ /23 Viburnum spec (tinus) Scheeball (Lorbeer-) - o/ /Ecke Piekmoor : Budldleja davidii â Sommerflieder â o/ /Juniperus communis Cult. - Wacholder - Dreier-Nadelquirl!/ /Carpinus betulus Pyramidalis â Hainbuche, Kultivar â a/ /31 Crataegus spec â WeiĂdorn - a/ /33 Hydrandea quercifolia â Eic henblĂ€ttrige Hortensie- o/ /34 Thujopsis dolabrata â Hibalebensbaum Scheinlebensbm/ /41 Araucaria araucana â Chiletanne/ /*HindenburgstraĂe*/ /Ecke: Tilia x vulgaris â Hollandlinde â a/ /Rosa rugosa â Kartoffelros â a + HĂ€ngebirke + Stieleiche/ /Amelanchier lamarckii â Lamarcks Felsenbirne â a â Kn rötl/ /Berberis thunbergii- Thunbergs Berberitze â a / /Pyracantha coccinea â Feuerdorn â a/ /62 Chamaecyparis obtusa - Muschelscheinzypresse/ /53 Abies procera Glauca - Blautanne â PrĂ€chtige Tanne/ /39 Euonymus alatus â GeflĂŒgelter Spindelstrauch â o/ /Pinus parviflora - MĂ€dchenkiefer/ /Taxus fastigiata â SĂ€ulen-Taxus, Irischer Taxus/ /Ginkgo biloba â Ginkgo/ /*MasurenstraĂe*/ /5 Sciadopitys verticillata âSchirmtanne [>Nadelschirmbaum]/ /*Bremer StraĂe*/ /162 Chamarecyparis nootkatensis - Nootkazypresse/ *Sommerweg:* 27 Sciadopitys verticillata â Nadelschirmbaum + Pinus mugo - Latsche/Bergkiefer + Picea glauca Cultivar â Zuckerhut-fichte + Cryptomeria japonica - Sichelzypresse Metasequoia glyptostroboides - Urweltmammutbaum Taxodium distichum Cult. - Sumpfzypresse Kultivar Liquidambar styriciflua â Amerk. Amberbaum 32 Acer campestre â Feldahorn â o + Abies alba - WeiĂtanne 87 Salix integra 'Hakuro Nishiki' â Japanische Weide, HĂ€ngef Taxus baccata Fastigiata â Irische Eibe = SĂ€uleneibe 79 Salix caprea Pendula â Salweide Trauerform-Kultivar 59 a Salix matsudana Tortuosa â Chinesische Baumweide Korkenzieherweide /Nordmannstanne 47 Abies concolor â Koloradot. + A nordmanniana Ecke Tsuga canadensis â Kanadische Hemlock Abies pinsapo â Spanische Tanne /_Cedrus libani Cult â Libanonzeder_/ *Baumkundliche FĂŒhrung im Wollepark Delmenhorst am 15. Mai 2013* *WeberstraĂe:* Fagus sylvatica Pendula â a â Trauerbuche â Kult. Ulmus glabra- Bergulme â ad â Spr schief, L zweizeilig Robinia pseudoacacia Kultivar â a â Robinie â iN (Frisia?) Fraxinus excelsior â Gewöhnl.Esche â a â Kn schwarz Juglans regia â Walnuss // Thuja occidentalis â AbendlĂ€nd. + Morus spec. - Maulbeerbaum â a \ (amerik.) Lebensbaum Ailantus altissima â Götterbaum â a â iN â weiĂe Bo-Streif. + Aesculus hippocastanum â Rosskastanie â o *NordwollestraĂe: / *Sorbus aucuparia â Vogelbee. Quercus robur â Stieleiche â a â L gehĂ€uft an ZwSpitze Quercus robur Fastigiata â SĂ€ulen-Stieleiche â a Acer platanoides â Spitzahorn â o â Bo rillig Nordjapanische Hemlock
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Forderung und Ziele
Forderungen und Ziele des BSV PASCHA
Aus dem seinem vorgesehenen umfassenden Forde-
rungsprogramm hat die Mitgliederversammlung den
nachfolgenden Abschnitt ĂŒber die FĂŒhrung der Parkan-
lagen und den Baumschutz bisher in 1. Lesung bera-
ten und beschlossen. Die abschlieĂende 2. Beratung
steht auf aerrnecnsten Mitgliederversammlung im No-
vember 2014 an. Wer zu dem Text noch ErgÀnzungs-,
Streichungs- oder AbÀnderungsvorschlÀge zu machen
hat oder einen redaktionellen Fehler findet, möge das
dort einbringen oder - besser noch - schon vorher
schriftlich einreichen, um den Beratungsgang zu be-
schleunigen.
Unberaten sind noch die PrÀambel und die Ka-
pitel BĂ€ume an Verkehrstrassen, WĂ€lder, die Stellung-
nahme zu WĂ€ldern in Ăbersee und die Vorstellungen
ĂŒber die Verwirklichung der Ziele.
Speziell fĂŒr Bremen gibt es einen Entwurf un-
ter der Ăberschrift 11 VorschlĂ€ge fĂŒr die öffentlichen
Parkanlagen", den wir anhÀngen und damit der Bera-
tung zufĂŒhren.
Allgemeiner Baumschutz
1.1.1 Baumfrevel: Wer ohne vernĂŒnftigen
Grund einen Baum vorsÀtzlich oder fahrlÀssig beseitigt
oder ihn durch BeschÀdigung zum Absterben bringt,
gehört bestraft. Ins Strafgesetzbuch gehört der Straf-
vorwurf des Baumfrevels.
1.1.2.1 Das Gleiche wird fĂŒr Wallhecken und
andere Gehölzstreifen sowie Schutzhecken gefordert
1.1.2.2 FĂŒr den Landwirt sind Wallhecken und
Schutzhecken wichtig, um das Verwehen der Ackerkru-
me zu vermindern, der Autofahrer braucht sie zudem
gegen verkehrsgefÀhrdende Schneeverwehungen und
âSandstĂŒrmeâ .
1.1.2.3 Der Naturschutz verlangt ihre Erhal-
tung als Lebensraum zahlreicher_Pflanzen und
Tiere.1.1.2.4 Alle profitieren von der Verbesserung des
Kleinklimas durch die Wallhecken und der verbesser-
ten âOptikâ einer angenehm untergliederten Land-
schaft.
1.1.3.1 Das Naturschutzrecht kennt die Ord-
nungswidrigkeit mit einer Regel- BuĂgeldandrohung
von 10.000 ⏠ohne Eintragung in ein Strafregister und
BuĂverschĂ€rfung im Wiederholungsfall und im ĂŒbrigen
ohne Differenzierung nach den EinkommensverhÀltnis-
sen. In einigen FĂ€llen von VerstöĂen gegen Umwelt-
vorschriften gibt es sogar Strafvorschriften, gröĂten-
teils im 29.Abschnitt des StGB, ferner verstreut in
verschiedenen Gesetzen.
1.1.3.3 Dies zeigt die Verkennung heutzutage
angemessener RechtsgĂŒtergewichtung : Wer Zeitun-
gen, hergestellt aus einem kleinen Bruchteil eines
Baumes mit viel Energieaufwand und Chemikalien, aus
fremden BriefkÀsten herausangelt und sich dabei oft
genug erwischen lĂ€sst, landet schlieĂlich im GefĂ€ngnis.
Wer dagegen eine ganze Baumgruppe ungenehmigt
abholzt, zahlt auch im Wiederholungsfall eine Geldbu-
Ăe, die ihn vielleicht wenig belastet. 1.1.3.5 Jeder-
mann muss natĂŒrlich die Möglichkeit erhalten, sich von
der Naturschutzbehörde eine FreisteIlungsbescheini-
gung zu beschaffen, dass die beabsichtigte BaumfÀl-
lung nicht auf Bedenken stöĂt, straffrei geschehen
kann.
1.2.1.1 Wir verlangen den ErlaĂ von
Landesbaumschutzgesetzen - anstelle der unter-
schiedlichen gemeindlichen Satzungen.
1.2.1.2 Dadurch Schluss mit den unterschiedli-
chen Vorschriften ĂŒber die StammumfĂ€nge und
-Durchmesser.
1.2.1.3 Keine Ausnahmen mehr zu Lasten von
Weichhölzern und einzelnen Koniferenarten, einheitli-
che Regeln fĂŒr mehrstĂ€mmige Gehölze, einheitliche
Festlegungen fĂŒr die AbstĂ€nde zu GebĂ€uden.    .
1.2.1.4 In Kleingartengebieten muss das
Baumschutzrecht fĂŒr den Altbestand von BĂ€umen, der
bei deren Einrichtung schon vorhanden war, im glei-
chen Umfang gelten wie ĂŒberall sonst auch.
1.2.1.5 Das Gleiche gilt fĂŒr BĂ€ume, die auf
einzelnen Parzellen in die geschĂŒtzten GröĂen nach
Baumschutzrecht hineingewachsen sind, wenn deren
GröĂenentwicklung ohne Widerspruch der Verant-
wortlichen geblieben ist.
1.2.2.1 Differenzierungen hinsichtlichâ der
StammstÀrken nach den verschiedenen Arten.
1.2.2.2 Pappeln z. B. werden schnell zum
Starkbaum, Eichen langsam.
1.2.2.3 Vogelbeeren erreichen wohl kaum
einmal einen Stammumfang von 1,00 m, wie hÀufig
verlangt.
1.2.2.4 Einheitliche Schutzregeln fĂŒr Baum-
gruppen und fĂŒr Kleingehölze, die nicht unter das
Forstrecht fallen.
1.2.3 Wir fordern die Ausschöpfung der Bestra-
fungskompetenzen der BundeslÀnder in den ange-
 strebten Landesbaumschutzgesetzen.
1.2.3.1 Kommt es zu der nach Ziffer 1.1.1 ge-
forderten bundeseinheitlichen Strafregelung, werden
die Landesbaumschutzgesetze ĂŒberflĂŒssig. Eine bun-
deseinheitliche Regelung hat natĂŒrlich fĂŒr uns den
Vorzug. Die bundesgesetzlichen Festsetzungen haben
selbstverstĂ€ndlich die vorstehenden Forderungen fĂŒr
Landesgesetze zu enthalten.
1.2.4 Keine Ausnahmegenehmigungen zu
Gunsten von Bauvorhaben nach Landesbaurecht.
Parkanlagen
2.0.1 Parkanlagen sind Kultureinrichtungen
wie Museen und Theater, sind von Menschenhand ge-
schaffene Welten, wo nicht wie in der Natur nur deren
Gesetze gelten. Eine Lobby wie Theater, Kunstgalerien
und Museen haben sie bisher kaum, jedenfalls keine
zusammengefasste mit nenneswerter Einwirkung auf
die Landesgesetzgeber. Das wollen wir Àndern.
2.0.2 Wir wollen sie SekundÀrnatur nennen,
woran mancher NaturschĂŒtzer vorbeigeht. Man wird
indes anzuerkennen haben, dass sie ihrer Aufgabe ge-
recht werden mĂŒssen, viele Menschen an die Natur
heranzufĂŒhren, daran und darin Gefallen zu finden,
diese dann zu achten, dort von und fĂŒr sie zu lernen.
2.1.1 In den öffentlichen GrĂŒnanlagen mĂŒssen
aus heutiger Sicht allerdings Naturschutzaufgaben zu-
sĂ€tzlich ĂŒbernommen werden, was wir durchsetzen
wollen.
2.1.2 Es versteht sich, dass die Naturschutz-
aufgaben mit den ĂŒbrigen Zielsetzungen fĂŒr öffentliche
GrĂŒnanlagen zu einem tragbaren Ausgleich gebracht
werden mĂŒssen - eine lohnende Aufgabe fĂŒr eine neue
Generation von Gartenbauingenieuren. Keinesfalls dĂŒr-
fen die BemĂŒhungen allerdings darauf hinaus laufen,
dass Parkanlagen zu WĂ€ldern werden, also Beibehal-
tung von FreiflÀchen wie bisher.
2.1.3.1 Als sich Ende des 18. Jahrhunderts -
also im AufklÀrungs- und Revolutionszeitalter - der
âenglischeâ Landschaftspark gegen den Barockgarten
durchsetzte und ihn im Park-Anlagenbau ablöste, kor-
respondierten Forderungen auf Sichtachsen, freie Sicht
und offene Gestaltungen mit den Vorstellungen des
Zeitalters ĂŒber die Freiheit des Menschen. Heute muss
im Hinblick auf Vandalismus und die vielen tiefgreifen-
den Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt der
Gedanke der Verpflichtung jedes Menschen zur Erhal-
tung der Natur bei allen seinen AktivitĂ€ten der maĂ-
gebende Gesichtspunkt werden. Die Parkbewirtschaf-
tung muss ökologisch gebunden sein. Die Pflicht zur
Erhaltung der Lebensgrundlagen aller Lebewesen und
des Menschen selbst hat in den Vordergund zu tre-
ten. An die Stelle des herkömmlichen Land-
schaftsparks muss der âĂkologische Parkâ treten.
2.1.4.1.1 Den aus den sterilen âMaissteppenâ
und den anderen Monokulturen, die sich stÀndig aus-
dehnen, verdrĂ€ngten Tieren mĂŒssen auf ihrer Suche
nach Futter und Unterstand in den StĂ€dtischen GrĂŒn-
anlagen Trittsteine geboten werden, die sie in den Pri-
vatgĂ€rten mit den vielen fĂŒr sie uninteressanten
fremdlĂ€ndischen GebĂŒschen (z.B. Kirschlorbeer - Pru-
nus laurocerasus) und den kurzrasierten RasenflÀchen
nicht finden. [2.1.5. +6 s. jetzt 2.5.1.9]
2.1.4.1.2 Die GrĂŒnanlagen haben hiernach
sogar vordringlich etliche Naturschutzaufgaben wahr-
zunehmen. Viele Tierarten werden aus der freien
Landschaft seit Jahren verdrÀngt und ziehen sich in die
StĂ€dte zurĂŒck - mit zunehmender Tendenz. Beispiel:
immer mehr Maisfelder u. a. zur Herstellung der sog.
âĂko-Pleurreâ (Super 10 - Benzin). Schon vor Jahren
hatte man festgestellt, dass Feldsperlinge (Passer
montanus) in die WÀlder vordringen und dort schwÀ-
chere Höhlen- und HalbhöhlenbrĂŒter verdrĂ€ngen. In
GĂ€rten finden allerdings nur die Allerweltsarten einen
Wohnsitz. Die Parkanlagen mĂŒssen darauf ausgerichtet
werden, statt akkurater BĂ€ume und Stauden aus den
Baumschulen Geeigneteres zu bieten. Wir mĂŒssen uns
dagegen wehren, dass die gÀngige Parkmode auf Licht
und Freiraum hinauslÀuft, an ParkeingÀngen die
groĂen EibenbĂŒsche ĂŒberall beseitigt, in denen Vögel
Unterschlupf finden - dies als Beispiel. Wir wollen eine
regelrechte Reformbewegung bei der Bewirtschaftung
der Anlagen auslösen.
2.1.4.1.3 Aufgabe der Parkanlagen muss damit
werden, einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt
zu leisten.
2.1.4.1.4 Es versteht sich, dass in Parkanlagen
nur einem kleinen Segment der bestandsbedrohten
Tierarten Hilfe zuteil werden kann.
2.1.4.1.5.1 Es versteht sich weiter, dass dazu
durchgesetzt werden muss, dass die Parkbe-sucher
sich an die Wege mindestens in der Brut- und Setzzeit
strikt halten und die Hunde an der Leine fĂŒhren.
2.1.4.1.5.2 Ohne ein Wort zum Thema Katzen in Parkanlagen ist das Thema unvollstĂ€ndig. 2.1.4.1.5.3 Deren Kopfzahl ĂŒberhaupt erst einmal zu begrenzen, ist natĂŒrlich der erste Punkt. Deshalb verlangen wir gesetzliche Regelungen, deren Kastration bzw. Sterilisation durchzusetzen.
2.1.4.1.5.4 Besonders schĂŒtzenswerte NaturrĂ€ume (zB Brutgebiete bzw Kernzonen) sollten vor Katzen (und frei laufenden Hunden) durch geeignete MaĂnahmen (zB abwehrende Duftstoffe oder wo möglich dichte Hecken gesichert werden.
2.1.4.1.5.5 Skeptisch sehen wir die Glöckchen am Halsband, mit denen letztlich fast nur Ăstlingen und kranken Altvögeln geholfen werden kann â Nestlingen kann man damit nicht helfen, gesunden Altvögeln braucht man damit nicht zu helfen.
2.1.4.1.6.1 In den Parkanlagen sind die Liege- und Spielwiesen als solche auszuschildern sowie in gut begehbarem Zustand zu erhalten und laufend auf ihren Zustand zu kontrollieren.
2.1.4.1.6.2 Andererseits sind die ĂkoflĂ€chen und GebĂŒsche als nicht betretbare Parkbereiche als solche auszuschildern.
2.1.4.1.6.3 Gegebenenfalls sind die fĂŒr Parkbesucher nicht zugĂ€nglichen Bereiche (Kernzonen/Naturschutz- abteilungen) besonders auszuweisen (siehe auch 2.5.1.6).
2.1.4.1.6.4 In den Parkordnungen sind BuĂgelder wegen VerstöĂen gegen die Betretungsverbote festzusetzen, hierauf ist in der Beschilderung hinzuweisen. 2.1.4.1.6.5 Grenzen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung solcher Forderungen dĂŒrfen kein Grund sein, darauf zu verzichten.
2.1.4.1.7 Im ĂŒbrigen darf man bei der Frage
der Machbarkeit nicht allein die Vögel und die anderen
wildlebenden Wirbeltiere mit ihrem Bedarf an Ab-
stand zum Menschen und Deckung bei der Aufzucht
ihres Nachwuchses im Auge haben. Pflanzen aller Art
, Insekten und die groĂe Masse der lebenden Orga-
nismen haben solchen Bedarf nicht.
2.2 Parks dĂŒrfen nicht lĂ€nger ReserveflĂ€chen
sein fĂŒr StraĂenbau und sonstige BaumaĂnahmen.
2.3.1 Parks dĂŒrfen auch nicht zunehmend ver-
wahrlosen, nur weil Politiker immer weniger Mittel fĂŒr
deren Pflege gewÀhren.
2.3.2 Die Bereitstellung von ErsatzflÀchen in
nÀchster NÀhe im Falle der Entwidmung von Parkanla-
genflÀchen, höchstens 250 m Entfernung, muss Pflicht
werden.
2.3.3 Im Bauplanungsrecht mĂŒssen die vor ei-
nigen Jahren eingefĂŒhrten Beschleunigungsvorschrif-
ten, soweit sie öffentliche GrĂŒnanlagen betreffen, ab-
geschafft werden: Es kann nicht hingenommen wer-
den, dass nach § 13 a BundesBauGesetz Parkanlagen
ohne UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung, ErsatzflĂ€chenbe-
reitstellung und Verbandsbeteiligung verkleinert oder
womöglich ganz beseitigt werden können.
2.3.4. âĂffentliche GrĂŒnanlagen oder Teile da-
von dĂŒrfen nicht als AusgleichsflĂ€chen nach Natur-
schutzrecht. herangezogen werden.
2.3.5 Sollen in einer öffentlichen GrĂŒnanlage
einschlieĂlich der BetriebshofflĂ€chen ein GebĂ€ude -
gleich welcher Art - errichtet werden, bedarf es der
Aufstellung eines Bebauungsplans fĂŒr die gesamte
Parkanlage. Â Â Â
2.3.6 Soll in einem Be-
reich, der nach dem FlÀchennutzungsplan eine Ge-
meinbedarfsflĂ€che ist, fĂŒr die kein Bebauungsplan
aufgestellt ist, in der sich aber eine öffentliche GrĂŒn-
anlage befindet oder von der Teile wie ParkflÀchen
genutzt werden, ein GebÀude errichtet werden, ist vor
Baugenehmigung ein Bebauungsplan fĂŒr das ganze
Gemeinbedarfsgebiet aufzustellen.
Am wichtigsten aber:
2.4.1 Wir verlangen LandesgrĂŒnanlagengeset-
ze mit der Anordnung von regulÀren PIanfeststellungs-
verfahren fĂŒr öffentliche GrĂŒnanlagen mit BĂŒrgeranhö-
rungs- und VerbÀndeklagrecht.
Bisher können die GartenbauÀmter nach Guts-
hermart frei schalten und walten - eine parlamentari-
sche oder Kommunalvertretungs-Kontrolle gibt es
mangels gesetzlicher Regelungen nicht (soweit nicht
freiwillig ZugestÀndnisse gemacht werden) - ein letz-
ter Bereich obrigkeitsstaatlichen Freiraums.
2.5.1 Aufstellung von Betriebs- und PflegeplÀ-
nen fĂŒr alle GrĂŒnanlagen muss in diesen Gesetzen als
kommunale Pflichtaufgabe festgesetzt werden.
Dies ist die Kernforderung zur Demokratisie-
rung des Parkanlagenregimes: Die GrĂŒnanlagen-Fach-
dienste der Kommumen legen den GemeinderÀten die
SatzungsentwĂŒrfe vor, zustandegekommen in der Re-
gel mit Hilfe eines Landschaftsplanungs-FachbĂŒros. Die
BĂŒrger werden in dem bekannten Verfahren der FrĂŒ-
hen BĂŒrgerbeteiligung einbezogen, die Umweltschutz-
verbÀnde werden zur Stellungnahme aufgefordert.
Diese erhalten das Klagrecht gegen unangemessene
Satzungen. In den Satzungen soll u. a. stehen:
2.5.1.1 Schluss mit der GrĂŒnvernichtung durch
Sichtschneisen, Durchblicke, freie Sicht um jeden Preis
- stattdessen möglichst viel GrĂŒn erhalten, als Brutge-
hölz und als TrÀger der lebenserhaltenden C02-Verar-
beitung.
2.5.1.2 Die Sympathie der Parknutzer und
BĂŒrger gewinnt man eher mit mehr buntblĂŒhenden
Gehölzen und Stauden, vor allem Dauer- , SpÀt- und
NachtblĂŒhernblĂŒhern.
2.5.1.3 Deshalb auch Bepflanzung der notori-
schen KahlstelIen mit Bodendeckern, möglichst Viel-
und SpĂ€tblĂŒhern.
2.5.1.4 Mehr bunt- und spĂ€tblĂŒhende Gehölze
und Stauden - als Bienenweide und zur Steigerung der
AttraktivitÀt der Parks, auch als Verbesserung der Nah-
rungsgrundlage der Tiere im Park,also Gleichstellung
der Förderung der SpĂ€tblĂŒher mit den schon immer
viel beworbenen FrĂŒhblĂŒhern als Bienenhilfe.
2.5.1.5 Dazu gehören auch Ăkowiesen - diese
allerdings mit eingebrachter heimischer Wiesen- oder
ggf. Ackermischung und nicht nur einfach spÀtem MÀ-
hen, ferner das Liegenlassen von Totholz in vertretba-
ren FĂ€llen und in begrenztem Umfang. Die verwende-
ten Samenmischungen mĂŒssen gezielt Samen der
besonders bestandsbedrohten Arten enthalten.
2.5.1.6 Naturschutzinseln in allen Parkanlagen
mit Kopfweiden, Insektenhotels, kĂŒnstlichen Bruthöh-
len fĂŒr seltenere Arten. BegrĂŒndung: Oft sind hohle
Kopfweiden (und andere hohle BĂ€ume) der Unter-
schlupf und der Brutplatz von SteinkÀuzen, und ande-
ren seltenen Vogelarten, Kinderstube von FledermÀu-
sen und sonstigen Tieren der Roten Listen.
2.5.1. 7 Bessere Baumpflege durch Baumschei-
ben (die FlÀchen unter den Baumkronen im Stammbe-
reich) mit Bodendeckern zwecks Wurzelschutz vor Ma-
schineneinwirkung, Efeubeseitigung an seltenen
Baumarten, Drahtmanschetten zur Verhinderung des
Wildverbisses, Manschetten fĂŒr BĂ€ume an Wegekreu-
zungen.
2.5.1.8 Warnschilder und notfalls AbzÀunungen
statt BaumfÀllung. Rechtzeitige Ersatzpflanzungen.
2.5.1.9.1 FrĂŒhzeitiger Schnitt von Zweigen,
die erkennbar in die Parkwege wachsen oder sonst
eine falsche Wuchsrichtung haben zur Vermeidung
spĂ€terer groĂer Baumwunden. 2.5.1.9.2 Anwendung
von Methoden, die die VerschlieĂung von Wunden be-
schleunigen, z. B. Einritzender Rinde auf den vom
Baum gebildeten natĂŒrlichen Verwallungen. Alle be-
kannten gÀrtnerischen Methoden zur Beschleunigung
der WundverschlieĂung sind regelmĂ€Ăig anzuwenden,
z. B. auch das Abdecken von Wunden mit Reisern.
2.5.1.9.3 Beim Auslichtungsschnitt von StrÀu-
chern kein "Kahlschlagâ in den einzelnen Parkabschnit-
ten, sondern Stehenlassen jedes 2. oder 3. Busches
als Brutgehölz und in jÀhrlich wechselndem Takt die
verbleibenden.
2.5.1.9.4 Schluss mit der Beseitigung von im-
mer- und wintergrĂŒnen Gehölzen an den ParkrĂ€ndern
und ParkzugÀngen , solange nicht an anderer Stelle im
Park Deckungs- und Brutgehölz aufgewachsen ist.
2.5.2.1 In geeigneten Parkanlagen sind die
feuchten Niederungsbereiche zur Einbringung von
Stauden und Gehölzen heranzuziehen, die auf solche
nassen Standorte angewiesen sind, in unseren von den
BedĂŒrfnissen der Landwirtschaft geprĂ€gten AuĂenbe-
reichen jedoch immer weiter verdrÀngt wurden und
werden.
2.5.2.2.1 Wo es rÀumlich möglich ist, wird zu-
dem den vielerlei seltenen und bedrohten kalkhöffigen
Arten eine Heimstatt durch zusÀtzliche Kalkeinbrin-
gung zu schaffen sein.
2.5.2.2.2 In geeigneten FĂ€llen muss auch die
Wiederansiedlung von Pflanzenarten betrieben werden,
die in dem Parkareal vor der BegrĂŒndung des Parks
heimisch waren.
2.5.2.3.1 Es versteht sich, dass solche Sonder-
maĂnahmen nicht von den finanziell und personell
ausgelaugten GartenbauÀmtern zusÀtzlich erbracht
werden können.
2.5.2.3.2 Hier wird alles davon abhÀngen, pri-
vate Vereinigungen zur Ăbernahme der nötigen Arbei-
ten zu finden. Hieran möchte unser Verein teilnehmen
und sucht freiwillig Mitwirkende. 2.5.2.3.3 Der Einsatz
von Freiwilligen darf nicht der Ansatzpunkt fĂŒr SteIlen-
streichungen zu Lasten der Stammbelegschaft der
GartenbauÀmter werden (vgl. 2.9.9.3). 2.5.2.4 Es ver-
steht sich auch, dass gegen Pflanzendiebstahl gerade
in den hier angesprochenen Parkarealen wie auch in
anderen kritischen Bereichen wirksame MaĂnahmen
erforderlich sind. Wir stehen elektronischen Ăberwa-
chungseinrichtungen positiv gegenĂŒber. Teile der uns
zukĂŒnftig zur VerfĂŒgung stehenden Spendenmittel
wĂŒrden wir dafĂŒr bereit stellen wollen.
2.6.1.1 Kein Ăberseeholz oder Kunststoff (au-
Ăer Recyclingmaterial) fĂŒr ParkbĂ€nke, StĂŒtzgerĂŒste,
BaumpfÀhle, EtikettenpfÀhle usw.
2.6.1.2 Keine aus Ăbersee herangekarrten
Pflastersteine, keine sinnlosen Pflasterungen und
Steinsetzungen, Versiegelungen.
2.6.1.3 KrÀhen-, ratten- und waschbÀrensiche-
re Papierkörbe, keine MinibehÀlter, kein brennbares
Material, an Stelle von Drei- und VierkantschlĂŒsseln
öffnungssichere SchlieĂsysteme.
2.6.1.4 Aufnahme von Enten- und TaubenfĂŒt-
terungsverboten in die Parkgesetzgebung mit der Ver-
pflichtung der Kommunen, nachhaltig ĂŒber die SchĂ€di-
gung des Naturhaushalts durch das FĂŒttern aufzuklĂ€-
ren und, wo das möglich ist, Absperrungen aufzustel-
len. Wir bezweifeln allerdings, dass man mit Hinweisen
die fehlengagierten âEntenmĂŒtterâ dadurch von ihrem
Tun abhalten kann. Sie werden z.T. nicht wahrhaben
wollen, dass z. B. die liegenbleibenden Brotreste Rat-
ten anziehen, die so manchem EntenkĂŒken erfolgreich
nachstellen. Da hilft nur die Geldstrafe. Hier geht es
um einen klassischen Fall, wo GeldbuĂen nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz nicht weiterhelfen, denn
danach gibt es fĂŒr WiederholungstĂ€-ter(innen) keine
VerschĂ€rfungen. Ein paar Euro GeldbuĂe lassen sich
doch wegstecken. Auch die Kleinstrentnerin, die ihren
Enkeln das FĂŒttern beibringt, statt sie ĂŒber die nur zu
berechtigten FĂŒtterungsverbote zu unterrichten, ist
nach Ordnungswidrigkeitengesetz nicht zu greifen. Ist
sie unpfÀndbar, kann sie mit rechtzeitigen AntrÀgen die
Niederschlagung der BuĂgeldforderung erreichen.
2.6.2.1 Keine Befestigung von Etiketten und
Schildern an BaumstÀmmen mit NÀgeln oder anderen
Fremdmaterialien. BĂ€umen dĂŒrfen dadurch keine ver-
meidbaren Verletzungen zugefĂŒgt werden, auch soll
vermieden werden, dass die SÀgewerke StÀmme aus
Parkanlagen generell ablehnen. 2.6.2.2: Insbesondere
in Eichen fĂŒhrt das Einschlagen von - rostenden - NĂ€-
geln zu braunen âBĂ€rtenâ im Stammholz, was dieses
wertlos macht.
2.6.3 Die Parkverwaltungen sind zu verpflich-
ten, ĂŒber die BaumfĂ€llungen Journal zu fĂŒhren, woraus
sich Art, GröĂe und ehemaliger Standort der gefĂ€llten
oder sonst abgegangenen BĂ€ume ergibt, ferner der
FÀllungsgrund und der Verbleib von StÀmmen und Kro-
nenholz, und zwar unter Angabe von Name und An-
schrift der EmpfÀnger. Die Journale sind wÀhrend der
Dienststunden der ParkgÀrtnereien öffentlich einsehbar
bereitzuhalten.
2.6.4.0 Wie vorstehend unter 0.2 kurz darge-
legt, haben wir auf dieser Erde einen grundlegenden
Kreislauf: In den grĂŒnen Bestandteilen der Pflanzen
wird C02 aufgenommen und der Kohlenstoffbestandteil
- C - zum Aufbau der Substanz der Pflanze verwen-
det. Gleichzeitig wird der Sauerstoffbestandteil - 02 -
in die AtmosphÀre abgeschieden. Bei Verbrennung der
Pflanzensubstanz und ebenso bei deren Verrottung im
Freien - lÀuft der gegenteilige chemische Prozess ab:
Unter Aufnahme von Sauerstoff - 0 - entsteht aus den
kohlestoffhaltigen Pflanzenteilen wiederum C02, das in
die AtmosphÀre abgegeben wird. Es versteht sich,
dass BĂ€ume mit ihrer gewaltigen Masse bei diesen
VorgĂ€ngen eine besonders groĂe Rolle spielen. Unter-
brechen kann man den kreislaufartigen Ablauf, indem
im Zuge der Vergasung der kohlestoffhaltigen Pflan-
zenteile unter Luftabschluss C02 aufgefangen wird.
Oder indem man sie (also vor allem das Holz der BĂ€u-
me) weder verbrennt noch im Wald verfaulen lÀsst,
sondern als Bauholz, Dichtungsmaterial oder Möbel-
holz verwendet, also wenigstens auf einige Jahre oder
- besser - viele Jahrzehnte den natĂŒrlichen Prozessen
entzieht. Letzteres ist heutzutage besonders angezeigt
- mit der Hoffnung, in den nÀchsten Jahren den C02-
AusstoĂ im Rahmen der Entwicklung der Energiebe-
reitsteIlung durch Sonnen- und Windkraft nachhaltig
vermindern zu können, also bis dahin eine Atempause
zu gewinnen ..
2.6.4.1 Die Parkverwaltungen sind deshalb zu
verpflichten, geeignete BaumstÀmme gefÀllter BÀume
als Nutzholz zu verkaufen, soweit nicht plausible Um-
stĂ€nde wie z. B. Hindernisse beim RĂŒcken entgegen-
stehen. 2.6.4.2 AbfÀlle, z. B. Herbstlaub, die aus den
Parkanlagen fortgeschafft werden, sind einem der
Verfahren der Verrottung unter Luftabschluss zuzufĂŒh-
ren.
2.6.4.3 Zum RĂŒcken der BaumstĂ€mme auf be-
fahrbare Wege sind ausschlieĂlich Pferde einzusetzen.
2.6.5 Verzicht auf den Einsatz von Blas- und
SauggerÀten bei der SÀuberung von Parkanlagen
2.6.6 Es muss Pflicht der Parkverwaltungen
werden, ihre jÀhrlich wechselnden Baummarkierungs-
zeichen fĂŒr FĂ€llung, AusĂ€stung usw. ins Netz zu stei-
len, ebenso hinsichtlich aller gekennzeichneten BĂ€ume
Art, genauen Standort, FĂ€llungsgrund (genaue Krank-
heitsart) und Tag der Entscheidung, und zwar auch fĂŒr
Schwachholz. Wir verlangen, den ganzen Sommer
ĂŒber diese Angaben in mindestens monatlichen Ab-
schnitten dort zu veröffentlichen. Wird nur Ende Okto-
ber/Anfang November en block nach Ende der Vegeta-
tionszeit und unmittelbar vor Beginn der Holzein-
schlagszeit publiziert, können die Baumschutzorgani-
sationen nichts mehr ĂŒberprĂŒfen - dann kann man es
auch gleich ganz bleiben lassen. Die frĂŒhzeitige Be-
kantgabe ist die zentrale Notwendigkeit fĂŒr das Ende
der bisherigen VerhÀltnisse, wo nach FÀllung und Ab-
transport des Holzes von den GartenbauÀmtern hinter-
her unĂŒberprĂŒfbar behauptet wird, der betreffende
Baum sei krank gewesen. Die Forderung gilt fĂŒr das
Gehölz auch an StraĂen, auf Schulhöfen und anders-
wo, ebenso fĂŒr BĂ€ume, die ausnahmsweise irgenwo in
der Gemeinde auf Grund von Bauplanungen in der
nÀchsten Winterzeit beseitigt werden sollen.
2.6.7.1 Wir verlangen den Verzicht auf Veran-
staltungen in Parkanlagen, GrĂŒnzĂŒgen u. a. in der
Brut- und Setzzeit, z.B. Stadtteilfeste, Musikveran-
staltungen, JubilÀumsfeiern, Burg- und MitteIaltertref-
fen, Verkaufsausstellungen, Feuerwerke und andere
grobe Störungen der Tierwelt.
2.6.7.2 Etwaige GeschÀftsinteressen der Ver-
anstalter haben hinter den NaturschutzrĂŒcksichten zu-
rĂŒckzustehen.
2.6.7.3 Reinigungsaktionen in den Anlagen
kann man in die sonnigen, oft regenfreien Hochsom-
mer- und FrĂŒhherbstmonate legen.
2.6.7.4 BaumfÀllungen, sogenannte Form-
und Pflegeschnitte, Lichtraumschnitte sowie andere
Gehölzpflegearbeiten" in den GrĂŒnanlagen mĂŒssen
bundesweit einheitlich in den Setz- und Brutzeiten un-
tersagt werden, und zwar fĂŒr Kommunen, Kommunal-
verbÀnde, UnterhaltungsverbÀnde sowie sonstige TrÀ-
ger öffentlichrechtlicher Belange genauso wie fĂŒr Pri-
vate.
2.6.7.5 BaumfÀllungen und Pflegeschnitte we-
gen akuter Gefahren fĂŒr die Sicherheit der Parkbesu-
cher und Passanten bleiben natĂŒrlich zugelassen, so-
weit nicht durch Absperrungen oder AbstĂŒtzungen Ab-
hilfe möglich ist.
2.6.8.1 Den Einsatz von Insektiziden, Fungizi-
den, Pestiziden und anderer Chemiemittel sowie von
gentechnisch verÀnderten Pflanzen möchten wir in öf-
fentlichen GrĂŒnanlagen gesetzlich ausgeschlossen wis-
sen. 2.6.8.2 Ausnahmen können wir uns nur fĂŒr au-
Ăergewöhnliche KalamitĂ€ten (Massenerkrankungen von
BĂ€umen) vorstellen. 2.6.8.3 Der Einsatz von Auftau-
salzen, sei es in trockener, feuchter oder flĂŒssiger
Form in GrĂŒnanlagen ist auszuschlieĂen. 2.6.8.4 Not-
falls sind sie bei Glatteis und Schnee abzusperren.
2.6.8.5 Ausnahmen darf es allenfalls fĂŒr Durchgangs-
wege geben.
2.6.9 Die Brut- und Setzzeit sollte einheitlich
bundesweit auf den Zeitraum vom 1.3. bis mindestens
31. 7 festgelegt werden.
2.7.0 Als Ausnahmen vom vorrangigen Natur-
schutzprinzip lassen wir gelten:
2.7.1 Historische GĂ€rten sollen erhalten blei-
ben wie sie sind bzw. in ihren ursprĂŒnglichen Zustand
so weit möglich zurĂŒckversetzt werden. Pflegeleichte
Pflanzen mit solchen, die in ihrer Gesamtwirkung den
ursprĂŒnglichen gleichkommen, sind gestattet, die Gar-
tensstrukturen mĂŒssen immer erhalten bleiben. Zu er-
halten sind vor allem Bosketthecken oder -GebĂŒsch.
Einige Parkteile mĂŒssen fĂŒr besondere Zwecke
hergerichtet werden:
2.7.2 Beispielsweise sollen Bereiche um Greif-
vogelhorste und andere naturschutzwĂŒrdige Parkteile
(z.B. Uferstreifen mit geschĂŒtzten Feuchtgebietspflan-
zen) der Vollsperrung unterliegen - fĂŒr alle Nutzer, so
auch fĂŒr Wanderer und Angler.
2.7.3.1 EingezÀunte Hundespielwiesen in
möglichst vielen Anlagen und Leinenpflicht in den an-
deren AnlagenflÀchen, auch als Beitrag zur artgerech-
ten Hundehaltung. Schutz von Parknutzern und dort
frei lebenden Tieren vor freilaufenden Hunden.
2.7.3.2 Jogger mĂŒssen ihre Runden drehen
dĂŒrfen, ohne Attacken von frei laufenden Hunden be-
fĂŒrchten zu mĂŒssen, die ihrem natĂŒrlichen Hetztrieb
folgen.
2.7.3.3 BegrĂŒnung der ZĂ€une mit dichtwach-
senden Kletterpflanzen wie dem BienennÀhrgehölz
Hedera helix Arboreszens (OktoberblĂŒher).
2.7.3.4: Einrichtung von âHunde-toilettenâ mit
Abfallbeutelausgabeautomaten ĂŒberall.
2.7.4.5 In Ortsteilen, in denen solche einge-
zĂ€unten FreilaufflĂ€chen fĂŒr Hunde eingerichtet sind,
dĂŒrfen keinerlei Parkbereiche als generelle Hundefrei-
laufzonen ausgewiesen werden.â
2.7.4.1 Es sollte in Parks Teilbereiche geben,
die Lehrzwecken dienen - mit entsprechendem
Pflanzenbestand. Parkanlagen mĂŒssen auch dazu die-
nen, die Menschen an die Natur heranzufĂŒhren -
selbst wenn sie in den Parks keine echte, sondern
menschengeschaffene, sozusagen sekundÀre, ist. Wir
befĂŒrworten, einzelne GrĂŒnanlagen als Exempel auf
bestimmte Pflanzengattungen oder -Familien zu spe-
zialisieren. Die Vergleichsmöglichkeit verbessert die
Lernmöglichkeit, zumal wenn sie vor Ort geboten wird
und Platz fĂŒr VollstĂ€ndigkeit bietet, und nicht nur eine
Auswahl wie im (im Zweifel fernen) Botanischen Gar-
ten.
2.7.5.1 Als weiteren Sonderfall können wir uns
Parkbereiche vorstellen, in denen Gehölze und Stau-
den angepflanzt werden, die essbare (bzw. giftige)
FrĂŒchte tragen. Als Beispiele nennen wir die Vogelkir-
sche, die Kornelkirsche, den Japanischen BlĂŒtenhart-
riegel, die Esskastanie, die heimische Walnuss, den
Sanddorn.
2.7.5.2 Giftige Pflanzen sind ĂŒberall als solche
auffÀllig mehrsprachig zu beschildern oder - besser
noch - zu zÀunen.
2.7.6.1 Wegen des Klimawandels sind For-
schungsarbeiten notwendig, welche Gehölz- und Stau-
denarten zukĂŒnftig in Parkanlagen zu empfehlen sind.
2.7.6.2 Nach den letzten Aussagen der Wetter-
forscher hat Deutschland keineswegs schlicht ein Mit-
telmeerklima zu erwarten, sondern weiterhin Frostzei-
ten im Winter - im Sommer aber vermehrt StĂŒrme,
Ăberschwemmungen und Trockenheit.
2.7.6.3. Deshalb wird die Einrichtung einer
entsprechenden Forschungsanstalt gefordert, die sich
mit der EignungsprĂŒfung von Neophyten (siehe
2.8.0.0) befasst. Dieser Anstalt sollen auch andere
einschlÀgige Forschungsarbeiten zur Aufgabe gemacht
werden, z. B. die Suche nach gehölzunschÀdlichen Auf-
taumitteln oder nach Wegen der VerschlieĂung von Ăs-
tungswunden unter Ausschluss des Eindringens von
Pilzsporen.
2.7.6.4 Weitere denkbare Aufgabe könnte
die Erforschung möglichst wirksamer, kostengĂŒnstiger
und energiesparender VergrÀmungsmittel gegen frei
laufende Katzen in GrĂŒnanlagen sein. Oder die Erfor-
schung der StandstabilitĂ€t von "angeschlagenenâ BĂ€u-
men und die Aus- und Fortbildung von Gartenbauin-
genieuren und ObergĂ€rtnern hierĂŒber und zu anderen
einschlÀgigen Themen. 2.7.6.5 Geradezu eine Traum-
vorsteIlung wÀre es, wenn eine solche Anstalt auf völ-
lig privater Finanzierung in Gang gebracht werden
könnte - hoffentlich lesen einschlÀgig interessierte Mil-
liardÀre diesen Text!
2.7.8 Gegen Fehlentwicklungen in GrĂŒnanla-
gen, die Treffpunkte von Drogendealern, Alkoholab-
hĂ€ngigen usw. geworden sind, also fĂŒr Parkfreunde
No-Ga-Areale sind, ist mit den Mitteln des Ordnungs-
rechts vorzugehen. Wir lehnen ab, in solchen Berei-
chen die Parkgestaltung und besonders die Bepflan-
zung den polizeilichen WĂŒnschen nach groĂer Durch-
und Ăbersichtlichkeit anzupassen.
2.8.0.0.0 Zu einem schweren Problem sind al-
lerorts die Neophyten geworden.
2.8.0.0.1 Darunter versteht man aus fernen
LĂ€ndern stammende Pflanzenarten, die in der Regel
durch menschliche AktivitÀten in unsere Vegetation
verschlagen worden sind. 2.8.0.0.2 Nach einer Lesart
rechnen dazu die seit Beginn der geschichtlichen Zeit
(etwa seit der Zeitenwende) eingebrachten (z.B. Kul-
tur-Wein - Vitis vinifera - u. vermutlich einige âBe-
gleiterâ, z. B. der Speierling - Sorbus domestica).
2.8.0.0.3 Nach anderen Autoren sind es die seit der
Entdeckung Amerikas hierher Gekommenen. 2.8.0.0.4
Einige davon verdrÀngen die heimische Pflanzenwelt -
die sog. Invasiven Neophyten. Bekanntestes Beispiel:
der Japanische Staudenknöterich (Fallopia = Reynou-
tria japonica), eine verholzende Staude, die mittlerwei-
le hierzulande öfters kilometerweit die BachlÀufe
sÀumt - unter Ausschluss jeglicher anderer Pflanzen,
weil sie alle ĂŒberwuchert. 2.8.0.0.5 Schlimmer noch
sind die nicht sofort sichtbarem fremden Organismen,
insbesondere Pilze und verschiedene Insekten.
2.8.0.0.6 Fremde Pilze wĂŒten in Mitteleuropa
in mindestens in vier heimischen Gehölzgattungen: in
den Ulmen ein auf diese Gattung spezialisierter Pilz -
Ceratocystis ulmi - ĂŒbertragen von GroĂem und Klei-
nem UlmensplintkÀfer, der u. a. von Feldulmen und
Englischen Ulmen kaum etwas hat ĂŒberleben lassen.
An Erlen der Erlenpilz, der deren Wurzelstöcke befÀllt,
vorzĂŒglich solche an FlieĂgewĂ€ssern, in denen die Spo-
ren weiter getragen werden. An den Rosskastanien der
aus Nordamerika stammende Pilz, der die Blattroli-
krankheit verursacht. Und neuerdings der fĂŒr ein um-
fassend in Gang gekommenes Eschensterben veran-
wortliche Mikropilz Chalara fraxinea, der ein Triebster-
ben auslöst. Heimischen Gehölzen fehlen die Wider-
standskrĂ€fte. 2.8.0.0.7.1 Getoppt wird die Gefahr fĂŒr
Gehölze in Europa durch die Einschleppung eines KÀ-
fers, der nicht auf eine Gattung spezialisiert ist, son-
dern alle BÀume angreift (Asiatischer LaubholzkÀfer -
Anoplophora glabripennis). 2.8.0.0.7.2 Er soll durch
Transportpaletten nach Europa gelangt sein.
2.8.0.0.7.3 Hier wird deutlich, dass sich Ăber-
legungen des Baumschutzes, wie man der Probleme
Herr werden kann, sich schwerpunktmĂ€Ăig auf holz-
schÀdigende fremdlÀndische Pilze (invasive Neomyce-
ten) und Insekten zu beziehen haben.
2.8.0.0.8 Neben der fehlenden Widerstands-
kraft der von HolzschÀdlingen befallenen heimischen
Gehölze spielt bei der explosionsartigen Ausbreitung
der Zuwanderer oft der Umstand eine Rolle, dass die-
se ihre in der Heimat vorhandenen auf sie spezialisier-
ten Schadorganismen nicht mitbringen, von denen
sie dort kurz gehalten werden.
2.8.0.1.1 HeimtĂŒckisch ist die Sache zusĂ€tzlich
dadurch, dass hierzulande seit Jahrzehnten ohne Aus-
breitungstendenz heimisch gewordene Arten, sich -
wohl unter den neuen Bedingungen der ErderwÀrmung
- invasivisch zu verbreiten begonnen haben, z, B. der
Eschenahorn (Acer negundo). 2.8.0.1.2 UnĂŒbersicht-
lich wird die Sache durch Zwitterwesen, wie z: B. den
Kulturwein (Vitis vinifera), den es praktisch in seinen
vielen heimischen Kultursorten wie Riesling, Burgunder
etc. nur gepfropft auf einem fremdlÀndischen Wurzel-
stock nordamerikanischer Herkunft gibt, weil nur die-
ser resistrent gegen die Reblaus ist, die aus Nordame-
rika eingeschleppt worden ist.
2.8.0.1.3 Und unĂŒbersichtlich wird die Sache
zudem u. a. durch Pflanzen, die vor der letzten Eiszeit
in unseren Breiten heimisch waren - neben den jetzt
hierzulande vorkommenden, sie also in keiner Weise
bedrÀngen.
2.8.0.1.4 QuarantĂ€nemaĂnahmen helfen in der
Regel nicht weiter, da sie sich ĂŒber Jahrzehnte erstre-
cken mĂŒssten und die ErderwĂ€rmung zu simulieren
wÀre. In dem neu entstandenen Zweig der Biologie,
der Invasionsbiologie, gibt es noch viel zu forschen.
Vermeiden lÀsst sich die Ausbreitung fremder Arten
angesichts des stÀndig noch zunehmenden Reisever-
kehrs und Warenhandels praktisch nicht.
2.8.0.2.1 Um die Weiterverbreitung der hierzu-
lande bereits angesiedelten Invasiven Neophythen zu
verhindern, ist mindestens flÀchendeckend zu verhin-
dern, dass sie ihre Samen zur Reife bringen.
2.8.0.2.2 Die blĂŒtentragenden Haupt- und Ne-
bentriebe sind beizeiten zu beseitigen.
2.8.0.2.3 Den Kommunen und Kommunalver-
bĂ€nden obliegt es, auf ihren FlĂ€chen ĂŒberall beispiel-
gebend rechtzeitig tÀtig zu werden.
2.8.0.2.4 Die Landesregierungen werden dies
per Runderlass einzuschÀrfen haben - auch den Korn-
mu nlaufsichtsbehörden.
2.8.0.2.1 Privaten GrundstĂŒckeigentĂŒmern
muss die Entfernung der BlĂŒtentriebe gesetzlich zu
Pflicht gemacht werden. 2.8.0.2.2 Per Postwurfsen-
dung sind diese Pflichten allen bekanntzugeben.
2.8.0.2.3 Diese FlugblĂ€tter mĂŒssen aussagekrĂ€ftige
Abbildungen der betreffenden Pflanzenarten enthalten.
2.8.0.2.4 Wir rechnen damit, dass z. B. zerstri-
tene Erbengemeinschaften, mittellose Firmen und Pri-
vatleute weder mit BuĂgeldandrohen noch mit Strafan-
drohungen dahin zu bringen sind, rechtzeitig dieser
Forderung nachzukommen.
2.8.0.2.5 Wichtiger erscheint uns, Recht und
Praxis der Ersatzvornahme dahin zu gestalten, dass
nach kurzer Fristsetzung mit Anordnung der Sofortvor-
nahme seitens der gemeindlichen GartenbauÀmter die
nötigen MaĂnahmen auf Kosten der GrundstĂŒckseigen-
tĂŒmer durchgefĂŒhrt werden können.
2.8.1 Hinsichtlich zweihÀusiger Pflanzen, die
invasiv-neophytisch sind oder sein können, verlangen
wir, dass zum Anbau und zum Handel sowie zur An-
pflanzung nur noch die mÀnnlichen Pflanzen erlaubt
werden.
2.8.2 Die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen
und Samen ist Privatleuten zu untersagen. Die Einfuhr
zu gewerblichen oder Forschungszwecken ist nur mit
Einwilligung der Naturschutzbehörde zuzulassen.
2.8.3.1 Wir verlangen Artenvielfalt (Biodiversi-
tÀt) in den Parkanlagen.
2.8.3.2 Nicht nur immerfort Stieleichen, Rotbu-
chen, Hainbuchen, Spitzahorn, Bergahorn, Feldahorn,
Rosskastanien usw. - sondern auch Holzapfel, Holzbir-
ne, Elsbeere, Gewöhnliche Felsenbirne, Gewöhnliche
Traubenkirsche, Vogelbeere, Vogelkirsche, Schwarz-
pappel, Traubenholunder u. a.
2.8.3.3 Hierzu stellen wir klar: 2.8.3.4 Hier-
durch wĂŒrde nicht die Möglichkeit eingeschrĂ€nkt wer-
den, die klassischen Effekte der Landschaftsparks
durch den Wechsel von RasenflÀchen, Gehölzen und
Baumgruppen sowie Sichtachsen usw. zu erzielen.
2.8.3.5 Gleichzeitig werden dadurch die gewöhnlichen
FunktionsflÀchen eines Volkparks wie KinderspielplÀt-
ze, Liegewiesen, Sitzbankgruppen, PicknickplÀtze, Bcc-
ciabahnen, Schachspielerquartiere usw. nicht verhin-
dert.
2.8.4 In die Anlagen gehören in erster Linie
mitteleuropĂ€ische Pflanzen, âAuslĂ€nderâ aber zusĂ€tz-
lieh: z. B. spĂ€tblĂŒhende Bienengehölze und -Stauden
2.8.5 Zur Darstellung und Propagierung der
Pflanzenvielfalt (BiodiversitĂ€t) wĂŒnschen wir zudem
ferner gattungsweise zusammengestellte Pflanzen-
gruppen, die komplett forstharte Arten und Kultivare
der Gattung vorfĂŒhren, alles mit Etikett und ErlĂ€ute-
rungstafeln, sofern (private) Mittel dafĂŒr beschafft
werden können!
2.8.6. Zudem: Experimente mit Pflanzen der
Mittelmeerflora und Ăberseeflora zu Suche nach tro-
ckenheitsresistenten und sturmfesten parkgeeigneten
GewĂ€chsen in UnterstĂŒtzung der geforderten Bundes-
anstalt sind unumgÀnglich.
2.8.7 Keine Neophyten, die nicht schon seit
Jahren hierzulande in Kultur waren und sich als nicht
invasiv bewĂ€hrt haben. âNeueâ Neophyten dĂŒrfen nur
aus trftigem Grund angepflanzt werden, z. B. weil bes-
sere Bienennahrung im Herbst unverzichtbar.
2.8.8 Neophyten nur, wenn sichergestellt ist,
dass keine Schadinsekten, Schad pilze usw. einge-
schleppt werden - bei Ă€uĂerster Sorgfalt, ĂŒber die ge-
setzlich vorgeschriebene hinaus - vieljĂ€hrige âQuaran-
tĂ€neâ.
2.8.9.1 Kultivare (Gartenformen) nur, wenn
auch die Art, also die Naturform, in der Anlage vertre-
ten ist.
2.8.9.2 Es versteht sich, dass dies Forderun-
gen sind, die an der Sache, nicht an den teils unausge-
gorenen gesetzlichen Regelungen orientiert sind, also
eine Neuregelungsforderung an den Gesetzgeber dar-
stellen.
2.8.9.3 Es gibt FĂ€lle, in denen das Aussterben
heimischer Arten durch eingeschleppte Schadorganis-
men zu beklagen ist, gegen die diese keinerlei Wider-
standskraft besaĂen. Zuzulassen sind daher resistente
Arten der gleichen Gattung aus den Herkunftsgebieten
dieser SchÀdlinge, sofern sie nicht invasiv sind und aus
heimischen Baumschulen Pflanzmaterial beschafft wer-
den kann. Beispiel: EinfĂŒhrung der Japanischen Ulme
(Ulmus parviflora) anstelle der fast ausgestorbenen
Feldulmen (Ulmus minor) usw.
2.8.9.4 Da es einige Arten gibt, die in ihrer
Heimat ausgestorben oder gefÀhrdet sind, z: B. die Li-
banonzeder (Cedrus libani), ist hier eine Ausnahme zur
Erhaltung der Art vorzusehen, allerdings nur wenn -
zur Vermeidung der Einschleppung von Schadorganis-
men - Samen oder Pflanzmaterial aus heimischen
Baumschulen/Botanischen GÀrten erhÀltlich ist. Forst-
baumschulen und Gartenbauversuchsanstalten haben
spezielle Ziele der Ertragsoptimierung, ParkbÀume sind
dort allenfalls ein Nebenthema, so dass dort nicht ge-
holfen werden kann.
2.8.9.5.1 Bei der Abwehr weiterer invasiver
Neophyten ist naturgemÀà nicht weiter zu kommen,
wenn keine europaweite Gesetzgebung zustande
kommt und das .Landwtrtschattsprtvileq" nicht aufge-
hoben wird.
2.8.9.2.2 Solange Land- und Forstwirte in die
freie Natur an Pflanzen einbringen können, was sie
möchten, sind Verbote gegen alle anderen âImporteu-
reâ wenig sinnvoll.
2.8.9.2.3 Deutsche ImportbeschrĂ€nkungen fĂŒr
sich genommen wĂŒrden an den europarechtlichen Be-
stimmungen ĂŒber die Handelsfreiheit scheitern.
2.8.9.2.4 Dass es ein langer Weg sein wird, europa-
weite Regelungen auszuhandeln und das âLandwirt-
schaftsprivileg"zu Fall zu bringen, versteht sich.
2.8.9.3.1 Solange in der Naturschutzgesetzge-
bung (§ 40 IV BNatSchG) unter dem Ausbringen in der
freien Natur nur das freie Auspflanzen oder AussÀhen
ausserhalb geschlossener Siedlungsgebiete verstanden
wird, also jedermann in seinem Hausgarten neue Neo-
phyten einsetzen kann, sind alle Vorschriften genauso
sinnlos wie fĂŒr die Dauer der Beibehaltung des Land-
wirtschaftsprivilegs.
2.8.9.3.2 FĂŒr das Arbeiten mit .neuen: Neo-
phyten kann nur helfen, dass die ausschlieĂliche Un-
terglas-Kultivierung zuzĂŒglich Eingangsschleusenvor-
schriften vorgeschrieben wird.
2.8.9.4.1 Gegen das unbeabsichtigte Ein-
schleppen fremder Organismen kann nur die vieljettri-
ge Offshore-QuarantĂ€ne fĂŒr lagerfĂ€hige bzw. die dorti-
ge QuarantÀne fortpflanzungsfÀhiger Organismen hel-
fen. 2.8.9.4.2 Die Einfuhr nicht lagerfÀhiger Pflanzen
und Pflanzenteile (z. B. Schnittblumen!) ist ganz zu
untersagen. 2.8.9.4.3 Es versteht sich, dass hier For-
derungen im utopischen Bereich aufzustellen sind, so
dass man sich wirklich fragen muss, ob der nötige
Verwaltungsaufwand vertretbar ist. Dies gilt erst
recht, weil alle Vorschriften europaweit durchgesetzt
werden mĂŒssten. 2.8.9.4.4 Gleichwohl sind wir nicht
gesonnen, den Einstieg in die freie .Homoqenisierunqâ
von Pflanzen- und Tierwelt europa- und weltweit hin-
zunehmen.
2.8.9.5.1 Verlangt wird, umgehend eine um-
fassende Informations- und Warnungsinstitution ĂŒber
die Erfahrungen mit Neophyten in den europÀischen
LĂ€ndern einzurichten. 2.8.9.5.2 Bisher gibt es einige
einschlÀgige Internetplattformen, die zusammenge-
fĂŒhrt werden mĂŒssten.
2.9.0 Auch die Parkumgebung und die Ne-
benanlagen mĂŒssen stimmen:
2.9.1 Verzicht auf Bebauung mit BĂŒrohĂ€usern
und anderen hohen GebÀuden unmittelbar an der
Grenze eines Parks
2.9.2 Mindestabstand von GroĂtierstĂ€llen zu
öffentlich zugÀnglichen Parkanlagen von 1000 m [auf
diesen Punkt bin ich letztes FrĂŒhjahr bei einem Vor-
trag zum âVeggy-Dayâ gekommen, als der LAbg. Meyer
berichtete, zur Auslastung des neuen Riesen-HĂŒhner-
schlachthofs in Walsrode mĂŒĂten 40 groĂe TierstĂ€lle
möglichst dort in der Gegend errichtet werden, das sei
bisher gescheitert, u. a. weil es in der Heide viele
WaldflÀchen gebe und im Gesetz eine Abstandsvor-
schrift gegenĂŒber WĂ€ldern von 400 m.] Da können wir
uns doch gut dranhĂ€ngen - TierschĂŒtzer werden uns
beachten.
2.9.3 Aufstellung von LÀrmschutzwÀnden an
den parknahen Verkehrswegen. Abstandsvorschriften
wie gegenĂŒber Wohngebieten.
2.9.4 In manchen Parkanlagen finden sich Vo-
gelvolieren und Kleinzoos. Die dortigen Haltungsbedin-
gungen sind verschiedentlich nicht artgerecht, auffÀllig
ist mancherortss der offensichtlich zu kleine Auslauf.
Wir unterstĂŒtzen alle Betrebungen der Tierschutzverei-
nigungen, dort Besserungen herbeizufĂŒhren.
2.9.5 Im Umfeld einer jeden GrĂŒnanlage - Ab-
stand von    Metern von jedem Punkt der Grenze der
Anlage -ist das Abbrennen von Feuerwerk einschlieĂ-
lich âKnallernâ zum Schutz der dortigen Tierwelt zu un-
tersagen und unter Strafe zu stellen. Der Umgang mit
Feuerwerk auĂerhalb der Silvesternacht ist als schwe-
rer Fall zu ahnden.
2.9.6 Wir fordern tatkrĂ€ftige UnterstĂŒtzung
der Wiederansiedlung der groĂen Beutegreifer, z. B.
der Wanderfalken und Uhus, als Beitrag zur Verbesse-
rung des Gleichgewichts der Tierwelt in den GrĂŒnanla-
gen und ĂŒberall sonst. Das wĂ€re ein effektiver Beitrag
zur Abminderung des langjÀhrigen Streits um die Ra-
benvögel. Die Interessen z. B. der TaubenzĂŒchter ha-
ben dabei zurĂŒckzustehen.
+ 2.9.7.1 Die öffentlichen GrĂŒnanlagen mĂŒs-
sen, um den Naturschutzeffekt wirkungsmÀchtig wer-
den zu lassen, so weit möglich vernetzt werden, z. B.
durch heimische Gehölze auf Mittel- und Seitenstreifen
an den verbindenden StraĂen. 2.9.7.2 Die Anwohner
dort sind hinsichtlich der Bepflanzung in ihren VorgÀr-
ten dahin zu beraten, heimische Pflanzen anzubauen.
2.9.7.3 Nötigenfalls ist die Umstellung auf heimische
Gehölze mit PrÀmien zu fördern.
2.9.8 Aus der zukĂŒnftigen Rechtsprechung und
Literatur zu § 40 BNatSChG aus dem Jahre 2009 kann
sich eine Revision vorstehender Forderungen ergeben
- dies bleibt vorbehalten.
2.9.9 Wir schlagen teils Mehrarbeit fĂŒr die Gar-
tenbauverwaltungen vor, aber auch in verschiedener
Hinsicht extensive Bewirtschaftung. Somit mĂŒsste sich
die Arbeitsbelastung groĂenteilS ausgleichen. Wo
nicht, ist bĂŒrgerschaftfiches Engagement, vor allem
von noch rĂŒstigen Rentnern und Arbeitslosen gefragt.
Den BeschÀftigten in den GartenbauÀmtern ist eine
BeschÀftigungsgarantie gesetzlich zu gewÀhren, wenn
es zu solchen EinsÀtzen kommt.
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